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BITV 2.0 App Prüfkriterien

Last Update: 20.12.2025 Uhr 03:02:17

Inhaltsverzeichnis

5 Allgemeine Anforderungen

5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen

Was wird geprüft?

Wenn die App Funktionen für die Barrierefreiheit bereithält, die spezielle Bedürfnisse von Nutzenden erfüllt, soll die Aktivierung dieser Funktionen für diese Nutzergruppe barrierefrei möglich sein. Das bedeutet, dass die Barrierefreiheitsfunktion für die Nutzergruppe, die sie unterstützen soll, selbstständig aktivierbar sein soll.

Beispiele für Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Vorlesefunktion

  • Kontrasterhöhung, abweichende Farbschemata

  • Anpassung der Schriftgröße, Schriftformatierungen (z.B. Zeilenabstand, Schriftart usw.)

  • Versionen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache

  • Einstellungen zum Deaktivieren automatischen Abspielens bei Animationen, Videos oder Audio

Warum wird das geprüft?

Barrierefreiheitsfunktionen, die von der App (also nicht vom Betriebssystem) bereitgestellt werden, sollen von Nutzenden selbstständig aktivierbar sein.

Wenn die App beispielsweise eine Funktion zur Verfügung stellt, mit derer die Kontrastverhältnisse innerhalb der App verbessert werden, müssen sämtliche Bedienelemente, die zur Aktivierung der Funktion bedient werden müssen, auch in der Standardansicht ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass auch Nutzende, die mit kontrastarmen Inhalten und Bedienelementen Schwierigkeiten haben (also zur Zielgruppe der Barrierefreiheitsfunktion gehören), die Funktion zur Kontrasterhöhung selbstständig aktivieren können.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die zu prüfende App spezielle Barrierefreiheits-Funktionen bereithält. Nicht berücksichtigt werden systemseitige Bedienungshilfen (z.B. vom Browser oder Betriebssystem).

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen

  2. Einstellungen der App aufrufen und auch dort nach entsprechenden Funktionen suchen

  3. Falls Barrierefreiheitsfunktionen angeboten werden:

    • Ist die Barrierefreiheits-Funktion für die Zielgruppe identifizierbar?

    • Ist die Barrierefreiheits-Funktion für die Zielgruppe selbstständig aktivierbar?

3. Hinweise

3.1 Hinweis zur Bestimmung der Zielgruppe der Barrierefreiheits-Funktion

Viele Menschen mit Behinderung nutzen verschiedene Eingabemöglichkeiten. Menschen mit kognitiven Einschränkungen haben zum Teil auch weitere Einschränkungen, sehbehinderte Nutzende nutzen oft zusätzlich Screenreader. Bei der Bestimmung der Zielgruppe ist es deshalb wichtig, auch Anforderungen zu berücksichtigen, die nicht in erster Linie mit der Einschränkung zu tun haben, für die die Barrierefreiheits-Funktion gedacht ist. So sollten Elemente zur Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen generell alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

3.2 Hinweis zur Identifizierbarkeit und Aktivierbarkeit

Bedienelemente für Barrierefreiheits-Funktionen sollen grundsätzlich alle Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllen. Zwei Beispiele:

  1. Ein Schalter zum Laden einer Version in Leichter Sprache sollte leicht verständlich, kontrastreich und zugänglich beschriftet sein, denn es gibt Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die außerdem sehbehindert oder blind sind.

  2. Ein visueller Kontrastmodus-Schalter für Menschen mit Sehbehinderung braucht auch eine zugängliche Beschriftung, denn manche sehbehinderte Menschen nutzen auch den Screenreader.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Die Barrierefreiheits-Funktion ist barrierefrei identifizierbar und aktivierbar.

Teilweise erfüllt oder schlechter

  • Bedienelemente der Barrierefreiheitsfunktion oder die Funktion selbst verstoßen gegen Anforderungen der EN.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.2 Activation of accessibility features

Where ICT has documented accessibility features, it shall be possible to activate those documented accessibility features that are required to meet a specific need without relying on a method that does not support that need.

5.3 Biometrie

Was wird geprüft?

Wenn die App biometrische Merkmale (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Spracherkennung) für die Nutzeridentifizierung oder die Steuerung nutzt, soll diese sich nicht nur auf ein biometrisches Merkmal beschränken.

Die Alternativen zu einer biometrischen Identifizierung werden in der Regel nicht-biometrische Methoden sein, etwa die Eingabe von Nutzername und Passwort. (Für diese gelten dann natürlich alle anderen Anforderungen, etwa die der Tastaturbedienbarkeit und der Verfügbarkeit zugänglicher Namen.) Auch eine zweite biometrische Methode kann diesen Prüfschritt erfüllen, z.B. wenn zusätzlich zu Fingerabdruck-Erkennung die Erkennung des Irismusters, des Sprachmusters, oder des Gesichts angeboten wird.

Warum wird das geprüft?

Die biometrische Identifizierung (bzw. Authentifizierung) kann gerade für Menschen mit Behinderung sinnvoll sein und den Zugang zu geschützten Systemen erleichtern. Die Berührung eines Sensors mit dem Finger ist schneller und einfacher als die Eingabe einer Pin oder eines Passworts. Es muss aber für Menschen, welche z.B. aufgrund von Behinderungen die angebotene Methode der biometrischen Identifizierung nicht nutzen können, eine nutzbare Alternative geben.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Webseite biometrische Merkmale für die Nutzeridentifizierung oder Steuerung nutzt.

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen

  2. Prüfen, ob nicht-biometrische oder biometrische Alternativen zur angebotenen biometrischen Identifizierung angeboten werden.

  3. Bedienkonzept der wesentlichen Funktionen auf den zu testenden Webseiten untersuchen:

    • Wird Biometrie für die Steuerung genutzt?

    • Werden zur biometrischen Steuerung zusätzlich alternative biometrische oder nicht biometrische Steuerungsmethoden angeboten?

3. Hinweise

Zurzeit sind biometrische Aspekte der Steuerung hauptsächlich die Nutzer-Identifizierung als ein Schritt innerhalb eines Prozesses. So kann die Berührung eines Fingerabdrucksensors die Einfügung eines im System gespeicherten Passwortes für einen eingegebenen Nutzernamen freigeben. Diese Funktionalität wird aber in der Regel vom System bereitgestellt, der Autor hat darauf keinen Einfluss. Andere vom Autor gestaltbare Formen der Steuerung sind denkbar. Ansätze dazu gibt es etwa im Bereich digitaler Videoaufnahmen. Manche Systeme halten den Schärfepunkt automatisch auf einer (biometrisch identifizierten) Person, wenn sich diese durch den Bildraum bewegt. Auch in Spielen auf Basis von Augmented Reality wäre die Steuerung über die Erkennung biometrischer Eigenschaften denkbar.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Neben biometrischer Identifizierung oder Steuerung gibt es mindestens eine weitere nicht-biometrische oder biometrische Methode.

Nicht erfüllt

  • Nutzeridentifizierung oder Steuerung sind nur über ein biometrisches Merkmal möglich, es gibt keine Alternativen dazu.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.3 Biometrics

Where ICT uses biological characteristics, it shall not rely on the use of a particular biological characteristic as the only means of user identification or for control of ICT.

NOTE 1: Alternative means of user identification or for control of ICT could be non-biometric or biometric.

NOTE 2: Biometric methods based on dissimilar biological characteristics increase the likelihood that individuals with disabilities possess at least one of the specified biological characteristics. Examples of dissimilar biological characteristics are fingerprints, eye retinal patterns, voice, and face.

5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der Umwandlung

Was wird geprüft?

Wenn die App Dokumente in andere Formate konvertiert, sollen vorhandene Barrierefreiheits-Informationen im Zielformat übernommen werden, wenn das Zielformat diese Informationen grundsätzlich unterstützt.

Warum wird das geprüft?

Wenn die App Konvertierungsfunktionen anbietet, sollen Barrierefreiheitsinformationen im Ausgangsformat nicht unnötigerweise im Zielformat verloren gehen. Unnötig ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen dann, wenn das Zielformat prinzipiell die Aufnahme der Barrierefreiheitsinformation unterstützt, durch die Konvertierungsfunktion jedoch nicht genutzt wird. Beispielsweise unterstützen HTML- und PDF-Dateien die Auszeichnung von Überschriften, eine Konvertierungsfunktion könnte daher problemlos die Überschriftenauszeichnung aus dem HTML-Quelltext für PDF adaptieren.

Hinzunehmen ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen nur dann, wenn das Zielformat keine Unterstützung für die im Ausgangsformat genutzte Informationsart anbietet.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Dokumente konvertiert. "Dokumente" umfasst dabei alle digitalen Formate wie Text, Audio und Video.

2. Prüfung

Die Prüfung ist sehr individuell und richtet sich nach den verwendeten Quell- und Zielformaten.

  1. Beispieldokumente mit Barrierefreiheits-Informationen in Zielformate konvertieren.

  2. Sind vom Format grundsätzlich unterstützte Barrierefreiheits-Informationen nach der Konvertierung im Zielformat erhalten geblieben?

3. Hinweise

Informationen, die das Zielformat nicht unterstützt, sollen bei der Prüfung nicht berücksichtigt werden.

Für Hinweise zur Prüfpraxis, eröffnen Sie gerne ein Issue auf GitHub.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Das Zielformat enthält alle Barrierefreiheits-Informationen des Ausgangsformats, die grundsätzlich unterstützt werden.

Teilweise erfüllt oder schlechter

  • Grundsätzlich vom Zielformat unterstützte Barrierefreiheits-Informationen des Ausgangsformats gehen bei der Konvertierung verloren.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.1.1

5.4 Preservation of accessibility information during conversion

Where ICT converts information or communication it shall preserve all documented non-proprietary information that is provided for accessibility, to the extent that such information can be contained in or supported by the destination format.

5.5.1 Möglichkeiten der Bedienung

Was wird geprüft?

Wenn die ICT bedienbare Teile hat, die ein physisches Greifen, Zusammendrücken oder eine Drehung des Handgelenks erfordern, muss eine zugängliche alternative Bedienmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, die diese Handlungen nicht erfordert.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Einschränkungen sollen physische Informations- und Kommunikationssysteme selbstständig nutzen können.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist vor allem anwendbar, wenn die zu prüfende App zusammen mit physischem Zubehör genutzt wird und dieses Szenario geprüft wird. Beispiele für physisches Zubehör wären etwa ein Handscanner oder ein Kartenlesegerät zur Authentifizierung.

Der Prüfschritt ist auch anwendbar, wenn die Nutzung der App die Bedienung physischer Tasten oder Regler am Gerät (etwa Smartphone oder Tablet) einschließt oder das Gerät selbst für bestimmte Formen der Eingabe gegriffen, gedreht, geschüttelt oder anders ausgerichtet werden kann.

2. Prüfung

  1. Prüfen, ob bei die Nutzung der App, z.B. für bestimmte Eingaben, die Bedienung physischer Tasten oder Regler am Gerät oder die Manipulation des Geräts selbst vorgesehen ist, und dabei ein physisches Greifen, ein Zusammendrücken, oder eine Drehung des Handgelenks erforderlich ist.

  2. Prüfen, ob bei der Nutzung von Zubehör, z.B. bei der Bedienung physischer Bestandteile wie Schalter, Regler oder Drehknöpfe, ein physisches Greifen, ein Zusammendrücken, oder eine Drehung des Handgelenks erforderlich sind.

  3. Falls ja: Gibt es für den Prozess eine alternative Bedienmethode ohne diese Aktionen?

3. Hinweise

  • Wenn es eine alternative Bedienmethode gibt, müssen alle erforderlichen Schritte dieser Methode voll barrierefrei sein.

  • Ein einfaches Drücken einer Taste (etwa die Taste eines Nummernblocks) fällt nicht unter die genannten physischen Aktionen.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Zur Nutzung der App bzw. des Zubehörs sind physisches Greifen, Zusammendrücken, oder eine Drehung des Handgelenks nicht erforderlich.

  • Es gibt eine barrierefreie Alternative, alle für die Nutzung der App oder des Zubehörs erforderlichen Funktionen lassen sich ohne die genannten physischen Aktionen (Greifen, Zusammendrücken, Drehung des Handgelenks) ausführen.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es um die Bedienbarkeit von physischen Geräten und zusätzlichem Zubehör mit physischen Bedienelementen durch Menschen mit motorischen Einschränkungen. Wenn die Anforderung so interpretiert wird, dass auch virtuelle Bedienelemente gemeint sind, so ist die Prüfung der Bedienbarkeit von diesen schon über verschiedene andere Prüfschritte abgedeckt, besonders durch:

  • 11.2.1.1 Tastatur

  • 11.2.1.4 Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar

  • 11.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeigergesten

  • 11.2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden

  • 11.2.5.4 Betätigung durch Bewegung

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.5.1 Means of operation

Where ICT has operable parts that require grasping, pinching, or twisting of the wrist to operate, an accessible alternative means of operation that does not require these actions shall be provided.

5.5.2 Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente

Was wird geprüft?

Wenn die Nutzung der App die Bedienung physischer Bedienelemente wie Tasten, Regler o.ä. einschließt, müssen diese als solche identifizierbar und unterscheidbar sein, ohne dass Sehvermögen zwingend erforderlich ist. Um das physische Bedienelement zu identifizieren, darf es außerdem nicht erforderlich sein, dass Element auszulösen bzw. zu bedienen.

Warum wird das geprüft?

Wenn physische Bedienelemente am Gerät oder an gekoppeltem Zubehör taktil identifiziert und unterschieden werden können, sind sie auch für Menschen mit Sehbehinderung nutzbar.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist bei der Prüfung von mobilen Apps für iOS und Android im Regelfall nicht anwendbar, es sei denn, die Nutzung der App setzt die Bedienung physischer Tasten oder Regler am Gerät oder die Nutzung von Bedienelementen an gekoppeltem Zubehör voraus.

2. Prüfung

Prüfen, ob physische Bedienelemente, etwa Tasten oder Regler, über taktile Unterscheidung oder Positionierung am Gerät identifizierbar und unterscheidbar sind.

3. Hinweise

  1. Wenn Apps die Bedienung von Tasten am Gerät vorsehen, ist bei Smartphones der Prüfschritt in der Regel über die haptische Unterscheidbarkeit und/oder Positionierung dieser Tasten gegeben. So ist der Unterschied von Laut- und Leisetaste schon über die Position am Gerät (lauter = oben, leiser = unten) gegeben. Bei Zubehör mit mehreren Tasten kann die Anforderung erfüllt werden, wenn Tasten taktil wahrnehmbar und ggf. durch erhabene Beschriftung auch taktil unterscheidbar sind.

  2. Bei Nummernblocks ermöglicht die taktile Hervorhebung der zentralen Taste Nummer 5 gleichzeitig die taktile Erkennung der umgebenden Tasten.

4. Bewertung

Erfüllt:

Für die Nutzung der App (ggf. mit Zubehör) erforderliche Bedienelemente sind taktil identifizierbar und ggf. unterscheidbar, etwa durch abweichende Form, erhabene Beschriftung, oder auf anderem Wege (etwa durch Positionierung).

Nicht erfüllt:

Bedienelemente beim Zubehör sind nicht-visuell nicht wahrnehmbar oder unterscheidbar. Das ist z.B. bei virtuellen Tasten auf Touch-Displays der Fall.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es um die Bedienbarkeit von zusätzlichem Zubehör durch Menschen mit motorischen Einschränkungen, wenn dieses zusammen mit der App genutzt wird. Wenn die Anforderung so interpretiert wird, dass auch virtuelle Bedienelemente gemeint sind, so ist die Prüfung der Bedienbarkeit von diesen schon über verschiedene andere Prüfschritte abgedeckt, besonders durch:

  1. 11.2.1.1 Tastatur

  2. 11.2.1.4 Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar

  3. 11.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeigergesten

  4. 11.2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden

  5. 11.2.5.4 Betätigung durch Bewegung

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.5.2 Operable parts discernibility

Where ICT has operable parts, it shall provide a means to discern each operable part, without requiring vision and without performing the action associated with the operable part.

NOTE: One way of meeting this requirement is by making the operable parts tactilely discernible.

5.6.1 Taktiler oder auditiver Status

Was wird geprüft?

Manche Apps können zusammen mit spezieller Hardware genutzt werden. Ein Beispiel ist eine App, die das Einscannen von Produkten über einen Handscanner erlaubt. Ein weiteres Beispiel wäre eine App, die die Authentifizierung von Nutzenden über ein Kartenlesegerät ermöglicht. Wenn es in Hardware, die zusammen mit der App genutzt wird, visuell wahrnehmbare Umschalter gibt, soll es möglich sein, den Zustand des Umschalters auch akustisch oder taktil (also durch Fühlen mit den Fingern) zu erfassen. Dies gilt für Schalter mit zwei oder drei Zuständen.

Auch Umschalter auf dem Ausgabegerät selbst können für die Nutzung der App relevant sein, etwa physische Umschalter für das Stummschalten oder das Feststellen der Bildschirmausrichtung. Auch der Zustand solcher Schalter am Gerät selbst soll taktil oder auditiv ermittelbar sein.

Beispiele wären:

  • An/Aus Schalter an einem Kartenlesegerät oder Hand-Scanner

  • Umschalter für Ton an / Ton aus (Stummschalten) an einem Eingabegerät oder Ausgabegerät

  • Voreinstellungs-Schalter für drei verschiedene Lautstärke-Stufen für die aktustische Ausgabe an einem Gerät

Warum wird das geprüft?

Wenn physische Umschalter am Ausgabegerät oder zusätzlicher Hardware bei der Nutzung von Apps relevant sind, soll deren Zustand wahrnehmbar sein. Dazu gehört, das der Zustand nicht nur visuell, sondern auch mit dem Finger fühlbar oder aber akustisch ermittelbar ist.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn für die Nutzung der App der Zustand von Hardware-Schaltern auf einem Ausgabegrät oder spezieller zusätzlicher Hardware relevant sind. Dazu gehören etwa Schalter zum Feststellen der Bildschirmausrichtung oder zum Stummschalten am genutzten Ausgabegerät, oder physische Umaschalter an gekoppelter spezieller Hardware.

2. Prüfung

  1. Wird die App zusammen mit zusätzliche Hardware genutzt?

  2. ist der Zustand physische Umschalter an der Hardware mit zwei oder drei Positionen taktil oder akustisch ermittelbar?

3. Hinweise

  • Wenn die App einen Modus hat, der die gleiche Funktionalität auch ohne gekoppeltes Zubehör bietet oder der Schalter-Zustand des Zubehörs auch in der App sowohl visuell als auch programmatisch ermittelbar ist, wäre der Prüfschritt erfüllt.

  • Die Feststelltasten bei ggf. gekoppelten Tastaturen geben ihren Feststell-Status bei entsprechender Voreistellung im Betriebssystem oft nur einmalig bei Aktivierung und Deaktivierung des Feststellmodus aus. Da App-Entwickler keinen Einfluss auf das Verhalten der Tastaturen haben, werden sie in diesem Prüfschritt nicht berücksichtigt.

4. Bewertung

Nicht erfüllt

  • In der mit der App zusammen genutzten Hardware ist ein Umschalter vorhanden, dessen Zustand nicht taktil oder über Tonsignal ermittelbar ist.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es um die Bedienbarkeit von zusätzlichem Zubehör durch Menschen mit motorischen Einschränkungen, wenn dieses zusammen mit der App genutzt wird. Wenn die Anforderung so interpretiert wird, dass auch virtuelle Bedienelemente gemeint sind, so ist die Prüfung der Bedienbarkeit von diesen schon über andere Prüfschritte abgedeckt, besonders durch:

  • 11.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

  • 11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigung

  • 11.5.2.16 Änderungen von Zuständen und Eigenschaften

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.1.1

5.6.1 Tactile or auditory status

Where ICT has a locking or toggle control and the status of that control is visually presented to the user, the ICT shall provide at least one mode of operation where the status of the control can be determined either through touch or sound without operating the control.

NOTE 1: Locking or toggle controls are those controls that can only have two or three states and that keep their state while being used.

NOTE 2: An example of a locking or toggle control is the "Caps Lock" key found on most keyboards. Another example is the volume button on a pay telephone, which can be set at normal, loud, or extra loud volume.

5.6.2 Visueller Status

Was wird geprüft?

Manche Apps können zusammen mit spezieller Hardware genutzt werden. Ein Beispiel ist eine App, die das Einscannen von Produkten über einen Handscanner erlaubt. Ein weiteres Beispiel wäre eine App, die die Authentifizierung von Nutzenden über ein Kartenlesegerät ermöglicht. Wenn es in Hardware, die zusammen mit der App genutzt wird, nicht-visuell wahrnehmbare Umschalter gibt, soll es möglich sein, den Zustand des Umschalters auch visuell zu erfassen. Dies gilt für Schalter mit zwei oder drei Zuständen.

Für die Nutzung mancher Apps können bestimmte Zustände von Umschaltern am Ausgabegerät selbst relevant sin, z.B. zum Stummschalten des Geräts oder Feststellen der Bildschirmausrichtung. Auch der Zustand solcher Schalter am Gerät selbst soll visuell ermittelbar sein.

Beispiele wären:

  • An/Aus Schalter an einem Kartenlesegerät oder Hand-Scanner

  • Umschalter für Ton an/Ton aus (Stummschalten) an einem Eingabegerät oder Ausgabegerät

  • Voreinstellungs-Schalter für drei verschiedene Lautstärke-Stufen für die aktustische Ausgabe an einem Gerät

Wenn es auf dem Ausgabegerät oder einer speziellen Hardware, die zusammen mit der App genutzt wird, Umschalter oder dreiwertige Schalter gibt, die den Kontext der Ausgabe oder Eingabe beeinflussen, müssen diese Schalter auch visuell wahrnehmbar sein.

Die Intention dieser Anforderung ist ebenso wie bei Prüfschritt 5.6.1 die Einbeziehung von physischen Schaltern an Geräten, welche Zustände der Ausgabe (etwa Lautstärke) oder Eingabe (etwa Großbuchstaben) mittels Umschalter oder dreiwertigem Schalter feststellen. Dazu gehören etwa Großbuchstaben-Feststelltaste oder dreiwertige Lautstärke-Taste. Im Kontext von Mobilgeräten wären insbesondere physische Umschalter für die Stummschaltung oder das Feststellen der Bildschirmausrichtung relevant, für die sich abhängig vom genutzten Gerät auch physische Tasten finden (etwa beim iPhone). Es lässt sich also ableiten, dass es hier speziell um Bedienelemente geht, die nicht Funktionen der App selbst betreffen, sondern den Kontext der Eingabe oder Ausgabe.

Virtualisierte Schalter innerhalb der App sind nicht von diesem Prüfschritt erfasst. Für diese ist der Prüfschritt 11.4.1.2 Name, Rolle, Wert zuständig.

Warum wird das geprüft?

Wenn der Zustand von Umschaltern auf dem Gerät oder auf spezieller Hardware bei der Nutzung der App relevant ist, soll dieser Zustand auch visuell erkennbar sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Umschalter zwei visuell unterschiedbare Zustände hat. Beim Stummschalten des iPhones wird z.B. der Umschalter Richtung Geräterückseite geschoben, es erscheint zusätzlich ein schmaler roter Streifen im Ausschnitt, in dem sich der Schalter bewegt. Damit wird visuell signalisiert, dass der Ton abgestellt ist.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn für die Nutzung der App der Zustand von Hardware-Schaltern auf einem Ausgabegrät oder spezieller zusätzlicher Hardware relevant sind. Dazu gehören etwa Schalter zum Feststellen der Bildschirmausrichtung oder zum Stummschalten am genutzten Ausgabegerät, oder physische Umaschalter an gekoppelter spezieller Hardware.

2. Prüfung

  1. Gibt es auf dem Ausgabegerät oder zusätzlich genutzter Hardware Umschalter, die generell den Kontext der Ausgabe oder Eingabe beeinflussen (z.B. die Bildschirm-Ausrichtung feststellen oder den Ton stumm schalten)?

  2. Falls das zutrifft: Mittels Sichtprüfung für solche physischen Umschalter prüfen, ob der Zustand visuell ermittelbar ist.

3. Hinweise

  • Wenn die App einen Modus hat, der die gleiche Funktionalität auch ohne gekoppeltes Zubehör bietet oder der Schalter-Zustand des Zubehörs auch in der App sowohl visuell als auch programmatisch ermittelbar ist, wäre der Prüfschritt erfüllt.

4. Bewertung

Nicht erfüllt

  • Für die Nutzung der App ist ein physischer Umschalter auf dem Ausgabegerät oder auf zusätzlicher Hardware relevant, der den Kontext der Ausgabe oder Eingabe beeinflusst und dessen Zustand nicht visuell ermittelbar ist.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es um die Bedienbarkeit von zusätzlichem Zubehör durch Menschen mit motorischen Einschränkungen, wenn dieses zusammen mit der App genutzt wird. Wenn die Anforderung so interpretiert wird, dass auch virtuelle Bedienelemente gemeint sind, so ist die Prüfung der Bedienbarkeit von diesen schon über andere Prüfschritte abgedeckt, besonders durch:

  • 11.1.4.11 Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend

Abgrenzung zu Einstellungen auf Betriebssystem-Ebene

Die dominanten mobilen Betriebssysteme bieten Bedienelemente zum Arretieren der Ausrichtung: "Ausrichtungssperre" (iOS) und "Bildschirm automatisch drehen" (Android). Der Zustand ist bei beiden visuell zugänglich.

Abgrenzung zu virtuellen Tastaturen

Der Status "festgestellt" bei der Shift-Taste virtueller Tastaturen wird bei allen uns bekannten Tastaturen visuell vermittelt. Da App-Entwickler keinen Einfluss auf installierte Tastaturen haben, werden sie in diesem Prüfschritt nicht berücksichtigt.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.6.2 Visual status

Where ICT has a locking or toggle control and the status of the control is non-visually presented to the user, the ICT shall provide at least one mode of operation where the status of the control can be visually determined when the control is presented.

NOTE 1: Locking or toggle controls are those controls that can only have two or three states and that keep their state while being used.

NOTE 2: An example of a locking or toggle control is the "Caps Lock" key found on most keyboards. An example of making the status of a control determinable is a visual status indicator on a keyboard.

5.7 Tastenwiederholung

Was wird geprüft?

Die Tastenwiederholung, die automatisch beim Halten einer Taste auf der Tastatur das jeweilige Zeichen wiederholt, soll, wenn sie sich nicht deaktivieren lässt, so konfigurierbar sein, dass die Taste mindestens zwei Sekunden gedrückt werden muss, bevor die Tastenwiederholung einsetzt (der Standard ist etwa eine halbe Sekunde). Dies sind üblicherweise Einstellungen des Betriebssystems, auf die Entwickler in der Regel keinen Einfluss haben. Apps sollten diese betriebssystemseitigen Einstellungen, wo vorhanden, für Texteingaben übernehmen.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Einschränkungen haben manchmal das Problem, dass sie durch zu langes Drücken von Tasten unabsichtlich die Tastenwiederholung auslösen und dann Eingaben wieder löschen müssen. Das Abschalten der Tastenwiederholung bzw. das Einstellen einer längeren Verzögerung vor Einsetzen der Tastenwiederholung verringert dieses Risiko.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt wird nur geprüft, wenn die Tastenwiederholung nicht abstellbar ist und die Funktion in der App unterstützt wird. Bei iOS-Apps ist der Prüfschritt generell nicht anwendbar, da die Tastenwiederholfunktion abgeschaltet werden kann. Bei Android-Apps ist der Prüfschritt nur anwendbar, wenn die Ansicht Texteingabefelder für Tastatureingaben enthält. Geprüft wird nicht die systemseitige Einstellung selbst, sondern nur, ob diese auch bei Texteingaben in der App greifen.

2. Prüfung

Die Funktion Tastenwiederholung ist, soweit vorhanden, eine generelle Einstellung auf Betriebssystem-Ebene. Für die App selbst kann also nur geprüft werden, ob Einstellungen wie von Nutzenden intendiert bei Texteingaben auf der Ansicht greifen.

iOS

  • Unter iOS und iPadOS (iPad mit Magic Keyboard) gibt es die geforderten Einstellungsmöglichkeiten unter Bedienungshilfen / Tastaturen & Texteingabe / Tastenwiederholung. Hier lässt sich die Tastenwiederholung auch ganz abstellen. Der Prüfschritt ist deshalb nicht anwendbar.

Android

  1. Unter System > Tastatur > Physische Tastatur > Bedienungshilfen für physische Tastaturen > Anschlagverzögerung aktivieren (Tasteneingaben erfolgen nun erst nach 500 ms)

  2. Texteingabefeld fokussieren

  3. Einen Buchstaben der Tastatur drücken

  4. Prüfen, ob der Buchstabe nach Verzögerung erscheint. Damit ist klar, dass die App die Android-Betriebssystemeinstellung berücksichtigt.

  5. Eine weitere Taste drücken. Funktioniert die erneute Eingabe erst nach 2 Sekunden?

3. Hinweise

  • Die Android-Funktion System > Tastatur > Physische Tastatur > Anschlagverzögerung leistet etwas anderes als die in der Anforderung intendierte Funktion, das Einsetzen der kontinuierlichen Eingabe des gleichen Zeichens bei längerem Drücken einer Taste zu verzögern. Die Verzögerung betrifft nämlich auch schon das initiale Drücken der Taste, was den Wert der Funktion sehr veringert. Denn gezielte Tastatureingaben sollen ja nicht grundsätzlich verzögert werden, sondern nur das Einsetzen der Wiederholung.

  • Die Abweichung von der betriebssystemseitig möglichen Einstellungen von der Intention der Anforderung sind der App nicht anzulasten. Der Prüfschritt wäre nur dann nicht erfüllt, wenn betriebsystemseitige Einstellungen von Anschlaggeschwindigkeit und Tastenanschlagfunktion bei Texteingaben in der App nicht greifen würden.

  • Bei der Nutzung virtueller Tastaturen (Touch-Eingabe) unter iOS und Android erfolgt keine Tastenwiederholung.

  • Hinweis zu iOS: Ist bei Tastenwiederholung aktiviert, funktioniert diese nur bei bestimmten Tasten, z.B. bei den Zeichen ., - oder /, nicht jedoch bei 0-9 und A-Z. Dies ist ein bekannter iOS-Bug.

4. Bewertung

Nicht anwendbar (iOS)

  • Der Prüfschritt ist zurzeit für iOS-Apps nicht anwendbar (denn die Tastenwiederholung ist in den Betriebssystemeinstellungen komplett abstellbar).

Erfüllt (Android)

  • Für Android ist der Prüfschritt erfüllt, wenn wenn die aktivierte Anschlagverzögerung bei Texteingabefeldern der App greift.

Nicht erfüllt (Android)

  • Für Android-Apps ist der Prüfschritt nicht erfüllt, wenn die aktivierte Anschlagverzögerung bei Texteingabefeldern der App nicht greifen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.7 Key repeat

Where ICT has a key repeat function that cannot be turned off:

a) the delay before the key repeat shall be adjustable to at least 2 seconds; and

b) the key repeat rate shall be adjustable down to one character per 2 seconds.

5.8 Annahme eines zweifachen Tastenanschlags

Was wird geprüft?

Die erneute Aktivierung der gleichen Taste auf der Tastatur soll konfigurierbar sein. Bei wiederholtem Drücken der gleichen Taste soll der Zeitraum, in dem diese Eingabe nicht angenommen wird, auf mindestens 0,5 Sekunden eingestellt werden können. Dies sind üblicherweise Einstellungen des Betriebssystems, auf die Entwickler in der Regel keinen Einfluss haben, bzw. keinen Einfluss nehmen sollten. Die App sollte bei Tastatureingaben betriebssystemseitige Voreinstellungen (soweit vorhanden) übernehmen.

Geprüft wird die Eingabe über physische Tastaturen, nicht die über virtuelle (Bildschirm-)Tastaturen. Bei der Nutzung virtueller Tastaturen (Touch-Eingabe) unter iOS und Android greifen keine Verzögerungen, selbst wenn diese eingestellt wurden.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Einschränkungen haben manchmal das Problem, dass sie versehentlich unabsichtlich wiederholt Tasten drücken und dann diese Eingaben wieder löschen müssen. Die Möglichkeit der Einstellung einer Tastenverzögerung verringert dieses Risiko.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Im Prüfschritt werden nicht die Einstellungsmöglichkeiten des Betriebssystems für die Annahme eines zweifachen Tastenanschlags geprüft, denn hier geht es um die App, nicht die zugrunde liegende Systemumgebung. Geprüft wird nur, ob Einstellungen, soweit betriebssystemseitig möglich, von der App übernommen werden.

  • Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn die Ansicht Felder für die Texteingabe enthält.

  • In iOS wirkt sich die Einstellung der Tastenverzögerung nicht spezifisch auf die wiederholte Aktivierung der gleichen Taste aus, sondern auf Anschläge egal welcher Taste. Der Anschlag erfolgt erst, wenn die Taste länger gehalten wird (d.h., um die eingestellte Verzögerungszeit länger). Im Prüfschritt wird für iOS-Apps deshalb nur die Übernahme der Einstellungen für Tastenverzögerung geprüft.

  • Bei Android ist die Anforderung dagegen über die Einstellung Eingabehilfe > Interaktion und Geschicklichkeit > Tastenanschlagfunktion implementiert.

2. Prüfung

iOS

  1. Über die Einstellung Bedienungshilfen > Tastaturen > Tastenverzögerung die Funktion aktivieren und den Wert von 2 Sekunden einstellen.

  2. In der App-Ansicht ein Textfeld fokussieren.

  3. Eine Buchstaben-Taste drücken und prüfen, ob die Eingabe um den eingestellten Wert verzögert ist (d.h., die Taste muss 2 Sekunden gedrückt werden, damit der entsprechende Buchstabe erscheint).

Android

  1. Über die Einstellung Bedienungshilfen > Bouncetasten die Funktion aktivieren (die Einstellung wird nur angezeigt, wenn eine externe Tastatur angeschlossen oder gekoppelt ist)

  2. In der App-Ansicht ein Textfeld fokussieren

  3. Ein Wort mit unterschiedlichen Buchstaben eingeben. Die Buchstaben sollten sofort erscheinen. Wird der gleiche Buchstabe nach 0,5 Sekunden wiederholt, erfolgt keine Eingabe, es greift die von Verzögerung 500 ms. Eine erneute Eingabe des gleichen Buchstabens erfolgt erst nach Ablauf der Verzögerung.

3. Hinweis

Es ist der App nicht anzulasten und deshalb auch nicht negativ zu bewerten, wenn es betriebssystemseitig die erforderlichen Einstellungen für die Annahme eines zweifachen Tastenanschlags nicht gibt. In diesem Fall wird geprüft, ob verwandte Einstellungen, bei iOS also die allgemeine Tastenverzögerung, in der App greifen.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Im Betriebssystem eingestellte Anschlags-Verzögerungen werden von der App übernommen.

Nicht erfüllt

  • Im Betriebssystem eingestellte Anschlags-Verzögerungen werden von der App nicht übernommen.

Nicht anwendbar

  • Die App sieht keine Texteingaben von Nutzenden vor.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.8 Double-strike key

Where ICT has a keyboard or keypad, the delay after any keystroke, during which an additional key-press will not be accepted if it is identical to the previous keystroke, shall be adjustable up to at least 0,5 seconds.

5.9 Gleichzeitige Benutzerhandlungen

Was wird geprüft?

Für die Nutzung der App soll es einen Modus der Bedienung geben, der keine simultanen Aktivitäten bzw. gleichzeitige Eingaben von Nutzenden erfordert. Die Einfingerbedienung wird üblicherweise über Einstellungen des Betriebssystems festgelegt, auf die Entwickler keinen Einfluss haben, bzw. keinen Einfluss nehmen sollten. Für Toucheingaben wird ein Teil der Anforderung in Prüfschritt 11.2.5.1 geprüft.

Beispiele für simultane Aktionen:

  • das gleichzeitige Drücken zweier Tasten auf der Tastatur

  • das Halten eines Bedienelements auf einem Touchscreen, während ein weiteres Bedienelement über Touch bedient wird.

  • Das Halten einer Gerätetaste, während eine Spracheingabe erfolgt.

Notwendige simultane Aktionen bei der Bedienung der App in einem bestimmten Modus sind kein Fehler im Sinne dieses Prüfschritts, solange es einen anderen Bedienungsmodus gibt, der die Bedienung ohne simultane Aktionen erlaubt. Dies ist bei der Vielzahl der Eingabemöglichkeiten und Kombinationen von diesen nur schwer vollständig zu prüfen.

Die Situation ist unterschiedlich für verschiedene Bedienungsmodi:

  • Tastaturbedienung: Sowohl iOS als auch Android haben Einstellungen für die Einfingerbedienung und damit die Möglichkeit, simultane Tasteneingaben so aufzulösen, dass Sondertasten gesetzt werden können, ohne gleichzeitig andere Tasten gedrückt halten zu müssen ("sticky keys"). Auf die Einstellungsmöglichkeiten für Einfingerbedienung haben Entwickler keinen Einfluss.

  • Touchbedienung: Die gleichzeitige Eingabe über mehrere Berührungspunkte wird unter 11.2.5.1 "Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten" geprüft - für Mehrfinger-Gesten muss es alternativ Einfinger-bedienbare Eingaben geben.

  • Mausbedienung und andere Zeigereingaben: Hier gibt es nur einen Cursor (es sei denn bei Multi-User Schnittstellen, die für diese auf Einzelnutzende ausgerichteten Anforderungen nicht in Betracht kommen). Problematisch wären bei Mausbedienung ggf. Zeiger-Eingaben mit simultan gedrückten Tasten der Tastatur, ohne dass Alternativen ohne simultane Aktionen bzw. die Bedienung nur über die Tastatur verfügbar wären.

  • Sprachsteuerung: Diese funktioniert in der Regel ohne simultane physische Eingaben.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Einschränkungen haben oft Probleme, mehrere Aktionen zur gleichen Zeit auszuführen. Deshalb sollten alle Funktionen auch über einfache Eingaben (ohne simultane Aktionen) ausführbar sein.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar. Bezüglich Tastasturbedienung wir dieser Prüfschritt nicht geprüft, da Einstellungsmöglichkeiten für Einfingerbedienung Aufgabe des Betriebssystems sind und nicht auf der Ebene der App implementiert werden sollten.

Komplexe Aktionen, die vom Betriebssystem oder einer Hilfsmittelfunktionen definiert sind (etwa der VoiceOver-Rotor, der über eine gegenläufige Drehbewegung mit zwei Fingern aufgerufen wird) fallen nicht unter diesen Prüfschritt.

2. Prüfung

  1. Bezüglich der Prüfung von Aktionen bei der Toucheingabe wird das Ergebnis von 11.2.5.1 "Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten" hierhin übertragen, wenn es Fehler durch den Einsatz von Mehrfingergesten ohne Einfinger-bedienbare Alternativen gibt.

  2. Bedienung mit Toucheingabe überprüfen. Sind alle Funktionen mit Einfinger-Gesten aktivierbar, ohne das gleichzeitig Gerätetasten gedrückt oder das Gerät bewegt bzw. ausgerichtet werden muss?

3. Hinweise

Ggf. sind bei Touchbedienung außer dem gleichzeitigen Drücken von Gerätetasten oder der Ausrichtung des Geräts andere, hier nicht näher spezifizierte simultane Aktionen denkbar, die für die erfolgreiche Bedienuung ausgeführt werden müssten, etwa die Auswertung von Handbewegungen über dem Gerät, die Auswertung des Kamera-Bildes, wofür das Gerät gehalten bzw. bewegt werden müsste, usw.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Bei Touchbedienung sind alle Funktionen der App über einfache Zeigeraktionen aktivierbar.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

5.9 Simultaneous user actions

Where ICT has a mode of operation requiring simultaneous user actions for its operation, such ICT shall provide at least one mode of operation that does not require simultaneous user actions to operate the ICT.

NOTE: Having to use both hands to open the lid of a laptop, having to press two or more keys at the same time or having to touch a surface with more than one finger are examples of simultaneous user actions.

6 Zwei-Wege-Sprachkommunikation

6.1 Audiobandbreite für Sprache

Was wird geprüft?

Um gute Sprachverständlichkeit bei der Zwei-Wege-Sprachkommunikation zu garantieren, soll die App beim Kodieren und Dekodieren von Audio einen Frequenzbereich nutzen, dessen obere Grenze mindestens bis 7.000 Hz reicht.

Damit die Software diesen Prüfschritt besteht, muss sie mindestens HD-Telefonie / Telefonie in ISDN-Qualität bieten. Dazu kann z.B. der weit verbreitete Codec G.722 genutzt werden.

Warum wird das geprüft?

Gute Sprachqualität ist besonders für Menschen mit Hörbehinderungen wichtig. Deshalb wird hier ein verbindlicher Mindeststandard für die Audioqualität festgelegt.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App eine Zwei-Wege-Sprachkommunikation anbietet.

2. Prüfung

  1. Die Sprachqualität der Audio-Verbindung im Praxistest beurteilen. Enspricht die Qualität der Qualität aktueller Festnetztelefonie? Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Internetverbindung an beiden Enden nicht beeinträchtigt ist. Ggf. wird der Test dazu wiederholt.

  2. Führt der Hörtest zu keinem klaren Ergebnis, sollte die Dokumentation der App konsultiert werden. Hier sollte der verwendete Codec zu finden sein. Ggf. muss beim Hersteller der Webanwendung nachgefragt werden.

  3. Anschließend sollte der Codec recherchiert werden, um dessen Frequenzbereich in Erfahrung zu bringen. Die obere Grenze des Frequenzbereichs muss mindestens bis 7.000 Hz reichen.

3. Bewertung

Nicht erfüllt

  • Die Prüfung oder die Dokumentation der App ergibt, dass die geforderte Obergrenze des Frequenzbereichs von mindestens 7 000 Hz nicht erreicht wird.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.1 Audio bandwidth for speech

Where ICT provides two-way voice communication, in order to provide good audio quality, that ICT shall be able to encode and decode two-way voice communication with a frequency range with an upper limit of at least 7 000 Hz.

NOTE 1: For the purposes of interoperability, support of Recommendation ITU-T G.722 [i.21] is widely used.

NOTE 2: Where codec negotiation is implemented, other standardized codecs such as Recommendation ITU-T G.722.2 [i.22] are sometimes used so as to avoid transcoding.

6.2.1.1 RTT Kommunikation

Was wird geprüft?

Ermöglicht die App Zwei-Wege-Kommunikation (eine Sprechverbindung in beide Richtungen, z.B. Sprach- und Videotelefonie), muss es ebenfalls Textkommunikation in Echtzeit (RTT, Real-Time Text) zur Verfügung stellen. Echtzeit bedeutet hier, dass schon die Eingabe einzelner Zeichen übertragen und dem Empfänger angezeigt wird. Die Nutzenden müssen den eingegebenen Text nicht erst aktiv abschicken.

Warum wird das geprüft?

Menschen, die nicht Sprache nutzen können oder wollen, sollen die Möglichkeit haben, über Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-time Text) gleichrangig an Kommunikation teilzuhaben.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die zu testende App Zwei-Wege-Kommunikation ermöglicht. Dies umfasst z.B. webbasierte Sprach- und Videotelefonie.

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen

  2. Wenn eine Funktion für die Zwei-Wege-Kommunikation geboten wird, prüfen ob auch Textkommunikation in Echtzeit (RTT, Real-time Text) unterstützt wird.

3. Hinweise

Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Die App, die Zwei-Wege-Kommunikation ermöglicht, bietet auch Textkommunikation in Echtzeit an.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.2.1.1 RTT communication

Where ICT is in a mode that provides a means for two-way voice communication, the ICT shall provide a means for two-way RTT communication, except where this would require design changes to add input or output hardware to the ICT.

NOTE 1: This requirement includes those products which do not have physical display or text entry capabilities but have the capability to connect to devices that do have such capabilities. It also includes intermediate ICT between the endpoints of the communication.

NOTE 2: There is no requirement to add: a hardware display, a hardware keyboard, or hardware to support the ability to connect to a display or keyboard, wired or wirelessly, if this hardware would not normally be provided.

NOTE 3: For the purposes of interoperability, support of Recommendation ITU-T T.140 [i.36] is widely used.

6.2.1.2 Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text

Was wird geprüft?

Wenn die App Zwei-Wege-Kommunikation und Textkommunikation in Echtzeit (RTT, Real-Time Text) anbietet, soll die gleichzeitige Kommunikation mittels Sprache und Echtzeit-Textkommunikation möglich sein.

Warum wird das geprüft?

Menschen, die statt Sprache die Eingabe von Echtzeit-Text nutzen, sollen gleichrangig behandelt werden. Funktionen wie das Sich-Einreihen in eine Warteschlange für Beiträge durch digitales "Handheben" soll von Arten von Nutzern gleichrangig genutzt werden können

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Zwei-Wege-Kommunikation und zusätzlich Textkommunikation in Echtzeit ermöglicht. Zwei-Wege-Kommunikation umfasst u. a. Sprach- und Videotelefonie. Echtzeit bedeutet hier, dass schon die Eingabe einzelner Zeichen übertragen wird und der Nutzer den eingegebenen Text nicht erst aktiv abschicken muss.

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen

  2. Prüfen, ob die gleichrangige Kommunikation via Echtzeit-Text und Sprache möglich ist und Funktionen wie das digitale Handheben ebenso Sprachnutzern wie Echtzeit-Text-Nutzern zur Verfügung stehen. Wenn es eine Warteschlange für Beiträge gibt, landen Sprachnutzer un Echtzeit-Text-Nutzer in der gleichen Schlange.

3. Hinweise

  • Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

  • Bei Konferenzen, also einer Kommunikation mit mehr als zwei Personen, soll die Echtzeit-Text-Kommunikation der Sprach-Kommunikation gleichgestellt sein. Das bedeutet z.B., dass wenn die Software Funktionen für die abwechselnde Kommunikation anbietet (z.B. immer nur ein aktiver Redner), sollen diese Funktionen auch für die Textkommunikation in Echtzeit verfügbar sein.

  • Bei Konferenzen, die gleichzeitig eine herkömmliche Chat-Funktion bieten, sollen Chat und Echtzeit-Textkommunikation separiert werden, z.B. in separaten Programmfenstern, damit sich diese verschiedenen Kommunikationsarten nicht gegenseitig stören und nicht zu Verwirrung führen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.2.1.2 Concurrent voice and text

Where ICT provides a means for two-way voice communication and for users to communicate by RTT, it shall allow concurrent voice and text through a single user connection.

NOTE 1: With many-party communication, as in a conference system, it is allowed (but not required or necessarily recommended) that RTT be handled in a single display field and that "turn-taking" be necessary to avoid confusion (in the same way that turn-taking is required for those presenting/talking with voice).

NOTE 2: With many-party communication, best practice is for hand-raising for voice users and RTT users to be handled in the same way, so that voice and RTT users are in the same queue.

NOTE 3: With a many-party conference system that has chat as one of its features - the RTT (like the voice) would typically be separate from the chat so that RTT use does not interfere with chat (i.e. people can be messaging in the chat field while the person is presenting/talking with RTT - in the same manner that people message using the chat feature while people are talking with voice). RTT users would then use RTT for presenting and use the Chat feature to message while others are presenting (via Voice or RTT).

NOTE 4: The availability of voice and RTT running concurrently (and separately from chat) can also allow the RTT field to support text captioning when someone is speaking (and it is therefore not being used for RTT since it is not the RTT user’s turn to speak).

NOTE 5: Where both server-side software and local hardware and software are required to provide voice communication, where neither part can support voice communication without the other and are sold as a unit for the voice communication function, the local and server-side components are considered a single product.

6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Darstellung

Was wird geprüft?

Wenn die App Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) senden und empfangen kann, soll die Anzeige von empfangenen und gesendeten Nachrichten visuell gut voneinander unterscheidbar sein.

Warum wird das geprüft?

Menschen, die Echtzeit-Textkommunikation nutzen, sollen in der Lage sein, bereits empfangene und gesendete Nachrichten visuell zu unterscheiden. So können sie leichter Äußerungen von sich selbst oder von anderen finden und zuordnen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) senden und empfangen kann.

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen.

  2. Prüfen, ob die App das Senden und Empfangen von Echtzeit Textkommunikation anbietet.

  3. Prüfen, ob die gesendeten und empfangenen Textnachrichten deutlich voneinander unterscheidbar sind und separat angezeigt werden, z.B.:

    • Rahmen für Textnachricht (mit gutem Kontrast nach außen)

    • Positionierung der eigenen Nachrichten rechtsbündig und der Gesprächsteilnehmer linksbündig oder umgekehrt

    • Nennung des Namens vor Beginn der Nachricht

3. Hinweise

  • Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

  • Die Anforderung gilt streng genommen nur für Echtzeit-Textkommunikation, ist aber auch für die Unterscheidung von anderen Formen von Textkommunikation (etwa Text-Chats) wichtig.

  • Wenn das Webangebot weitere Optionen für die Anzeige der Nachrichten anbietet, die gegebenenfalls nicht diesen Anforderungen entsprechen, soll dies nicht negativ bewertet werden. Andere Darstellungsweisen sind positiv, sie können bestimmte Nutzer-Bedürfnisse erfüllen. So kann die Fließtext-Darstellung von sowohl empfangenen als auch gesendeten Nachrichten in einem Textcontainer für Braille-Nutzer vorteilhaft sein.

  • Die Unterscheidung der Nachrichten von verschiedenen Personen sollte nicht ausschließlich über eine unterschiedliche Textfarbe geschehen - vergleiche auch Abschnitt 4.2 Abgrenzung zu anderen Prüfschritten.

  • Der Prüfschritt verlangt nur die Unterscheidung von gesendeten (auch Nutzersicht also eignen) und empfangenen Äußerungen, nicht die Unterscheidung verschiedener empfangener Äußerungen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Wenn Nachrichten des Senders und des Empfängers nur über die Farbe des Textes unterschieden werden können und der Kontrastunterschied beider Arten von Nachricht unter 3:1 liegt, sind sowohl dieser Prüfschritt als auch Prüfschritt 11.1.4.1a "Ohne Farbe nutzbar" nicht erfüllt. Andere Anforderungen (etwa, dass der Text selbst oder auch der Rahmen oder andere grafische Elemente zur Unterscheidung kontrastreich genug sind) werden außerdem in den dafür zuständigen Prüfschritten bewertet.

Einordnung des Prüschritts nach der EN 301 549 V3.2.1

6.2.2.1 Visually distinguishable display

Where ICT has RTT send and receive capabilities, displayed sent text shall be visually differentiated from, and separated from, received text.

NOTE: The ability of the user to choose between having the send and receive text be displayed in-line or separately, and with options to select, allows users to display RTT in a form that works best for them. This would allow Braille users to use a single field and take turns and have text appear in the sequential way that they may need or prefer.

6.2.2.2 Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung

Was wird geprüft?

Wenn die App eine Funktion zur Echtzeit Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) anbietet, soll die Sende- und Empfangsrichtung programmatisch ermittelbar sein. Das bedeutet konkret, dass Hilfsmittel-Nutzende beim Lesen der Text-Kommunikation die selbst gesendeten Texte von empfangenen Texten unterscheiden können.

Warum wird das geprüft?

Wenn Menschen, die Hilfsmittel wie Screenreader einsetzen, die Äußerungen in einer Kommunikation lesen wollen, müssen sie eigene Text-Beiträge von denen anderer unterscheiden können. Darum muss die Sende- und Empfangsrichtung programmatisch ermittelbar sein. (Darüber hinaus ist es auch sinnvoll, programmatisch zwischen empfangenen Texten von verschiedenen Teilnehmenden unterscheiden zu können.)

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-Anwendung Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) senden und empfangen kann.

2. Prüfung

Die App-Ansicht mit der Echtzeit-Textkommunikation muss sehr genau mit dem Screenreader geprüft werden, um zu beurteilen, ob die notwendigen Informationen an den Screenreader gesendet werden und dieser die Richtung der einzelnen Textnachrichten ansagen kann bzw. diese aus der Ausgabe deutlich hervorgeht.

  1. Screenreader starten

  2. Zu prüfende Ansicht für Echtzeit-Textkommunikation aufrufen

  3. Einige Testnachrichten senden und empfangen (ggf. zweites Gerät notwendig)

  4. Die Textnachrichten antippen bzw. mit Hilfe der Wischgesten zu diesen navigieren

  5. Auf die Ausgabe des Screenreaders achten. Wird die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Textbeiträgen unterstützt?

3. Hinweise

  • Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

  • Die Anforderung verlangt streng genommen nur die Unterscheidung der Senderichtung, sie verlangt also nicht, dass empfangene Textnachrichten verschiedener Teilnehmer unterscheidbar sind. In der Praxis wird jedoch anzunehmen sein, dass bei allen Echtzeit-Textbeiträgen der jeweilige Sender über einen Namen bzw. Kürzel identifizierbar ist und somit auch empfangene Textnachrichten von verschiedenen Teilnehmenden unterscheidbar sind.

4. Bewertung

Erfüllt

Die Eingaben des Nutzers selbst und die empfangenen Echtzeit-Texteingaben anderer Nutzer sind programmatisch unterscheidbar, z.B. über einen Präfix.

Eher erfüllt

Die Eingaben des Nutzers selbst snd von empfangenen Echtzeit-Texteingaben anderer Nutzer sind programmatisch unterscheidbar, die anderen Nutzer sind aber nicht unterscheidbar.

Nicht erfüllt

Es gibt beim Lesen der Echtzeit-Texteingaben einer Kommunikation keine Möglichkeit, programmatisch zwischen eigenen und fremden Eingaben zu unterscheiden.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.2.2.2 Programmatically determinable send and receive direction

Where ICT has RTT send and receive capabilities, the send/receive direction of transmitted/received text shall be programmatically determinable, unless the RTT is implemented as closed functionality.

NOTE: This enables screen readers to distinguish between incoming text and outgoing text when used with RTT functionality.

6.2.2.3 Sprecheridentifizierung

Was wird geprüft?

Wenn die App Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-time Text) unterstützt und aktive Sprechende über Sprache identifiziert, sollen auch Sprechende, die Echtzeit-Texteingaben nutzen, gleichermaßen identifizierbar sein.

Warum wird das geprüft?

Für alle Teilnehmenden in einer entfernten Kommunikation ist es sehr wichtig, sehen oder ermitteln zu können, wer gerade spricht, um sich in Antworten auf sie oder ihn beziehen zu können. Sprach-Eingaben und Text-Eingaben sollen deshalb gleichranging behandelt werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-time Text) unterstützt und den aktiven Sprecher über Sprache identifiziert. Der aktive Sprecher wird dabei in der App markiert oder anderweitig hervorgehoben.

2. Prüfung

  1. App öffnen.

  2. Prüfen, ob aktive Sprechende über Sprache identifiziert und in der App markiert oder anderweitig hervorgehoben werden.

  3. Ist dies der Fall, prüfen, ob auch Teilnehmende, die Echtzeit-Texteingabe verwenden, beim Eingaben markiert oder anderweitig hervorgehoben werden.

3. Hinweise

Bei diesem Test muss eine Video- und Sprachverbindung mit mehreren Teilnehmenden etabliert werden, um eine eventuelle Markierung oder anderweitige Hervorhebung zweifelsfrei festzustellen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.2.2.3 Speaker identification

Where ICT has RTT capabilities, and provides speaker identification for voice, the ICT shall provide speaker identification for RTT.

NOTE: This is necessary to enable both voice and RTT participants to know who is currently communicating, whether it be in RTT or voice.

6.2.2.4 Visuelle Anzeige von Audio mittels RTT

Was wird geprüft?

Wenn die App Zwei-Wege-Sprachkommunikation unterstützt und Funktionen zur Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) bietet, soll die Aktivität von Sprechenden in Echtzeit visualisiert werden. Der visuelle Indikator, dass gerade gesprochen wird, soll dabei auch programmatisch ermittelbar sein, sodass auch taubblinde Menschen z.B. über eine Braillezeile über die laufende Audiokommunikation informiert werden. Es wird dabei lediglich in Echtzeit signalisiert, dass Audio-Eingabe stattfindet, die Vermittlung von Inhalten ist nicht Gegenstand des Prüfschritts.

Warum wird das geprüft?

Ein wichtige Information in der Kommunikation, etwa in einer Online-Konferenz, ist die Anzeige, dass jemand spricht, und die Zuordnung des Beitrags zum jeweils Sprechenden. So wissen Teilnehmende, die den Beitrag nicht hören können (z.B. gehörlose Menschen), dass gerade jemand spricht, und wer spricht.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Zwei-Wege-Sprachkommunikation unterstützt und Funktionen zur Echtzeit-Textkommunikation bietet.

2. Prüfung

  1. App öffnen

  2. Eine Verbindung mit einem weiteren Gerät über die Anwendung herstellen

  3. Prüfen, ob beim Sprechen eine Signalisierung in Echtzeit erfolgt, z.B. über ein blinkendes Icon

  4. Falls dies der Fall ist, mit Screenreader und Braillezeile prüfen, ob die Signalisierung programmatisch ermittelbar ist und auf der Braillezeile platzsparend über blinkende Braillemodule o. ä. dargestellt wird.

3. Hinweise

  • Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach der EN 301 549 V3.2.1

6.2.2.4 Visual indicator of Audio with RTT

Where ICT provides two-way voice communication, and has RTT capabilities, the ICT shall provide a real-time visual indicator of audio activity on the display.

NOTE 1: The visual indicator may be a simple character position on the display that flickers on and off to reflect audio activity, or presentation of the information in another way that can be both visible to sighted users and passed on to deaf-blind users who are using a braille display.

NOTE 2: Without this indication a person who lacks the ability to hear does not know when someone is talking.

6.2.3 Interoperabilität

Was wird geprüft?

Apps, die (meist zusätzlich zur Sprach-Kommunikation) die Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) mit anderen Anwendungen erlauben, sollen Interoperabilität, also die jeweils relevanten technischen ITU-, IETF-, oder ETSI-Standards für Echtzeit Text-Kommunikation unterstützen.

Warum wird das geprüft?

Wenn Apps, die zusätzlich zur Kommunikation über Sprache außerdem Echtzeit-Text-Kommunikation (RTT) bieten, mit anderen solchen Anwendungen in Austausch treten, sollen die Mechanismen bei der Echtzeit-Text-Kommunikation auf beiden Seiten gleichermaßen funktionieren. Dies betrifft etwa die Anzeige von nicht oder fehlerhaft übertragenen Zeichen. Dies ist sichergestellt, wenn auf beiden Seiten jeweils geltende technische Standards der ITU, der IETF oder von ETSI unterstützt werden. Wenn von der App stattdessen proprietäre Mechanismen für RTT eingesetzt werden, funktionieren diese ggf. nicht beim Austausch mit anderen Anwendungen, die RTT unterstützen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App (zusätzlich zur Sprachkommunikation) Echtzeit-Textkommunikation unterstützt und potentiell mit anderer Kommunikations-Software mit solcher Unterstützung kommunizieren kann.

2. Prüfung

Die Dokumentation der App oder den Anbieter der App konsultieren. Werden (je nach technischer Umsetzung) die jeweils anwendbaren aktuellen technischen Standards für Echtzeit-Textkommunikation unterstützt?

3. Hinweise

  • Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

  • Bei der Beurteilung der Standards-Unterstützung muss die aktuelle Entwicklung der Standards berücksichtigt werden. Ggf. sind mittlerweile neuere Standards für die Kommunikationsmethode gängig.

EN 301 549 V3.1.1 nennt folgende je nach technischer Umsetzung anwendbare Standards:

  • Die App kommuniziert über das öffentliche Telefonnetz: Die Empfehlungen ITU-T V.18 [i.23] oder dessen Text-Telefonie-Standards in den Anhängen werden für die Echtzeit-Textkommunikation verwendet.

  • Voice over IP (VoIP) über das Session Initiation Protocol (SIP): Empfehlungen der IETF zu Echtzeit-Textkommunikation RFC 4103 [i.13] werden verwendet.

  • Die App nutzt Voice over IP (VoIP) über das IP Multimedia Sub-System (IMS): Hier sind die Protokolle ETSI TS 126 114 [i.10], ETSI TS 122 173 [i.11] und ETSI TS 134 229 [i.12] relevant.

  • Wenn andere Kommunikationsmethoden verwendet werden: Gemeinsame, relevante und veröffentlichte Standards werden unterstützt. Dabei unterstützt der gemeinsame Standard die Anzeige von verlorenen und fehlerhaft übertragenen Zeichen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.2.3 Interoperability

Where ICT with RTT functionality interoperates with other ICT with RTT functionality (as required by clause 6.2.1.1) they shall support the applicable RTT interoperability mechanisms described below:

  • (a) ICT interoperating with other ICT directly connected to the Public Switched Telephone Network (PSTN), using Recommendation ITU-T V.18 [i.23] or any of its annexes for text telephony signals at the PSTN interface;

  • (b) ICT interoperating with other ICT using VOIP with Session Initiation Protocol (SIP) and using RTT that conforms to IETF RFC 4103 [i.13]. For ICT interoperating with other ICT using the IP Multimedia Sub-System (IMS) to implement VOIP, the set of protocols specified in ETSI TS 126 114 [i.10], ETSI TS 122 173 [i.11] and ETSI TS 134 229 [i.12] describe how IETF RFC 4103 [i.13] would apply;

  • (c) ICT interoperating with other ICT using technologies other than a or b, above, using a relevant and applicable common specification for RTT exchange that is published and available for the environments in which they will be operating. This common specification shall include a method for indicating loss or corruption of characters.

  • (d) ICT interoperating with other ICT using a standard for RTT that has been introduced for use in any of the above environments, and is supported by all of the other active ICT that support voice and RTT in that environment.

NOTE 1: In practice, new standards are introduced as an alternative codec/protocol that is supported alongside the existing common standard and used when all end-to-end components support it while technology development, combined with other reasons including societal development and cost efficiency, may make others become obsolete.

NOTE 2: Where multiple technologies are used to provide voice communication, multiple interoperability mechanisms may be needed to ensure that all users are able to use RTT.

EXAMPLE: A conferencing system that supports voice communication through an internet connection might provide RTT over an internet connection using a proprietary RTT method (option c). However, regardless of whether the RTT method is proprietary or non-proprietary, if the conferencing system also offers telephony communication it will also need to support options a or b to ensure that RTT is supported over the telephony connection.

6.2.4 Reaktionsfähigkeit von RTT

Was wird geprüft?

Wenn die App Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-Time Text) unterstützt und Texteingaben entgegennimmt, soll die kleinste Texteinheit (einzelne Zeichen oder Wörter) in maximal 500 Millisekunden abgeschickt werden. Es geht hier also um Systeme, die eingegebene Zeichen unmittelbar nach der Eingabe an den Empfänger weiterleiten. Die Nachricht muss nicht erst wie in den meisten Chat-Systemen nach Eingabe abgeschickt werden, sondern erscheint unmittelbar.

Warum wird das geprüft?

Menschen, die über Texteingabe an einer Online-Kommunikation teilnehmen, sollen gegenüber Sprechenden nicht benachteiligt werden. Die Eingaben sollen unmittelbar oder nur mit geringer Verzögerung für andere Teilnehmende sichtbar werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Eingaben für Echtzeit-Textkommunikation unterstützt. Das ist z.B. der Fall, wenn es sich um eine Anwendung zur Kommunikation handelt, die Echtzeit-Textkommunikation unterstützt und in der Benutzerschnittstelle eine entsprechende Eingabemöglichkeit bereithält.

2. Prüfung

Für diesen Prüfschritt existieren bislang nur Ansätze für die Prüfung in der Praxis. Eigentlich müsste gemessen werden, wann die Daten, direkt nach der Eingabe, von der App abgeschickt werden.

Zwischenzeitlich kann man testen, indem eine Echtzeit-Textkommunikation zwischen zwei Geräten hergestellt wird.

Die kleinste Texteinheit (einzelne Zeichen oder Wörter) sollte dabei nahezu instantan nach der Eingabe auf dem zweiten Gerät erscheinen.

Die Übertragung sollte dabei nicht deutlich mehr als eine halbe Sekunde dauern. Physikalische Grenzen durch die Netzwerktechnik müssen dabei berücksichtigt und abgezogen werden. Dies wird z.B. bei weiten Entfernungen der Kommunikationspartner relevant. Die reine Übertragungszeit kann z.B. mit einem “Ping” gemessen werden.

3. Hinweise

  • Bei Echtzeit-Textkommunkation (RTT, Real-Time Text) erscheint der Text beim Empfänger dynamisch schon während der Eingabe des Senders. RTT ist also nicht das Gleiche wie etwa Chat, wo Nachrichten explizit abgeschickt werden und erst dann beim Empfänger erscheinen.

  • Es sollte eine maximale Verzögerung von 300 Millisekunden für das Abschicken der Eingabe angestrebt werden, da dies den wahrgenommenen Informationsfluss verbessert.

Für Hinweise, wie dies zuverlässig in der Praxis gemessen werden kann, können Sie auf GitHub ein Issue eröffnen.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.2.4 RTT responsiveness

Where ICT utilises RTT input, that RTT input shall be transmitted to the ICT network or platform on which the ICT runs within 500 ms of the time that the smallest reliably composed unit of text entry is available to the ICT for transmission. Delays due to platform or network performance shall not be included in the 500 ms limit.

NOTE 1: For character by character input, the "smallest reliably composed unit of text entry" would be a character. For word prediction it would be a word. For some voice recognition systems - the text may not exit the recognition software until an entire word (or phrase) has been spoken. In this case, the smallest reliably composed unit of text entry available to the ICT would be the word (or phrase).

NOTE 2: The 500 ms limit allows buffering of characters for this period before transmission so character by character transmission is not required unless the characters are generated more slowly than 1 per 500 ms.

NOTE 3: A delay of 300 ms, or less, produces a better impression of flow to the user.

6.3 Anruferkennung

Was wird geprüft?

Wenn die App Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet, soll die Identifizierung (auch) in Textform verfügbar und programmatisch ermittelbar sein.

Diese Anforderung stellt sicher, dass auch Nutzer von Hilfstechnologien den Anrufer identifizieren können.

Warum wird das geprüft?

Diese Anforderung stellt sicher, dass auch Nutzende von Hilfsmittel-Technologien den Anrufer identifizieren können.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet.

Anrufidentifizierung bedeutet hier, die Signalisierung bzw. Anzeige der Anrufenden.

2. Prüfung

Für die Prüfung muss die App gegebenenfalls auf zwei Geräten installiert werden.

  1. Screenreader starten

  2. Zu prüfende Ansicht der App öffnen

  3. Anruf von einem zweiten Gerät tätigen

  4. Prüfen, wie der Anruf in Zusammenhang mit dem aktiviertem Screenreader signalisiert wird. Wird der Anrufer automatisch angesagt oder sind die Informationen über den Anrufer auf dem Bildschirm für den Screenreader ohne Umwege auslesbar?

  5. Prüfen, wie der Anruf visuell signalisiert bzw. angezeigt wird. Die Anzeige muss den Anrufer in irgendeinerweise in Textform identifizieren, z.B. über die Telefonnummer, Name etc.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.3 Caller ID

Where ICT provides caller identification or similar telecommunications functions, the caller identification and similar telecommunications functions shall be available in text form as well as being programmatically determinable, unless the functionality is closed.

6.4 Alternativen zu sprachbasierten Diensten

Was wird geprüft?

Wenn eine App Echtzeit-Sprachkommunikation mit Voicemail-Funktion bietet oder interaktive Sprachdialogsysteme einsetzt (z.B. sprachgesteueerte Menüführung), sollen etwaige Aufgaben auch ohne die Fähigkeit zum Hören und Sprechen durchführbar sein.

Warum wird das geprüft?

Gehörlose und schwerhörige Menschen und Menschen mit Einschränkungen beim Sprechen können sprachbasierte Dienste nicht nutzen. Deshalb muss eine zugängliche Alternative bereitstehen, in der der Zugang zu Informationen und deren Ausgabe auch ohne Sprechen und Hören möglich ist.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Echtzeit-Sprachkommunikation mit Voicemail-Funktion oder interaktive Sprachdialogsysteme (z.B. sprachgesteuerte Menüführung bei einer Hotline) einsezt.

2. Prüfung

Wenn Informationen über Echtzeit-Sprachkommunikation bereitgestellt werden, prüfen, ob diese auch ohne Sprech- und Hör-Fähigkeit zugänglich ist. Dies beinhaltet:

  • eine alternative Zugangsmöglichkeit, z.B. über barrierefreie Menüs oder Formulare

  • eine alternative barrierefreie Ausgabe der Information, etwa als sichtbarer und programmatisch ermittelbarer Text

3. Hinweise

Ein Beispiel für einen Dienst, der Sprach und Hörfähigkeiten voraussetzt, ist z.B. das Video-Ident-Verfahren. Dieses wird u. a. bei Online-Banken für die Identifizierung genutzt. Mit einem Videoanruf werden dabei Personalausweis etc. auf Echtheit geprüft. Hier muss eine Alternative geboten werden, die das Hören und Sprechen nicht erfordert.

Ein anderes Beispiel ist telefonische Ansage des Guthabens bei einem Prepaid-Mobilfunkvertrag. Hier müsste der Anbieter das aktuelle Guthaben in Textform auf der Seite bereitstellen.

Für die Weiterentwicklung dieses Prüfschritts können Sie auf GitHub ein Issue anlegen und Ihre Erfahrungen teilen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.4 Alternatives to voice-based services

Where ICT provides real-time voice-based communication and also provides voice mail, auto-attendant, or interactive voice response facilities, the ICT shall offer users a means to access the information and carry out the tasks provided by the ICT without the use of hearing or speech.

NOTE 1: Tasks that involve both operating the interface and perceiving the information would require that both the interface and information be accessible without use of speech or hearing.

NOTE 2: Solutions capable of handling audio, RTT and video media could satisfy the above requirement.

6.5.2 Auflösung

Was wird geprüft?

Apps mit Videotelefonie-Funktion sollen mindestens die QVGA-Auflösung für die Videoübertragung unterstützen. Üblicherweise entspricht dies 320 x 240 Pixel. Bei anderen Seitenverhältnissen müssen entsprechend 76.800 Bildpunkte geboten werden.

Warum wird das geprüft?

Bei zu geringer Auflösung sind wichtige Informationen, z.B. auch Untertitel, schlechter erkennbar.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Videotelefonie unterstützt.

2. Prüfung

  1. Die technische Dokumentation der App konsultieren. Wird mindestens eine QVGA (320x240 Pixel) angegeben?

  2. Testübertragung: Den visuellen Eindruck prüfen. Ist die Angabe in der App-Dokumentation plausibel?

3. Hinweise

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt eröffnen Sie gerne ein Issue auf GitHub.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.2 Resolution

Where ICT that provides two-way voice communication includes real-time video functionality, the ICT:

  • a) shall support at least QVGA resolution

  • b) should preferably support at least VGA resolution.

6.5.3 Bildfrequenz

Was wird geprüft?

Wenn die App Videotelefonie unterstützt, soll soll sie eine Bildwiederholfrequenz (framerate) von mindestens 20 Bildern pro Sekunde unterstützen. Besser ist eine Bildwiederholfrequenz von 30 Bildern pro Sekunde.

Warum wird das geprüft?

Eine ausreichende Bildwiederholfrequenz ist besonders wichtig für Menschen mit Hörbehinderungen, die Bildinformationen auswerten, etwa gehörlose Menschen, die das Mundbild von Sprechenden lesen. Auch die unterstützende Wahrnehmung von Mimik und Gestik verlangt eine ausreichende Bildwiederholfrequenz.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Videotelefonie unterstützt.

2. Prüfung

Zur Beurteilung der Konformität mit diesem Prüfschritt müssen derzeit die Angaben des Software-Herstellers mit den eigenen visuellen Eindrücken abgeglichen werden. Für die Prüfung muss die App auf zwei Geräten geöffnet werden.

  1. Die unterstützte Bildwiederholfrequenz der Dokumentation der App entnehmen oder vom Hersteller erfragen. Werden mindestens 20 Bilder pro Sekunde unterstützt?

  2. Zu prüfende Ansicht der App auf zwei Geräten öffnen.

  3. Videotelefonieverbindung zwischen den Geräten herstellen.

  4. Prüfen, ob das Bild flüssig dargestellt wird. Scheint die Angabe des Herstellers über die Bildwiederholfrequenz plausibel?

3. Hinweise

Für die Videotelefonie ist eine Bildwiederholfrequenz von 30 Bildern pro Sekunde empfehlenswert, um eine flüssige Darstellung des Bildes zu gewährleisten.

Eine genaue Methode zur Messung der unterstützten Bildwiederholfrequenz ist noch offen. Hinweise zur Weiterentwicklung des Prüfschritts können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.3 Framerate

Where ICT that provides two-way voice communication includes real-time video functionality, the ICT:

  • shall support a frame rate of at least 20 frames per second (FPS)

  • should preferably support a frame rate of at least 30 Frames Per Second (FPS) with or without sign language in the video stream.

6.5.4 Synchronisation zwischen Audio und Video

Was wird geprüft?

Wenn die App Videotelefonie unterstützt, soll die Zeitdifferenz zwischen Audio und Video nicht mehr als 100 Millisekunden betragen.

Warum wird das geprüft?

Die Verständlichkeit von Videotelefonie ist allgemein schlechter, wenn Bild und Ton nicht zeitgleich übertragen werden. Gestik und Mimik der Sprechenden passen dann nicht mehr zur gehörten Sprache. Menschen mit kognitiven Einschränkungen fällt es vermutlich schwerer, mittels nicht synchroner Videotelefonie zu kommunizieren. Empirische Untersuchungen dazu sind uns allerdings nicht bekannt, und Hinweise darauf willkommen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Software Videotelefonie inkl. Sprachübertragung unterstützt.

2. Prüfung

Die Zeitdifferenz zwischen Audio und Video bei einer Videotelefonieübertragung soll nicht mehr als 100 Millisekunden betragen, deutlich wahrnehmbare Differenzen sind also zu vermeiden.

Die zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild (bzw. eine Asynchronität, das bedeutet Bild und Ton werden nicht gleichzeitig übertragen) kann mit einem Testvideoanruf geprüft werden. Dafür muss die App auf zwei Testgeräten installiert werden.

  1. zu prüfende Ansicht der App auf zwei Geräten öffnen.

  2. Videotelefonieverbindung zwischen den Geräten herstellen

  3. Synchronität zwischen Sprache und Video prüfen (Lippensynchronität). Ist eine Zeitdifferenz deutlich wahrnehmbar?

Um ein belastbares Ergebnis zu erzielen, sollte die Testübertragung wiederholt werden.

3. Hinweise

  • Untersuchungen zeigen, dass die Verständlichkeit deutlich mehr leidet, wenn das Video dem Audio hinterherhängt, als umgekehrt. Diese Tatsache kann bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt und angemerkt werden.

  • Um Latenzen der Netzwerk-Infrastruktrur zu minimieren, sollten beide Geräte über eine stabile Internetverbindung mit ausreichend Bandbreite verbunden sein.

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt, z.B. für die genaue Messung der Zeitdifferenz, können Sie auf GitHub ein Issue zu diesem Prüfschritt eröffnen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.4 Synchronization between audio and video

Where ICT that provides two-way voice communication includes real-time video functionality, the ICT shall ensure a maximum time difference of 100 ms between the speech and video presented to the user.

NOTE: Recent research shows that, if audio leads the video, the intelligibility suffers much more than the reverse.

6.5.5 Visueller Anzeiger von Audio bei Video

Was wird geprüft?

Wenn die App Videotelefonie unterstützt, soll Audio-Aktivität visuell angezeigt werden.

Warum wird das geprüft?

Die Anzeige der Audio-Aktivität ermöglicht gehörlosen Nutzenden die Wahrnehmung, dass jemand spricht und wer spricht.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Videotelefonie mit Sprachübertragung unterstützt.

2. Prüfung

  1. Die Ansicht der App auf zwei Geräten mit abweichenden Nutzenden-Konten öffnen.

  2. Videotelefonieverbindung zwischen den beiden Instanzen der App herstellen.

  3. Auf dem verbundenen Gerät Sprache eingeben und auf dem Prüfgerät überprüfen, ob die Spracheingabe visuell wahrnehmbar ist.

3. Hinweise

Für den Indikator der Sprachaktivität gelten weitere Anforderungen, z.B. bezüglich Grafik-Kontrast.

Der visuelle Indikator der Audio-Aktivitä kann ein einfacher visueller Punkt, eine LED oder eine andere Art von Ein- / Aus-Anzeige sein, die flackert.

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue zu diesem Prüfschritt eröffnen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.5 Visual indicator of audio with video

Where ICT provides two-way voice communication, and includes real-time video functionality, the ICT shall provide a real-time visual indicator of audio activity.

NOTE 1: The visual indicator may be a simple visual dot or LED, or other type of on/off indicator, that flickers to reflect audio activity.

NOTE 2: Without this indication a person who lacks the ability to hear does not know when someone is talking.

6.5.6 Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation

Was wird geprüft?

Wenn eine App Videotelefonie unterstützt und die Aktivität von Sprechenden angezeigt wird, soll dies auch für Nutzende von Gebärdensprache gewährleistet sein.

Warum wird das geprüft?

Die Anzeige einer Gebärden-Eingabe ermöglicht Nutzenden die Wahrnehmung, dass jemand gerade Eingaben in Gebärdensprache macht und wer dies tut.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn eine App Videotelefonie unterstützt und eine Anzeige der Sprechaktivität von Sprechenden bietet.

2. Prüfung

  1. Die Ansicht der App auf zwei Geräten mit abweichenden Nutzenden-Konten öffnen.

  2. Videotelefonieverbindung zwischen den beiden Instanzen der App herstellen.

  3. Auf dem verbundenen Gerät die Eingabe von Gebärden starten.

  4. Prüfen,

    • ob die App die Möglichkeit bietet, den Start einer Gebärden-Eingabe manuell zu signalisieren ((d.h. die Anzeige des Aktivitätszustandes zu aktivieren) oder

    • die Eingabe von der App automatisch erkannt und in Folge der Aktivitäts-Zustand automatisch gesetzt wird.

  5. Prüfen, ob die Aktivität der Gebärden-Eingabe wahrnehmbar ist.

3. Hinweise

  • Es spielt für die Überprüfung vermutlich keine Rolle, ob die Eingabe von Gebärdensprachen-Kundigen vorgenommen wird oder nur ähnliche Bewegungen gemacht werden, eine Eingabe also nur simuliert wird.

  • Für den Indikator der Aktivität von Gebärdenden gelten weitere Anforderungen, z.B. bezüglich Grafik-Kontrast.

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue zu diesem Prüfschritt eröffnen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

6.5.6 Speaker identification with video (sign language) communication

Where ICT provides speaker identification for voice users, it shall provide a means for speaker identification for real-time signing and sign language users once the start of signing has been indicated.

NOTE 1: The speaker ID can be in the same location as for voice users for multiparty calls.

NOTE 2: This mechanism might be triggered manually by a user, or automatically where this is technically achievable.

7 Videofähigkeiten

7.1.1 Wiedergabe der Untertitelung

Was wird geprüft?

Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden und werden dynamisch zuschaltbare, textbasierte Untertitel (closed captions) angeboten, bietet der Videoplayer die Möglichkeit, diese ein- und auszublenden.

Warum wird das geprüft?

Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Daher muss für Menschen mit Höreinschränkung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden.

Untertitel können auf unterschiedliche Arten eingebunden werden: Manche Player unterstützen nur die dauerhaft sichtbaren „open captions“, die meisten jedoch sogenannte textbasierte „closed captions“, die über ein Bedienelement am Player flexibel zuschaltbar sind.

Damit closed captions (dynamisch zuschaltbare Untertitel) von den Nutzenden wahrgenommen werden können, ist es erforderlich, dass der Videoplayer die Möglichkeit bietet, diese ein- und auszublenden. Bei open captions handelt es sich hingegen um immer sichtbare Untertitel, d.h. der Videoplayer wird hier nicht geprüft.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur anbietet und Untertitel zuschaltbar sind.

  • Aufgezeichnete Videos ohne Tonspur (stumme Videos) brauchen keine Untertitelung, der Prüfschritt ist für sie nicht anwendbar.

2. Prüfung

2.1 Anzeigen von open captions

  1. Sicherstellen, dass die Anzeige von Untertiteln aktiviert ist:

    • iOS: Bedienungshilfen > Untertitel & erweiterte UT aktivieren

    • Android: Bedienungshilfen > Untertitel-Einstellungen > Untertitel anzeigen aktivieren

  2. Das Video wird im eingebundenen Videoplayer abgespielt.

  3. Untertitel werden angezeigt (open captions).

2.2 Anzeigen von closed captions

  1. Video im eingebundenen Player abspielen.

  2. Prüfen, ob ein Menü zum Einblenden von Untertiteln im Player angezeigt wird.

  3. Falls ja, testweise Untertitel ein- und abschalten. Werden die Untertitel angezeigt, funktioniert das Abschalten der Untertitel?

3. Hinweise

  • Empfehlenswert wäre, wenn der Videoplayer eine Funktion zur Verfügung stellt, um die Untertitel auf einer Braillezeile anzuzeigen.

  • Nicht negativ bewertet wird, wenn ein alternatives Video mit open captions bei Aktivierung eines Bedienelements im Player neu geladen wird, oder wenn das Video mit open captions über einen zweiten Player angezeigt wird.

4. Bewertung

Erfüllt:

Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden, werden Untertitel als fester Bestandteil des Videos angezeigt (open captions) oder können über ein Bedienelement des Videoplayers ein- und ausgeblendet werden (closed captions).

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Bei diesem Prüfschritt geht es um den eigentlichen Prozess der Anzeige von Untertiteln während der Wiedergabe sowie um die Bedienelemente zum Ein- und Ausschalten von Untertiteln im Videoplayer.

11.1.2.2 "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln"

7.1.2 Synchronisation der Untertitelung

Was wird geprüft?

Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden, ist gewährleistet, dass der Videoplayer Untertitel und Ton synchron darstellt.

Das bedeutet für Untertitel aufgezeichneter Videos: Die Anzeige des Untertitels weicht nicht mehr als 100ms vom Zeitstempel der Untertitel-Datei ab. Dies bezieht sich theoretisch auch auf Live-Untertitel. Hier liegt jedoch naturgemäß einer Verzögerung durch die Konvertierung von gesprochener Sprache in Text vor, besonders, wenn die Konvertierung nicht automatisch, sondern durch Menschen erfolgt.

Warum wird das geprüft?

Die Untertitel-Standards fordern für eine Untertitelung "Synchronität". Das bedeutet, dass die Einblendung zeitgleich mit dem Bild/Ton und möglichst lippensynchron erfolgen soll. Hintergrund ist, dass Menschen mit Höreinschränkungen neben der Untertitelung auch auf das Mundbild achten. Außerdem leidet die Gesamtverständlichkeit, wenn Bild/Ton und Untertitel nicht synchron sind.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in der App aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur sowie zuschaltbare Untertitel (closed captions) vorhanden sind.

2.1 Prüfung von Untertiteln eines aufgezeichneten Videos:

  1. Das Video in dem in der App eingebundenen Player abspielen.

  2. Prüfen, ob die Untertitel synchron zum Ton angezeigt werden.

  3. Werden Untertitel nicht synchron angezeigt, kann das an den technischen Möglichkeiten des Players oder an fehlerhaften Zeitstempel in der Untertitel-Datei liegen. Die Ursache kann derzeit nur von den Umsetzenden ergründet werden.

3. Hinweise

Es ist sinnvoll, stichprobenartig zu prüfen, ob es in der App Videos gibt, bei denen die Untertitel synchron zum Ton dargestellt werden. Wenn dies der Fall ist, ist das ein Hinweis, dass der Player Untertitel prinzipiell korrekt darstellt. Der Prüfschritt ist damit erfüllt, Probleme mit der Synchronität sind dann höchstwahrscheinlich bei den Inhalten zu suchen und nicht im eingebundenen Player.

Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.

4. Bewertungen

Nicht erfüllt:

  • Bild/Ton und Untertitel sind nicht synchron.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Inhalte, Qualität und Angemessenheit der Untertitel werden in Prüfschritt 11.1.2.2 "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln" geprüft. In diesem Prüfschritt wird geprüft, ob der eingebundene Player grundsätzlich in der Lage ist, Videos mit Untertiteln synchron darzustellen.

Die Prüfung, ob der Player oder die Untertitel-Datei Ursache von nicht-synchronen Untertiteln ist, kann derzeit nicht erfolgen. Werden Untertitel nicht synchron dargestellt, erfolgt in beiden Prüfschritten eine negative Bewertung mit dem Hinweis auf eine unklare Ursache.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

7.1.2 Captioning synchronization

Where ICT displays captions, the mechanism to display captions shall preserve synchronization between the audio and the corresponding captions as follows:

  • Captions in recorded material: within 100 ms of the time stamp of the caption

  • Live captions: within 100 ms of the availability of the caption to the player.

7.1.3 Erhaltung der Untertitelung

Was wird geprüft?

Wenn die App Videos mit Untertiteln überträgt, konvertiert oder aufnimmt, bleiben die Untertitel erhalten, sie lassen sich weiterhin anzeigen und werden sychnron zum Ton dargestellt. Das heißt, die Prüfschritte 7.1.1 "Wiedergabe von Untertiteln" und 7.1.2 "Synchrone Untertitel" sind weiterhin erfüllt.

Warum wird das geprüft?

Wenn die App Videos mit Untertiteln überträgt, konvertiert oder aufnimmt, sollen diese Untertitel in gleicher Weise nutzbar sein wie vor dem Vorgang. Dazu gehört, dass sie sich anzeigen lassen und synchron dargestellt werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Videos mit Untertiteln Übertragen, konvertieren oder aufnehmen kann.

2. Prüfung

Wenn die App Videos mit Untertiteln konvertiert oder aufnimmt, Video anschließend in einem konformen Player abspielen:

  • Sind alle Untertitel aus der Quelle weiterhin vorhanden?

  • Lassen sich alle Untertitel anzeigen?

  • Ist die Darstellung der Untertitel weiterhin synchron zum Ton?

3. Hinweise

Wenn gestalterische Aspekte der Untertitel (z.B. Position, Farbe, Fettung oder kursive Darstellung) informationstragend sind, sollten sie nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Nach der Übertragung, Konvertierung oder Aufnahme lassen sich Untertitel nicht mehr anzeigen oder sind nicht mehr synchron zum Ton.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt wird geprüft, ob es durch die Übertragung, Konvertierung oder Aufnahme zu Problemen hinsichtlich der Anzeige oder Synchronität von Untertiteln kommt. In den Prüfschritten 7.1.1 "Wiedergabe von Untertiteln" und 7.1.2 "Synchrone Untertitel" geht es hingegen um Videos, die auf der Webseite bereits vorhanden sind.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

7.1.3 Preservation of captioning

Where ICT transmits, converts or records video with synchronized audio, it shall preserve caption data such that it can be displayed in a manner consistent with clauses 7.1.1 and 7.1.2.

Additional presentational aspects of the text such as screen position, text colours, text style and text fonts may convey meaning, based on regional conventions. Altering these presentational aspects could change the meaning and should be avoided wherever possible.

7.1.4 Eigenschaften von Untertiteln

Was wird geprüft?

Wenn die App Videos mit Untertiteln überträgt, lassen sich Untertitel anpassen, z.B. hinsichtlich der Schriftgöße.

Warum wird das geprüft?

Bei Videos mit Untertiteln ist es für Untertitel-Nutzende hilfreich, die visuelle Darstellung der Untertitel anpassen zu können, zum Beispiel, die Schrift größer stellen zu können oder den Kontrast des Texts erhöhen zu können.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Videos mit Untertiteln enthält und die Untertitel sich zuschalten lassen (closed captions). Auf permanent sichtbare Untertitel, die Teil des Videobildes sind (open captions), ist der Prüfschritt nicht anwendbar.

2. Prüfung

  1. App öffnen.

  2. Video mit Untertitelung abspielen.

  3. Falls es sich um zuschaltbare Untertitel handelt: Prüfen, ob es Einstellungsmöglichkeiten für die Darstellung der Untertitel gibt, etwa, um Schriftgröße, Schriftart (Font), Vorder- und Hintergrundfarbe, oder Transparenz des Untertitel-Bereichs anpassen zu können.

  4. Falls die App bzw. die Einstellungsmöglichkeiten für Untertitel im Video-Player keine Anpassungsmöglichkeiten bieten, prüfen, ob sich die Änderung der Textgröße über die Bedienungshilfen des Betriebssystems auf die Darstellung der Untertitel auswirkt:

    1. Android: Einstellungen > Bedienungshilfen > Text und Anzeige > Schriftgröße > am größten

    2. iOS: Einstellungen > Bedienungshilfen > Anzeige und Textgröße > Größerer Text > Text im Schieberegler groß stellen

3. Hinweise

Art und Umfang der Anpassungsmöglichkeiten sind nicht normativ festgelegt. Die Norm nennt beispielhaft Hinter- und Vordergrundfarbe der Untertitel, Schriftart, Größe, Transparenz des Untertitel-Bereichs, und Kontur der Schrift.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Bei zuschaltbaren Untertiteln (closed captions) git es keinerlei Anpassungsmöglichkeiten für Position, Textgröße, Text-Vorder- und Hintergrundfarbe, Textstil oder Text-Font.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

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7.1.4 Captions characteristics

Where ICT displays captions, it shall provide a way for the user to adapt the displayed characteristics of captions to their individual requirements, except where the captions are displayed as unmodifiable characters.

NOTE 1: Defining the background and foreground colour of subtitles, font type, size, opacity of the background box of subtitles, and the contour or border of the fonts can contribute to meeting this requirement.

NOTE 2: Subtitles that are bitmap images are examples of unmodifiable characters.

7.1.5 Gesprochene Untertitel

Was wird geprüft?

Wenn die App ein Video mit einem Orginalton enthält, der nicht der Hauptsprache der App entspricht, sollen zuschaltbaren bzw. programmatisch ermittelbaren Untertitel, die in der Hauptsprache angeboten werden, als akustische Ausgabe zugänglich sein, z.B. über eine eigene Tonspur, die den Untertiteln entspricht, oder über eine generierte Sprachausgabe der Untertitel. Nicht programmatisch ermittelbar sind Untertitel, die "fest eingebrannt", also Teil der Bildinformation, sind.

Warum wird das geprüft?

Für Menschen, die den fremdsprachigen Originalton eines Videos nicht verstehen, ist eine Übersetzung in Untertiteln in der eigenen Sprache wichtig. Diese Untertitel sollen auch für blinde oder seheingeschränkte Menschen als akustische Ausgabe zugänglich sein.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar:

  • wenn der Original-Ton des Videos fremdsprachig ist (d.h. er entspricht nicht der Hauptsprache der App)

  • und Untertitel in der Hauptsprache der App bereitgestellt werden

  • und wenn es keine Version des Videos mit einer Tonspur in der Hauptsprache der App gibt.

2. Prüfung

  1. App-Ansicht öffnen.

  2. Prüfen, ob der Originalton des Videos von der Hauptsprache der App abweicht.

  3. Prüfen, ob für Videos mit fremdsprachiger Tonspur Untertitel in der Hauptsprache der App angeboten werden.

  4. Prüfen, ob sich eine alternative Tonspur in der Hauptsprache des Angebots oder eine generierte Sprachausgabe der Untertitel aktivieren lässt.

3. Hinweise

  • Gängige Video-Player verfügen zur Zeit meist nicht über die Möglichkeit einer einschaltbaren Sprachausgabe der Untertitel.

  • Für blinde oder sehbehinderte Menschen, die den fremdsprachigen Originalton eines Videos nicht verstehen, sollen Untertitel in der Hauptsprache der App als akustische Ausgabe zugänglich sein. Ist der Original-Ton des Videos bereits in der Hauptsprache, so gelten Untertitel in anderen Sprachen als zusätzliche Informationen und sind daher nicht von der Anforderung betroffen.

Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Bei Videos mit fremdsprachiger Tonspur und zuschaltbaren Untertiteln in der Hauptsprache sind die Untertitel nicht als akustische Ausgabe zugänglich.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

7.1.5 Spoken subtitles

Where ICT displays video with synchronized audio, it shall have a mode of operation to provide a spoken output of the available captions, except where the content of the displayed captions is not programmatically determinable.

NOTE 1: Being able to manage speech output range for spoken subtitles independently from general ICT speech is preferable for most users. That is possible when the audio file with spoken subtitle is delivered in a separate audio track and mixed in the end users device.

7.2.1 Wiedergabe der Audiodeskription

Was wird geprüft?

Wenn Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind und eine alternative Version mit Audiodeskription verfügbar ist, gibt es einen Mechanismus für die Auswahl und Wiedergabe der verfügbaren Audiodeskription.

Für die Auswahl der Version mit Audiodeskription muss der eingesetzte Player ein entsprechendes AD-Bedienelement haben oder die Möglichkeit bieten, eine Tonspur mit Audiodeskription in den Spracheinstellungen zu aktivieren. Alternativ kann eine Version mit Audiodeskription auch im unmittelbaren Kontexts des Players angeboten werden.

Warum wird das geprüft?

Werden für visuelle Inhalte eines Videos Beschreibungen dieser visuellen Inhalte in einer Version mit Audiodeskription angeboten, soll sich diese Version auswählen bzw. zuschalten lassen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in der Ansicht der App ein oder mehrere aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind und für diese Videos Alternativen mit Audiodeskription bereitstehen.

2. Prüfung

  1. Das Video wird im in der App eingebundenen Player abgespielt.

  2. Prüfen, ob der Player ein Bedienelement anbietet, dass das Ein- und Ausschalten von Audiodeskription ermöglicht.

  3. Sollte es keine Schaltfläche für Audiodeskription geben, prüfen, ob aus einer von mehreren Tonspuren Audiodeskription ausgewählt werden kann.

3. Hinweise

  • Weder das Laden eines zweiten Videos mit Audiodeskription (bei Aktivierung eines AD-Buttons), noch die Bereitstellung von Audiodeskription mit Hilfe eines zweiten Videos über einen zweiten Player wird negativ bewertet.

  • Wenn alle wichtigen Informationen der Bildsequenz bereits über die Audiospur vermittelt werden, ist keine Audiodeskription und damit auch kein AD-Button erforderlich.

  • Die Anforderung 7.2.1 erlaubt zwar die Auswahl der Audiodeskription aus einer von mehreren Tonspuren. Anforderung 7.3 verlangt jedoch, dass sich die Bedienelemente zur Aktivierung der Audiodeskription auf der gleichen Interaktionsebene wie die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle (z.B. Abspielen, Pause, Lautstärke etc.) befinden.

  • Wenn 7.3 "Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription" erfüllt ist, ist 7.2.1 "Wiedergabe von Audiodeskription" (dieser Prüfschritt) ebenfalls erfüllt.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Der Videoplayer bietet keine Möglichkeit, Audiodeskription zuzuschalten.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Dieser Prüfschritt fordert, dass der Videoplayer Bedienelemente zum Ein- und Ausschalten der Audiobeschreibung anbietet. Eine Bereitstellung von Audiodeskription soll dadurch während der Wiedergabe möglich sein. In Prüfschritt 11.1.2.5 "Audiodeskription für Videos" wird hingegen geprüft, ob für Inhalte eines Videos, die nur über Bilder vermittelt werden, eine Audiodeskription vorhanden ist. Es geht dort um die inhaltliche Beurteilung.

Wird 9.1.2.5 negativ bewertet (eine notwendige Audiodeskripiton ist nicht vorhanden), ist dieser Prüfschritt nicht anwendbar. 7.2.1 ist nur anwendbar, wenn eine Audiodeskription angeboten wird.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

7.2.1 Audio description playback

Where ICT displays video with synchronized audio, it shall provide a mechanism to select and play available audio description to the default audio channel.

Where video technologies do not have explicit and separate mechanisms for audio description, an ICT is deemed to satisfy this requirement if the ICT enables the user to select and play several audio tracks.

NOTE 1: In such cases, the video content can include the audio description as one of the available audio tracks.

NOTE 2: Audio descriptions in digital media sometimes include information to allow descriptions that are longer than the gaps between dialogue. Support in digital media players for this "extended audio description" feature is useful, especially for digital media that is viewed personally.

7.2.2 Synchronisation der Audiodeskription

Was wird geprüft?

Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur und zusätzlicher Audiodeskription vorhanden, soll der Videoplayer in der Lage sein, die zusätzliche Audiodeskription synchron zu Bild und Ton wiederzugeben.

Warum wird das geprüft?

Bildbeschreibungen sollten möglichst handlungssynchron umgesetzt werden (siehe auch Vorgaben der Rundfunkanstalten für Audiodeskription). Das bedeutet, dass die Audiodeskription auf die visuellen Elemente des zu beschreibenden Videos abgestimmt und damit synchron ist. Die synchrone Ausgabe ist für die Gesamtverständlichkeit wichtig.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn auf der Ansicht der App Videos mit synchroner Bild- und Tonspur sowie einer zusätzlich eingebundenen Tonspur für Audiodeskription vorhanden sind. Wenn also ein Player bei der Auswahl einer angebotenen 'Version mit Audiodeskription' eine andere Videodatei mit erweitertem Ton lädt, ist der Prüfschritt nicht anwendbar, denn eine festgestellte mangelnde Synchronität läge dann in jedem Fall an der eingebundenen Video-Datei, nicht am Player.

2. Prüfung

  1. Das Video mit zugeschalteter Audiodeskription in dem in der App eingebundenen Player abspielen.

  2. Prüfen, ob die Audiodeskription synchron zu Bild und Ton wiedergegeben wird.

  3. Wird Audiodeskription nicht synchron wiedergegeben, kann das an den technischen Möglichkeiten des Players oder an fehlerhaften Umsetzung der Audiodeskription liegen. Die Ursache kann derzeit nur vom App-Entwickler geprüft werden.

3. Hinweise

Falls die App keine eigenen Video-Inhalte bereithält, sondern zum Abspielen externer Inhalte gedacht ist, muss ggf. eine Beispiel-Video-Datei mit Audiodeskription in der App geöffnet werden.

Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Audiodeskription wird nicht synchron zu Bild und Ton wiedergegeben.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt wird geprüft, ob der Videoplayer Audiodeskription synchron anzeigt. In Prüfschritt 11.1.2.5 "Audiodeskription für Videos" erfolgt hingegen die inhaltliche Prüfung der Audiodeskription. Die Prüfung, ob der Player oder die Umsetzung der Audiodeskription fehlerhaft ist, kann derzeit nicht erfolgen. Wird Audiodeskription nicht synchron dargestellt, erfolgt in beiden Prüfschritten eine negative Bewertung mit dem Hinweis auf eine unklare Ursache.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

7.2.2 Audio description synchronization

Where ICT has a mechanism to play audio description, it shall preserve the synchronization between the audio/visual content and the corresponding audio description.

7.2.3 Erhaltung der Audiodeskription

Was wird geprüft?

Wenn die App Videos mit Audiodeskription überträgt, konvertiert oder aufnimmt, bleibt die Audiodeskription nach dem Vorgang erhalten. Sie ist weiterhin zuschaltbar und wird synchron zu Bild und Ton dargestellt. Die Prüfschritte 7.2.1 "Wiedergabe von Audiodeskription" und 7.2.2 "Synchrone Audiodeskription" sind weiterhin erfüllt.

Warum wird das geprüft?

Wenn die App Videos mit Audiodeskription überträgt, konvertiert oder aufnimmt, soll die Audiodeskription in gleicher Weise nutzbar sein wie vor dem Vorgang. Dazu gehört, dass sie ausgegeben werden kann und synchron abgespielt wird.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Videos mit Audiodeskription übertragen, konvertieren oder aufnehmen kann.

2. Prüfung

Wenn die App Videos mit Audiodeskription konvertiert oder aufnimmt, das Video anschließend in einem konformen Player abspielen:

  • Ist Audiodeskription aus der Quelle weiterhin vorhanden?

  • Lässt sich Audiodeskription abspielen?

  • Ist die Audiodeskription weiterhin synchron zu Bild und Ton?

3. Hinweise

Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub in einem Issue hinterlassen.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt wird geprüft, ob es durch die Übertragung, Konvertierung oder Aufnahme zu Problemen hinsichtlich der Ausgabe oder Synchronität von Audiodeskription kommt. In den Prüfschritten 7.2.1 "Wiedergabe von Audiodeskription" und 7.2.2 "Synchrone Audiodeskription" geht es hingegen um Videos, die in der App bereits vorhanden sind.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

7.2.3 Preservation of audio description

Where ICT transmits, converts, or records video with synchronized audio, it shall preserve audio description data such that it can be played in a manner consistent with clauses 7.2.1 and 7.2.2.

7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription

Was wird geprüft?

Wenn ein Videoplayer Video-Inhalte mit zugehörigen Audioinhalten abspielt, befinden sich die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitelung und Audiodeskription auf der gleichen Interaktionsebene wie die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle (z.B. Abspielen, Pause, Lautstärke etc.).

Warum wird das geprüft?

Videoplayer bieten den Menschen eine Vielzahl von Interaktionsmöglichkeiten. Am wichtigsten sind dabei die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle. Sie sind daher prominent auf der obersten Interaktionsebene des Players positioniert. Bedienelemente für das Ein- und Ausblenden der Untertitel bzw. das Starten und Beenden der Audiodeskription sind für Menschen, die diese Funktion benötigen, ebenfalls wichtige Steuerelemente. Sie sollen leicht gefunden werden und müssen daher ebenfalls auf der obersten Interaktionsebene positioniert sein.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in der App ein Videoplayer eingebunden ist, der Video-Inhalte mit zugehörigen Audioinhalten abspielt und wenn Untertitel und / oder Audiodeskription für das Verständnis nötig sind.

2. Prüfung

  1. Das Video mit dem in der App eingebundenen Player abspielen.

  2. Prüfen, ob Bedienelemente zur Anzeige von Untertiteln und / oder Audiodeskription auf gleicher Ebene wie die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle (z.B. Abspielen, Pause, Lautstärke etc.) angeboten werden.

3. Hinweise

Wenn 7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription (dieser Prüfschritt) erfüllt ist, ist 7.1.1 "Wiedergabe von Untertiteln" und 7.2.1 "Wiedergabe von Audiodeskription" ebenfalls erfüllt.

Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue anlegen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitel und Audiodeskription sind nicht auf der gleichen Interaktionsebene positioniert wie die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Bei diesem Prüfschritt geht es darum, wo die Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription positioniert sind. In Prüfschritt 7.2.1 "Wiedergabe von Audiodeskription" geht es darum, dass überhaupt entsprechende Bedienelemente vorhanden sind.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

7.3 User controls for captions and audio description

Where ICT primarily displays materials containing video with associated audio content, user controls to activate subtitling and audio description shall be provided to the user at the same level of interaction (i.e. the number of steps to complete the task) as the primary media controls.

NOTE 1: Primary media controls are the set of controls that the user most commonly uses to control media.

NOTE 2: Products that have a general hardware volume control, such as a telephone, or a laptop which can be configured to display video through software but which is not its primary purpose, would not need dedicated hardware controls for captions and descriptions; however software controls, or hardware controls mapped through software, would need to be at the same level of interaction.

NOTE 3: It is best practice for ICT to include additional controls enabling the user to select whether captions and audio description are turned on or off by default.

11.1.1 Textalternativen

11.1.1.1a Nicht-Text-Inhalt – Bedienelemente

Was wird geprüft?

Grafische Bedienelemente müssen Alternativtexte haben. Alternativtexte für Schaltflächen oder interaktive Vorschaubilder sollen deren Aktion bzw. Ziel bezeichnen.

Warum wird das geprüft?

Für Screenreader-Nutzende sind Grafiken nicht zugänglich. Der Alternativtext tritt dann an die Stelle der Grafik, sie soll die Grafik ersetzen und bei Bedienelementen das Linkziel bzw. die ausführbare Aktion bezeichnen.

Entwicklerinnen und Entwickler müssen Grafiken mit passenden Text ergänzen, damit Hilfsmittelsoftware den Text anstelle der Grafik z.B. in Braille und Sprache ausgeben kann. Für das Bedienelement wird dabei ein programmatisch zugänglicher Name als Alternativtext hinterlegt.

Ist eine Grafik in ein Bedienelement eingeschlossen, dessen Linktext bzw. dessen hinterlegte Beschriftung das Linkziel bzw. die Funktion bereits ausreichend beschreibt, sollte das Bild aus der programmatischen Ausgabe durch geeignete Mittel entfernt werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Grafiken als Bedienelemente (z.B., Icons in Menüs oder Werkzeugleisten, Logos, Vorschaubilder) eingesetzt werden.

2. Prüfung

Falls ein Bedienelement aus einer (Symbol-)Grafik sowie einem Text besteht, der den Zweck des Bedienelements wiedergibt, dann gilt dieser Text als Alternative für die Grafik. Es ist dann ggf. sinnvoll, die Grafik selbst mit einer geeigneten Technik für Screenreader zu verstecken.

Handelt es sich dabei um eine Grafik ohne visuell sichtbaren Text (alleinstehendes Icon oder Symbol), so sollte ein Alternativtext vorhanden sein, der das Ziel bzw. die Aktion, die ausgeführt wird, beschreibt. In der Praxis ist dies Text, der über ein Accessibility-Label bereitgestellt wird.

2.1 Prüfung von Textalternativen

Für eine Prüfung mit VoiceOver / iOS müssen die AI/OCR-Erkennungsfunktionen ausgeschaltet sein (siehe 3. Hinweise).

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Screenreader starten und Fokus mit Hilfe der horizontalen Wischgeste auf jedes grafische Bedienelement setzen.

  3. Prüfen, ob für jedes grafische Bedienelement ein Alternativtext ausgegeben wird und dieser das Ziel bzw. die Funktion des Bedienelements beschreibt.

  4. Falls die Grafik zusammen mit aussagekräftigem Text als Bedienelement auftaucht, prüfen, ob die Grafik vor dem Screenreader versteckt wird (keine unnötigen und redundanten Ausgaben durch den Screenreader aufgrund der Grafik).

  5. Bei aktivierbaren informationstragenden Grafiken wird der Inhalt benannt und Linkziel bzw. Aktion beschrieben (etwa: "Porträtfoto Helga Müller - öffnet vergrößerte Ansicht").

2.2 Gleichwertige (äquivalente) Alternativtexte

Entscheidend ist: die App soll benutzbar sein, wenn Grafiken, Bilder oder Objekte durch die entsprechenden Alternativtexte ersetzt sind.

In der Regel bedeutet das:

  • Bei Schriftgrafiken soll der Alternativtext den Text der Schriftgrafik wiederholen.

  • Bei Symbolen soll der Alternativtext das Symbol nicht beschreiben, sondern ersetzen. Also zum Beispiel den Alternativtext "Suchen" für ein Lupen-Symbol, das einen Dialog mit Sucheingabefeld öffnet.

Bei verlinkten Abbildungen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der abgebildete Gegenstand wird im Alternativtext beschrieben (wenn der abgebildete Gegenstand wichtig ist und daraus das Linkziel hervorgeht, zum Beispiel Logo).

  • Das Ziel des Links wird über den Alternativtext vermittelt.

  • Der abgebildete Gegenstand und das Ziel des Links bzw. die Aktion werden über den Alternativtext vermittelt (wenn beides wichtig ist).

Generell gilt:

  • Alternativtexte sollen kurz sein.

  • Ausführliche Beschreibungen von Abbildungen sollen nicht im Alternativtext, sondern im Kontext der Abbildung zur Verfügung gestellt werden (etwa direkt darunter, in einem Ausklappbereich, oder auch in einem Link zu einer Ansicht, die die Alternative enthält).

3. Hinweise

3.1 Einstellungen für die Prüfung mit VoiceOver / iOS

Die AI/OCR-Erkennungsfunktionen von VoiceOver müssen ausgeschaltet sein:

  • iOS 14+: Einstellungen > Bedienungshilfen > VoiceOver > VoiceOver-Erkennung. (Diese Funktion wird nur auf iPhone XS/XR-Modellen und höher unterstützt). Hier Bildbeschreibungen, Bildschirmerkennnung und Texterkennung deaktivieren.

3.2 Hinweise für die Team-Prüfung

Bei Schriftgrafiken sollte die Assistenz darauf achten, dass sichtbarer Text und Alternativtext nicht voneinander abweichen. Dies ist auch wichtig für den Prüfschritt 11.2.5.3 Beschriftung im zugänglichen Namen.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Textalternativen sind missverständlich, redundant, oder extrem lang.

Nicht erfüllt:

  • Die Textalternative für ein wichtiges Bedienelement fehlt oder er ist unbrauchbar.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Grafische Bedienelemente sind stets in diesem Prüfschritt zu bewerten. Das gilt auch dann, wenn die Grafiken neben der Information über das Linkziel auch noch eine andere Information vermitteln sollen.

  • Einzige Ausnahme: Grafik und danebenstehender Text sind ein zusammengehöriger Link (zusammengesetztes Bedienelement). Die Textalternative bezieht sich dann nur auf die Grafik, die Prüfkriterien 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" oder 11.1.1.1c "Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken" sind anzuwenden.

  • Textalternativen für grafische Überschriften: siehe Prüfschritt 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".

  • CAPTCHAs werden im Prüfschritt 11.1.1.1c "Alternativen für CAPTCHAs" geprüft.

  • Linktexte sind auch in Prüfschritt 11.2.4.4 "Aussagekräftige Linktexte" Thema. Dort geht es um die allgemeine Aussagekraft, in diesem Prüfschritt 11.1.1.1a geht es dagegen nur um die Gleichwertigkeit von Textalternative und grafischem Link.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.1.1b Nicht-Text-Inhalt – Grafiken und Objekte

Was wird geprüft?

Informative Grafiken und Bilder müssen Alternativtexte haben. Die Alternativtexte ersetzen das Bild, sie sollen (soweit wie möglich) die gleiche Information vermitteln wie das Bild.

Bei eingebundenen Multimedia-Objekten (z.B Video- oder Audio-Dateien) soll die Textalternative zumindest eine beschreibende Identifizierung des Inhalts ermöglichen. Sind Grafiken lediglich dekorativ, sollten sie keinen Alternativtext haben, damit sie in assistiven Technologien nicht ausgegeben werden.

Warum wird das geprüft?

Für blinde Benutzer sind Grafiken und Bilder nicht zugänglich. Die Alternativtexte treten dann an die Stelle der Grafik, sie sollen die Grafik inhaltlich ersetzen können.

Wenn Objekte (etwa Video- oder Audio-Dateien) nicht angezeigt werden können, weil sie z.B. nicht geladen werden können, sollen kurze beschreibende Alternativtexte dem Nutzer eine Identifikation der Inhalte ermöglichen.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn informative Grafiken, Bilder, Video- / Audio-Dateien oder andere informative Multimedia-Objekte vorhanden sind.

Als informative Grafiken gelten:

  • Abbildungen, die zeigen sollen, wie ein Objekt oder eine Person aussieht

  • Illustrationen, die einen Gegenstand, ein Konzept oder einen Prozess vorstellen, verdeutlichen oder veranschaulichen sollen (etwa Diagramme)

  • Symbole

  • Schriftgrafiken

Dekorative Grafiken und Bilder sind Grenzfälle. Sie stellen (im Unterschied zu Layoutgrafiken) etwas dar, der dargestellte Gegenstand hat auch meist einen Bezug zum Thema der App-Ansicht. Ihr Informationsgehalt und ihr Nutzen für das Verständnis ist aber nicht klar. Sie können daher als dekorativ gekennzeichnet werden. Der Alternativtext sollte dann leer sein.

Wenn Logo-artige Elemente, in denen Grafik und Schrift verbunden sind, auftauchen, sind diese fast nie als bloße Schmuckgrafik anzusehen und brauchen deshalb einen Alternativtext. Dies ermöglicht blinden und sehenden Nutzern, sich gemeinsam auf diese Elemente zu beziehen. Der Alternativtext muss aber nicht expliziter sein als das, was für den sehenden Nutzer erkenntlich ist.

Darüber hinaus ist der Prüfschritt anwendbar, wenn informative Audio-Elemente vorhanden sind.

2. Prüfung

Für eine Prüfung mit VoiceOver / iOS müssen die AI/OCR-Erkennungsfunktionen ausgeschaltet sein (siehe 3. Hinweise).

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten.

  2. Prüfen, ob unverlinkte Grafiken oder Multimedia-Inhalte vorhanden sind.

  3. Screenreader starten und Fokus auf jede informationstragende Grafik setzen.

  4. Prüfen, ob der Screenreader bei informationstragenden Grafiken einen aussagekräftigen Alternativtext ausgibt.

  5. Bei komplexen Grafiken prüfen, ob der Alternativtext den Inhalt knapp nennt und auf ausführliche Textalternativen im Kontext der Grafik verweist. Diese können etwa unterhalb der Grafik, in einem Ausklappbereich oder in einer verlinkten Ansicht vorgehalten werden.

  6. Prüfen, ob Schmuckgrafiken Alternativtexte tragen. Bei Grenzfällen (Grafiken haben einen beschreibbaren Inhalt mit Bezug zum Thema, sind aber zum Verständnis der Inhalte nicht wichtig) können sowohl Alternativtexte als auch leere Alternativtexte akzeptiert werden.

3. Hinweise

3.1 Einstellungen für die Prüfung mit VoiceOver / iOS

Die AI/OCR-Erkennungsfunktionen von VoiceOver müssen ausgeschaltet sein:

  • iOS 14+: Einstellungen > Bedienungshilfen > VoiceOver > VoiceOver-Erkennung. (Diese Funktion wird nur auf iPhone XS/XR-Modellen und höher unterstützt). Hier Bildbeschreibungen, Bildschirmerkennnung und Texterkennung deaktivieren.

3.2 Angemessene Alternativtexte

Entscheidend ist: Die App soll benutzbar sein, wenn für Grafiken oder Bilder die entsprechenden Alternativtexte vom Screenreader ausgegeben werden.

In der Regel bedeutet das:

  • Bei Schriftgrafiken soll der Alternativtext den Text der Schriftgrafik wiederholen.

  • Bei Symbolen oder Zeichen (Logos) soll der Alternativtext sagen, dass ein Symbol, Zeichen oder Logo abgebildet ist und die Bedeutung des Symbols oder Zeichens wiedergeben.

  • Bei Gruppen von zusammengehörigen Bildern kann auch eines der Bilder die Bedeutung der Gruppe wiedergeben, die anderen sollten als dekorativ gekennzeichnet werden.

  • Bei Fotos, Reproduktionen von Gemälden oder anderen Nicht-Text-Elementen, die eine spezifische Sinneserfahrung vermitteln, genügt in der Regel eine knappe Bezeichnung des abgebildeten Gegenstandes.

  • Bei Diagrammen oder technischen Zeichnungen sind unter Umständen ausführlichere Erläuterungen erforderlich. Alternativtexte sind dafür nicht geeignet, sie sollen in der Regel 80 Zeichen nicht überschreiten. Im Alternativtext steht dann nur, was dargestellt ist und wo (etwa: "Details im anschließenden Text"). Die ausführliche Textalternative soll sich in Kontext des Bildes befinden. Der Kontext kann zum Beispiel ein unmittelbar folgender Inhalt (Text oder Tabelle), ein Ausklappbereich oder auch ein Link zu einer Ansicht sein, die die ausführliche Alternative enthält.

  • Bei Objekten, die nicht angezeigt werden können, sollen die Textalternative oder Text im unmittelbaren Kontext des Objekts (etwa eine vorangehende Überschrift oder nachfolgende Legende) eine kurze Beschreibung oder Identifizierung bieten, und, falls vorhanden, auf eine Medienalternative verweisen.

  • Schmuckbilder sollten leere Alternativtexte haben, bei Android etwa über android:contentDescription="@null". Es ist außerdem sinnvoll, dass Schmuckbilder keinen Screenreader-Fokus erhalten (bei Android etwa über android:focusable="false").

Generell gilt: Alternativtexte sollen kurz sein. Ausführliche Beschreibungen von Abbildungen sollen nicht im Alternativtext, sondern im Kontext der Abbildung zur Verfügung gestellt werden.

3.3 Angemessenheit von Alternativtexten im Kontext

Wenn ein Alternativtext kein angemessener Ersatz für die Grafik oder das Bild sein kann, muss geprüft werden, ob die über das Bild vermittelte Information im Kontext als Text zur Verfügung steht. Das betrifft zum Beispiel:

  • Diagramme

  • technische Zeichnungen

  • Anfahrtspläne

Zum Kontext einer Grafik oder eines Bildes gehört: der dazugehörige (vorangehende, folgende) Text und eine im unmittelbaren Kontext des Bildes angebotene verlinkte und klar benannte ausführliche Textalternative. Nicht alle Informationen können in jedem Fall im Text wiedergegeben werden. So sind in einer Karte, die die Umgebung eines Standortes zeigt, oft mehr Information enthalten als in einer Auflistung der Anfahrtswege einschließlich Infos zum öffentlichen Nahverkehr. Dennoch ist so eine Auflistung als Textalternative für die Karte eines Anfahrtsweges akzeptabel.

Für technische Zeichnungen, Grundrisse, Katasteramtskarten u.ä. sind detaillierte Alternativtexte oft nicht möglich bzw. sinnvoll, das Bild selbst sollte aber so benannt sein, dass Art des Bildes und Gegenstand genannt sind, einschließlich Informationen für die Bezugnahme auf das jeweilige Dokument (Codes, Nummern, technische Bezeichnungen usw).

Ein kurzer Alternativtext mit Bezeichnung der Grafik ist auch bei Nutzung von Textalternativen im Kontext erforderlich. Der Alternativtext sagt, dass an dieser Stelle etwas Bestimmtes abgebildet ist. Sie macht klar, worauf sich die Erläuterung im Kontext bezieht.

3.4 Beurteilung der Angemessenheit

Um die Angemessenheit einer ausführlichen Textalternative einschätzen zu können, muss die Textalternative auf die Grafik beziehungsweise das Objekt bezogen werden, zu dem sie gehört. Erforderlich ist also die wechselnde Betrachtung von Grafik/Objekt und zugehörige Textalternative.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

  • Textalternativen für verlinkte Grafiken (z.B. Bedienelemente oder Vorschaubilder) werden in Prüfschritt 11.1.1.1a "Textalternativen für Bedienelemente" geprüft.

  • Einfache Animationen oder Videos ohne synchronisierungsbedürftige Tonspur werden in Prüfschritt 11.1.2.1a "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

  • CAPTCHAs werden in Prüfschritt 11.1.1.1c "Alternativen für CAPTCHAs" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.1.1c Nicht-Text-Inhalt – CAPTCHAs

Was wird geprüft?

In bildbasierten CAPTCHAs soll die Textalternative des Bildes den Zweck des CAPTCHAs beschreiben und ggf. angeben, wo eine nicht bildbasierte Alternative zu finden ist.

Mindestens eine CAPTCHA-Alternative für ein bildbasiertes CAPTCHA muss vorhanden sein.

Warum wird das geprüft?

In bildbasierten CAPTCHAs werden z.B. Bilder von Zeichenfolgen eingesetzt, welche Nutzende als Text eingeben müssen, um bestimmte Bereiche der App zu erreichen. Für blinde und sehbehinderte Nutzende sind solche CAPTCHAs nicht zugänglich. Deswegen müssen Alternativen angeboten werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn bildbasierte CAPTCHAs vorhanden sind.

Die Leserlichkeit der Zeichenfolge in einem bildbasierten CAPTCHA ist nicht Teil der Prüfung und wird nicht bewertet.

2. Prüfung

2.1 Prüfung der Alternativtexte von CAPTCHA-Bildern

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten.

  2. Prüfen ob bildbasierte CAPTCHAs eingesetzt werden.

  3. Screenreader starten und Fokus auf das CAPTCHA setzen.

  4. Prüfen, ob eine Textalternative vom Screenreader ausgegeben wird und der dort hinterlegte Alternativtext den Zweck des CAPTCHAs beschreibt (zum Beispiel: "Geben sie die im Bild dargestellte Zeichenfolge ein"). Wenn eine CAPTCHA-Alternative verfügbar ist, sollte die Textalternative außerdem angeben, wo diese zu finden ist.

2.2 Vorhandensein von CAPTCHA-Alternativen

Prüfen, ob im unmittelbaren Kontext des bildbasierten CAPTCHAs eine Alternative angeboten wird.

3. Hinweise

CAPTCHAs sind generell problematisch, da jede Form von CAPTCHA für manche Nutzende mit Behinderungen unzugänglich ist (siehe die WCAG 2.0 Note on CAPTCHA).

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Textalternativen nennen nicht den Zweck des CAPTCHAs.

  • Ein Alternativ-CAPTCHA ist vorhanden, aber es wird darauf nicht in der Textalternative verwiesen oder es ist nicht im unmittelbaren Kontext zugänglich.

Nicht erfüllt:

  • Eine Alternative zu bildbasierten CAPTCHAs ist nicht vorhanden.

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Auch die Texteingabe des Captchas muss zugänglich gestaltet sein, damit es insgesamt zugänglich ist.

Die Zugänglichkeit der CAPTCHA-Texteingabe wird im Prüfschritt 11.3.3.2 "Beschriftungen von Formularelementen vorhanden" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

  • Guideline 1.1 Text Alternatives: Provide text alternatives for any non-text content so that it can be changed into other forms people need, such as large print, braille, speech, symbols or simpler language

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.1.1.1 Non-text content (open functionality)

  • NOTE: CAPTCHAs do not currently appear outside of the Web. However, if they do appear, this guidance is accurate.

11.1.2 Zeitbasierte Medien

11.1.2.1 Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet)

Was wird geprüft?

Audiodateien und stumme Videodateien, die Informationen vermitteln, müssen mit gleichwertigen Medienalternativen versehen werden - es sei denn, es handelt sich bei Ihnen bereits um Medienalternativen für Text.

Warum wird das geprüft?

Audiodateien (z.B. ein Audio-Podcast) sind für hörbehinderte Nutzer nicht oder nur eingeschränkt zugänglich, deshalb brauchen sie eine Transkription. Stumme Videodateien (etwa eine Film- oder Animationsequenz, die ohne Audio-Kommentare zeigt, wie ein Gerät zusammengesetzt wird) sind für blinde und sehbehinderte Nutzer nicht verfügbar. Sie brauchen deshalb eine vollwertige Medienalternative (Text oder Audiodatei).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Audiodateien oder stumme Videodateien in der App-Ansicht eingebunden sind.

2. Prüfung

2.1 Transkription für Audiodateien

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Die Audiodatei abspielen.

  3. Prüfen, ob Informationen vermittelt werden (z.B. über eine Kommentarstimme). Dann ist eine Transkription erforderlich.

  4. Prüfen, ob eine Transkription angeboten wird.

  5. Transkription aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die Audiodatei vermittelt. Bei Audiodateien mit verschiedenen Stimmen gibt es in der Transkription eine Kennzeichnung der sprechenden Person.

2.2 Medienalternative für stumme Film- oder Bildsequenzen

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Die stumme Videodatei abspielen.

  3. Prüfen, ob Informationen vermittelt werden.

  4. Prüfen, ob eine Medienalternative angeboten wird. Dies kann eine Textversion (direkt oder über einen Link), eine alternative Tonspur oder eine zusätzliche Audiodatei sein.

  5. Medienalternative aufrufen und prüfen, ob sie die gleichen Inhalte wie die stumme Film- oder Bildsequenz vermittelt.

2.3 Prüfung der Erreichbarkeit der Transkription bzw. Medienalternative

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Prüfen, ob die Medienalternative im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei angeboten wird.

  3. Falls die Medienalternative in einer anderen Ansicht zur Verfügung steht: gibt es zu ihr einen aussagekräftigen Link im unmittelbaren Kontext der Audio- oder Videodatei?

3. Hinweise

Eine Medienalternative ist nicht nötig, wenn Audio- oder Videodateien selbst als ergänzende Medienalternative angeboten werden (etwa eine schriftliche Montageanleitung, die durch eine Bildsequenz der beschriebenen Schritte ergänzt wird). Der Bezug muss dabei klar sein, etwa durch unmittelbare Nachbarschaft der beiden Medienalternativen oder durch einen aussagekräftigen Link.

Eine genaue Entsprechung der Audio- oder stummen Videodatei und ihrer Medienalternative ist nicht erforderlich, es sollen aber nachvollziehbar dieselben Inhalte wiedergegeben werden. Bei Transkriptionen von mehreren Stimmen (etwa Dialogen) sollen die sprechenden Personen im Text identifiziert sein.

Statt Links auf Inhalte können auch andere Bedienelemente genutzt werden. Konformität besteht auch dann, wenn eine spezielle Version der Software angeboten wird, die die Anforderungen erfüllt.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Es gibt eine Medienalternative, aber der Bezug zu der entsprechenden Audiodatei oder stummen Videodatei ist nicht deutlich.

  • Es gibt eine Medienalternative, aber die Inhalte der Audio- oder stummen Videodatei sind darin nicht vollständig wiedergegeben.

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

im Fall von zeitbasierten Medien geht es im Prüfschritt 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte"

11.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)

Was wird geprüft?

Wenn die Tonspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.

Warum wird das geprüft?

Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden.

Untertitel können auch für andere Nutzende hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind.

Aufgezeichnete Videos ohne Tonspur brauchen keine Untertitel, der Prüfschritt ist für sie nicht anwendbar. Alternativen für Videos ohne Tonspur werden in Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

2. Prüfung

2.1 Prüfung von Untertiteln

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten.

  2. Das Video in der App abspielen.

  3. Prüfen, ob parallel zum Video Untertitel automatisch angezeigt werden oder zugeschaltet werden können.

  4. Wenn Untertitel vorhanden sind, eine kurze Sequenz des Videos mit Untertiteln ansehen, um stichprobenartig festzustellen, ob die Untertitel dem hörbaren Inhalt entsprechen. Dies betrifft auch akustische Ereignisse, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind.

2.2 Prüfung von Videos als Medienalternative

  1. Falls keine Untertitel vorhanden sind: Prüfen, ob das Video als ergänzende Medienalternative zu einem Text angeboten wird.

  2. Prüfen, ob die Beschriftung des Videos klar auf eine dazugehörige Textversion verweist und diese entweder in unmittelbarer Nachbarschaft verfügbar ist oder durch einen aussagekräftigen Link erreichbar ist.

  3. Prüfen, ob das Video alle wesentlichen Inhalte des Textes über den Ton transportiert.

  4. Wenn das Video wichtige über den Textinhalt hinausgehende Informationen trägt, ist das Video keine Medienalternative, es braucht Untertitel und muss auch auf Audiodeskription geprüft werden (siehe auch Prüfschritt 11.1.2.5 "Audiodeskription für Videos" ).

3. Bewertung

Erfüllt

  • Aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur haben erweiterte Untertitel, die alle Informationen der Tonspur enthalten. Dazu gehört gegebenenfalls die Anzeige, wer spricht, und bedeutungstragende Tonereignisse (etwa informationstragende Geräusche, Lachen, oder Applaus).

Teilweise erfüllt

  • Aufgezeichnete Videos mit synchroner Bild- und Tonspur haben keine Untertitel, es gibt aber im unmittelbaren Kontext des Videos eine vollständige Textalternative (Transkription) oder einen klar bezeichneten Link zu einer vollständigen Textalternative. Wenn das Videobild Inhalte hat, die nicht in der Transkription vorkommen oder nicht adäquat darstellbar sind, kommen die Abstufungen der Bewertung von eher nicht erfüllt bis nicht erfüllt in Betracht.

  • Bei Medienalternativen fehlt die direkte Nachbarschaft oder der klar bezeichnete Link auf das primäre Medium, dass die Medienalternative ersetzt.

Nicht erfüllt:

  • Aufgezeichnete Videos sind ohne Untertitel, eine Textalternative ist ebenfalls nicht verhanden.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Live-Videos

Die Untertitelung von Live-Videos wird in Prüfschritt 11.1.2.4 "Videos (live) mit Untertiteln" geprüft.

Stumme Videodateien

Bei diesem Prüfschritt geht es um die synchrone Vermittlung von visuellen und akustischen Informationen. Der Prüfschritt ist relevant, wenn für das Verständnis eines Elements die parallele Wahrnehmung von Bild und Ton erforderlich ist. Ein einfacher Alternativtext oder eine zusammenfassende Beschreibung ist dann nicht (mehr) ausreichend. Stumme Video-Dateien werden im Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

Alternativtexte für Objekte

Alternativtexte für Multimedia-Objekte, etwa Video- oder Audio-Dateien oder Applets, werden in Prüfschritt 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criteria

Techniques

General Techniques
Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Gebärdensprache

Können an Stelle der Untertitel auch Filme mit gebärdensprachlicher Darstellung eingeblendet werden?

Solche Filme sind hilfreich für Personen, die über Gebärdensprache kommunizieren. Meist sind das Personen, die gehörlos geboren oder schon früh ertaubt sind. Dagegen können Personen, die erst im Alter ertaubt sind, in der Regel nicht über Gebärdensprache kommunizieren. Sie benötigen Untertitel. Gebärdensprachliche Darstellungen sind also kein Ersatz für die Untertitel.

11.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)

Was wird geprüft?

Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription oder Volltext-Alternative bereitgestellt werden.

Warum wird das geprüft?

Manche Videos können auch ohne Bild recht gut verstanden werden. Die sprechende Person einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Dagegen enthalten Spielfilme und Reportagen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt werden. Damit ein blinder Zuschauer Videos, in denen Inhalte nur über Bilder vermittelt werden, verstehen können, müssen ihm solche Passagen beschrieben werden. Hierfür wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind.

  • Gebärdensprachvideos brauchen keine Audiodeskription, der Prüfschritt ist auf diese nicht anwendbar.

2. Prüfung

2.1 Prüfung von Audiodeskription

  1. Art der Einbindung ermitteln: Die Audiodeskription kann auf verschiedenem Wege angeboten werden:

    • Die Audiodeskription ist bereits in die normalen Tonspur integriert.

    • Das Video hat eine zuschaltbare Tonspur mit der Audiodeskription. Diese Spur wird zusätzlich eingeschaltet.

  2. Audiodeskription prüfen

    • Video abspielen und Bildinhalte daraufhin überprüfen, ob wichtige Informationen vorhanden sind, die sich nicht auch aus dem Ton entnehmen lassen.

    • Zu häufigen informationstragenden Elementen der Bildebene gehören zum Beispiel Einblendungen von sprechenden Personen. Ist es dann wichtig, mitzubekommen, wer spricht? Sind visuelle Informationen auch in der Tonspur vorhanden?

    • Ist das Video lediglich eine Medienalternative zu einem textbasierten Inhalt, wird es also ergänzend zu einem Text angeboten? In diesem Fall ist keine Audiodeskription erforderlich. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Video keine Inhalte enthält, die inhaltlich über die Textversion hinausgehen.

2.2 Prüfung von Volltextalternativen

  1. Es wird eine Sicht- und Hörprüfung vorgenommen.

  2. Das Video wird in der App abgespielt. Die Volltextalternative sollte folgende Informationen enthalten:

    • Eine fortlaufende Beschreibung des Geschehens

    • Alle informationstragenden visuellen Informationen

    • Informationstragende Geräusche (Gelächter, off-Screen-Stimmen etc.)

    • Die Transkriptionen aller Dialoge (mit Angabe, wer spricht)

  3. Die Abfolge der Beschreibung und Dialoge sollte der Abfolge im Video entsprechen.

  4. Falls interaktive Elemente vorkommen, sollte die Volltextalternative Links oder ähnliches vorsehen, um dieselbe Funktionalität zu gewährleisten.

3. Hinweise

Wenn Zeitpunkt und Reihenfolge der Informationen nicht für das Verstehen wichtig sind, kommt es nicht darauf an, ob die Information zeitgleich in der (ggf. in die Tonspur integrierten) Audiodeskription vorkommt. So kann eine Audiodeskription mitunter wichtige Informationen eingangs zusammenfassen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeblendet werden.

4. Bewertung

Eher erfüllt:

  • Bildinhalte fehlen in der Audiodeskription bzw. der Tonspur, es gibt jedoch keine Pausen bei den sprechenden Personen, in denen die Information eingesprochen werden könnte. Hier ließe sich den Anforderung nur durch eine erweiterte Audiodeskription erfüllen, diese jedoch wird in der EN 301 549 nicht verlangt.

Teilweise erfüllt:

  • Für wichtige informationstragende Bilddinhalte wird trotz verfügbarem Platz in der Tonspur keine Audiodeskription angeboten, bzw. die Beschreibung wichtiger informationstragende Bilddinhalte ist nicht in der angebotenen Volltextalternative enthalten.

Nicht erfüllt:

  • Ein Video mit wichtige informationstragenden Bilddinhalten hat weder eine Audiodeskription noch eine Volltextalternative.

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques

Fragen zu diesem Prüfschrtt

Was sind "wichtige informationstragende Bildinhalte"?

  • Sehr häufig tauchen in Videos eingeblendete Texte auf, die etwa Sprecher oder Sprecherin bzw. deren Rolle benennen. Ohne diese Information ist für nicht-visuelle Nutzer unklar, wer da eigentlich spricht oder interviewt wird. Wenn es eher unwichtig ist, wie die Person heißt, die spricht (z.B. in Passantenbefragungen) sind solche Einblendungen nicht als "wichtige informationstragende Bildinhalte" zu betrachten.

  • Oft sind Videos auch über visuelle Zwischentitel oder eingeblendete Fragen strukturiert. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Informationen auch ohne Audiodeskrition oder Transkription der Bidinhalte sinnvoll und verständlich sind - zum Beispiel weil ein Sprecherton in der Folge ausreichend Kontext liefert.

11.1.2.4 Untertitel (live)

Was wird geprüft?

Wenn die Tonspur einer Live-Übertragung Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.

Warum wird das geprüft?

Filme sind in der Regel ohne den Ton nicht zu verstehen. Dies gilt auch für Live-Übertragungen. Daher muss für Menschen mit Hörbehinderung der Inhalt der Tonspur durch Untertitel bereitgestellt werden.

Untertitel können auch für andere Nutzende hilfreich sein, zum Beispiel für Personen, die mit der Sprache des Films nicht vertraut sind.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Live-Übertragungen mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind.

  • Live-Videos ohne Tonspur brauchen keine Untertitel, der Prüfschritt ist für sie nicht anwendbar. Alternativen für Videos ohne Tonspur werden in Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

2. Prüfung

  1. Das Video in der App abspielen.

  2. Prüfen, ob parallel zum Video Untertitel automatisch angezeigt werden oder zugeschaltet werden können.

  3. Wenn Untertitel vorhanden sind, eine kurze Sequenz des Videos mit Untertiteln ansehen, um stichprobenartig festzustellen, ob die Untertitel dem hörbaren Inhalt entsprechen. Dies betrifft auch akustische Ereignisse, die für das Verständnis des Inhalts wichtig sind.

3. Bewertung

Erfüllt:

  • Live-Übertragungen mit synchroner Bild- und Tonspur haben erweiterte Untertitel, die alle Informationen der Tonspur enthalten. Dazu gehört gegebenenfalls die Anzeige, wer spricht, und bedeutungstragende Tonereignisse (etwa informationstragende Geräusche, Lachen, oder Applaus).

Nicht erfüllt:

  • Live-Übertragungen sind ohne Untertitel.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Aufgezeichnete Videos

Die Untertitelung von aufgezeichneten Videos wird in Prüfschritt 11.1.2.2 "Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln" geprüft.

Stumme Videodateien

Bei diesem Prüfschritt geht es um die synchrone Vermittlung von visuellen und akustischen Informationen. Der Prüfschritt ist relevant, wenn für das Verständnis eines Elements die parallele Wahrnehmung von Bild und Ton erforderlich ist. Ein einfacher Alternativtext oder eine zusammenfassende Beschreibung ist dann nicht (mehr) ausreichend. Stumme Video-Dateien werden im Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos" geprüft.

Alternativtexte für Objekte

Alternativtexte für Multimedia-Objekte, etwa Video- oder Audio-Dateien oder Applets, werden in Prüfschritt 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques

11.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)

Was wird geprüft?

Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription bereitgestellt werden.

Warum wird das geprüft?

Die Handlung von Videos kann oft auch ohne Bild recht gut verfolgt werden. Den Sprecher einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Dagegen enthalten Spielfilme und Reportagen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt wird. Damit ein blinder Zuschauer den Film verfolgen kann, müssen ihm solche Passagen beschrieben werden. Hierfür wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind und Informationen über das Bildgeschehen für das Verständnis erforderlich sind.

Videos brauchen keine Audiodeskription, wenn der Fortgang des Bildgeschehens nicht in Worte gefasst werden kann. Der Prüfschritt ist dann nicht anwendbar.

Verzichtbar ist die Audiodeskription, wenn die synchrone Wahrnehmung von Bild und Ton für das Verständnis des Videos nicht erforderlich ist oder wenn das Video keine Tonspur hat (siehe Prüfschritt 11.1.2.1 "Alternativen für Audiodateien und stumme Videos". Verzichtbar ist die Audiodeskription auch für Videos, die lediglich als Medienalternative zu einem textbasierten Inhalt dienen, das heißt ergänzend zu einem Text angeboten werden, um den Textinhalt zusätzlich in anderer Form zu vermitteln. Dies gilt nur für Videos, die keine über den Textinhalt hinausgehende Informationen bieten und die klar als Medienalternative zum Text erkennbar sind.

Gebärdensprachvideos brauchen keine Audiodeskription.

2. Prüfung

  1. Es wird eine Sicht- und Hörprüfung vorgenommen.

  2. Art der Einbindung feststellen. Die Audiodeskription kann auf verschiedenem Wege angeboten werden:

    • Die Audiodeskription ist bereits in der normalen Tonspur enthalten.

    • Eine weitere Version des Videos mit Audiodeskription wird angeboten. Diese Version wird geprüft. Ein funktionierender Link (oder vergleichbares Bedienelement) zu dieser Version muss im unmittelbaren Kontext des Videos angeboten werden, ebenso wie ein Zurück-Link. Das Video hat eine zuschaltbare Tonspur mit der Audiodeskription. Diese Spur wird zusätzlich geschaltet.

    • Das Video wird in der App oder in einem externen, vom Format abhängigen Video-Player abgespielt.

  3. Wenn eine Audiodeskription vorhanden ist, wird eine kurze Sequenz der Deskription angehört, um stichprobenartig festzustellen, ob sie nutzbar ist.

3. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Die Bildbeschreibungen der Audiodeskription sind nicht aussagekräftig oder nicht vollständig.

Nicht erfüllt:

  • Das informationstragende, visuelle Video hat keine Audiodeskription.

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt wird nur geprüft, ob das Video eine Audiodeskription hat. Eine Volltextalternative wird im Prüfschritt 11.1.2.3 "Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos" bewertet.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criteria

Techniques

General Techniques

11.1.3 Anpassbar

11.1.3.1a Info und Beziehungen – Überschriften

Was wird geprüft?

Überschriften, die zur Beschreibung von Inhalten eingesetzt werden, müssen auch semantisch als Überschriften ausgezeichnet sein.

Die eingesetzten Überschriften sollten die strukturelle Hierarchie des Inhalts richtig wiedergeben. Aktuell können jedoch unterschiedliche Überschriftsebenen unter Android lediglich in WebViews mit Web-Techniken (h1 - h6 bzw. durch den Einsatz von ARIA-Rollen und -Attributen) realisiert werden. Aufgrund technischer Begrenzungen können Umsetzende hier nur ein UI-Element als einfache Überschrift auszeichnen.

Unter iOS und iPadOS lassen sich , zusätzlich zur Auszeichnung in Webviews, Überschriftsebenen auch in nativen Ansichten auszeichnen, siehe dazu 3. Hinweise.

Warum wird das geprüft?

Visuell können Inhalte durch Überschriften strukturiert werden. Dank dieser Strukturierung weiß der Benutzer, was zusammengehört, kann die Inhalte der Ansicht leicht überblicken und gezielt auf Inhalte zugreifen, die ihn interessieren.

Nutzende, denen diese visuelle Ordnung nicht zur Verfügung steht, zum Beispiel, weil sie blind sind oder nur einen kleinen Ausschnitt der Seite sehen können, sind darauf angewiesen, dass die Struktur unabhängig von der Darstellung auf dem Bildschirm zugänglich und nutzbar ist. Die Verwendung von semantischen Überschriften ist dafür eine wichtige Voraussetzung.

So können Benutzer die Überschriften-Elemente anwenden:

  • Orientierung in umfangreicheren Ansichten

  • Von Überschrift zu Überschrift springen (Screenreader-Nutzende)

  • Weitere Anpassungen sind denkbar, z.B. könnten Screenreader zukünftig Überschriften mit einer anderen Stimme oder Stimmhöhe vorlesen, um diese als solche hervorzuheben.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn es in der App Inhalte gibt, die durch visuelle Überschriften strukturiert werden. Das ist bei informationsorientierten Apps häufig der Fall.

2. Prüfung

2.1 Prüfung von nativen Inhalten

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten.

  2. Prüfen, ob Inhalte visuell als Überschriften zu erkennen sind und zur Strukturierung eingesetzt werden.

  3. Prüfen, ob diese Überschriften ausgezeichnet sind.

  4. Screenreader starten.

  5. Die Navigationseinstellung des Screenreaders auf "Überschriften" setzen. Anschließend durch alle Überschriften der Ansicht navigieren und die Ausgabe des Screenreaders prüfen. Funktioniert das Navigieren zwischen den Überschriften mit Gesten nicht, können die Überschriften auch einzeln angetippt werden.

  6. Der Screenreader gibt eine korrekt ausgezeichnete Überschrift mit dem Wort "Überschrift" aus. Ist zusätzlich die Überschriftsebene ausgezeichnet, wird auch diese ausgegeben.

  7. Prüfen, ob die Überschriftsauszeichnung lediglich zur Erzeugung unterschiedlicher Schriftgrößen eingesetzt wird und damit die Auszeichnung missbräuchlich erfolgt.

2.2 Prüfung von WebViews

  1. Auf Webviews kann unter iOS, iPadOS und Android zwischen Überschriftsebenen unterschieden werden.

  2. Werden Überschriften mit den entsprechenden Web-Techniken (h1- h6, alternativ durch den Einsatz von ARIA-Rollen und -Attributen) ausgezeichnet, wird die entsprechende Überschriftenebene ausgegeben. Die Hierarchie der Überschriften soll dann der Gliederung der Inhalte entsprechen.

  3. Der Aufruf des Rotors (iOS) bzw. von Kontextmenü / Navigation (Android) gibt einen Hinweis, ob es sich um ein Webview oder eine native Ansicht handelt. Bei Webviews werden in der Regel mehr Navigationsmöglichkeiten angezeigt.

  4. Prüfen, ob die Überschriftsauszeichnung lediglich zur Erzeugung unterschiedlicher Schriftgrößen eingesetzt wird und damit die Auszeichnung missbräuchlich erfolgt.

3. Hinweise

  • Es ist nicht die Aufgabe des Prüfschritts zu prüfen, ob Wortwahl oder Stil der Überschriften den jeweiligen Inhalten angemessen sind.

  • Android-Entwickler können über das Attribut android:accessibilityHeading Überschriften auszeichnen, haben aber derzeit keine Möglichkeit, unterschiedliche Überschriftsebenen in nativen Ansichten auszuzeichnen. Eine fehlende Auszeichnung von Überschriftsebenen wird daher nicht negativ bewertet.

  • Unter iOS und iPadOS können seit iOS / iPadOS 15 auch in nativen Apps Überschriftsebenen ausgezeichnet werden. Die Verbreitung der Auszeichnung von Überschriftsebenen ist jedoch sehr gering. Da Android bisher keine Möglichkeit der Auszeichnung von Überschriftsebenen bietet, wird derzeit auch eine fehlende Auszeichnung unter iOS und iPadOS nicht negativ bewertet.

  • Wird vom Screenreader zusätzlich zur Rolle "Überschrift" auch die Überschriftenebene ausgegeben, handelt es sich in der Praxis derzeit meist um ein WebView, der auf HTML basiert. Überschriften sollten dann korrekt geschachtelt sein (h1 gefolgt von h2 gefolgt von h3, und so weiter), um die Gliederung der Inhalte abzubilden. Das Auslassen von Hierarchie-Ebenen muss aber kein Fehler sein, wenn dies durch die Gliederung der Inhalte gerechtfertigt ist.

  • Falls es sich um eine iOS oder iPadOS App handelt und die Ansicht Potenziell durch die Auszeichnung von Überschriftsebenen profitieren würde, sollten Entwickler auf die Möglichkeit der Auszeichnung von Überschriftsebenen in nativen Ansichten in der Bewertung hingewiesen werden.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Visuelle Überschriften auf der Seite sind auch semantisch als Überschriften umgesetzt.

Nicht voll erfüllt:

  • Es werden Auszeichnungen für Überschriften eingesetzt. Bei WebViews (siehe 3. Hinweise) ist die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen jedoch irreführend und entspricht nicht der inhaltlichen Gliederung.

Nicht erfüllt:

  • Es gibt auf der Ansicht gegliederte Inhalte. Überschriften werden jedoch nicht als solche semantisch ausgezeichnet.

Quellen

iOS

Android

Allgemeine Quellen

Überschriften richtig schachteln

To facilitate navigation and understanding of overall document structure, authors should use headings that are properly nested (e.g., h1 followed by h2, h2 followed by h2 or h3, h3 followed by h3 or h4, etc.)..

Überschriften-Elemente und CSS-Auszeichnungen nicht missbrauchen

Using headings merely to change the appearance of text does not convey the organization of the content, and may confuse users who use headings to perceive structure or rely on them for navigation. Conversely, while applying bold format, or even class="heading", can result in the visual display of a heading, assistive technologies will not recognize such text as headings.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guidelines

Success criteria

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.3.1c Info und Beziehungen – Text

Was wird geprüft?

Textinhalte, die Informationen vermitteln, sollen vom Screenreader ausgegeben werden können.

Warum wird das geprüft?

Textinhalte, die Informationen vermitteln, sollen auch bei Nutzung assistiver Technologien verfügbar sein. Sie dürfen nicht auf eine Weise implementiert werden, dass sie für den Screenreader-Nutzer unzugänglich sind.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in der App Textinhalte vorhanden sind.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Screenreader starten und mittels Wischgesten durch alle Inhalte navigieren.

  3. Prüfen, ob der Screenreader alle Textinhalte ausgibt.

3. Bewertung

Nicht voll erfüllt

  • Nicht alle Textinhalte, die Informationen vermitteln, werden vom Screenreader ausgegeben.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques
Failures

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.1.3.1.1 Info and relationships (open functionality)

Where ICT is non-web software that provides a user interface and that supports access to assistive technologies for screen reading, it shall satisfy the WCAG 2.1 Success Criterion 1.3.1 Info and Relationships.

NOTE: In software, programmatic determinability is best achieved through the use of accessibility services provided by platform software to enable interoperability between software and assistive technologies and accessibility features of software. (see clause 11.5 Interoperability with assistive technology).

11.1.3.1b Info und Beziehungen – Tabellen

Was wird geprüft?

Datentabellen sind strukturell richtig aufgebaut, Zeilen- und Spaltenüberschriften sind plattformspezifisch im Programm-Code ausgezeichnet. Tabellen sind wegen des reduzierten Viewports in nativen Apps eher selten, tauchen aber häufiger in Webviews auf. Zum Teil erscheinen Sie in unterschiedlicher Form abhängig von der Viewportbreite des Ausgabegeräts bzw, der Ausrichtung des Geräts. Gehört die Prüfung auf Tablets zum Umfang des Tests, sind hier also unter Umständen abweichende Ansichten zu berücksichtigen.

In diesem Prüfschritt wird außerdem geprüft, ob Layouttabellen eingesetzt werden. Programmatische Tabellenstrukturen, die eigentlich für Datentabellen vorgesehen sind, dürfen nicht missbräuchlich für Layoutzwecke eingesetzt werden.

Warum wird das geprüft?

Sehbehinderte und blinde Nutzende erschließen sich Datentabellen analytisch und entwickeln anhand der Spalten- und ggf. Zeilen-Überschriften eine Vorstellung vom Aufbau der Tabelle. Wenn es solche semantischen Überschriften gibt (oft sind diese auch visuell hervorgehoben) und Zelleninhalte nur mit diesen zusammen aussagekräftig sind, sollen sie beim Navigieren der Tabellenzellen verfügbar sein. Bei jedem Wechsel zur nächsten Zelle wird dann die jeweils neue Spalten- oder Zeilenüberschrift ausgegeben.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn Tabellen in der App-Ansicht vorhanden sind. Dies schließt Layouttabellen ein.

2. Prüfung

Die Screenreader-Navigation und Ausgabe von Datentabellen in Apps, besonders in Webviews, is oft uneinheitlich. Es kommt vor, dass Tabellen unter manchen Bedingungen fokussierbar und navigierbar sind und unter anderen nicht, selbst auf dem gleichen Gerät. Semantisch richtig aufgebaute Datentabellen können ggf. in responsiven Ansichten nicht zugänglich sein, zum Beispiel nicht im Lesemodus erreichbar sein, obwohl sie semantisch korrekt umgesetzt sind. Dies kann an der App selbst liegen oder auch auf einen Bug des Betriebssystems, des in Webviews transparent genutzten Browsers, oder des Screenreaders hindeuten. Das ist ohne Quelltextzugang nicht immer klar zu entscheiden. Ggf. während der Prüfung die App neu laden, Ansichten neu aufrufen, Screenreader deaktivieren und wieder reaktivieren, Geräte neu starten. Das Ziel ist, die programmatische Umsetzung der App zu bewerten und nicht Lücken oder Bugs in der Hilfsmittelunterstützung.

Zur Tabellennavigation mit dem Screenreader, siehe Hinweise für iOS und Android in Abschnitt 3. Hinweise.

2.1 Werden Tabellen für tabellarische Daten verwendet?

  1. Prüfen, ob die App-Ansicht Datentabellen enthält (d.h. Daten stehen in einer logischen Beziehung zueinander und sind rasterartig organisiert).

  2. iOS: Alternativ mit aktiviertem Screenreader und Rotor-Einstellung "Tabelle" über vertikale Wischgesten erkunden, ob Datentabellen gefunden werden.

  3. Visuelle Prüfung: Erste Zelle (oben links) antippen, prüfen, ob nach Ausgabe des Zellen-Inhalts sowie Zeilen- und Spaltennummern "Anfang der Tabelle" (iOS) oder "In Tabelle" (Android) ausgegeben wird.

  4. Über horizontale Wischgesten die Zellen der Tabelle linear durchlaufen (Eine vertikale Wischgesten-Navigation ist meist nicht in gleicher Weise möglich, weil diese Geste vom Screenreader "verbraucht" oder auf die horizontale Navigation gemappt wird). Falls Spalten-Überschriften vorhanden sind, prüfen, ob diese bei Fokussierung der Datenzelle ausgegeben werden.

2.2 Werden Tabellen für Layoutzwecke eingesetzt?

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten.

  2. Prüfen, ob es Inhalte gibt, die visuell tabellenartig gestaltet sind aber keine tabellarischen Daten widerspiegeln.

  3. Screenreader starten.

  4. Werden diese Inhalte angetippt, werden bei Layouttabellen Tabelleninformationen durch den Screenreader ausgegeben. Die Screenreader geben dann z.B. aus, dass es sich um eine Tabelle handelt, geben Zeilen- und Spaltennummer aus oder nennen Zeilen- und Spaltenüberschriften.

2.3 Prüfung der Auszeichnung von Tabellen

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Prüfen, ob die App-Ansicht eine Datentabelle enthält.

  3. Screenreader starten und mit Hilfe der Wischgeste durch die Tabelle navigieren.

  4. Prüfen, ob alle Spalten- und Zeilenüberschriften zusammen mit der Datenzelle ausgegeben werden.

  5. Alternativ die Zeilen- bzw. Spaltenüberschrift antippen und prüfen, was der Screenreader ausgibt: Wenn der Screenreader "Zeilenüberschrift", "Spaltenüberschrift" oder ähnlich als Zusatz spricht, sind die entsprechenden Überschriften korrekt ausgezeichnet.

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise zur Navigation von Tabellen

  • Eine vertikale Screenreader-Navigation der Tabelle über Wischgesten ist in der Regel nicht möglich.

  • Ggf. wird bei Nutzung von Tastaturen die Pfeiltastennavigation zwischen Zellen unterstützt.

3.2 Erschließen von Tabellen in iOS

  • Vor der Prüfung sicherstellen, dass in den VoiceOver-Einstellungen unter "Ausführlichkeit" im Abschnitt "Tabellenausgabe" die Optionen "Tabellentitel" sowie "Zeilen- und Spaltennummern" aktiviert sind.

  • Vor der Prüfung sicherstellen, dass in den VoiceOver-Einstellungen unter "Rotor" die Option "Tabellen" als Navigationsmöglichkeit aktiviert ist.

  • Mit der Rotoreinstellung "Tabellen" sind Tabellen über vertikale Wischgeste erreichbar (fokussiert wird die Zelle links oben).

  • iOS mit Tastatur:

    • Über CTR + Option + Pfeiltasten können Tabellenzellen durchlaufen werden. Dabei werden semantisch umgesetzte Spaltenüberschriften ausgegeben.

    • Über Kurzbefehle (bei iOS mit Tastatur, CTR + Option + C) können Spaltenheader ausgegeben werden.

3.3 Erschließen von Tabellen in Android

  • Eine explizite Navigationsmöglichkeit zu Tabellen gibt es unter Android zur Zeit nicht.

3.4 Tabellen mit eingesparten Überschriften

Tabellen-Überschriften werden nicht generell verlangt. Sie sind überflüssig, wenn in den Zellen neben den Einzelwerten auch deren Bedeutung angegeben ist oder wenn die Bedeutung der Einzelwerte sich von selbst versteht. Ein typisches Beispiel dafür sind Preislisten: in der linken Spalte stehen die meist selbsterklärenden Produktbezeichnungen, in der rechten Spalte Betrag und Währungszeichen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Bei Layouttabellen bzw. Rastern gibt der Screenreader Informationen zu Tabellen bzw. Rastern aus.

Nicht voll erfüllt:

  • Für Datentabellen wird keine Tabellensemantik verwendet.

Quellen

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques

11.1.3.1d Info und Beziehungen – Formularelemente

Was wird geprüft?

Beschriftungen von Formularelementen (z.B. Eingabefelder, Checkboxen oder Auswahlschalter) müssen programmatisch verfügbar sein.

Warum wird das geprüft?

Wenn Apps Formularelemente verwenden, tragen diese in der Regel eine visuelle Beschriftung, die Nutzenden mitteilt, was hier eingetragen oder aktiviert werden soll. Für Hilfsmittelnutzende muss diese Beschriftung auch nicht-visuell, also programmatisch, ermittelbar sein. Formularelement und Beschriftung sollten bei Wischgesten-Bedienung mit aktiviertem Screenreader im besten Fall nur ein Fokuspunkt sein. Der Screenreader liest dann bei Fokussierung des Eingabefeldes die hinterlegte oder verknüpfte Formularelementen-Beschriftung vor.

Wenn Gruppen von Formularelementen eine Überschrift haben, sollte diese in der linearen Navigation über horizontale Wischgesten vor den Formularelementen fokussiert werden und muss programmatisch zugänglich sein, also vom Screenreader ausgegeben werden (siehe auch 3. Hinweise).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Formularelemente enthält.

2. Prüfung

  1. App mit der zu prüfenden Ansicht öffnen.

  2. Screenreader starten und mit Hilfe der horizontalen Wischgeste durch die Ansicht navigieren.

  3. Prüfen, ob bei Fokussierung von Formularelementen die jeweiligen Beschriftungen und (wenn vorhanden) Gruppenbeschriftungen korrekt ausgegeben werden.

3. Hinweise

3.1 Kombinierte Eingabeelemente

Bei kombinierten Formularelementen hat nicht immer jedes Element eine sichtbare zugeordnete Beschriftung. In diesem Fall sollen Elemente mit einer passenden (nicht notwendiger Weise sichtbaren) Bezeichnung für Screenreader versehen werden. Beispiel: In einem Formular werden für die Eingabe eines Datums drei Auswahllisten angeboten (Tag, Monat und Jahr). Die drei Auswahllisten haben eine gemeinsame Beschriftung: Datum. Die Auswahllisten für Tag, Monat und Jahr sind mit einer erklärenden Bezeichnung für Screenreader versehen. Diese Bezeichnungen sind dann nur von der Hilfstechnologie auswertbar.

Wenn ein einfaches Suchformular nur aus einem Eingabefeld und einem Schalter besteht, ist oftmals keine sichtbare Beschriftung notwendig. Hier ist es ausreichend, wenn Eingabefeld und Button direkt nebeneinander positioniert sind, das Eingabefeld eine sinnvolle Textvorbelegung hat oder die Beschriftung des Buttons die Funktion eindeutig kennzeichnet (etwa "Suchen"). Das unbeschriftete Eingabefeld mit Textvorbelegung muss in solchen Fällen eine aussagekräftige (nicht sichtbare) Bezeichnung für den Screenreader haben, da für Screenreader-Nutzende der nachfolgende Schalter nicht gleichermaßen als Beschriftung taugt.

3.2 Gruppenbeschriftungen

In manchen Fällen gibt es für Gruppen von Formularelementen (z.B. eine Gruppe von Radio-Inputs oder Checkboxen, bei iOS meist als Schalter umgesetzt) eine Gruppenüberschrift, die zum Verständnis der Einzel-Beschriftungen wichtig sein kann. Solche Gruppenüberschriften lassen sich in nativen Umgebungen nicht auf die gleiche Weise umsetzen, wie dies in HTML über das fieldset/legend Konstrukt möglich ist. Die Gruppenbeschriftung in Apps muss in der Lesereihenfolge direkt vor der Gruppe stehen und im normalen Navigationsmodus über horizontale Wischgesten programmatisch ausgegeben werden (vergl. Prüfschritte 11.1.3.1c "Text programmatisch verfügbar" und 11.1.3.2 "Sinnvolle Reihenfolge". Ist sie visuell eine Überschrift, sollte sie auch als Überschrift ausgezeichnet sein (vergl. Prüfschritt 11.1.3.1a "Strukturelemente für Überschriften".

Es ist nicht erforderlich, dass im Navigationsmodus über Elemente (etwa "Steuerelemente" unter Android) bei Fokussierung der Formularelemente in der Gruppe die Gruppenbeschriftung mit ausgegeben wird, da sich dies nicht in gleicher Weise dynamisch umsetzen lässt wie in HTML. Die Alternative, der Einschluss der Gruppenbeschriftung in jede einzelne Beschriftung, ist zwar technisch umsetzbar, aber auch redundant und dadurch störend, auch weil das unterscheidende Element erst der ggf. längeren, immer gleichen Gruppenbeschriftung ausgegeben würde.

3.3 Programmatische Verknüpfung von Label und Formularelement

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Beschriftung und Formularelement getrennt voneinander vorgelesen werden. Dies ist meist dann der Fall, wenn Formularelementen und Beschriftung keine programmatische Verbindung haben bzw. nicht gruppiert wurden. Um die Verbindung programmatisch herzustellen, bieten die Plattformen unterschiedliche Mögglichkeiten an. Bei iOS / iPadOS können diese Elemente gruppiert werden, sodass sie für den Screenreader eine Einheit bilden. Bei Android gibt es dazu vergleichbare Ansätze.

3.4. Platzhaltertexte

Sind Eingabefelder nur über Platzhaltertexte beschriftet, muss die programmatische Beschriftung das Feld verständlich bezeichnen. Die Ausgabe muss auch noch erfolgen, wenn Nutzereingaben vorgenommen wurden, die den visuellen Platzhaltertext ersetzen. Vergl. hierzu auch Prüfschritt 11.3.3.2 "Beschriftungen von Formularelementen vorhanden" (hier wird die permanente Sichtbarkeit der Beschriftung gefordert).

4. Bewertung

Eher erfüllt:

  • Bei linearer Wischgesten-Navigation wird die sichtbare Beschriftung vor unmittelbar folgenden Eingabefeld ausgegeben, beide sind jedoch nicht gruppiert (es gibt zwei Fokuspunkte, auf der Beschriftung und auf dem Formularelement).

Nicht erfüllt:

  • Bei Eingabefeldern wird nicht die Beschriftung ausgegeben.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfkriterien

Ob bei Nutzung von gruppierenden Überschriften der Text zusammen mit verknüpften Beschriftungen der Formularfelder (label) Sinn ergibt, wird in Prüfschritt 11.2.4.6 "Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guidelines

Success criteria

Techniques

General Techniques

11.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge

Was wird geprüft?

Inhalte sollten unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen Reihenfolge stehen. Was inhaltlich zusammengehört (etwa eine Überschrift und die dazugehörigen Inhalte darunter) soll nicht auseinandergerissen werden.

Warum wird das geprüft?

Screenreader lesen die Elemente, die auf dem Bildschirm in der Fläche angeordnet sind linear, d.h.nacheinander vor. Die Reihenfolge der dargestellten Elemente muss also gut verständlich und nutzbar sein. In der Regel sollte die vom Screenreader ausgegebene Elementfolge auch der sichtbaren Folge entsprechen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

Bei Apps soll die programmatische und durch den Screenreader ausgegebene Element-Reihenfolge auf der Ansicht im Wesentlichen die visuelle Reihenfolge abbilden.

  1. App mit der zu prüfenden Ansicht öffnen.

  2. Screenreader starten und mit Hilfe der horizontalen Wischgeste durch alle Elemente der Ansicht navigieren. Dabei werden auch nicht interaktive Elemente fokussiert.

  3. Prüfen, ob die Reihenfolge, in der die Elemente fokussiert und durch den Screenreader ausgegeben werden, sinnvoll und im Wesentlichen der visuellen Reihenfolge entspricht.

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise

Bei der Reiternavigation (Tableiste am unteren oder oberen Bildschirmrand) gibt es unterschiedliche Konventionen bezüglich der Fokusversetzung in den Inhaltsbereich bei Aktivierung, die damit auch die Lesereihenfolge prägen.

  • Der Fokus wird nach Aktivierung eines Tabs an den Beginn des eingeblendeten Inhaltsbereichs versetzt.

  • Der Fokus bleibt auf dem Tab, ein Inhaltsbereich unter den Tabs kann über horizontale Wischgesten (oder Screenreader-Navigationsgesten) erreicht werden.

  • Der Fokus bleibt auf dem Tab und muss über Berührung des Displays oder Screenreader-Navigationsgesten in den Inhaltsbereich versetzt werden. Dieses Verhalten ist häufig bei Tableisten im Fußbereich anzutreffen.Es ist in vielen Apps zu finden (bei iOS etwa im App Store und in den Apps Music und Health, bei Android im Play Store, der YouTube und der Fotos App). Es kann deshalb als von Nutzenden erwartbar vorausgesetzt werden. Zur Fokussierung des Panels muss hier der Display im oberen Bereich berührt werden.

Diese Konventionen sind in vielen Apps etabliert und prägen damit Erwartungshaltungen und Navigationsverhalten der Nutzenden. Eine fehlende Fokusversetzug nach Aktivierung von Tabs hat Vor-und Nachteile und ist deshalb nicht negativ zu bewerten.

3.1 Hinweise für die Teamprüfung

  • Die Fokus-Reihenfolge entspricht häufig nicht der visuellen Reihenfolge, besonders nach dem Einblenden von Menüs oder anderen zusätzlichen Elementen. Dies ist von blinden Prüfenden oft nicth einfach zu erkennen: Der Screenreader-Fokus wandert weiter im Hintergrund, nicht sichtbare Elemente sind ggf. sogar noch bedienbar. Bei der gemeinsamen Prüfung ist deshalb ein steter Abgleich zwischen sichtbaren Zuständen der Ansicht und Screenreader-Fokus notwendig, um Mängel korrekt zu erfassen.

  • Viele Screenreader-Nutzende berühren habituell nach Aktionen den Display, um den Fokus ggf. in neu erscheinende Inhalte zu versetzen. Dies ist ein pragmatisches Verhalten, verfälscht jedoch die Beurteilung eines korrekten Fokus-Managements der App. Der Screenreader-Fokus sollte ohne zusätzliche Berührung an den Beginn neu eingeblendeter Elemente versetzt werden.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt

  • Die Reihenfolge der Elemente ist nicht sinnvoll oder entspricht im Wesentlichen nicht der visuellen Folge.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfkriterien

Custom controls, werden bereits in einer Reihe von bestehenden Prüfkriterien implizit geprüft, etwa 11.2.4.7 "Aktuelle Position des Fokus deutlich" und 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar".

Die korrekte Reihenfolge im Quelltext bei eingeblendeten Elementen ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung".

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.3.3 Sensorische Eigenschaften

Was wird geprüft?

Verweise auf Inhalte der App-Ansicht sollen nicht ausschließlich sensorische Merkmale wie Farbe, Form oder Position nutzen, sondern auch ohne bestimmte Sinneswahrnehmungen verständlich sein (etwa durch den Verweis auf die Überschrift von Inhalten).

Warum wird das geprüft?

Auch der Bezug auf die Form, Farbe oder Position von bestimmten Inhalten ist für blinde Nutzende und auch Nutzende, die eine Webseite ohne das mitgelieferte Stylesheet oder auf anderen Ausgabegeräten sehen, nicht brauchbar.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

2.1 Textliche Bezüge auf Farben und andere sensorische Merkmale

Prüfen, ob textliche Verweise auf Inhalte in einer App-Ansicht diese nur über die Angabe sensorischer Merkmale wie Farbe, Form, Größe, Position, oder Orientierung identifizieren und nicht auch sinnesunabhängig, etwa durch Nennung einer Überschrift oder eines Labels. Beispiele für Bezugnahmen, die nur sensorische Merkmale nennen:

  • Klicken Sie auf den grünen Knopf, um …​

  • Über die runde Taste können Sie…​

  • Der rot eingerahmte Kasten enthält Infos zu …​

  • Klicken Sie im Menü rechts…​

  • In der breiten Spalte steht…​

  • Die rechtsbündigen Absätze zeigen..

Solche Bezugnahmen sind ohne die Wahrnehmung sensorischer Merkmale nicht nachzuvollziehen.

Dies gilt auch für Alternativtexte von Informationsgrafiken: sie sollen alle für das Verständnis relevanten Informationen nicht allein durch Bezug auf sensorische Merkmale vermitteln (vergleiche Failure F13).

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guidelines

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.3.4 Ausrichtung

Was wird geprüft?

App-Inhalte sollen sich an die nutzergewählte Ausrichtung von Ausgabegeräten anpassen. Sie sollten sowohl im Hochformat als auch im Querformat dargestellt werden und nutzbar sein, es sei denn, eine bestimmte Ausrichtung des Inhalts ist unerlässlich.

Beispiele für Inhalte, bei denen die Ausrichtung unerlässlich sein können, sind:

  • ein Bankcheck

  • eine online-Klavier-Tastatur

  • Präsentationsfolien für einen Projektor oder Bildschirm

  • Inhalte eine Virtual-Reality (VR) Anwendung bei der es keine binäre Ausrichtung gibt (also nicht: entweder Hoch- oder Querformat)

Es wird nicht verlangt, dass in beiden Ausrichtungen Inhalte und Funktionen in der gleichen Form angeboten werden. So können in einer anderen Orientierung Inhalte ggf. erst nach Aktivierung von Ausklappbereichen oder mittels Links oder Buttons angeboten werden.

Warum wird das geprüft?

Für Menschen mit Behinderung ist es oft besonders wichtig, ein Ausgabegerät (z.B. ein Smartphone) in einer bestimmten Ausrichtung nutzen zu können. Wenn beispielsweise Text stark vergrößert wird, bietet die Verwendung des Querformats oft ein besseres Leseerlebnis, da mehr Wörter in eine Zeile passen.

Außerdem haben einige Benutzer ihre Geräte in einer festen Ausrichtung montiert (z.B. am Arm eines Elektrorollstuhls). Daher sollten Anwendungen die Darstellung von Inhalten nicht auf eine Ausrichtung einschränken.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

  1. Ein aktuelles Android-Smartphone oder iPhone mit ca. 4-6 Zoll Bildschirmdiagonale zur Prüfung verwenden.

  2. Sicherstellen, dass auf dem mobilen Prüfgerät die Ausrichtung nicht hardware- oder betriebssystemseitig festgestellt bzw. arretiert ist.

  3. Zu prüfende Ansicht der App öffnen.

  4. Prüfen, ob Inhalte dargestellt werden und nutzbar sind.

  5. Den zu prüfenden Inhalt in der anderen Ausrichtung neu laden.

  6. Prüfen, ob Inhalte dargestellt werden und nutzbar sind. Treten Beschränkungen beim Wechsel der Ausrichtung auf, etwa Meldungen, welche zur Nutzung der jeweils anderen Ausrichtung auffordern?

  7. Wenn nur eine Ausrichtung unterstützt wird und in der anderen Ausrichtung entweder der Inhalt nicht erscheint, um 90 Grad gedreht erscheint, oder aber eine Meldung ausgegeben wird, dass die andere Ausrichtung zu nutzen ist:

  8. Prüfen, ob die unterstützte Ausrichtung für den Inhalt unbedingt erforderlich ist, die Inhalte in der nicht unterstützten Ausrichtung also nicht oder nur schlecht dargestellt werden können.

3. Hinweise

Es wird nicht verlangt, dass eine Änderung der Ausrichtung die Inhalte dynamisch anpasst (obwohl dies wünschenswert und bei responsiven Angeboten meist auch der Fall ist). Der Inhalt muss also in beiden Ausrichtungen jeweils neu geöffnet werden.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Beide Ausrichtungen werden unterstützt.

  • Wenn nur eine Ausrichtung angeboten wird, ist sie für den Inhalt unbedingt erforderlich.

Quellen

Understanding Success Criterion 1.3.4: Orientation (zur Zeit nur auf Englisch verfügbar)

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Gegenstand dieses Prüfschritts ist die Anpassbarkeit der Bildschirm-Ausrichtung, nicht jedoch Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Inhalten oder Funktionalität, die durch den Wechsel hervorgerufen werden. Dies ist Gegenstand von Prüfschritt 11.1.4.4 "Text auf 200% vergrößerbar" und 11.1.4.10 "Inhalte brechen um".

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Sufficient Techniques

Failures

11.1.3.5 Eingabezweck bestimmen

Was wird geprüft?

Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, sollten eine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zweckes ermöglichen.

In iOS/iPadOS und Android können Eingabefelder teilweise für bestimmte spezifische Eingabe-Typen ausgezeichnet werden, etwa für die Eingabe einer E-Mail-Adresse, für eine PIN-Code-Eingabe oder für eine URL. Für diese spezifischen Eingabefelder kann das Betriebssystem dann eine optimierte Tastatur einblenden. Dies unterstützt die Identifizierung des Eingabezwecks, deckt jedoch nicht die volle Intention der Anforderung ab.

Auf GitHub können Sie zu diesem Prüfschritt ein Issue eröffnen, falls Sie Hinweise zu diesem Prüfschritt haben.

Warum wird das geprüft?

Die Festlegung des Eingabezwecks (sobald dies möglich ist) würde neue Bedienungshilfen-Einstellungen ermöglichen. Bei Formularfeldern, die sich auf Daten der Nutzenden selbstbeziehen, könnten damit zusätzliche Informationen angezeigt werden, und zwar unabhängig vom der jeweils gewählten Beschriftung des Feldes und unabhängig von der natürlichen Sprache des Angebots.

Solche zusätzlichen Informationen könnten etwa Bilder bzw. Icons sein, die über bzw. vor dem jeweiligen Eingabefeld angezeigt werden, wenn Nutzende dies voreinstellen oder definierte Befehle aufrufen. Für Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen haben oder bevorzugt über Bilder kommunizieren, kann dies eine Identifizierung von nutzerbezogenen Feldern in Formularen erleichtern.

Darüber hinaus kann die Auszeichnung des Zwecks Eingabevorschläge für das Feld bieten, welche Nutzende einfach übernehmen können. An die Art des Eingabefeldes angepasste Tastaturen erleichtern außerdem die Texteingabe.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Formular-Eingabefelder vorhanden sind, die sich auf Nutzerdaten beziehen (etwa Login / Anmeldung, Kontaktformulare, oder Ansichten zum Anlegen eines Nutzerprofils). Für eine Prüfung, die Konformität bzw. Nicht-Konformität feststellen würde, müsste die App bzw. das Betriebssystem die Auszeichnung der Eingabezwecke unterstützen, die in Abschnitt 7. Input Purposes for User Interface Components der WCAG festgelegt sind. In den Einstellungen zur Barrierefreiheit von Android und iOS müsste außerdem eine Einstellung auftauchen, mit der die Anzeige des Eingabezwecks ein- und ausgeschaltet werden kann. Beides ist zur Zeit (April 2023) nicht der Fall.

2. Prüfung

Bei Apps ist die Prüfung eingeschränkt möglich. Hier kann über eine Sichtprüfung z.B. festgestellt werden, ob bei Eingabefeldern für E-Mail-Adressen, Pin-Codes, URLs usw. auch die dafür optimierte Tastatur eingeblendet wird. Auf der Tastatur für Email-Adressen erscheint dann z.B. prominent das „@“-Zeichen und der Punkt ist verfügbar, ohne erst auf die Symboltastatur wechseln zu müssen.

3. Hinweise

Die Anforderung gilt nur für Felder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen. Sie gilt nicht für Seiten bzw. Ansichten, auf denen die Eingabe von persönlichen Daten mehrerer Personen möglich ist und die Felder für den Nutzer selbst nicht besonders gekennzeichnet sind. Ein Beispiel dafür sind Ticketbuchungsseiten / -Apps von Fluglinien. Hier sind die Eingabefelder für den Nutzer nicht von den Feldern für Mitreisende unterscheidbar.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Eingabefelder, die sich klar auf Nutzende selbst beziehen, unterstützen indirekt das Verständis des Zweck des Eingabezwecks, z.B. ggf. über die Anzeige einer anderen Tastatur oder Textvorschläge (Autofill).

Eher erfüllt:

  • Eingabefelder, die sich klar auf Nutzende selbst beziehen, generieren keine Eingabevorschläge und zeigen keine abweichende Tastatur an (etwa für E-Mail-Felder).

Nicht anwendbar:

  • Eingabefelder beziehen sich nicht eindeutig auf die Nutzenden selbst.

Quellen

In der Mobile Accessibility Taskforce wird 11.1.3.5 diskutiert, ob und in welcher Form die Anforderung bei nativen Apps Anwendung finden kann.

Android

iOS

Allgemeine Quaellen (WCAG)

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

11.1.4 Unterscheidbar

11.1.4.1 Benutzung von Farbe

Was wird geprüft?

Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein. Die Vermittlung von Informationen soll sich also nicht ausschließlich auf einfache Farbunterschiede stützen.

Warum wird das geprüft?

Ausschließlich über Farben vermittelte Informationen sind für farbfehlsichtige Nutzende nicht oder nur eingeschränkt identifizierbar und unterscheidbar. Ein Beispiel ist die Rot-Grün Sehschwäche: Rot und grün sind für Menschen mit dieser Sehschwäche nicht unterscheidbar.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

2.1 Unterschiede nur über Farbe?

  1. Prüfen, ob die App-Ansicht Elemente enthält, die nur über die Farbgebung Informationen vermitteln. Beispiele dafür:

    • Ausgewählte Menueinträge werden in einer anderen Farbe dargestellt

    • Links im Fließtext werden in einer anderen Farbe dargestellt

    • Der Status eines Attributs (z.B. verfügbar oder fehlerhaft) wird nur über die Farbe dargestellt, etwa über einen roten oder grünen Punkt

    • Ein Diagramm verwendet Farben für die vergleichende Darstellung des Kursverlaufs verschiedener Aktien

    • Inkorrekt oder noch nicht ausgefüllte Felder in Formularen werden farblich gekennzeichnet

  2. Ist das Kontrastverhältnis zwischen dem farblich unterschiedenen Element zu anderen Elementen 3:1 oder besser? Dann geschieht die Hervorhebung nicht nur über Farbe, sondern auch über den Kontrastunterschied. Beispiel: Fließtextlinks haben einen Kontrastunterschied von mehr als 3:1 zum umgebenden Text.

  3. Falls der Kontrastunterschied unter 3:1 liegt: Gibt es weitere Merkmale, die das farblich unterschiedene Element außerdem unterscheidbar machen? Beispiele dafür:

    • Ausgewählte Menüeinträge sind zusätzlich gefettet oder eingerückt oder eine Überschrift, die dem Menüeintrag entspricht, macht die Auswahl deutlich

    • Links im Fließtext sind außerdem unterstrichen, gefettet oder mit einem Symbol versehen

    • Der Status eines Attributs (z.B. verfügbar oder fehlerhaft) wird zusätzlich durch die Form des Symbols oder eine zusätzliche Beschriftung dargestellt

    • Inkorrekt oder noch nicht ausgefüllte Felder in Formularen werden zusätzlich über eine Fehlermeldung gekennzeichnet

    • Das Diagramm verwendet nicht nur Farben, sondern auch Symbole, Legenden oder verschieden gestrichelte Linien für die vergleichende Darstellung

2.2 Prüfung der Tastaturfokus-Hervorhebung

  1. Wenn die Fokushervorhebung ausschließlich über den Farbwechsel eines Elements geschieht (z.B. ändert sich die Hintergrundfarbe eine Schalters), prüfen, ob der Kontrastabstand zwischen fokussiertem und unfokussiertem Zustand mindestens 3:1 beträgt.

  2. Die unveränderte Standard Tastaturfokus-Hervorhebung von iOS und Android über die leichte graue oder blaue Einfärbung des Hintergrunds hat einen unzureichenden Kontrastabstand zum unfokussierten Zustand. Sie ist aber als ausreichend zu bewerten, da für unveränderte Elemente und deren Zustände (einschließlich Fokus) eine Ausnahme in der Anforderung 11.1.4.11 Nicht-Text Kontrast besteht.

3. Hinweise

Nicht als einfache Farbunterschiede gelten:

  • die farbige Hinterlegung von Elementen (denn eine Form kommt dazu oder ändert sich)

  • der Austausch von Vorder- und Hintergrundfarbe (denn wenn überhaupt ein Unterschied von Vorder- und Hintergrund wahrgenommen wird, ist auch der Austausch wahrnehmbar)

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Information wird nicht nur über die Farbe vermittelt, sondern auch über andere zusätzliche Merkmale, etwa die Form, einen Rahmen, eine Textauszeichnung oder Einrückung, oder beigestellten Text.

Nicht erfüllt:

  • Information wird ausschließlich über Farbe vermittelt. Der Kontrastunterschied der für die Unterscheidung relevanten Farben liegt unter 3:1.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Abgrenzung zur Prüfung der Kontraste

In diesem Prüfschritt geht es nicht um die Prüfung der Kontraste. Dies ist Aufgabe der Prüfkriterien 11.1.4.3 "Kontrast (Minimum)" und 11.1.4.11 "Nicht-Text-Kontrast".

Für Fließtext-Links gilt ein deutlicher Kontrast (mindestens 3,0:1) der Linkfarbe zur Farbe des umgebenden Textes, um diese Anforderung ausreichend zu erfüllen. Es ist dann keine zusätzliche Hervorhebung nötig. Für die Erfüllung von 9.1.4.3 "Kontrast (Minimum)" muss jedoch gewährleistet sein, dass die Linkfarbe zum Hintergrund 4,5:1 erfüllt.

Abgrenzung zum Prüfschritt 11.1.3.3 "Sensorische Eigenschaften"

In diesem Prüfschritt geht es nicht um die Prüfung von Verweisen auf Seiteninhalte mit Hilfe der Angabe von Farben. Die sinnesunabhängige Bereitstellung von Verweisen auf Inhalte wird im Prüfschritt 11.1.3.3 "Sensorische Eigenschaften" geprüft.

Abgrenzung zu fehlenden Hervorhebungen

In diesem Prüfschritt 11.1.4.1 geht es um die Farbunabhängigkeit vorhandener UI-Elemente.

Eine negative Bewertung ist also beispielsweise angebracht, wenn Links im Fließtext nur durch die Farbe (und nicht zusätzlich durch Unterstreichung, Fettung oder vorangestellte Markierung) gekennzeichnet sind und der Kontrastunterschied zum umgebenden Text weniger als 3:1 beträgt. Wenn Links im Text überhaupt nicht gekennzeichnet sind, ist dies ein Problem für alle Nutzenden und keines der mangelnden Barrierefreiheit. Deshalb wird dies hier nicht negativ bewertet.

Gleiches gilt für die Kennzeichnung der aktuellen Menüposition: Wird die aktuelle Position überhaupt nicht angezeigt, ist dies kein Fehler in diesem Prüfschritt.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guidelines

Success criteria

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.4.2 Audio-Steuerelement

Was wird geprüft?

Automatisch abgespielte Töne, die nicht nach drei Sekunden enden, sollen abschaltbar sein.

Warum wird das geprüft?

Automatisch abgespielte Töne stören Nutzende, die sich in einer App mittels Sprachausgabe orientieren.

Falls ein Tonelement nach dem starten einer App automatisch abgespielt wird, ist es deshalb notwendig, dass es sich über einen am Beginn der Ansicht befindlichen barrierefreien Mechanismus abschalten, anhalten oder herunter regeln lässt.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn nach dem Starten einer App bzw. beim Wechsel auf eine Ansicht Tonelemente automatisch länger als drei Sekunden abgespielt werden.

2. Prüfung

Wenn nach Starten der App bzw. beim Wechsel auf die zu prüfende Ansicht ein Tonelement automatisch abgespielt wird:

  • Prüfen, ob der Ton länger als 3 Sekunden dauert.

  • Wenn das der Fall ist: Prüfen, ob sich am Beginn der Ansicht ein Mechanismus (Button, Link, oder Lautstärke-Regler) befindet, mit dem sich der Ton abschalten oder unabhängig von der Systemlautstärke herunterregeln lässt.

  • Den Mechanismus bedienen und den Ton abschalten.

Wenn sich die Lautstärke regeln lässt:

  • die Systemlautstärke darf durch den Regler in der App nicht verändert werden. Hier kann z.B. vor und nach einem Test ein Vergleichs-Sound abgespielt werden, um zu beurteilen, ob eine Veränderung der Systemlautstärke stattgefunden hat.

3. Hinweise

  • Töne, die nicht nach kurzer Zeit enden, können auch die Verständlichkeit der Sprachausgabe des Abschaltmechanismus stören. Deshalb wird auch berücksichtigt, wie störend sich der Ton auswirkt. Sprache oder laute Geräusche etwa stören mehr als eine gleichmäßige und dabei leise Hintergrundmusik.

  • Der Mechanismus zum Herunterregeln des Tones darf nicht die Systemtonlautstärke ändern, da dies auch die Tonausgabe von Hilfsmitteln mit Sprachausgabe beeinträchtigen würde.

  • Der Mechanismus zum Abschalten oder Herunterregeln des Tons muss sich in jeder Ansicht befinden, in denen Ton abgespielt wird und soll selbst alle Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen, also etwa ausreichende Kontraste haben und tastaturbedienbar sein.

  • Wenn sich der Ton herunterregeln lässt, soll er auf der niedrigsten Stellung des Reglers nicht mehr hörbar sein.

  • Es reicht zur Erfüllung dieses Prüfschritts nicht aus, wenn sich der Ton über Tastaturbefehle (etwa die Escape-Taste) abschalten lässt. Diese Funktion kann als Zusatz sinnvoll sein, wird aber von vielen Nutzern nicht vermutet.

  • Insbesondere auf Touch-Geräten wird empfohlen, dass der Fokus standardmäßig auf dem Play- , Pause- , Mute-Bedienelement ist, damit dieses sofort bedient werden kann und nicht erst gesucht werden muss.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Automatisch abgespielte Ton-Elemente dauern nicht länger als drei Sekunden oder sind über einen barrierefreien Mechanismus in jeder Ansicht, in der Ton abgespielt wird, leicht abschaltbar.

Nicht erfüllt:

  • Das Ton-Element wird automatisch abgespielt, dauert länger als drei Sekunden und ist nicht abschaltbar.

Nicht voll erfüllt:

  • Automatisch abgespielte Ton-Elemente enthalten von Beginn an längere Sprachpassagen oder andere laute und störende Ton-Ereignisse. Die Sprachausgabe des Abschaltmechanismus kann deshalb nur schlecht wahrgenommen werden.

  • Es befindet sich kein Mechanismus zum Abschalten des Tons auf der Ansicht, in der Ton abgespielt wird.

  • Es gibt lediglich eine Erklärung, wie der Ton mittels Tastatur abschaltbar ist.

Quellen

Bedeutung der Tonabschaltung nach WCAG 2.1

Individuals who use screen reading software can find it hard to hear the speech output if there is other audio playing at the same time. This difficulty is exacerbated when the screen reader’s speech output is software based (as most are today) and is controlled via the same volume control as the sound. Therefore, it is important that the user be able to turn off the background sound.

  • Note: Having control of the volume includes being able to reduce its volume to zero.

  • Note: Playing audio automatically when landing on a page may affect a screen reader user’s ability to find the mechanism to stop it because they navigate by listening and automatically started sounds might interfere with that navigation. Therefore, we discourage the practice of automatically starting sounds (especially if they last more than 3 seconds), and encourage that the sound be started by an action initiated by the user after they reach the page, rather than requiring that the sound be stopped by an action of the user after they land on the page.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.4.3 Kontrast (Minimum)

Was wird geprüft?

Alle Texte der App-Ansicht sollen ausreichende Helligkeitskontraste haben.

Warum wird das geprüft?

Wenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe keinen ausreichenden Helligkeitsunterschied haben, haben Texte zu wenig Kontrast. Gute Kontraste sorgen dafür, dass Nutzende Texte leichter lesen können. Insbesondere Menschen, die aufgrund einer reduzierten Sehschärfe, einer Farbfehlsichtigkeit oder aufgrund des Alters eine verminderte Kontrastempfindlichkeit haben, profitieren von guten Kontrasten.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Text enthält. Grafische Schriften sind ebenfalls Gegenstand des Prüfschritts.

2. Prüfung

2.1 Prüfung der Textkontraste der Standardversion

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Screenshots erstellen (gegebenenfalls vorher die Zoomfunktion nutzen, um eine größere Fläche für die Kontrastmessung zur Verfügung zu haben.):

    • iOS/iPadOS: Screenshot mit der Tastenkombination Power- und Home-Taste erstellen. Bei Geräten ohne Home-Button nutzt man die Kombination von Power- und Lauter-Taste.

    • Android: Screenshot mit der Tastenkombination Power- und Leiser-Taste erstellen.

  3. Screenshots an den PC übertragen:

    • iOS/iPadOS und Android: Gerät mittels USB-Kabel an den Rechner anschließen und im Datei-Explorer auswählen.

  4. Sind die Schriftkontraste stark genug? Screenshots am PC öffnen und im Zweifel mit dem Contrast-Analyzer untersuchen:

    • Im Bereich Vordergrund mit der Pipette die Vordergrundfarbe auswählen, dann im Bereich Hintergrund die Hintergrundfarbe.

  5. Für Schriftgrößen unter 24 px (beziehungsweise 18,7 px bei fetter Schrift) prüfen, ob das Kontrastverhältnis bei 4,5:1 oder größer liegt (zur Bestimmung der Schriftgröße siehe Abschnitt 3.2 Messungenauigkeiten).

  6. Für große Schriften ist ein Mindestkontrastverhältnis von nur 3:1 gefordert (zur Bestimmung der Schriftgröße siehe wiederum Abschnitt 3.2 Messungenauigkeiten).

2.2. Prüfung der Textkontraste der alternativen kontrastreicheren Ansicht (Styleswitcher-Prüfung)

Wenn die Kontraste der Standardversion nicht die Sollwerte erfüllt und die Ansicht eine kontrastreichere Ansicht über einen Styleswitcher anbietet:

  1. Screenshots erstellen und an den PC übertragen (vergleiche Prüfung der Textkontraste der Standardversion).

  2. Textkontrast des Styleswitcher-Schaltelements prüfen. Das Kontrastverhältnis muss für grafische Schalter 3:1 oder besser bzw. für Text-Schalter 4,5:1 oder besser sein, und auch die anderen Anforderungen (etwa Tastaturbedienbarkeit) müssen für das Styleswitcher-Schalterelement erfüllt sein. Sonst abbrechen.

  3. Alternative kontrastreichere Ansicht über den Styleswitcher aufrufen.

  4. Screenshots erstellen und an den PC übertragen.

  5. Textkontraste der alternativen Ansicht prüfen (entsprechend Prüfung der Textkontraste der Standardversion).

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise

  • Elemente, die unterschiedliche Zustände haben können, sollten immer ausreichend kontrastieren. Das bedeutet, auch die farblich hervorgehobene, aktuell ausgewählte Menüoption oder Links, die in anderen Zuständen in einer anderen Farbe dargestellt werden.

  • Schwache Kontraste können zweckmäßig sein, sie können den Umgang mit einer App erleichtern. Ein Beispiel: Funktionen, die prinzipiell vorgesehen, aktuell aber nicht verfügbar sind, werden schwach kontrastierend dargestellt. Das ist akzeptabel, wenn das ausgeblendete Element für die Orientierung und Bedienung nicht erforderlich ist. Der Prüfschritt ist daher auf die Beschriftungen ausgeblendeter, deaktivierter Bedienelemente in der Regel nicht anwendbar.

  • Der Farbkontrast von Textvorbelegungen von Formularfeldern muss die Mindest-Anforderung von 4,5:1 erfüllen. Ausgenommen sind Textvorbelegungen, wenn eine redundante sichtbare Beschriftung die Kontrastanforderung erfüllt. Als Beschriftung zählt bei Suchfeldern auch ein konventionelles Icon, das die Anforderung für Grafikkontraste erfüllt (vergl. Prüfschritt 11.1.4.11 "Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend" ). Wenn zusätzliche Informationen (etwa Datumsformat) im Platzhalter-Text stehen, gilt diese Ausnahme nicht, der Platzhalter-Text muss dann den Kontrast von 4,5:1 erfüllen.

3.2 Messungenauigkeiten

  • Screenshots geben die tatsächlichen Farben nicht immer richtig wieder (siehe Disskusionsfaden in Webaim Mailing List).

  • Bei Messungen mittels der Pipette des Color Contrast Analyzers kann es bei kleineren Schriften zu Fehlmessungen kommen: Der Randbereich der Schriften ist wegen des Anti-Aliasings oft näher am Kontrastwert des Hintergrundes. Der Wert scheint dann ungenügend, obwohl er normativ gegebenenfalls ausreicht. Bei App-Screenshots ist es nicht wie bei Web-Angeboten möglich, vor der Messung hineinzuzoomen, um bei einer besseren Schriftstärke eine zuverlässigere Messung vorzunehmen. Bei dynamischen Schriften kann die Erhöhung der Schriftgröße über die Einstellungen in den Bedienungshilfen, vor Erstellung der Screenshots, hilfreich sein. Liegen die gemessenen Werte im Grenzbereich der geforderten Kontrastwerte, sollten diese Unsicherheitsfaktoren berücksichtigt und gegebenenfalls benannt werden.

3.3 Berechnung der Schriftgröße auf Screenshots

Für große und kleine Schriften gelten unterschiedliche Richtwerte. Im Zweifelsfall kann die Schriftgröße annäherend auf folgendem Weg bestimmt werden:

  1. Viewport-Größe (bzw. physische Auflösung und Device Pixel Ratio) des eingesetzten Geräts beispielsweise über die Dokumentation der Spezifikation ermitteln. Beispiel: Ein iPhone 16 Pro hat eine Auflösung von 1206 x 2622 pysischen Pixeln und eine Device Pixel Ratio von 3. Der physische Breiten-Wert von 1206px wird also übersetzt in eine Viewport-Breite von 1206 / 3 = 402 CSS Pixel.

  2. Screenshot in einem Grafik-Programm laden, den Screenshot auf die errechnete CSS Viewport-Breite verkleinern (für das genannte Beispiel 402 CSS Pixel).

  3. Mit Auswahlrechteck des Grafikprogramms die Schrift umschließen - ausschlaggebend sind am besten Großbuchstaben. Unterlängen von Kleinbuchstaben nicht berücksichtigen.

  4. Auf geeignete Weise Höhe des Auswahlrechtecks bestimmen (in Photoshop etwa über Kopieren, dann Datei > Neu, Bearbeiten > Einfügen. Erneut Auswählen. Im Dialog "Bildgröße" (Bild > Bildgröße) wird die Größe des Auswahlrechtecks als Bildgröße vorgeschlagen, die Höhe steht im Feld "Höhe").

  5. Die so ausgewiesene Höhe entspricht ungefähr dem Schriftgrad in Pixeln. Ist sie bei gefetteten Schriften über 18,7 px, muss die Schrift nur einen Kontrast von 3:1 oder besser haben. Bei nicht gefetteten Schriften liegt dieser Schwellenwert bei 24 px.

3.4 Prüfung von Ansichten mit Styleswitcher

Die Kontrastprüfung auf durch Styleswitcher aufgerufenen kontrastreicheren Ansicht erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:

  • Das Style-Switcher-Element ist im Kopf- oder Fußbereich oder in einem Einstellungen-Menü platziert. Dieses Menü kann visuell auch mit konventionellen Icon-Elementen umgesetzt sein (typisch ist das Zahnrad-Icon).

  • Das Style-Switcher-Element erfüllt alle sonstigen Anforderungen an Barrierefreiheit (programmatisch ermittelbarer aussagekrätiger Name, Tastaturbedienbarkeit, usw.). Insbesondere müssen grafische Schalter den Kontrast von 3:1 und Text-Schalter den Kontrast von 4,5:1 erfüllen.

  • Die alternative kontrastreichere Ansicht muss dieselben Informationen und dieselbe Funktionalität aufweisen wie die Ausgangsansicht.

3.5 Dark Mode Ansichten

Die Prüfung erfolgt in der Standardeinstellung des Betriebssystems. Wenn auf Wunsch des Auftraggebers ein Dark Mode mitgetestet werden soll, ist das natürlich möglich, die Ergebnisse können zusätzlich vermerkt werden. Ausschlaggebend für die Konformität ist aber die Standardansicht. Eine Dark Mode Ansicht wird bei der Feststellung der Konformität nur berücksichtigt, wenn sie explizit als Kontrastversion in der App selbst auswählbar ist, das Bedienelement selbst alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die Dark Mode Ansicht nicht selbst Kontrastmängel aufweist.

3.6 Berücksichtigung betriebssystemseitiger Einstellungen

Die Ansicht wird ohne die Aktivierung von betriebssystemseitigen Einstellungen wie "Kontrast erhöhen" (iOS) oder "Text mit hohem Kontrast" (Android), also mit Standard-Einstellungen getestet. Solche zusätzlichen Einstellungen sind hilfreich, viele Nutzende wissen jedoch nicht, dass es sie gibt.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Das Kontrastverhältnis (contrast ratio) zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe liegt für Texte unter 18 Punkt (beziehungsweise für fette Texte unter 14 Punkt) bei mindestens 4,5:1.

  • Das Kontrastverhältnis (contrast ratio) zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe liegt bei Texten in großer Schriftgröße (18 Punkt und größer, 14 Punkt und größer bei fetter Schrift) bei mindestens 3:1.

  • Wenn die Anforderung nur über eine alternative Ansicht erfüllt wird, erfüllt der Styleswitcher selbst die Kontrastforderung von 4,5:1 und andere Anforderungen an Barrierefreiheit.

Quellen

W3C zum Zusammenhang zwischen px und pt:

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criteria

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.4.4 Textgröße ändern

Was wird geprüft?

Die Textgröße der App soll auf bis zu 200 Prozent vergrößert werden können, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen. iOS / iPadOS bietet hierfür die systemseitige Bedienungshilfe Zoom, Android nennt diese Funktion Vergrößerung. Beide Varianten bieten eine Vergrößerung auf bis zu 500%, deutlich mehr als gefordert. Gesten erlauben die Aktivierung der vergrößerten Ansicht und eine Änderung des Zoomfaktors. Der Prüfschritt ist grundsätzlich erfüllt, wenn bei Nutzung der App diese Bedienungshilfen nutzbar sind.

Die Verfügbarkeit einer systemseitigen Zoomfunktion ist gut, aber das Lesen von vergrößertem Text ist bei Vergrößerung sehr mühsam, da der sichtbare Ausschnitt verschoben werden muss, um den Text zu lesen oder andere Bereiche der Ansicht über Ziehgesten in diesen Ausschnitt zu bewegen. Deshalb ist der Einsatz von Systemschriften (bei iOS Dynamic Fonts) hilfreich, die bei einer geänderten Systemeinstellung der Schriftgröße die Schrift auch in der App größer darstellen. Selbst in Apps, die Systemschriften einsetzen und die eingestellte Vergrößerung übernehmen, werden meist nicht alle Textelemente dynamisch umgesetzt, da dies häufig entweder dazu führen würde, dass entweder Zusammenhang und Übersichtlichkeit durch den Umbruch von Inhalten verschlechtert wird oder dazu, dass Textinhalte abgeschnitten bzw. durch Ellipsen (…​) abgekürzt werden müssten. Eine lückenlose Anwendung der eingestellten Schriftvergrößerung auf allen Inhalten ist deshalb nicht praktikabel. Der Einsatz von Systemschriften ist überall empfehlenswert, wo Umbrüche gut umsetzbar sind, etwa bei Fließtexten. Die Nichtumsetzung führt jedoch in diesem Prüfschritt nicht zu einem nicht-konformen Ergebnis, solange die systemseitige Zoomvergrößerung erwartungsgemäß funktioniert.

Siehe hierzu auch den Hinweis zu 1.4.4 Text size im Entwurf des Dokuments WCAG2ICT:

This means that the application provides some means for enlarging the text 200% (zoom or otherwise) without loss of content or functionality or that the application works with the platform features that meet this requirement.

Warum wird das geprüft?

Nutzende sollen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. besonders ältere Menschen, aber auch Menschen mit leichten Sehbehinderungen, brauchen einen vergrößerten Text. Die geforderten 200% reichen für viele stärker sehbehinderte Menschen nicht aus. Hier muss dann ohnehin die Zooomvergrößerung genutzt werden, die stärker vergrößert.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Text enthält.

2. Prüfung

2.1 Prüfung der Schriftvergrößerung mit Hilfe der Betriebssystem-Einstellungen

  1. Zoom-Funktion in den Bedienungshilfen von iOS / iPadOS bzw. Android aktivieren

  2. App mit zu prüfender Ansicht öffnen

  3. Ansicht mittels der Zoom-Funktion des Betriebssystems um 200% vergrößern. Wirkt sich die Funktion auf die Darstellung der App aus? Es wird hierbei nicht negativ bewertet, wenn Inhalte bei Zoomvergrößerung nicht mehr voll in den Viewport passen oder nur durch Verschieben des Ausschnitts erreichbar sind. Die Zoom-Funktion muss jedoch grundsätzlich in der App funktionieren. Das ist in der Regel der Fall.

2.2 Prüfung der Übernahme von systemseitigen Einstellungen vergrößerter Schrift

iOS
  1. Schriftgröße über Einstellungen / Bedienungshilfen / Anzeige & Textgröße / Größerer Text auf einen deutlich größeren Wert (z.B. doppelt so groß) stellen.

  2. Wirkt sich die Vergrößerung auf Texte der App aus?

Android
  1. Schriftgröße bei Einstellungen / Eingabehilfe / Verbesserungen der Sichtbarkeit / Schriftgröße und -Stil auf einen deutlich größeren Wert (z.B. doppelt so groß) stellen.

  2. Wirkt sich die Vergrößerung auf Texte der App aus?

2.3 Prüfung der Schriftvergrößerung über Bedienelemente in der App (optional)

Falls die Software eigene Bedienelemente bereithält, um die Schriftgröße zu vergrößern:

  1. Prüfen, ob die Schrift mit Hilfe der angebotenen Bedienelemente schrittweise vergrößert werden kann

  2. Prüfen, ob sich über die angebotenen Bedienelemente die Ausgangsschriftgröße wiederherstellen lässt

3. Hinweise

  • Je nach Gerätehersteller können Bedienungshilfen und deren Funktionen unter Android auch abweichende Namen tragen.

  • Wenn die Prüfung unter 2.2 ergibt, dass die App systemseitige Nutzer-Einstellungen vergrößerter Schrift nicht übernimmt, sollte dies angemerkt werden. Der Prüfschritt ist aber dennoch erfüllt, wenn die Zoomvergrößerung funktioniert. Die Prüfung ist dennoch sinnvoll, um Entwicklern Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu geben. Die Unterstützung von Systemschriften / dynamic fonts ist für alle Inhaltsbereiche sinnvoll, die bei Vergrößerung problemlos umbrechen können, z.B. Fließtexte. In anderen Fällen ist die Umsetzbarkeit abhängig vom generellen Layout-Konzept der Anwendung. Passen etwa fünf Reiter mit Text in eine Reiterleiste am Seitenfuß, wäre es ggf. nicht gut möglich, diese dynamisch vergrößerbar zu machen, ohne dass ein Umbruch der Reiterleiste stattfände oder Texte abgekürzt würden.

  • Wenn die Prüfung unter 2.3 ergibt, dass die eigene Textvergrößerungseinstellungen der App nicht gut funktionieren, sollte dies angemerkt werden. Der Prüfschritt ist aber dennoch erfüllt, wenn die systemseitige Zoomvergrößerung funktioniert.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Die Ansicht lässt sich mittels der systemseitigen Zoom-Funktion in den Bedienungshilfen auf 200 % vergrößern.

Eher erfüllt:

  • Bei der App erfolgt keine Übernahme von systemseitigen Einstellungen vergrößerter Schrift bei Elementen, wo diese nützlich und gut umsetzbar wäre, etwa Fließtext.

  • Eigene Schriftvergrößerungsfunktionen der App weisen Probleme auf.

Quellen

Allgemein

  • Appt Guidelines: Support text scaling. Die Appt Guidelines enthalten Code-Beispiele für die Umsetzung vergrößerbarer Schrift für iOS, Android, Flutter, React Native und Xamarin.

  • BBC Accessibility for Products: Mobile Accessibility Guidelines, Content Resizing. Beispiele für die Umsetzung anpassbarer Schriftgrößen mit Beispielen für iOS, Android und HTML.

iOS

Android

  • Orange Digital Accessibility Guidelines: Android develop - Element magnification. Code-Beispiele für den Einsatz von Scale-independent Pixels für die Textvergrößerung und Anpassung der Containergröße basierend auf Nutzereinstellungen.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Mangelnde Vergrößerbarkeit von Schriftgrafiken: siehe Prüfschritt 11.1.4.5 "Verzicht auf Schriftgrafiken".

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.1.4.5 Bilder von Text

Was wird geprüft?

Grafiken sollen nicht für die Darstellung von Schriften verwendet werden.

Warum wird das geprüft?

Schriftgrafiken können nicht oder nur eingeschränkt an Benutzeranforderungen angepasst werden. Ihre Farben können nicht individuell eingestellt werden, auch die individuelle Anpassung der Schriftgröße wirkt nicht auf grafische Schriften.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn die App Schriftgrafiken enthält.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Prüfen, ob es Elemente gibt, die wie eine Schriftgrafik aussehen.

  3. Screenreader starten und mit Hilfe der Wischgeste zu Elementen navigieren, die wie vermeintliche Schriftgrafiken aussehen.

  4. Falls es sich um eine Schriftgrafik (also um keinen „echten“ Text) handelt, gibt der Screenreader „Bild“ oder „Grafik“ aus.

3. Hinweise

In der Regel nicht negativ bewertet werden grafische Schriften auf Logos oder in Fotos.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Für Schaltflächen, deren Bedeutung aus dem Kontext hervorgeht (einzelne Schaltfläche unter Eingabefeldern), werden Schriftgrafiken verwendet.

Nicht erfüllt:

  • Für wichtige Texte, zum Beispiel Überschriften, Menüoptionen oder für Schaltflächen, deren Beschriftung gelesen werden muss, werden Schriftgrafiken verwendet.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Erfolgskriterium 1.3.1 der WCAG fordert generell die Verwendung von Markup anstelle von Bildern, um Informationen darzustellen. Als Beispiel wird MathML genannt. Wesentlich wichtiger ist allerdings die (ebenfalls angesprochene) Vermeidung der Nutzung von Bildern für Texte. In diesem Prüfschritt wird nur die Verwendung von Grafiken für Überschriften, "normalen" Fließtext und die Beschriftung von Bedienelementen berücksichtigt.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques

Fragen zu diesem Prüfschritt

Schriftzeichen

Wie ist es mit der Darstellung von Schriftzeichen, die nicht auf allen Geräten zur Verfügung stehen? Also zum Beispiel arabische Schriftzeichen: sollten dafür nicht besser Grafiken verwendet werden?

Moderne Betriebssysteme stellen die Schriftzeichen aller verbreiteten Sprachen zur Verfügung. In aller Regel sind Schriftzeichen, mit denen ein möglicher Nutzer etwas anfangen könnte, auch installiert. Die grafische Darstellung von Schriftzeichen ist daher nur als zusätzliches Angebot sinnvoll.

Im BITV-Test wird nur geprüft, ob Text in Form von Text verfügbar ist. Zusätzliche grafische Angebote werden nicht berücksichtigt.

Was ist mit auf Fotos abgebildeten Schriften?

Schriftgrafiken sollen nicht verwendet werden, weil die Darstellung des Textes dann nicht mehr flexibel ist. Bei Bildern, in denen Schrift vorkommt, zum Beispiel bei Fotos mit Ladenschildern oder Verkehrszeichen, sind Inhalt und Darstellung zusammengehörig. Dieser Prüfschritt ist auf solche Bilder nicht anwendbar.

Davon ausgenommen sind allerdings Abbildungen, die wie Schriftgrafiken verwendet werden, also zum Beispiel als Überschriften dienen.

Wie wird Text in Firmenlogos bewertet?

In diesem Prüfschritt geht es um die Verwendung von grafischen Schriften für Texte, Überschriften und Bedienelemente. Das Firmenlogo ist nicht relevant, so lange es nicht (oder nur zusätzlich) als Überschrift oder Bedienelement eingesetzt wird.

11.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)

Was wird geprüft?

Inhalte der App sollen bei einer Viewport-Breite von 320 CSS Pixeln so angezeigt werden, dass alle Informationen und Funktionen verfügbar sind, ohne dass Nutzer horizontal scrollen müssen. Ausgenommen sind Inhalte, für deren Nutzung ein zweidimensionales Layout erforderlich ist, etwa Datentabellen oder Karten (siehe Abschnitt Ausnahmen). Die Inhalte mobiler Apps sind meist standardmäßig für die Ansicht im Hochkant-Format optimiert, auch wenn die heute verbreiteten Mobilgeräte hochkant meist eine etwas größere Viewportbreite als 320 CSS-Pixel haben. Damit ist dieser Prüfschritt in der Regel erfüllt. Zu prüfen ist, ob es Inhalte gibt, die nicht in den schmalen Viewport passen, aber nicht unter die Ausnahmen zu rechnen sind.

Native Apps, auch die gängigen Browser, verfügen in der Regel nicht über die Möglichkeit, innerhalb der App den Zoomfaktor zu ändern, wie dies über die Zoom-Funktion in Desktop-Browsern geschieht. Dort führt das Hineinzoomen bei responsiven Sites zum Umbruch in eine andere Darstellung. Manche Apps zeigen ein anderes Layout der Inhalte, wenn das Gerät ins Querformat gedreht wird oder wenn die App auf einem Tablet mit größerer Viewportbreite geladen wird. Für diese ist bei Apps, die selbst eine Zoom-Vergrößerung implementieren, die Ansicht nach Vergrößerung auf 320 CSS-Pixel zu prüfen.

Ausnahmen

Von der Anforderung ausgenommen sind Inhalte der Ansicht, für deren Nutzung ein zweidimensionales Layout erforderlich ist und die auf eine geringe Viewportbreite verkleinert nicht sinnvoll nutzbar sind, z.B.:

  • Bilder, die Infomationen enthalten, die bei Verkleinerung nicht mehr erkennbar bzw. lesbar sind

  • Landkarten

  • Diagramme

  • Videos

  • Spiele

  • Präsentationen

  • Datentabellen

  • Anwendungs-Schnittstellen, in denen die Bearbeitung von Inhalten die permanente Verfügbarkeit von Werkzeugleisten erfordert.

Warum wird das geprüft?

Alle Inhalte, die gut umbrechen können, sollen in den Viewport mit Breite von 320 CSS-Pixeln passen, um die mühsame Bedienung über horizontales Scrollen oder Verschieben über Ziehgesten zu vermeiden. Zu solchen Inhalten, die gut umbrechen können, zählen nicht nur Fließtexte, sondern z.B. auch Formulare und Menüs.

Wenn Apps angepasste Layouts für breitere Viewports bieten, soll sich das Layout an schmalere Viewport-Breiten anpassen, etwa, wenn Apps nebeneinander in Splitscreen-Ansichten dargestellt werden. Werden beide Bildschirm-Ausrichtungen unterstützt, ändert sich mit der Ausrichtung des Geräts auch die Viewport-Breite, an die sich Inhalte anpassen sollten.

Normativ verlangt wird jedoch nur eine Darstellung bei 320 CSS Pixeln Breite, ohne dass ein Scrollen in beide Richtungen notwendig ist.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

Laut EN 301 549 Version 3.2.1 ist dieser Prüfschritt auf Software und damit auch auf mobile Apps anwendbar. In der Regel ist er schon dadurch erfüllt, dass alle Inhalte auf die Ausgabe innerhalb des Hochkant-Viewports optimiert sind. Der Viewport auch kleinerer aktueller Smartphones ist allerdings in der Regel breiter als 320 CSS Pixel. So hat das kleinste aktuelle iPhone, das iPhone 13 mini, eine Viewportbreite von 360 CSS-Pixeln. Das Samsung Galaxy S21 Ultra hat eine Viewportbreite von 384 CSS-Pixeln.

Im Kontext der WCAG2ACT Task Force der Accessibility Guidelines Working Group läuft eine Diskussion, ob und wie Reflow auch auf Nicht-Web-Inhalte anzuwenden wäre.

2. Prüfung

2.1 Standard-Hochkant-Ansicht mit Viewportbreite von 320 CSS-Pixeln

  • Wenn kein geeignetes Gerät mit exakt 320 CSS Pixeln Viewportbreite vorhanden ist, wird die Prüfung auf einem anderen möglichst kleinen Smartphone durchgeführt.

  • Gibt es in der Hochkant Ansicht Informationen oder Funktionen, die nicht unter die Ausnahmen fallen und die nicht verfügbar sind bzw. nur über horizontales Scrollen / Verschieben erreichbar sind?

2.2 Prüfung von Apps mit breiterem Layout und Zoomfunktion

  1. Vorbedingung 1: Hat die App selbst eine Zoomfunktion (es geht nicht um den Zoom bzw. die Vergrößerung über die Bedienungshilfen des Betriebssystems)?

  2. Vorbedingung 2: Stellt die App Inhalte auf Geräten mit breiteren Viewports (oder nach Drehen des Smartphones ins Querformat) in einem anderen Layout dar als auf dem Smartphone im Hochkant-Format?

  3. Ist eine der Vorbedingungen nicht erfüllt, wird die Prüfung abgebrochen, es zählt das Ergebnis der Prüfung unter 2.1.

  4. Falls beide Vorbedingungen erfüllt sind: Die Inhalte soweit über den App-Zoom vergrößern, bis näherungsweise eine Viewport-Breite von 320 CSS-Pixeln erreicht ist (siehe dazu Hinweise unter Punkt 3.2 Vergrößerung auf Viewportbreite von 320 CSS-Pixel)

  5. Gibt es in der App Informationen oder Funktionen, die nun nicht mehr verfügbar sind oder abgeschnitten werden und die nicht unter die Ausnahmen fallen?

Für Hinweise zur Prüfpraxis können Sie auf GitHub ein Issue zur diesem Prüfschritt erstellen.

3. Hinweise

3.1 Praktische Aspekte der Prüfung: Geräte zum Testen

  • Oft wird für die Prüfung kein Gerät mit exakt 320 CSS Pixeln Viewportbreite und aktuellem Betriebssystem zur Verfügung stehen. Deshalb ist es unvermeidlich, auf einem gängigen Gerät mit etwas größerer Viewportbreite zu testen (etwa ein iPhone 13 mini, oder ein Samsung Galaxy A12, beide mit 360 CSS Pixeln Viewport-Breite).

  • Werden Apps getestet, die Layouts für breitere Ansichten bieten und eine Zoomfunktion implementieren, ist zu prüfen, ob die Querformat-Ansicht auf dem Smartphone bereits ein abweichendes Layout bietet. Viele Apps werden nur in der Hochkant-Ansicht angeboten (und erfüllen damit nicht Anforderung 11.1.3.4 "Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung") oder sie zeigen die App-Inhalte auch im Querformat nur in einem Teil des Displays, der der Viewportbreite bei Hochkant-Ansicht enspricht. Ggf. muss ein Tablet mit breiterem Viewport verwendet werden.

3.2 Vergrößerung auf Viewportbreite von 320 CSS-Pixel

  • Die Textgröße in den Einstellungen des Betriebssystems (und falls vorhanden in der App selbst) sollte auf die Standardgröße eingestellt sein (100%).

  • Abhängig vom genutzten Testgerät kann beim Hineinzoomen die Breite von 320 CSS-Pixeln ggf. nur näherungsweise erreicht werden. Bei einer Vergrößerungsstufe von 200% wäre die Viewportbreite in CSS-Pixeln halbiert. Je nach genutztem Gerät muss also verschieden stark vergrößert werden, um 320 CSS-Pixel näherungsweise zu erreichen.

  • Beispiel: Bei einem iPad Air (2020) mit 1112 CSS-Pixeln Breite wäre z.B. eine Vergrößerung um 347,5% notwendig, um exakt 320 CSS-Pixel Viewportbreite zu erreichen. Ist die CSS-Viewportbreite des Displays nicht bekannt, lässt diese sich in der Regel aus der physischen Auflösung des Displays und dem genutzten Pixel-Verhältnis (pixel ratio) berechnen. Die meisten aktuellen Geräte haben heute eine pixel ratio zwischen 3 und 4. So hat etwa ein Samsung Note 8 eine physische Auflösung von 1440 x 2960 Geräte-Pixeln, was bei einem Faktor 4 zu einer Auflösung von 360 x 740 CSS-Pixeln führt. Hier müsste also auf 230% vergrößert werden, um näherungsweise die Viewport-Breite von 320 CSS-Pixeln einzustellen.

  • Sind 320 CSS-Pixel nicht exakt einstellbar, sollte der nächsthöhere Stufenwert der Zoom-Vergrößerung verwendet werden.

3.3 Zoomfunktion auch bei Apps?

Im Kontext mobiler Apps mit der Ausgabe auf einem meist viel kleinerem Display kommen für sehbehinderte Nutzende heute meist systemseitige Methoden der Textvergrößerung zum Tragen: Einmal die Einstellung größerer Schrift in den Bedienungshilfen, die sich auf die Darstellung auswirkt, wenn Entwickler in der App dynamische Fonts verwenden, und dann die Bedienungshilfen Vergrößerung (Android) bzw. Zoom (iOS), deren Nutzung nicht zu einem Umbruch der Inhalte führt. Eine Ausnahme ist der Dolphin-Browser (Android), der Textumbruch umsetzt. Werden Apps auf Tablets mit größeren Viewport-Breiten angezeigt, wäre die Zoomvergrößerung hier ebenso hilfreich wie auf dem Desktop. Sie wird aber von nativen Apps (einschließlich mobilen Browsern) zurzeit kaum angeboten.

3.4 Angepasste Ansichten für breitere Viewports

Aus dem normativen Text ist keine Verpflichtung abzuleiten, dass für größere Viewportbreiten ein angepasstes Layout angeboten werden muss.

3.5 Lese- und Schreibrichtung

Dieser Prüfschritt beschränkt sich auf Inhalte, deren primäre Schreibrichtung waagerecht ist, wie bei der für die meisten westlichen Sprachen benutzten lateinischen Schrift. Die zugrunde liegende WCAG-Anforderung gilt in ähnlicher Weise für Inhalte mit vertikaler Schreibrichtung.

4. Bewertung

Nicht erfüllt

  • Die App hat eine Zoomfunktion. Beim Zoomen auf 320 CSS Pixel Viewportbreite gibt es Informationen oder Funktionen, die nicht mehr verfügbar sind oder abgeschnitten werden, und die nicht unter die Ausnahmen fallen.

Quellen

Allgemein

  • WCAG 1.4.10 Reflow: Understanding Reflow (zur Zeit nur auf Englisch verfügbar)

  • Appt.org Guidelines: Reflow. Beispiele für die Umsetzung vergrößerbaren umbrechenden Texts in den Umgebungen Android, iOS, Flutter, React Native und Xamarin. Hier wird Reflow auf das Verhalten von Text bei Übernahme nutzerdefinierter Systemeinstellungen bezogen.

Android

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Sufficient Techniques

Failures

11.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast

Was wird geprüft?

Die für die Identifizierung notwendige visuelle Information von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zuständen soll einen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben haben.

In vielen Fällen, wie etwa bei einfarbigen Icons, bedeutet das einfach, dass der Kontrast zwischen der Farbe des Elements und der Hintergrundfarbe gemessen wird.

Bei mehrfarbigen oder abgetönten Elementen gilt die Kontrastanforderung für jene visuelle Information, über die das Element (oder dessen Zustand) hinreichend klar identifizierbar ist. Es müssen also nicht sämtliche Bereiche einer Grafik die Kontrastanforderung erfüllen.

Wenn grafische Elemente zusätzlich eingesetzt werden, ein Text also das Bedienelement bzw. dessen Zustand hinreichend kennzeichnet, müssen grafische Elemente die Kontrastanforderung nicht erfüllen.

Warum wird das geprüft?

Viele Menschen mit Sehbehinderungen brauchen gute Kontraste, um grafische Bedienelemente bzw. deren Zustände oder Elemente in informationstragenden Grafiken, etwa statistischen Diagrammen oder Schaubildern, wahrnehmen zu können. Die Forderung nach einem Minimalkontrast für informationstragende Grafiken hilft diesen Menschen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn informationstragende grafische Bedienelemente, die nicht lediglich ergänzend (etwa zu Text) eingesetzt werden, oder informationstragende Grafiken vorhanden sind.

Nicht anwendbar ist der Prüfschritt auf Fotos, Logos, Flaggen, Screenshots, Diagramme mit Farben, die nicht geändert werden dürfen, und Datenvisualisierungen mit Farbabstufungen wie etwa Heatmaps.

Ebenfalls nicht anwendbar ist der Prüfschritt auf inaktive Bedienelemente, also solche, die zustandsabhängig für die Interaktion nicht zur Verfügung stehen.

Eine Ausnahme gilt für native Bedienelemente wie iOS toggle switches, da hier die platform software (also das mobile Betriebssystem) für den Browser (user agent) steht, für dessen unveränderte Darstellung von Bedienelementen es in den Web-Anforderungen eine Ausnahme gibt.

2. Prüfung

Hinweis: Für Grafiken und Bedienelemente ist eine Sichtprüfung ausreichend, wenn der Kontrast sehr deutlich über 3:1 liegt. Im Zweifelsfall immer den Color Contrast Analyzer auf Screenshots einsetzen. Die Prüfung ist zum Teil komplex. Bitte Abschnitt 3. Hinweise beachten.

2.1 Erstellung von Screenshots

Bei Prüfungen von App-Ansichten muss mit Screenshots gearbeitet werden. Diese werden dann regulär mit dem Contrast-Analyzer überprüft. Falls es schwierig ist, Einzelheiten mit der Contrast-Analyzer-Pipette zu erfassen, kann vor der Erstellung des Screenshots die entsprechende Ansicht in der Software mit der Zoomfunktion des Systems vergrößert werden.

  1. Screenshots von grafischen Bedienelementen und Informationsgrafiken erstellen (ggf. vorher Zoomfunktion nutzen)

  2. Bei der Kontrastmessung zu berücksichtigen sind bei Bedienelementen ggf. auch wechselnde Zustände nach Fokussierung mit der Tastatur. Elemente fokussieren. Ändert sich der Kontrast, ggf. zusätzliche Screenshots erstellen.

  3. Bei der Kontrastmessung zu berücksichtigen sind ggf. auch verschiedene funktionale Zustände (etwa bei Checkboxen, Radio-Buttons, Reiter in Registerbereichen). Auch für solche Zustände ggf. Screenshots erstellen.

  4. Screenshots an den PC übertragen.

  5. Screenshots am PC öffnen und mit dem Contrast-Analyzer untersuchen.

2.2 Prüfung von grafischen Bedienelementen

  1. Grafische Bedienelemente (etwa Icons) in der Ansicht identifizieren, die keinen nebenstehenden Text haben, der dessen Bedeutung zusätzlich identifiziert. Wenn bei grafischen Bedienelementen mit nebenstehendem Text der Textkontrast nicht ausreicht (gefordert ist hier 4,5:1), muss das Element selbst die Anforderung von 3:1 erfüllen.

  2. Sind bei den identifizierten Elementen und ggf. deren Zuständen nach Aktivierung und Fokussierung die Kontraste zu angrenzenden Farben ausreichend (3:1 oder besser)? Eine Ausnahme besteht für native Bedienelemente, deren Aussehen vom Betriebssystem bestimmt wird.

  3. Bedienelemente mit Rahmen (etwa Schaltflächen oder Texteingabefelder) identifizieren. Wenn das Bedienelement nur über den Rahmen (oder einen Teil des Rahmens) identifizierbar ist (der Rahmen also keinen Text oder Symbol umschließt), muss der Rahmen einen Kontrast von mindestens 3:1 haben.

2.3 Prüfung von Informationsgrafiken

  1. Informationstragende Grafiken identifizieren, bei denen die Information nur über die Grafik und nicht (oder nicht ausreichend) über beigefügten Text vermittelt wird.

  2. Wenn es in Bereichen der Grafik Farbverläufe gibt, Anteile mit einem Kontrast von weniger als 3:1 ignorieren und bewerten, ob die Information immer noch ausreichend vom kontrastreicheren Teil der Grafik vermittelt wird.

2.4 Prüfung des Kontrastes der Tastaturfokus-Hervorhebung

  1. Die Standard iOS und Android Tastaturfokus-Hervorhebung (hellgraue oder hellblaue Einfärbung des Hintergrunds) ist aufgrund der Ausnahme in der WCAG-Anforderung 1.4.11 ("except for inactive components or where the appearance of the component is determined by the user agent and not modified by the author") als ausreichend zu bewerten.

  2. Wird eine gestaltete Fokushervorhebung angeboten, prüfen, ob diese einen Kontrast von 3,0:1 zur angrenzenden Farbe erfüllt.

  3. Wo der Tastaturfokus durch Farbwechsel von Elementen hervorgehoben wird, prüfen, ob der Kontrastabstand zwischen fokussiertem und unfokussiertem Zustand mindestens 3:1 beträgt. Ist dies nicht der Fall, ist der Prüfschritt 11.1.4.1 Benutzung von Farbe nicht erfüllt.

3. Hinweise

3.1 Zur Identifizierung von nativen Bedienelementen, die von der Anforderung ausgenommen sind

Auch native Schalter wie iOS Switches lassen sich in der Farbe anpassen, damit sie ausreichend kontrastreich sind - und dies sollte als "Best Practice" empfohlen werden. Dennoch gibt es in der Anforderung eine Ausnahme für native (vom Entwickler unveränderte) Bedienelemente. In einer Prüfung ohne Quelltextzugang ist nicht sicher festzustellen, ob Autoren die native Darstellung übernehmen oder Elemente angepasst haben. Wenn die Darstellung der Elemente genau der Darstellung im jeweiligen Betriebssystem entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass native Elemente zum Einsatz kamen. Für diese gibt es keine Kontrastanforderung.

3.2 Zur Identifizierung notwendige Teile von Bedienelementen

Bei den zur Identifizierung notwendigen Teilen von Bedienelementen handelt es sich um visuell sichtbare Elemente (z.B. Element-Rahmen, aktivierter Zustand eines Elements, informationstragender Teil eines Icons) die wichtige Informationen enthalten, also etwa den Umriss, den Wert, oder den Zustand eines Bedienelements anzeigen.

Beispiele:

  • Die Fokushervorhebung eines Bedienelements

  • Der Aktivierungszustand einer Registerkarte

  • Die Ränder eines Eingabefelds oder eines Buttons

  • Der Haken einer Custom-Checkbox

Visuelle Beispiele dazu finden sich im Dokument Understanding Success Criterion 1.4.11: Non-text Contrast.

3.3 Vernachlässigbare Rahmen und Umrisslinien

Wenn die Farbe eines Elements (etwa die innere Hintergrundfarbe eines Schalters oder das Segment eines Kuchendiagramms) ausreichend Kontrast zum Hintergrund hat, auf dem sich das Element befindet, können Rahmen bzw. Umrisslinien bei der Kontrastprüfung vernachlässigt werden.

3.4 Kontrast-Differenz bei Zuständen

Nicht verlangt wird ein Kontrast von 3:1 für die Differenz zwischen verschiedenen funktionalen Zuständen des gleichen Bedienelements (etwa Umschalter aktiviert/ nicht aktiviert) wenn es auch andere unterscheidende Merkmale gibt (ein Haken wird gesetzt, Ein Schalter verschiebt sich von links nach rechts, o.ä.).

Ebenfalls nicht verlangt wird hier ein Kontrast von 3:1 für die Differenz zwischen verschiedenen Interaktions-Zuständen des gleichen Bedienelements (etwa fokussiert / nicht fokussiert). Wenn jedoch der Interaktions-Zustand lediglich über einen Farbwechsel angezeigt wird (also nicht auch anders, etwa durch eine Änderung der Form, Wechsel von beigestelltem Text, Umrandung oder ähnlich) dann sollte der Kontrastabstand der Zustände mindestens 3:1 betragen. Dies ist Gegenstand der Prüfung in Prüfschritt 11.2.4.7 "Aktuelle Position des Fokus sichtbar".

Verlangt wird der Kontrast dagegen für jeden einzelnen Zustand zur jeweils angrenzenden Farbe.

3.5 Dark Mode Ansichten

Die Prüfung erfolgt in der Standardeinstellung des Betriebssystems. Wenn auf Wunsch des Auftraggebers ein Dark Mode mitgetestet werden soll, ist das natürlich möglich, die Ergebnisse können zusätzlich vermerkt werden. Ausschlaggebend für die Konformität ist aber die Standardansicht. Eine Dark Mode Ansicht wird bei der Feststellung der Konformität nur berücksichtigt, wenn sie explizit als Kontrastversion in der App selbst auswählbar ist, das Bedienelement selbst alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die Dark Mode Ansicht nicht selbst Kontrastmängel aufweist.

3.6 Berücksichtigung betriebssystemseitiger Einstellungen

Die Ansichten werde ohne die Aktivierung von betriebssystemseitigen Einstellungen wie "Kontrast erhöhen" (iOS) oder "Text mit hohem Kontrast" (Android), also mit Standard-Einstellungen getestet. Die zusätzlichen Einstellungen sind hilfreich, viele Nutzende wissen jedoch nicht, dass es sie gibt.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es um die Kontraste von Grafiken und grafischen Attributen wie Umrisslinien. Der Kontrast von Schrift, einschließlich der von Schriftgrafiken, wird in Prüfschritt 11.1.4.3 "Kontraste von Texten ausreichend" bewertet.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Sufficient Techniques

Failures

11.1.4.12 Textabstand

Was wird geprüft?

Diese Anforderung kann zur Zeit auf Inhalte in mobilen Apps nicht angewandt werden. Der Prüfschritt ist deshalb zur Zeit nicht anwendbar.

Wenn die zugrunde liegende Plattform Mark-Up-Sprachen nutzt und Anpassungsmöglichkeiten für Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände bietet, soll die App diese Einstellungen übernehmen.

Bei den Anforderungen für Web-Inhalte (hier ist die Plattform der Browser) sind solche Anpassungen sowohl über Browser-Plugins als auch über User Stylesheets möglich. Bei nativen Apps ist die Plattform das Betriebssystem. Hier gibt es solche Anpassungsmöglichkeiten zur Zeit nicht in den allgemeinen Einstellungen bzw. den Bedienungshilfen. Auch bei Webviews, die Markup-Sprachen verwenden und für die die Anforderung deshalb gelten könnte, gibt es sowohl durch die Einbindung in die App als auch das Fehlen von Einstellungen in mobilen Browsern keine Möglichkeit der Anpassung über Plugins oder User Stylesheets.

Die Anforderung verlangt grundsätzlich die Anpassbarkeit der Inhalte für folgende Abstände:

  • Vergrößerung der Zeilenhöhe auf das 1,5-fache der Textgröße

  • Vergrößerung des Abstands nach Absätzen auf das 2-fache der Textgröße

  • Vergrößerung von Buchstaben-Abständen auf das 0,12-fache der Textgröße

  • Vergrößerung von Wortabständen auf das 0,16-fache der Textgröße

Wenn diese Einstellungen in der Platform vorgenommen werden, soll es in der App nicht zu einem Verlust an Inhalten oder Funktionalitäten kommen, zum Beispiel durch das Abschneiden von Text in Elementen, deren Höhe sich nicht dynamisch an geänderte Textumbrüche anpasst.

Anmerkung

Die Anforderung verlangt nicht von Autoren, die genannten Werte bei Ihren Inhalten umzusetzen oder solche Einstellungsmöglichkeiten in der App selbst anzubieten, sondern lediglich, dass von Nutzenden in der Plattform vorgenommene Anpassungen nicht zum Abschneiden von Text oder Verlust von Funktionalitäten führt. Die Plattform beschreibt im Falle von Apps das darunterliegende Betriebssystem, z.B. iOS, iPadOS und Android.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit Sehbehinderungen können die Lesbarkeit von Texten verbessern, wenn sie über Werkzeuge die Abstände zwischen Zeilen, Absätzen, Zeichen und Worten anpassen können. Solche Anpassungen führen dazu, das Texte ggf. mehr Platz brauchen und Inhalts-Container dementsprechend dynamisch angelegt sein müssen, um den längeren Text ohne Verlust zu zeigen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Zur Zeit bieten die mobilen Betriebssysteme iOS / iPadOS und Android keine Einstellungen für Textspreizung an (Stand April 2023), daher ist dieser Prüfschritt zur Zeit generell nicht anwendbar.

2. Prüfung

Eine Prüfung der Anforderung findet zur Zeit nicht statt.

Es ist vorstellbar, dass die verschiedenen Betriebssysteme zukünftig entsprechende Funktionen zur Veränderung des Textabstands anbieten werden. Ist dies der Fall, muss die App mit den systemseitig einstellbaren, von der Anforderung festgelegten Abständen funktionieren.

3. Hinweise

Falls Apps selbst Einstellungen für die Textspreizung bieten, sind dies von Autoren vorgesehene und implementierte Einstellungen, es geht also nicht um die generelle Anpassbarkeit von App-Inhalten an Einstellungen von Nutzenden. Solche Einstellungen, falls vorhanden, fallen deshalb nicht unter diesen Prüfschritt. Ihre Resultate sind als zusätzliche, alternative Versionen zur konformen Version zu verstehen.

4. Bewertung

Nicht anwendbar:

Der Prüfschritt ist zurzeit nicht anwendbar.

Quellen

11.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus

Was wird geprüft?

Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, z.B. benutzerdefinierte Tooltips oder Ausklapp-Menüs, sollten drei Anforderungen erfüllen:

  • Wenn zusätzliche Inhalte durch Darüberfahren mit dem Zeiger erscheinen, können Benutzer den Zeiger über diesen Inhalt bewegen, ohne dass er verschwindet.

  • Es gibt die Möglichkeit, einen eingeblendeten Inhalt zu schließen, ohne den Fokus zu verschieben (z.B. durch Drücken der Escape-Taste oder durch Aktivieren des Elements, dessen Fokussierung den Inhalt einblendet).

  • Der Inhalt schließt nicht selbsttätig nach einer gewissen Zeitspanne.

Hinweis:

Die Anforderung gilt nicht für eingeblendete Inhalte, deren Verhalten durch das Betriebssystem bestimmt wird.

Die meisten mobilen Apps blenden beim Darüberfahren mit dem Zeiger (Hover) oder bei Tastaturfokussierung keine zusätzlichen Inhalte ein, da sie meist für die Touchbedienung als dominante Nutzungsweise entwickelt werden - und hier gibt es kein Hover. Dennoch sind eingeblendete Inhalte bei Nutzung mit gekoppelter Maus oder Tastatur möglich.

Warum wird das geprüft?

Für sehbehinderte Nutzende, die mit starker Zoomvergrößerung arbeiten, sind zusätzliche Inhalte, die bei Zeiger- oder Tastatur-Fokussierung eingeblendet werden, aus mehreren Gründen problematisch:

  • Inhalte sind wegen des starken Zoomfaktors oft nur teilweise sichtbar. Nutzende müssen in der Lage sein, den Zeiger von dem auslösenden Element über den eingeblendeten Inhalt zu bewegen (was ggf. den sichtbaren Ausschnitt verschiebt), ohne dass der eingeblendete Inhalt schließt.

  • Eingeblendete Inhalte verdecken häufig andere Inhalte. Nutzende müssen in der Lage sein, den eingeblendeten Inhalt wieder zu schließen, ohne den Fokus zu bewegen (was passieren würde, wenn etwa nach einem Schließen-Element gesucht werden müsste). Die Escape-Taste (falls vorhanden) oder ein Aktivieren des auslösenden Elements, das zur Zeit den Fokus hat, sollte den eingeblendeten Inhalt schließen.

Sehbehinderte Nutzer brauchen ggf. mehr Zeit, Inhalte zu lesen. Eingeblendete Inhalte sollten deshalb solange zur Verfügung stehen, bis sie von Nutzenden geschlossen werden (etwa über Weiter-Tabben, Wegbewegen des Zeigers von auslösenden Element und eingeblendetem Inhalt, oder explizites Schließen über die Tastatur).

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist grundsätzlich anwendbar, auch wenn bisher in der Prüfpraxis keine Einblendungen bei Apps für iOS / iPadOS und Android gefunden wurden.

2. Prüfung

2.1 Zeiger-Hover-Prüfung

Durch Überfahren interaktiver Elemente mit dem Maus-Zeiger prüfen, ob sich irgendwo zusätzliche Inhalte einblenden lassen. Falls ja:

  1. Inhalt durch Hover über dem Element einblenden

  2. Abwarten, ob der eingeblendete Inhalt sichtbar bleibt, also nicht nach kurzer Zeit selbsttätig schließt. Ausgenommen sind Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt nicht länger gültig ist.

  3. Prüfen, ob sich der eingeblendete Inhalt durch die Escape-Taste oder ein Aktivieren des die Einblendung auslösenden Elements (Klicken, Tippen) schließen lässt. Ausgenommen sind hier Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt eine Fehlermeldung ist oder keine anderen Inhalte verdeckt oder ersetzt.

  4. Inhalt erneut über Hover einblenden und den Zeiger über den neu eingeblendeten Inhalt bewegen. Der eingeblendete Inhalt sollte dabei weiter sichtbar bleiben.

2.2 Tastaturfokus-Prüfung

Mit der Tastatur fokussierbare Elemente durchlaufen und prüfen, ob dadurch irgendwo Inhalte eingeblendet werden. Falls ja:

  1. Prüfen, ob der eingeblendete Inhalt sichtbar bleibt, also nicht nach kurzer Zeit selbsttätig schließt. Ausgenommen sind Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt nicht länger gültig ist.

  2. Prüfen, ob sich der eingeblendete Inhalt über die Escape-Taste oder ein Aktivieren des die Einblendung auslösenden Elements (Enter) schließen lässt. Ausgenommen sind hier Fälle, bei denen der eingeblendete Inhalt eine Fehlermeldung ist oder keine anderen Inhalte verdeckt oder ersetzt.

3. Hinweise

Bei Inhalten, die durch Tastaturfokussierung von Elementen eingeblendet werden, wird nicht verlangt, dass hier der Mauszeiger über die eingeblendeten Inhalte bewegt werden kann, ohne dass diese sich schließen.

Wenn die Aktivierung des Elements, das den Inhalt einblendet, zum Schließen des eingeblendeten Inhalts benutzt wird, soll der Nutzer-Kontext bestehen bleiben (also nicht eine weitere Aktion, die den Kontext ändert, ausgelöst werden, etwa das Aktivieren eines Links).

4. Bewertung

Nicht anwendbar:

  • Es gibt keine Elemente, die bei Zeiger-Hover oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden.

Erfüllt:

  • Eingeblendete Inhalte schließen nicht selbsttätig, lassen sich ohne Verschieben des Fokus wieder schließen, und lassen sich nach Hover-Einblendung mit dem Zeiger überfahren, ohne zu schließen.

Nicht erfüllt:

  • Eingeblendete Inhalte schließen selbsttätig, oder lassen sich nicht ohne Verschieben des Fokus wieder schließen, oder schließen sich nach Hover-Einblendung selbsttätig bei dem Versuch, sie mit dem Zeiger zu überfahren.

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Wenn Inhalte durch Hover eingeblendet werden, sollten sie in der Regel auch bei Tastaturfokus eingeblendet werden, falls sie nicht alternativ zur Verfügung gestellt werden. Dies wird in Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Sufficient Techniques

Failures

11.2.1 Tastaturbedienbar

11.2.1.1 Tastatur

Was wird geprüft?

Die App soll auch ohne Maus- oder Touch-Eingaben, also ausschließlich mit der Tastatur, zu benutzen sein.

Warum wird das geprüft?

Die Bedienung der App soll geräteunabhängig möglich sein. Das bedeutet: Sie muss mit der Tastatur möglich sein. Denn auch andere Hilfsmittel oder Eingabemethoden (etwa Spracheingabe) brauchen die Tastatur bzw. setzten die Tastaturbedienbarkeit voraus. Auf die Tastaturbedienbarkeit angewiesen sind zum Beispiel viele motorisch eingeschränkte oder blinde Menschen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar für native Apps, die eine Benutzeroberfläche bieten und den Zugriff auf Tastaturen oder ein Tastaturinterface unterstützen. Dies trifft auf die meisten Apps auf den gängigen mobilen Plattformen wie Apples iOS / iPadOS sowie Googles Android zu.

2. Prüfung

  1. Tastatur über Bluetooth-Kopplung oder USB-Kabel anschließen.

  2. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  3. Mit der Tabulatortaste die Links und Formularelemente durchgehen. Wo sich Elemente nicht mit dem Tabulator erreichen lassen, prüfen, ob sie mit den Pfeiltasten erreichbar sind.

  4. Prüfen, ob alle wesentlichen Funktionen über die Tastatur erreicht und aktiviert werden können. In der Regel heißt das, das Elemente fokussiert und dann über die Eingabe- oder Leertaste aktiviert werden können. Wo Elemente nicht erreichbar oder aktivierbar sind, prüfen, ob äquivalente Wege zum Auslösen der Funktion über die Tastatur zur Verfügung stehen.

  5. Falls die Ansicht Elemente enthält, die wie Bedienelemente aussehen, jedoch nicht über Tabulatortaste oder Pfeiltasten angesteuert werden, prüfen, ob diese Elemente auf Touch-Eingaben reagieren (zum Beispiel Navigation zu anderen Ansichten, Funktionsaufrufe, Vergrößerung, Einblenden von weiteren Inhalten). Wenn ja, müssen sie auch mit der Tastatur fokussier- und aktivierbar sein.

  6. Falls die Ansicht scrollbare Bereiche enthält, sollen nicht sichtbare Inhalte dieser Bereiche auch über die Tastatur erreichbar sein, ohne das dazu der Bildschirm berührt werden muss.

    1. iOS: Falls Seitenbereiche mit Textinhalten ohne interaktive Elemente nicht erreicht werden: Prüfen, ob nach Aktivieren von Tastaturgesten (Tab + G) alle Textinhalte über die vertikalen Pfeiltasten erreichbar sind.

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise

Die prüfende Person muss mit der Funktionsweise der eingesetzten Browser und Betriebssysteme vertraut sein, sie muss wissen, welche Tasten und Tastenkombinationen für die Tastaturbedienung vorgesehen sind.

Für diesen Prüfschritt spielt die Reihenfolge, in der interaktive Elemente und Formularelemente angesteuert werden, keine Rolle.

Manche Elemente sind nur in nicht-linearer Navigation, z.B. durch eine Abfolge von Pfeiltasten erreichbar. So ist ein Element oben rechts von der aktuellen Fokusposition gegebenenfalls nur fokussierbar, wenn man erst zweimal die Pfeiltaste nach oben und dann die nach rechts betätigt. Dieser Prüfschritt 11.2.1.1 ist dann zwar erfüllt, nicht jedoch der Prüfschritt 11.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung", denn der Weg zum Erreichen des prinzipiell fokussierbaren Elements ist nur zwei-dimensional und visuell verständlich, nicht linear.

3.2 Hinweis zu Drag-and-Drop

Für wichtige Bedienfunktionen, die mittels Drag-and-Drop bedienbar sind, müssen auch tastaturnutzbare Alternativen angeboten werden.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Alle wesentlichen Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar und bedienbar.

Nicht erfüllt:

  • Wesentliche Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar oder nicht bedienbar.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfkriterien

Dieser Prüfschritt betrifft die Fokussierbarkeit und Aktivierbarkeit von interaktiven Elementen mit der Tastatur.

  • Tastaturfallen sind Gegenstand von Prüfschritt 11.2.1.2 "Keine Tastaturfalle"

  • Die Fokushervorhebung ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.4.7 "Aktuelle Position des Fokus deutlich"

  • Die sinnvolle Fokusreihenfolge wird in 11.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung" bewertet

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?

Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:

  • um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren

  • um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken

  • um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)

  • um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern

Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.

11.2.1.2 Keine Tastaturfalle

Was wird geprüft?

Kann der Tastaturfokus auf ein Element der Ansicht bewegt werden, muss er auch von diesem Element wieder wegbewegt werden können. Der Inhalt darf keine Tastaturfalle erzeugen.

Wenn mehr als Pfeil- oder Tabulatortasten oder andere Standard-Beendigungsmethoden erforderlich sind, gibt es für Nutzende einen Hinweis auf die benötigte Methode zum Wegbewegen des Fokus.

Warum wird das geprüft?

Die Bedienung soll geräteunabhängig möglich sein. Das bedeutet: Sie muss sowohl mit Touch-Eingaben als auch mit der Tastatur möglich sein.

Auf die Tastaturbedienbarkeit angewiesen sind zum Beispiel viele motorisch eingeschränkte oder blinde Menschen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

  1. Tastatur über Bluetooth-Kopplung oder USB-Kabel anschließen.

  2. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  3. Mit der Tabulatortaste durch alle interaktiven Elemente und Formularelemente navigieren.

  4. Prüfen, ob alle interaktiven Elemente und Formularelemente erreicht und wieder verlassen werden können.

3. Hinweise

Wenn die Tastaturfalle verhindert, dass man Inhalte nach der Tastaturfalle erreicht, dann ist eventuell auch Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" nicht erfüllt.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Es gibt keine Tastaturfallen.

Nicht erfüllt:

  • Wesentliche Inhalte und Funktionen sind aufgrund einer Tastaturfalle mit der Tastatur nicht erreichbar oder nicht bedienbar.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criteria

Techniques

General Techniques

Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?

Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:

  • um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren

  • um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken

  • um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)

  • um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern

Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.

11.2.1.4 Tastaturkürzel

Was wird geprüft?

Wenn Apps Tastaturkurzbefehle über Einzeltasten (Buchstaben, Zahlen, Satzzeichen oder Symbole) implementieren, können diese entweder abgeschaltet oder auf eine Tastenkombination mit Modifikator-Tasten umgestellt werden, oder sie sind nur aktiv für bestimmte Schnittstellen-Elemente (Bedienelemente), wenn diese den Fokus haben.

Warum wird das geprüft?

Tastaturkurzbefehle ohne Modifikatortaste sind für Menschen, die am Computer oder einem mobilen Gerät die Spracheingabe benutzen, häufig problematisch. Spracheingaben können unerwartet Befehle für Funktionen auslösen, der Nutzungskontext geht dadurch verloren.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

  1. App Ansicht neu laden. Wenn dies den Fokus auf ein Interface-Element setzt (z.B. auf ein Eingabefeld), auf einen leeren Bereich der Software tippen, oder tabben, bis der Rahmen der Ansicht fokussiert ist, um sicherzustellen, dass keine Interface-Elemente fokussiert sind.

  2. Mit Ausnahme der Modifikator- und Steuertasten wie STR, ALT, ENTER, Tab, Pfeiltasten und Funktionstasten F1-F12, nacheinander auf alle Tastaturtasten drücken, d. h. auf alle Nummern- Buchstaben-, Symbol- und Zeichensetzungs-Tasten.

  3. Die Umschalttaste halten und die gleichen Tasten erneut betätigen.

  4. Falls einzelne Tasten Funktionen auslösen, prüfen, ob die App Einstellungen bereithält, um diese Tastaturkurzbefehle über Einzeltasten abzuschalten oder auf Tastaturkurzbefehle mit einer Modifikator-Taste zu mappen.

3. Hinweise

Die Anforderung gilt nicht, wenn die Tastaturkurzbefehle nur aktiv sind, sobald bestimmte Interface-Elemente den Fokus haben, etwa ein Auswahllisten-Element bzw. select. Hier dient z.B. das Drücken einer Buchstabentaste zur schnellen Navigation innerhalb der Auswahllisten-Optionen.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Durch das Drücken der Tasten geschehen keinerlei Änderungen des Inhalts oder des Kontexts.

  • Es gibt Tastatur-Kurzbefehle über Einzeltasten, aber diese sind über Einstellungen der App abschaltbar oder auf Tastenkombinationen mit Modifikator-Tasten umstellbar.

  • Tastaturkurzbefehle über Einzeltasten sind nur wirksam, wenn bestimmte interaktive Elemente den Fokus haben (z.B. Auswahllisten).

Quellen

iOS

Allgemeine Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Sufficient Techniques

Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?

Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:

  • um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren

  • um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken

  • um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)

  • um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern

Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.

11.2.2 Ausreichend Zeit

11.2.2.1 Zeitvorgaben anpassbar

Was wird geprüft?

App-Ansichten werden ohne Zeitbegrenzung angezeigt, die Zeitbegrenzung ist abschaltbar, oder sie kann verlängert werden.

Dies betrifft etwa:

  • zeitbegrenzte Dialoge, welche Nutzer zu Entscheidungen auffordern

  • Online-Transaktionen mit begrenzter Session-Dauer und automatischem Ausloggen bei längerer Inaktivität

  • das automatische Neu-Laden von Inhalten oder die zeitverzögerte Weiterleitung zu einer anderen Ansicht

Für jedes von der App festgelegte Zeitlimit gilt mindestens eine der folgenden Bedingungen:

  • Ausschalten: Der Benutzer kann das Zeitlimit ausschalten, bevor er darauf stößt

  • Anpassen: Der Benutzer kann das gesetzte Zeitlimit auf mindestens den zehnfachen Wert der Standard-Einstellung anpassen

  • Verlängern: Der Benutzer wird vor Ablauf der Zeit gewarnt und erhält mindestens 20 Sekunden Zeit, um das Zeitlimit mit einer einfachen Aktion (z.B. "Drücken Sie die Leertaste") zu verlängern.

Ausnahmen:

  • Echtzeit-Ausnahme: Das Zeitlimit ist ein erforderlicher Bestandteil eines Echtzeitereignisses (z.B. einer Auktion), und es ist keine Alternative zum Zeitlimit möglich

  • Wesentliche Ausnahme: Das Zeitlimit ist wesentlich und eine Verlängerung würde die Aktivität ungültig machen

  • 20-Stunden-Ausnahme: Das Zeitlimit ist länger als 20 Stunden

Warum wird das geprüft?

Die Anforderung stellt sicher, dass Nutzende Aufgaben ohne Zeitbegrenzungen oder unerwartete Änderungen des Inhalts oder des Kontexts ausführen können. Wenn Zeitbegrenzungen sich nicht abschalten oder verlängern lassen, können Nutzer, die mehr Zeit für Eingaben brauchen, Online-Transaktionen oft nicht rechtzeitig abschließen. Eine andere Form der Zeitbegrenzung ist die Auto-Aktualisierung von Inhalten durch das Neu-Laden einer Ansicht. Für Screenreader-Nutzer bedeutet Auto-Aktualisierung, dass das Vorlesen der Inhalte plötzlich unterbrochen wird und unvermittelt von vorne beginnt. Der Lese- bzw. Nutzungskontext geht verloren.

Bei zeitverzögerten Weiterleitungen sollen Nutzer etwas lesen, bevor sie automatisch auf eine andere Ansicht weitergeleitet werden. Die kurz zwischendurch angezeigte Ansicht ist für viele Nutzende nicht zugänglich und die Tatsache der Weiterleitung damit nicht verständlich.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Die Prüfung auf Auto-Aktualisierung und Weiterleitung ist immer anwendbar.

Die Prüfung auf Abschaltbarkeit oder Verlängerbarkeit von Zeitbegrenzungen ist nur anwendbar auf Ansichten mit Transaktionen, welche üblicherweise aus datenschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen Zeitbegrenzungen unterliegen (etwa beim Online-Banking oder Online-Shops).

2. Prüfung

2.1 Auto-Aktualisierung und Weiterleitung

Prüfen auf Auto-Aktualisierung durch Neu-Laden der Ansicht und Weiterleitung auf andere Ansicht.

Falls das Neuladen von Inhalten oder die Weiterleitung auf eine neue Ansicht visuell nicht nachzuvollziehen ist, kann die entsprechende Ansicht mit einem Screenreader untersucht werden. Wenn Inhalte neu geladen werden oder eine Weiterleitung stattfindet, bricht der Screenreader typischerweise das Vorlesen der Ansicht ab und beginnt von vorne. Dies ist ein starkes Indiz für das Neuladen von Inhalten oder die Verwendung von Weiterleitungen in der App.

2.2 Prüfung auf Abschaltbarkeit oder Verlängerbarkeit von Zeitbegrenzungen

2.2.1 Die Zeitbegrenzung wird angezeigt

Software-Ansichten mit Transaktionen können Zeitbegrenzungen auf verschiedene Weise anzeigen:

  • Die verbleibende Zeitspanne (Session-Dauer) einer Transaktion wird angezeigt. Jede Interaktion setzt die Session-Dauer automatisch zurück.

  • Rechtzeitig vor Ablauf der Zeit erscheint ein Dialog zum Verlängern der Zeitbegrenzung.

  • Ein Kontrollelement erlaubt das Abschalten oder Verlängern der Zeitbegrenzung. Nutzer haben genügend Zeit, das Kontrollelement vor dem Ablauf der Zeit zu finden.

2.2.2 Nicht unmittelbar sichtbare Zeitbegrenzungen

Wenn zu erwarten ist, dass die auf der Ansicht angebotene Transaktion eine Zeitbegrenzung hat, aber weder eine laufende Anzeige der Session-Dauer noch ein Kontrollelement zum Abschalten oder Verlängern angeboten werden:

  1. App-Ansicht mit Transaktionen, die üblicherweise eine begrenzte Session-Dauer haben (Online-Banking, Bezahlvorgänge von ShopsSoftware aufrufen und Daten eingeben.

  2. die Software für 20 Minuten nicht nutzen.

  3. Nach Ablauf der 20 Minuten prüfen, ob die Ansicht noch verfügbar ist und Daten erfolgreich abgeschickt werden können.

  4. Wenn die Ansicht nach 20 Minuten mitteilt, dass die Transaktionsdauer abgelaufen und die Session beendet worden ist, Software erneut laden und abwarten, ob auf der Ansicht ein Dialog erscheint, der rechtzeitig (mindestens 20 Sekunden vor Ablaufen der Zeit) eine Verlängerungsmöglichkeit der Zeitbegrenzung bietet.

3. Hinweise

Dieser Prüfschritt bezieht sich nur auf vom Inhalt hervorgerufene Zeitbegrenzungen (sowohl serverseitig als auch clientseitig). Externe Zeitbegrenzungen, etwa des Betriebssystems, sind in der Regel nicht im Einflussbereich des Autors und damit nicht Gegenstand der Prüfung.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Die Ansicht wird periodisch aktualisiert und veranlasst den Screenreader den Inhalt erneut vorzulesen oder dessen Fokus wird verschoben.

  • Es gibt eine verzögerte Weiterleitung auf eine andere Ansicht.

  • Der Ablauf einer Zeitbegrenzung wird nicht angezeigt. Erst mit dem Abschicken des Formulars wird darüber informiert, dass die Sessiondauer überschritten wurde.

Nicht voll erfüllt:

  • Die Zeitbefristung der Session wird angezeigt und Nutzer-Aktivitäten setzen die Frist zurück, es gibt jedoch spätestens 20 Sekunden vor Ablauf der Frist keinen Dialog, der darüber informiert und Möglichkeiten zur Verlängerung bietet.

  • Für das Auffinden des Kontrollelements zum Abschalten der Zeitbegrenzung steht nicht genug Zeit zur Verfügung.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfkriterien

Dieser Prüfschritt 11.2.2.1 betrifft Zeitbegrenzungen, welche die ganze Ansicht betreffen, unabhängig davon, ob die zeitbegrenzten Inhalte bewegt sind (also ablenken) oder nicht. Geprüft wird, ob solche Zeitbegrenzungen abschaltbar oder verlängerbar sind.

  • Der Prüfschritt 11.2.2.2 "Bewegte Inhalte abschaltbar" betrifft dagegen bewegte oder autoaktualisierte Inhalte, die Nutzer ablenken oder durch ihren vorgegebenen zeitlichen Ablauf für bestimmte Nutzer schwierig wahrnehmbar sind. Hier wird geprüft, ob Nutzer die Möglichkeit haben, bewegte oder autoaktualisierte Inhalte anzuhalten oder auszublenden.

  • Wenn es ein Kontrollelement oder einen dokumentierten Tastaturbefehl gibt, um Zeitbegrenzungen abzuschalten oder zu verlängern, wird in diesem Prüfschritt lediglich geprüft, ob Nutzer genügend Zeit haben, diesen Mechanismus zu finden und zu nutzen. In anderen Prüfkriterien wird geprüft, ob der Mechanismus selbst zugänglich und verständlich ist (etwa in 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" oder 11.1.3.1d "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar").

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Kontrollelement für Zeitbegrenzung und Auto-Aktualisierung

Wie kann durch ein Kontrollelement in der Ansicht sichergestellt werden, dass der Benutzer eine Zeitbegrenzung oder Autoaktualisierung auf Wunsch abschalten kann?

Wichtig ist, dass die Autoaktualisierung oder das Ende der Zeitbegrenzung nicht erfolgt, bevor der Benutzer auf ein entsprechendes Kontrollelement zum Abschalten gestoßen ist. Daher sollte die Schaltfläche oder der Link zum Abschalten oder Verlängern am Beginn der Ansicht angezeigt werden, damit er von Menschen mit verschiedensten Behinderungen auch gefunden und aktiviert werden kann.

Dennoch ist nicht sicher, dass Benutzer die Option zum Abschalten der Autoaktualisierung oder Zeitbegrenzung finden und verstehen.

11.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden

Was wird geprüft?

Ablenkung durch blinkende oder sich bewegende Elemente soll vermieden werden, auf 5 Sekunden begrenzt sein, oder die Bewegung soll abschaltbar sein.

Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte, z.B. periodisch wechselnde Nachrichten-Aufmacher (Teaser) sollen zum Lesen anhaltbar sein.

Warum wird das geprüft?

Nutzende haben Schwierigkeiten, Apps zu nutzen, die mit blinkenden oder sich bewegenden Elementen ausgestattet sind, Beispiele sind animierte Werbung und Videos, die bei Laden der Ansicht automatisch starten. Solche Elemente lenken ab. Der Benutzer kann sich möglicherweise nicht auf andere Inhalte konzentrieren.

Viele Nutzende haben außerdem Schwierigkeiten, blinkende oder bewegte Inhalte zu lesen, etwa bei Newstickern.

Interaktive bewegte Inhalte können für Nutzende mit motorischen Einschränkungen problematisch sein.

Automatisch aktualisierte Nachrichten-Aufmacher (Teaser) ändern unangekündigt die angezeigten Inhalte und stören dadurch die Wahrnehmung und Orientierung. Das beeinträchtigt besonders Nutzende von Bildschirmvergrößerungssoftware und solche, die mehr Zeit zum Lesen brauchen. Bei Menschen, die einen Screenreader nutzen, kann es zu unvermittelten Fokus-Verschiebungen kommen.

Schaltflächen zum Beenden der Bewegung sind problematisch. Sie müssen erst einmal gefunden werden, bevor Benutzer mit ihnen die Bewegung stoppen können. Da sie oft nicht eingesetzt werden, erwarten und erkennen Benutzer sie häufig nicht.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in der Ansicht blinkende, sich bewegende oder automatisch aktualisierte Inhalte vorhanden sind.

2. Prüfung

  • Prüfen, ob die Bewegung innerhalb von 5 Sekunden nach Anzeige der Ansicht von selbst aufhört.

  • Falls das nicht der Fall ist: Feststellen, ob sich auf der Ansicht eine Schaltfläche befindet, mit der man die Bewegung stoppen kann, eine gleichwertige nicht-animierte Version der Ansicht laden kann, oder ob es eine klare Anweisung gibt, wie die Bewegung angehalten werden kann.

  • Prüfen, ob das Aktivieren der Schaltfläche die Bewegung tatsächlich anhält und sie auch nicht wieder von allein erneut beginnt.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob das erneute Aktivieren der Schaltfläche die Bewegung wieder in Gang setzt, und zwar (bei Videos oder Animationen) von dem Punkt aus, der beim letztem Anhalten erreicht wurde. Ist dies nicht der Fall, sollte dies angemerkt werden, ist aber nicht als Verstoß gegen diese Anforderung zu verstehen.

3. Hinweise

  • Die Schaltfläche oder die Anweisung, mit der man die Bewegung anhalten kann, muss eindeutig sein und deutlich sichtbar am Seitenbeginn oder im direkten Kontext des bewegten Inhalts platziert sein.

  • Alle Inhalte müssen nach dem Anhalten der Bewegung verfügbar bleiben.

  • Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den blinkenden oder sich bewegenden Inhalten um Werbung oder um redaktionelle Inhalte handelt.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Die Bewegung von Inhalten endet nicht nach spätestens 5 Sekunden, bewegte und automatisch aktualisierte Inhalte können nicht angehalten, ausgeblendet oder in ihrer Aktualisierungsfrequenz angepasst werden.

  • Das Element zum Anhalten der Bewegung befindet sich nicht im unmittelbaren Kontext des sich bewegenden Elements oder am Beginn der Seite, oder erfüllt nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit.

Quellen

Die WCAG 2.1 zu aufgezeichneten und Echtzeit-Inhalten

Content that is paused can either resume in real-time or continue playing from the point in the presentation where the user left off.

Pausing and resuming where the user left off is best for users who want to pause to read content and works best when the content is not associated with a real-time event or status.

Note: See Understanding Success Criterion 2.2.1 Timing Adjustable for additional requirements related to time-limits for reading.

Pausing and jumping to current display (when pause is released) is better for information that is real-time or "status" in nature. For example, weather radar, a stock ticker, a traffic camera, or an auction timer, would present misleading information if a pause caused it to display old information when the content was restarted.

Note: Hiding content would have the same result as pausing and jumping to current display (when pause is released).

(Pause, Stop, Hide: Understanding SC 2.2.2)

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung der Prüfschritte 11.2.2.1 und 11.2.2.2

  • Dieser Prüfschritt 11.2.2.2 betrifft bewegte Inhalte, die Benutzer ablenken oder durch ihren vorgegebenen zeitlichen Ablauf für bestimmte Benutzer schwierig wahrnehmbar sind. Hier wird geprüft, ob Benutzer die Möglichkeit haben, bewegte Inhalte anzuhalten oder auszublenden.

  • Der Prüfschritt 11.2.2.1 "Zeitbegrenzungen anpassbar" betrifft Zeitbegrenzungen, welche die ganze Ansicht betreffen, unabhängig davon, ob die zeitbegrenzten Inhalte bewegt sind (also ablenken) oder nicht. Geprüft wird, ob solche Zeitbegrenzungen abschaltbar oder verlängerbar sind.

  • Zur Abgrenzung von Blinken und Flackern siehe Abschnitt "Quellen" bei Prüfschritt 11.2.3.1 "Verzicht auf Flackern".

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.2.3 Anfälle

11.2.3.1 Blitzen, dreimalig oder unterhalb Grenzwert

Was wird geprüft?

Die App-Ansicht enthält keine Elemente, die in einem Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen.

Warum wird das geprüft?

Bei Menschen mit Epilepsie kann längeres Flackern in bestimmten Frequenzen einen Anfall auslösen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Gibt es in der App-Ansicht flackernde Inhalte, die nicht spätestens nach dreimaligem Flackern in einem Zeitraum von einer Sekunde aufhören?

3. Hinweise

Zur Einschätzung der Größe des flackernden Bereichs kann, wenn nötig, die WCAG 2.1 Formel 1, Small Safe Area for Web Content herangezogen werden.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

Quellen

Die WCAG 2.1 zu General flash and red flash thresholds

A flash or rapidly changing image sequence is below the threshold (i.e., content passes) if any of the following are true:

  • there are no more than three general flashes and / or no more than three red flashes within any one-second period

  • the combined area of flashes occurring concurrently occupies no more than a total of .006 steradians within any 10 degree visual field on the screen (25% of any 10 degree visual field on the screen) at typical viewing distance

where:

  • A general flash is defined as a pair of opposing changes in relative luminance of 10% or more of the maximum relative luminance where the relative luminance of the darker image is below 0.80; and where "a pair of opposing changes" is an increase followed by a decrease, or a decrease followed by an increase, and

  • A red flash is defined as any pair of opposing transitions involving a saturated red.

(Three Flashes or Below Threshold: Understanding SC 2.3.1)

Die WCAG 2.1 zur Abgrenzung von Blinken und Flackern

Note: The terms "blinking" and "flashing" can sometimes refer to the same content.

"Blinking" refers to content that causes a distraction problem. Blinking can be allowed for a short time as long as it stops (or can be stopped)

"Flashing" refers to content that can trigger a seizure (if it is more than 3 per second and large and bright enough). This cannot be allowed even for a second or it could cause a seizure. And turning the flash off is also not an option since the seizure could occur faster than most users could turn it off.

Blinking usually does not occur at speeds of 3 per second or more, but it can. If blinking occurs faster than 3 per second, it would also be considered a flash.

(Pause, Stop, Hide: Understanding SC 2.2.2)

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guidelines

Success Criterion

Techniques

General Techniques

11.2.4 Navigierbar

11.2.4.3 Fokus-Reihenfolge

Was wird geprüft?

Wenn Apps mit der Tastatur bedient werden, soll die Fokus-Reihenfolge auf Bedienelementen (Links, Formularelementen oder Objekten) schlüssig und nachvollziehbar sein. Die Fokus-Reihenfolge sollte im Wesentlichen der visuellen Anordnung der Bedienelemente auf dem Bildschirm folgen. Kleinere Abweichungen sind kein Problem. Manchmal ist es ja auch gar nicht möglich, aus der Anordnung auf dem Bildschirm eine Reihenfolge zwingend abzuleiten.

Wenn in der Ansicht dynamische Inhalte wie etwa modale Dialoge, Popovers, Aufklapp-Menüs oder Fehlermeldungen vorkommen, muss der Tastaturfokus nach Aufruf in diese gesetzt werden, damit Tastaturnutzende mit diesen Inhalten interagieren können. Beim Schließen zusätzlich aufgerufener Inhalte über der Ansicht sollte der Fokus auf das aufrufende Element in der Ansicht zurückversetzt werden.

Warum wird das geprüft?

Apps sollen für alle Nutzenden zugänglich sein. Das heißt, das sie verschiedene Arten der Eingabe unterstützen müssen: nicht nur Touch, sondern auch die Tastaturbedienung, Switch-Steuerung oder Sprachsteuerung. Probleme gibt es meistens mit der Tastaturbedienung, denn die Mehrzahl der Nutzer arbeitet mit Touch-Eingaben; daher wird oft nur an diese gedacht. Auf die Tastaturbedienbarkeit angewiesen sind zum Beispiel viele motorisch eingeschränkte Menschen oder blinde Nutzer. Damit assistive Technologien funktionieren, ist Tastaturnutzbarkeit häufig eine Voraussetzung.

Wenn die Fokus-Reihenfolge bei Tastaturbedienung der visuellen Reihenfolge nicht entspricht, ist das verwirrend. Nutzende verlieren ihren Fokus und müssen danach suchen. Die Tastaturbedienbarkeit kann dann erheblich beeinträchtigt sein - vor allem, wenn die Fokus-Hervorhebung gleichzeitig schwach ist oder (stellenweise) ganz fehlt.

Zusätzliche Bedarfe von Screenreader-Nutzenden

Für Nutzende von Sceenreadern, die die Tastaturbedienung einsetzen, gibt es zusätzliche Probleme beim Einsatz dynamisch eingefüger Inhalte. Während solche Änderungen für sehende Nutzer unmittelbar wahrnehmbar sind, werden sie oft von Screenreader-Nutzenden gar nicht wahrgenommen, wenn der Fokus nicht in diese Elemente versetzt wird.

Werden durch die Interaktion mit der App weitere Elemente in die Ansicht eingefügt, etwa bei Formularen, die im Ausfüllen zusätzliche Optionen einblenden, sollte diese Einfügungen unterhalb des auslösenden Elements geschehen, damit Screenreader auf die hinzugefügten Elemente stoßen und diese ausgeben. Werden dynamische Inhalte zusätzlich auf der Ansicht eingefügt, so dass sie die Ansicht ganz oder teilweise abdecken, muss die App dafür sorgen, dass der Fokus auf diese Inhalte versetzt wird und so auch blinde Nutzer die Änderung mitbekommen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Bedienelemente wie Links, Tasten, Formularelemente oder Objekte enthält.

2. Prüfung

iOS: Vor der Prüfung sicherstellen, dass in den Bedienungshilfen unter "Tastaturen" der Auswahlschalter "Tastatursteuerung" aktiviert ist.

  1. Der Tastatur-Fokus wird mittels Tabulator-Taste von Bedienelement zu Bedienelement bewegt.

  2. Wenn es Bereiche oder Elemente gibt, in denen sich der Fokus statt mit dem Tabulator über Pfeiltasten bewegen lässt, wird die Reihenfolge mit Pfeiltasten geprüft.

  3. Ist die sequenzielle Tab- bzw. Pfeiltasten-Reihenfolge der Elemente sinnvoll und entspricht im Wesentlichen der visuellen Reihenfolge?

  4. Gibt es unsichtbare Fokusstationen?

  5. Interaktive Elemente sollten nach Fokussierung aktiviert werden, um auch jene Elemente zu erfassen, die weitere Inhalte aufrufen (etwa Ausklappbereiche, Menüs, oder Dialoge), denn die Fokus-Reihenfolge muss auch in diesen geprüft werden. Hierbei kommen fallweise Tabulator oder Pfeiltasten, auch im Wechsel, zum Einsatz.

  6. Falls dynamische Inhalte (Dialoge, Popovers, Menüs) über der Ansicht aufgerufen werden: Wird nach Aufruf der Fokus an den Beginn des zusätzlichen Inhalts versetzt?

  7. Ist die Fokus-Reihenfolge bei Bedienelementen in aufgerufenen Inhalten sinnvoll?

3. Hinweise

3.1 Zur Fokussierung mit Tabulator und Pfeiltasten

In manchen Apps sind Bedienelemente nicht durchgängig mit dem Tabulator erreichbar: sobald ein bestimmter Bereich den Fokus erhält, lassen sich Bedienelemente in diesem Bereich manchmal nur mit Pfeiltasten erreichen. Manche Elemente sind nur erreichbar, wenn der Fokus mit Pfeiltasten wie in einer zweidimensionalen Matrix gezielt zu ihnen bewegt wird. Sie sind jedoch ggf. in sequenzieller Navigation (Pfeiltasten links und rechts) zu erreichen. Für nicht-visuelle Nutzende ist dann nicht nachzuvollziehen, wie solche Elemente außerhalb der sequenziellen Reihenfolge überhaupt zu erreichen sind, selbst wenn sie mit viueller Unterstützung über eine Navigation mit Pfeiltasten mit der Tastatur erreichbar sind. Dies ist als Mangel in diesm Prüfschritt zu bewerten.

3.2 Akzeptable Varianten beim Fokus-Verhalten von Tab-Leisten

iOS: Bei den gängigen Reiter-Navigationen bzw. Tab-Leisten (tab panels) im Fußbereich bleibt der Fokus häufig nach Aktivierung eines Tabs auf diesem Tab und wird nicht an den Beginn des darüber eingeblendeten Panels versetzt. Dies ist ein in vielen Apps etabliertes iOS-Pattern und sollte deshalb nicht negativ bewertet werden.

3.3 Hinweise zur Prüfung von Webviews

Die Prüfung der Tastatur-Zugänglichkeit von Webviews stellt Prüfende vor besondere Herausforderungen, denn ob Webviews erfolgreich mit der Tastatur fokussiert und genutzt werden können, ist oft kontext- bzw. situationsabhängig, ohne dass sich immer die genauen Umstände ermitteln lassen, unter denen Fehler auftreten. Hier sollte im Zweifelsfall dennoch festgehalten werden, welche Probleme auftraten, wenn möglich unter welchen Bedingungen (z.B. beim Erstaufruf einer Ansicht). Es sollte auch festgehalten werden, wenn Probleme nicht eindeutig reproduzierbar sind. Um Probleme zu reproduzieren, kann es hilfreich sein, die zu prüfende Ansicht erneut von einer anderen Ansicht her anzusteuern, oder sogar die App zu deinstallieren und erneut zu installieren.

3.4 Hinweise für die Teamprüfung

Bei der Prüfung der Fokusreihenfolge im Team aus blinden Prüfenden mit sehender Assistenz sollten Ansichten grundsätzlich gemeinsam analysiert werden. Prüfende und Assistenz durchlaufen im engen Austausch über den Zustand der jeweiligen Ansicht sorgfältig sämtliche Bedienelemente, wobei die sehende Assistenz darauf achtet, dass keine visuell verfügbaren Bedienelemente bei der Tastaturnutzung übersprungen werden oder gar nicht erreicht werden können. Fehlen auf Fokuspunkten zugängliche Namen oder Rollen, können diese Mängel parallel in den entsprechenden Prüfschritten festgehalten werden.

Die Prüfung kann am gleichen Ort im gemeinsamen Blick auf ein Gerät oder auch auf zwei Geräte vorgenommen werden, wobei die sehende Assistenz möglichst genaue Rückmeldung über sichtbare Elemente, deren Position, sowie ggf. über den Verlauf der visuellen Fokussierung geben sollte, damit beide die gleiche Ansicht und die gleichen Zustände analysieren. Die Teamprüfung kann aber auch an unterschiedlichen Orten über einer Videokonferenz erfolgen, in der sehbehinderte Prüfende ihren Bildschirm mit der Assistenz teilen.

Die Assistenz braucht bei Prüfung an zwei Orten ein zweites, möglichst gleiches Endgerät, um die Erreichbarkeit nicht tastaturzugänglicher Elemente mittels Touchbedienung zu verifizieren. So sind, ggf. über Hilfestellung durch die Assistenz, auch eingeblendete Inhalte oder Ansichten aufrufbar und dann hinsichtlich Tastaturbedienung prüfbar, die ohne Toucheingaben ggf. nicht erreichbar waren.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte mit der Tabulatortaste angesteuert werden, ist im Wesentlichen nachvollziehbar und schlüssig.

  • Der Fokus wird an den Beginn eingeblendeter dynamischer Elemente (Dialoge, Popover, Menüs) gesetzt.

Nicht voll erfüllt:

  • Die Tabulator-Reihenfolge ist nicht schlüssig, sie weicht ohne nachvollziehbaren Grund von der visuellen Anordnung ab

  • Der Tastaturfokus ist über mehr als drei aufeinanderfolgende Stationen in der App-Ansicht nicht sichtbar

  • Nicht alle Bedienelemente sind in sequenzieller Navigation über Tabulator oder Pfeiltasten erreichbar

  • Der Tastatur-Fokus wird nicht auf eingeblendete dynamische Inhalte (Dialoge, Popover, Menüs) versetzt, sondern wandert durch den abgedeckten Hintergrund der Ansicht

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

  • In diesem Prüfschritt wird die Tabreihenfolge geprüft, die grundsätzliche Erreichbarkeit und Auslösbarkeit von interaktiven Elementen ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung".

  • Die Sichtbarkeit des Fokus ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.4.7 "Aktuelle Position des Fokus deutlich".

  • Geprüft wird hier die richtige Position eingeblendeter oder eingefügter Inhalte. Ob diese Inhalte selbst sinnvoll sind, wird in anderen Prüfkriterien wie 11.3.3.3 "Hilfe bei Fehlern"" oder 11.2.4.4 "Aussagekräftige Linktexte" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?

Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:

  • um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren

  • um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken

  • um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)

  • um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern

Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.

11.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Was wird geprüft?

Ziel oder Zweck von Links sollen aus dem Linktext hervorgehen oder aus dem direkten Kontext des Links ermittelbar sein.

Links spielen in nativen Apps vor bei Verweisen auf externe Webinhalte und innerhalb von Webviews eine Rolle, denn für die Navigation innerhalb von Apps werden üblicherweise Schaltflächen (Android) bzw. Tasten (iOS) verwendet. In Webviews laden Links die verlinkten Seiten in den gleichen Webview-Container. Hier gelten die gleichen Kriterien wie bei der Prüfung von Webseiten: Der Link soll entweder in sich aussagekräftig sein oder über den programmatisch ermittelbaren Kontext.

Tauchen Links in nativen Apps auf, ist dies meist ein Zeichen, das der App-Kontext verlassen wird und das Dokument in einer anderen Anwendung aufgerufen wird, die zusätzlich geöffnet wird. Deshalb sollten solche Links zusätzlich zum aussagekräftigen Linktext einen Hinweis auf das Ziel(format) geben, z.B. "öffnet in Browser" oder "PDF".

Warum wird das geprüft?

Blinde Nutzer, die Links über Wischgesten oder die Tabben auf Tastatur ansteuern, bekommen bei korrekter Umsetzung eine Ausgabe der Linktexte und der Rolle "Link" und können bei aussagekräftigen Linktexten leicht entscheiden, ob sie einem Link folgen möchten.

Falls der Linktext selbst nicht aussagekräftig ist, soll der unmittelbare Kontext für Screenreader-Nutzer wenigstens leicht ermittelbar sein. Das kann über den Text im gleichen Satz oder Listenpunkt geschehen oder über eine vorangestellte programmatisch ermittelbare Überschrift.

Für Angebote außerhalb der App (zum Beispiel PDF- oder Word-Dokumente) benötigt der Benutzer zusätzliche Apps oder Plugins, die aber nicht jeder installiert hat. Manche Apps arbeiten schlecht mit Screenreadern oder anderen Hilfsanwendungen zusammen, manche Dateiformate sind nicht oder nur schlecht zugänglich. Für viele Benutzer ist es wichtig zu wissen, in welchem Format Informationen angeboten werden, bevor sie einen Link aktivieren.

Ein weiterer Grund, weshalb die Vorab-Information über den Typ des Links wichtig ist: Der Benutzer weiß dann, was auf ihn zukommt. Er ist nicht überrascht oder irritiert, wenn plötzlich Funktionen nicht mehr vorhanden sind oder der E-Mail-Client geöffnet wird.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Software Links enthält.

2. Prüfung

2.1 Prüfung der Aussagekraft von Linktexten (eischließlich Kontext)

App-Ansicht öffnen. Da visuell nicht offensichtlich ist, ob Bedienelemente als Schalter oder Links oder ohne Rolle umgesetzt wurden, können Links über die Navigationseinstellung "Links" aufgespürt werden.

  1. Über die vertikale Drei-Finger-Wischgeste (oder die äqivalente vertikale Ein-Finger-Wischgeste Nach-oben-dann-nach-unten bzw. umgekehrt) die Navigationsoption "Links" einstellen

  2. Mit verikaler Ein-Finger Geste die Links (wenn verfügbar) durchlaufen. Sind keine vorhanden, erfolgt die Ausgabe "keine weiteren Links" bzw. "keine vorherigen Links". Die Prüfung ist dann nicht anwendbar.

  3. Achtung: Sind Webviews vorhanden, muss ggf. der Fokus über Antippen erst in diesen Bereich versetzt werden.

  4. Ob vorhandene Links wirksam fokussiert werden, kann vom Scrollstatus der Ansicht abhängig sein, also davon, ob Links im Viewport liegen oder außerhalb davon. Ggf. Ansicht scrollen und erneut probieren.

  1. Über den wiederholten Aufruf des Rotors (Zwei-Finger-Drehgeste) die Navigationsoption "Links" einstellen ("Links" muss dafür in den VoiceOver-Voreinstellungen im Abschnitt "Rotor" aktiviert sein).

  2. Mit verikaler Ein-Finger Geste die Links (wenn verfügbar) durchlaufen.

  3. Achtung: Sind Webviews vorhanden, muss ggf. der Fokus über Antippen des Webviews oder die Navigationsoption "vertikale Navigation" erst in diesen Bereich versetzt werden.

  4. Taucht "Links" in den Rotor-Navigationsoptionen gar nicht auf, ist davon auszugehen, dass die Ansicht keine Links enthält.

Prüfung der Aussagekraft
  1. Prüfen, ob die Linktexte aussagekräftig sind, das heißt, im Linktext oder im Kontext eine Auskunft über Ziel oder Zweck des Links geben.

  2. Für Links, deren sichtbarer Linktext allein nicht aussagekräftig ist (z.B. "mehr" oder "weiterlesen"), prüfen, ob der Linktext durch eine der folgenden Möglichkeiten im Kontext sinnvoll ergänzt wird:

    • durch einen verständlichen Link am Beginn der Software-Ansicht, der Linktexte auf der Seite erweitert

    • durch den Alternativtext einer verlinkten Grafik, entsprechend Software mit Screenreader testen

    • durch den Text der umschließenden Tabellenzelle und der dazugehörigen Überschriftenzellen, entsprechend Software mit Screenreader testen

    • durch den Text der vorangehenden Überschrift, entsprechend Software mit Screenreader testen

Bei der Prüfung von Apps sollten Links stichprobenartig auf externe Ressourcen wie PDF-Dateien oder Websiten im LInk oder im Kontext des Links einen Hinweis auf das Ziel(format) geben wird z.B. mittels PDF-Symbols oder Überschriften. Solche Hinweis sind sinvoll. aber aus Konformitätssicht nicht zwingend erforderlich.

3. Hinweise

  • Bei verlinkten Grafiken ist der Linktext der Wert des Alternativtextes.

  • Der Linktext kann auch aus dem Alternativtext einer oder mehrerer Grafiken und einfachem Text zusammengesetzt sein.

  • Nicht aussagekräftige Links wie "mehr..", "weiter", "etc." im letzten Element einer Liste werden nur akzeptiert, wenn die Bedeutung klar aus dem Kontext der Auflistung hervorgeht.

  • Bei Apps kann mit aktiviertem Screenreader geprüft werden, was bei verlinkten Grafiken ausgegeben wird.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Alle Links benennen im Linktext oder im direkten Kontext Linkziel oder Linkzweck.

  • Alle Links auf Angebote / Ressourcen außerhalb der App geben im Linktext selbst oder im unmittelbaren Kontext Auskunft über das Dateiformat oder das externe Ziel. (öffnet im Browser, …)

Teilweise erfüllt oder schlechter:

  • Ziel oder Zweck des Links ist nicht eindeutig oder missverständlich.

Quellen

Allgemein

  • Appt.org: Mark links (mehrere Entwicklungsumgebungen)

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Die Aussaagekraft der Alternativtexte für Grafiken wird geprüft in:

  • Prüfschritt 11.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente"

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)

Was wird geprüft?

Überschriften beschreiben den folgenden Inhalt, Beschriftungen sind aussagekräftig.

Warum wird das geprüft?

Visuell werden Inhalte von App-Ansichten durch Überschriften strukturiert. Dank dieser Strukturierung wissen Nutzende, was zusammengehört, können die Inhalte leicht überblicken und gezielt auf Inhalte zugreifen, die sie interessieren.

Wenn Formularelemente aussagekräftig beschriftet sind, wissen Nutzende, was eingegeben werden soll oder ausgewählt werden kann. Zusätzliche Hinweise zum Eingabeformat helfen, Fehler zu vermeiden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn es in der App-Ansicht Inhalte gibt, die durch Überschriften strukturiert werden können und wenn die Ansicht Formularelemente enthält.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten.

  2. Prüfen, ob Überschriften im Zusammenhang mit dem folgenden Text aussagekräftig sind.

  3. Prüfen, ob Beschriftungen von Formularelementen aussagekräftig sind.

  4. Wenn Formularelemente eine Gruppenbeschriftung haben: Sind Gruppenbeschriftung und Beschriftung des Formularelements im Zusammenhang aussagekräftig?

3. Hinweise

3.1 Hinweise zu Fachausdrücken

Besonders in fachspezifischen Apps gibt es Beschriftungen und Überschriften mit Fachausdrücken, Abkürzungen oder Codes, die nicht gemeinverständlich sind, aber der Zielgruppe bekannt sind. Die Verwendung diese Fachausdrücke bringt Vorteile mit (Wiedererkennbarkeit, Präzision, Kürze), kann aber auch dazu führen, dass sie nicht allgemein aussagekräftig sind: sie müssen erlernt werden. Das ist bei Fachanwendungen vertretbar und sollte nicht zu einer negativen Bewertung führen.

3.2 Hinweise für die Teamprüfung

Mit aktiviertem Screenreader können mittels der horizontalen Wischgeste Überschriften und Formularelemente mit ihren Beschriftungen durchlaufen werden. Häufig sind in Apps visuelle Überschriften nicht programmatisch als Überschriften, sondern als einfacher Text umgesetzt. Es ist sogar möglich, diese Überschriften überhaupt nicht vom Screenreader erreicht und ausgegeben werden können. Auch für solche Überschriften wird die Aussagekraft in diesem Prüfschitt beurteilt. Mängel der programmatischen Emittelbarkeit werden nicht hier, sondern in Prüfschritt 11.1.3.1a "Strukturelemente für Überschriften" bewertet.

Blinde Prüfende sollten beim Durchlaufen der Ansichten zusammen mit der sehenden Assistenz festhalten, welche Inhalte visuell als Überschriften umgesetzt sind und demnach auf Aussagekraft hin zu prüfen sind. Sind Inhalte programmatisch als Überschrift umgesetzt, die visuell gar nicht als Überschrift hervorgehoben sind, ist dieser Mangel nicht hier, sondern in Prüfschritt 11.1.3.1a "Strukturelemente für Überschriften" zu bewerten.

Ähnliches gilt für Beschriftungen von Formular-Elementen. Häufig sind Beschriftungen nicht programmatisch den Formularelementen zugeordnet, sondern stehen einfach davor oder danach. Dann fokussiert die Wischgeste die Beschriftung unabhängig vom Formularelement. Das Formularelement hat dann entweder keine programmatisch ermittelbare Beschriftung oder diese wiederholt die getrennte Beschriftung (oder ist ggf. auch abweichend). Solche Mängel sind Gegenstand des Prüfschritts 11.1.3.1d "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar". In diesem Prüfschritt wird lediglich die Aussagekraft beurteilt.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Überschriften passen zu den ihnen folgenden Inhalten, Beschriftungen von Formularelementen sind aussagekräftig.

Teilweise erfüllt oder schlechter:

  • Überschriften oder Beschriftungen sind obskur oder schwer verständlich (z.B. unübersetzt)

  • Durch Flüchtigkeits- oder Kopierfehler haben Formularelemente unrichtige, nicht zutreffende Beschriftungen

  • Bestimmte Eingabeformate sind für valide Eingaben erforderlich, werden aber nicht über zusätzliche Beschriftungen vermittelt

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfschritten

  • In diesem Prüfschritt geht es um die Aussagekraft von Überschriften und Beschriftungen. Die programmatische Ermittelbarkeit durch wssistive Technologien wid in den Prüfschritten 11.1.3.1a "Strukturelemente für Überschriften" und 11.1.3.1d "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques

11.2.4.7 Fokus sichtbar

Was wird geprüft?

Werden Bedienelemente mit der Tastatur fokussiert, muss ein sichtbarer Tastaturfokus-Indikator vorhanden sein. In diesem Prüfschritt wird lediglich geprüft, ob eine Fokushervorhebung sichtbar ist – nicht, ob sie ausreichend kontrastreich ist.

Warum wird das geprüft?

Für Tastaturbenutzende ist es wichtig, den aktuellen Tastaturfokus klar zu erkennen – also zu sehen, welches Bedienelement bei Aktivierung (z. B. mit Enter oder der Leertaste) ausgelöst wird oder welches Element als Ausgangspunkt für eine Navigation per Pfeiltasten dient, etwa in Tab-Panels oder Auswahllisten.

Wenn eine App ausschließlich per Tastatur bedient wird, muss das fokussierte Bedienelement klar hervorgehoben sein – andernfalls ist die Navigation für visuelle Nutzer kaum möglich.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht interaktive Elemente enthält.

2. Prüfung

  1. Tastatur über das Andocken einer Tastatur an ein Tablet oder Verbindung über Bluetooth-Kopplung oder USB-Kabel anschließen.

  2. Zu prüfende Ansicht der App öffnen.

  3. Mit der Tabulatortaste zu allen interaktiven Elementen navigieren. Wo diese weitere Auswahlen zulassen, etwa bei Tabpanels, Menüs oder Auswahllisten, mit den Pfeiltasten oder ggf. dem Tabulator zu Tabs bzw. Optionen navigieren. Ggf. ist dazu auch die Eingabe von STRG + TAB oder STRG + SHIFT + TAB notwendig.

  4. Prüfen, ob alle Elemente mit grafischen Veränderungen auf den Fokus reagieren (zum Beispiel mit Farbwechseln, Rahmen, Unterstreichungen oder eingeblendeten Symbolen). Versteckte Sprunglinks (wo vorhanden) sollen bei Fokuserhalt eingeblendet werden.

3. Hinweise

3.1 Systemfokushervorhebung

Die von mobilen Betriebssystemen vorgesehene Standard-Kennzeichnung des Tastaturfokus ist oft nicht gut sichtbar:

  • iOS

    • Die Standardhervorhebung für per Tabulator erreichbare Bereiche ist meist gut erkennbar (deutlicher farbiger Rahmen). Bei Einträgen, die innerhalb eines fokussierten Bereichs per Pfeiltasten navigiert werden, ist die Hervorhebung jedoch schlecht: hellblau auf weiß mit einem sehr geringen Kontrast von nur 1,2:1.

    • In den iOS-Bedienungshilfen unter "Tastaturen und Texteingabe" > "Tastatursteuerung" kann die Option "Hoher Kontrast" aktiviert werden. Dadurch erhalten alle Elemente mit Tastaturfokus eine gut sichtbare, dicke schwarze Umrandung.

  • Android

    • Die Tastaturfokus-Hervorhebung ist standardmäßig hellgrau auf weiß oder ein leichte Abdunkelung auf Elementen mit eigenem farbigen Hintergrund. Das Resultat ist ein sehr geringer Kontrast von etwa 1,2:1.

Wird die unveränderte Systemfokushervorhebung durchgängig genutzt, gilt dieser Prüfschritt als erfüllt. Hintergrund ist eine Ausnahme im WCAG-Erfolgskriterium 1.4.11 (Nicht-Text Kontrast) für native Elemente: "…​except for inactive components or where the appearance of the component is determined by the user agent and not modified by the author". Bei Apps bezieht sich „user agent“ auf das jeweilige Betriebssystem, also iOS oder Android.

3.2 Screenreader-Fokus

Der Screenreader-Fokus sollte bei der Beurteilung der Tastaturfokus-Hervorhebung nicht berücksichtigt werden. Die Prüfung erfolgt mit angeschlossener Tastatur und ausgeschaltetem Screenreader.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Wird nur die native Fokushervorhebung genutzt, ist der Prüfschritt auch erfüllt, wenn die Hervorhebung schwach ist (z.B. hellgraue oder hellblaue Einfärbung), der Kontrast also unter 3:1 liegt.

  • Wird eine vom Entwickler definierte Hervorhebung eingesetzt, soll diese einen Kontrast zum Hintergrund von mindestens 3:1 erfüllen. Bewertet wird dies jedoch im Prüfschritt 11.1.4.11 Nicht-Text Kontrast. Wird eine Hervorhebung nur über Änderung der Farbe ungesetzt, ist dies zusätzlich im Prüfschritt 11.1.4.1 Benutzung von Farbe zu prüfen und zu bewerten.

Nicht erfüllt

  • Der Prüfschritt ist nicht erfüllt, wenn auf einem interaktiven Element überhaupt kein Tastaturfokus sichtbar ist. Dann ist eventuell auch Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" nicht erfüllt.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criteria

Techniques

General Techniques
Failures

Fragen zu diesem Prüfschritt

Ist die Anzeige des Fokus nicht Sache des Betriebssystems?

Alle Betriebssysteme zeigen dem Tastaturnutzer in irgendeiner Weise, wo der Fokus ist, wenn diese Anzeige nicht aktiv unterdrückt wird.

Dennoch ist die Anzeige des Fokus (leider) nicht allein Sache des Betriebssystems. Bei den mobilen Betriebssystmen ist die Standard.Fokushervorhebung nicht kontrastreich genug und für Menschen mit Sehbehinderungen nicht oder nur schlecht wahrnwehmbar.

Die App kann festlegen, wie die Fokushervorhebung aussehen soll. Der Fokus muss für Tastaturnutzer gut sichtbar sein.

Mit angeschaltetem Screenreader ist der Fokus gut. Reicht das nicht aus?

Die WCAG-Anforderung sagt tatsächlich "Any keyboard operable user interface has a mode of operation where the keyboard focus indicator is visible." Lange Zeit war bei iOS die Tastaturbedienung sogar nur möglich, wenn VoiceOver aktiviert (und ggf. stummgeschaltet) war. VoiceOver und Talkback sind spezielle Hilfsmittel für Menschen, die eine akustische Ausgabe brauchen, und anderen Menschen meist nicht bekannt. Sie sind nicht als allgemein verfügbarer Nutzungsmodus für Tastaturnutzende zu betrachten.

Unsere App ist auf die mobile Nutzung unterwegs ausgelegt, da hat man doch keine Tastatur. Gilt dann dieser Prüfschritt trotzdem?

Ja, er gilt. Viele Apps für unterwegs werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz genutzt, z.B. bei einer App für den öffentlichen Nahverkehr:

  • um Reisen vorab zu planen, Wege und Anschlüsse zu recherchieren

  • um Meldungen zu Baustellen, Umleitungen oder Verkehrsbehinderungen vorab zu checken

  • um nutzerdefinierte Voreinstellungen vorzunehmen (z.B. häufige Ziele oder häufige Routen festlegen)

  • um sich zu registrieren oder Profildaten zu ändern

Die Anforderungen an Tastaturnutzbarkeit gelten also generell. Die BITV bzw. die zugrunde liegende EN 301 549 sehen hier keine Ausnahmen vor.

11.2.5 Eingabemodalitäten

11.2.5.1 Zeigergesten

Was wird geprüft?

Wenn Apps Funktionen implementieren, die über pfadbasierte Zeiger-Gesten (etwa Streich- oder Zieh-Gesten) oder über Mehrpunktgesten bedient werden können, gibt es Alternativen für die Aktivierung mittels einer einfachen Zeigereingabe.

Bei iOs- und Android-Apps ist "Zeiger" meist der Finger auf dem Touchscreen. "Zeiger" schließt aber auch indirekte Eingaben mittels einer gekoppelten Maus, mittels Stift auf einem Grafiktablett, oder mittels Laser-Pointer ein.

Ausgenommen sind Fälle, in denen die pfadbasierte oder Mehrpunkt-Eingabe essenziell wichtig ist - etwa bei der Handschrifterkennung. Drag-and-Drop-Aktionen gelten nicht als pfadbasierte Geste im Sinne dieser Anforderung.

Diese Anforderung gilt nur für Zeiger-Gesten, die direkt Apps interpretiert und verarbeitet werden - sie betreffen also nicht Gesten für die Bedienung von Betriebssystem oder Hilfsmitteln, etwa Gesten zur Navigation zwischen Apps oder zur Nutzung systemseitiger Screenreader.

Beispiele für pfadbasierte Gesten:

  • Streichgeste, etwa zum Bewegen etwa von Slider-Bereichen

  • Ziehen eines Sliders/Range

  • Zeichnen eines Pfads, z.B. ein 'Z' zum Widerrufen

Beispiele für Mehrpunkt Gesten:

  • Zwei-Finger-Spreizgeste zum Zoomen (sofern dies von der App und nicht vom Betriebssystem oder einer gesonderten Hilfsmitteltechnologie implementiert ist)

  • "Split tap" (ein Finger hält und der andere tippt)

  • Streichen mit mehreren Fingern

Hinweis: Drag-and-Drop-Eingaben gelten nicht als pfadbasiert im Sinne dieses Prüfschritts, da hier nur Beginn und Endpunkt feststehen und der Pfad dazwischen beliebig ist.

Warum wird das geprüft?

Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen ist es oft schwierig und teilweise unmöglich, komplexe Zeiger-Gesten erfolgreich auszuführen. Deshalb sollen solche Gesten, wenn Sie von Anwendungssoftware implementiert werden, nicht der einzige Weg sein, eine Funktion auszuführen. Beispiele für komplexe Gesten sind Streichgesten vom Rand her, um Menüs einzublenden, Wischgesten zum Bewegen von Karussell-Inhalten, Zieh-Gesten zum Verstellen von Schiebereglern, oder Mehrpunktgesten wie die Spreizgeste zum Vergrößern eines Kartenausschnitts.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Eventhandler implementiert, die auf komplexe Gesten (etwa Streichgesten, Mehrpunkt-Gesten) ansprechen.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen

  2. Sichtprüfung und Ausprobieren, ob Inhalte komplexe Gesten implementieren (z.B. auf Karussels, Slidern), lassen sich Slider durch Streichgesten bewegen, Werden durch Streichgesten vom Rand her Menüs oder andere Inhalte eingeblendet, Reagieren bestimmte Elemente (etwa Karten) auf die Zwei-Finger-Spreizgeste zum Ändern des Zoomfaktors?

  3. Prüfen, ob die über komplexe Zeigergesten auslösbare Funktion auch über einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten ausgelöst werden kann, etwa durch Aktivierung von alternativen statischen Elementen (z.B. Tasten, die Slider bewegen, Werte erhöhen oder verringern, oder Menüs einblenden)

3. Hinweise

  • Ausgenommen sind Funktionen, die von Natur aus und notwendigerweise auf komplexen Pfaden oder Mehrpunktgesten basieren. So wird beispielsweise die Eingabe der eigenen Signatur von Natur aus pfadbasiert sein.

  • Software für die verschiedenen Plattformen wie Windows, MacOS, iOS, Android usw. ist immer einzeln zu bewerten, da hier nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Software auf jeder Plattform exakt gleich verhält.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Für alle in der App implementierten komplexen Gesten gibt es alternative Eingabemöglichkeiten über einfache Zeiger-Gesten in den Umgebungen, die in die Prüfung gemäß Accessibility Baseline einbezogen sind.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Sufficient Techniques

Failures

11.2.5.2 Abbruch der Zeigeraktion

Was wird geprüft?

Funktionen von Bedienelementen sollen nicht bereits durch den Down-Event eines Zeigers (z.B. Finger-Berührung, Drücken der Maustaste, des Trackpad-Zeigers oder Eingabestift) auf einem Bedienelement ausgeführt werden. Wenn dies doch geschieht, muss es eine Möglichkeit geben, die ausgelöste Funktion entweder abzubrechen oder rückgängig zu machen.

Als Zeiger-Down-Events gelten mousedown, touchstart und pointerdown.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen haben häufig Schwierigkeiten, Zeiger-Gesten auf Bedienelementen zielgerichtet auszuführen. Die Ausführung beim Up-Event (etwa wenn die Maustaste losgelassen wird oder der Finger vom Touchscreen abgehoben wird) gibt diesen Menschen die Möglichkeit, Fehleingaben zu vermeiden, da sie vor Auslösen des Up-Events den Zeiger vom Interface-Element noch wegbewegen können. Wenn Down-Events bereits Funktionen auslösen, besteht diese Korrekturmöglichkeit nicht.

In Fällen, wo eine Zeiger-Eingabe mehrstufig ist, etwa bei Drag-and-Drop Aktionen, ist es wichtig, dass es einen Weg gibt, versehentlich ausgeführte Eingaben rückgängig zu machen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, etwa über eine Schaltfläche zum Rückgängig-Machen der Aktion, einen Bestätigungsdialog, durch das Loslassen des Elements über dem Ausgangsort, oder durch das Loslassen des Elements über einem Ort, der nicht als Drop Target definiert ist und das Element zum Ausgangspunkt zurückspringen lässt.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn auf der App-Ansicht Bedienelemente vorhanden sind.

2. Prüfung

  1. Auf einem Gerät mit Touchscreen die Bedienelemente der Ansicht (z.B. Schalter, Links) berühren, den Finger kurz liegen lassen.

  2. Beobachten, ob nun schon eine Funktion ausgelöst wird (z.B. Aufruf einer anderen Ansicht, eines Einblendbereichs oder eines Dialogs).

  3. Wenn keine Funktion ausgelöst wird, Finger vom Punkt der Berührung wegbewegen und dann loslassen. Dadurch wird in der Regel der Aufruf des Links oder der Funktion vermieden, selbst wenn der berührte Punkt dem Finger folgt (die Ansicht gescrollt wird).

  4. Wenn Funktionen beim Down-Event ausgelöst werden, prüfen, ob die Funktion abgebrochen oder rückgängig gemacht werden kann oder beim Up-Event wieder rückgängig gemacht wird.

  5. Prüfen, ob festgestellte Down-Events als essenziell auszunehmen sind (siehe 3. Hinweise, 3.1 Ausnahmen)

3. Hinweise

3.1 Ausnahmen

  • Die Anforderung bezieht sich auf von Entwicklern in der App definierte Funktionen. Gesten bzw. Eingaben, die vom Betriebssystem oder von assistiven Technologien bzw. Bedienungshilfen der Plattform definiert sind, fallen nicht unter diese Anforderung.

  • Virtuelle Tastaturen oder Keypads sind vcn der Anforderung ausgenommen.

  • Eine Ausnahme gilt auch, wenn es essentiell ist, dass die App auf das Key-Down-Event reagiert, etwa bei einer virtuellen Klaviertastatur oder in manchen Spielen.

3.2 Praktische Hinweise fürs Prüfen

Es ist in der Regel nicht notwendig (und wäre bei umfangreichen Ansichten sehr zeitaufwändig), jedes einzelne Bedienelement aufzurufen, wenn eine stichprobenartige Prüfung zeigt, dass die Umsetzung gleichartig ist. Für ein Menü reicht es dann z.B., bei jeder Art von Menüeintrag (etwa Hauptmenü- und Untermenü-Einträge) ein Element zu testen. Das Gleiche gilt für gleichartige Schaltflächen und LInks.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Beim Down-Event werden keine Funktionen ausgelöst.

  • Funktionen, die beim Down-Event ausgelöst werden, können abgebrochen, zurückgenommen oder beim Up-Event in den alten Zustand zurückversetzt werden.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

Sufficient Techniques
Failures

11.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen

Was wird geprüft?

Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen sollen im zugänglichen Name des Bedienelements vorkommen. Dies betrifft zum Beispiel Links, Beschriftungen von Textfeldern, Buttons oder Checkboxen.

Warum wird das geprüft?

Nutzende von Spracheingabe können Bedienelemente wie Links, Tasten oder Eingabefelder aktivieren, indem sie den sichtbaren Namen sagen, auch in der Verbindung mit Befehlen (z.B. Klick "Abschicken"). Wenn die sichtbare Beschriftung nicht in dem hinterlegten zugänglichen Namen des Bedienelements (also dem Text, der programmatisch als Beschriftung ermittelt wird) vorkommt, lässt sich das Bedienelement gegebenenfalls nicht oder nur über Umwege mittels Spracheingabe aktivieren.

Bedienelemente haben manchmal einen zugänglichen Namen, der von der sichtbaren Beschriftung abweicht, weil er über nicht sichtbare Attribute festgelegt wird. So könnte etwa die sichtbare Beschriftung "AGB akzeptieren" durch den hinterlegten zugänglichen Namen "Allgemeine Geschäftsbedingungen annehmen" ersetzt werden. Wenn Spracheingabenutzer nun Klicke "AGB akzeptieren" diktieren, kommt dieser Text so nicht im zugänglichen Namen vor, die Eingabe schlägt deshalb fehl.

Manchmal wird versteckter Text benutzt, um sichtbare Beschriftungen zu erweitern, oft auch in der Absicht, Hilfsmittelnutzern zu helfen. Das ist dann in Ordnung, wenn die sichtbare Beschriftung durchgehend in dem zugänglichen Namen enthalten ist, am besten zu Beginn.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar auf Bedienelemente, die entweder sich selbst beschriften (Links, Tasten) oder einem Bedienelement wie einem Texteingabefeld oder einer Checkbox direkt zugeordnet sind.

Auf Bedienelemente, die durch mehrere sichtbare Elemente beschriftet sind, ist der Prüfschritt nicht anwendbar, so wenn Elemente über eine tabellarische Matrix über Beschriftungen in Spalten- und Zeilenüberschriften ihren zugänglichen Namen empfangen. In diesen Fällen ist es für den Spracheingabe-Nutzer unklar, welche Elemente als Beschriftung des Bedienelements gelten und dementsprechend für ein Diktat per Spracheingabe benutzt werden sollten.

2. Prüfung

  1. Sicherstellen, dass in den Bedienungshilfen des Betriebssystem automatische Texterkennungsfunktionen deaktiviert sind.

    • Bei VoiceOver ist dies die Einstellung "VoiceOver-Erkennung" und darunter die Optionen "Bildbeschreibung" und "Bildschirmerkennung". Beide sollten deaktiviert sein.

    • Bei Talkback heißt der Punkt "Automatische Beschreibungen" mit den Optionen "Symbole beschreiben" und "Text in Bildern beschreiben". Beide sollten deaktiviert sein.

  2. Den Screenreader aktivieren und mit Hilfe der Wischgeste den Fokus der Reihe nach auf alle Bedienelemente mit Beschriftung setzen.

  3. Die sichtbare Beschriftung sollte entweder

    • mit der Ausgabe des zugänglichen Namens durch den Screenreader übereinstimmen oder

    • zumindest teilweise in der Screenreader-Ausgabe enthalten sein.

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise

  • Die Screenreader-Ausgabe enthält oft Informationen, die nicht Teil des zugänglichen Namens sind, zum Beispiel die Rolle des Bedienelements oder eine zusätzliche Beschreibung). Dies ist kein Fehler.

  • Nach WCAG kann der zugängliche Name des Bedienelements zusätzlichen Text enthalten, aber die Zeichenkette der Beschriftung sollte in der gleichen Form in der Zeichenkette des zugänglichen Namens enthalten sein. In der Praxis kann zusätzlicher Text jedoch ggf. dazu führen, dass die Spracheingabe nicht zuverlässig funktioniert. Daher sollte er möglichst vermieden werden.

  • Bei den mobilen Apps kann nur ein Test mittels Screenreader Aufschluss über den hinterlegten zugänglichen Namen geben.

  • Grenzfälle sind Hinzufügungen bei visuellen Beschriftungen, die nicht eigentlich als Teil des zugänglichen Namens zu werten sind, etwa wenn in einer Logo-Grafik ein zusätzlicher werbender Text enthalten ist. Ein weiteres Beispiel wären Hinzufügungen zu Beschriftungen wie "(erforderlich)" oder "(falls abweichend)". Für Sprachsteuerungs-Nutzende ist die Einbeziehung solcher Texte nicht hilfreich.

  • In anderen Fällen sind Teile der Beschriftung, wie etwa der Text "(erforderlich)" nach Eingabefeld-Beschriftungen, ggf. bereits über geeignete Attribute wie required programmatisch verfügbar und sollten deshalb nicht im zugänglichen Namen vorkommen.

3.2 Hinweise für die Team-Prüfung

Bei Schriftgrafiken, deren Text nicht direkt vom Screenreader erfasst werden kann, sollte die Assistenz darauf achten, dass der sichtbare Text im zugänglichen Namen enthalten sind.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Der Text der Beschriftung ist im zugänglichen Namen enthalten.

  • Sind im Label klar abgesetzte zusätzliche Textbestandteile vorhanden, ist der erste Teil im zugänglichen Label enthalten.

Quellen

iOS

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

Sufficient Techniques
Failures

11.2.5.4 Betätigung durch Bewegung

Was wird geprüft?

Wenn Apps auf die Bewegung eines mobilen Gerätes reagieren oder wenn Bewegungen des Benutzers von Gerätesensoren oder der Kamera erfasst werden, um Funktionen auszulösen, sollten hierfür alternative Eingabemöglichkeiten vorhanden sein, und die Bewegungseingabe soll vom Nutzer abgeschaltet werden können.

Der Prüfschritt gilt nicht für Bewegungseingaben, die für die Funktion wesentlich sind, z.B. wenn ein Bewegungssensor die Schritte einer Person aufzeichnet, oder wenn die Bewegung Teil einer zugänglichkeits-unterstützten Hilfsmitteleingabe ist.

Abschaltbarkeit der Bewegungseingabe: Gegebenenfalls kann die App diese Anforderung erfüllen, indem sie Betriebssystemeinstellungen unterstützen, die es den Nutzenden ermöglichen, die Bewegungserkennung auf Systemebene zu deaktivieren.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit motorischen Einschränkungen können Bewegungseingaben oft nicht, oder nicht gezielt, ausführen. In manchen Fällen sind Geräte fest montiert, zum Beispiel an einem Rollstuhl, was Bewegungseingaben unmöglich macht. Deshalb ist es wichtig, dass es auch andere Möglichkeiten der Eingabe über Bedienelemente der Software gibt.

Bei anderen motorischen Einschränkungen kann es durch unwillkürliche Bewegungen zu ungewollten Eingaben kommen. Deshalb ist es wichtig, dass sich von der App bereitgestellte motorische Eingaben deaktivieren lassen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App bestimmte Bewegungseingaben definiert, etwa die Bewegung durch eine 360-Grad-Rundumansicht durch ein Rotieren des Geräts, oder das Blättern durch eine Folge von Präsentationsfolien durch ruckartige Seitwärtsbewegungen.

2. Prüfung

  1. Über Bewegungen prüfen, ob die App in irgend einer Weise auf Bewegungseingaben reagiert.

  2. Für alle Funktionen, die über Bewegungseingabe ausgelöst werden, prüfen, ob alternative Eingabemöglichkeiten über Bedienelemente bestehen.

  3. Prüfen, ob sich vorhandene Bewegungseingaben abschalten lassen.

3. Bewertung

Erfüllt:

  • Von der Software definierte Bewegungseingaben haben eine alternative Eingabemöglichkeit über zugängliche Bedienelemente oder lassen sich von Nutzenden wirkungsvoll deaktivieren (ggf. über Einstellungen des Betriebssystems).

Quellen

Allgemein

Quellen

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

Sufficient Techniques
Failures

11.3.1 Lesbar

11.3.1.1 Sprache der Software

Was wird geprüft?

Die Hauptsprache der App soll angegeben werden.

Warum wird das geprüft?

Screenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, in welcher Sprache ein Text verfasst ist, damit sie die richtige Wortliste für die Aussprache verwenden und den Text korrekt aussprechen können. Wenn jemand beispielsweise eine deutschsprachige App auf einem englischsprachigen Betriebssystem verwendet, sollen die deutschen Begriffe nicht in englischer Aussprache vorgelesen werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

  1. In den Einstellungen des Betriebssystems eine andere Sprache als die der App wählen.

  2. Alternativ die Sprache der App auf eine andere Sprache als die des Betriebssystems setzen. Dazu in den Betriebssystem-Einstellungen die App aufrufen und dort die Sprache ändern (beispielsweise unter iOS möglich).

  3. Prüfen, ob trotz unterschiedlicher System- und App-Sprache die Begriffe in der App vom Screenreader noch in der App-Sprache ausgegeben werden. Oder werden sie fälschlich nach Ausspracheregeln der Systemsprache gesprochen?

3. Hinweise

Für Hinweise zur Prüfpraxis erstellen Sie gerne ein Issue auf GitHub.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Die Anwendung hält sich an die Systemsprache oder meldet ihre verwendete Sprache an das System. Der Screenreader spricht die Begriffe immer in der Sprache der App aus.

Nicht erfüllt:

  • Die Anwendungssoftware hält sich nicht an die Systemsprache und meldet dabei ihre verwendete Hauptsprache nicht an das System, sodass z.B. ein Screenreader eine falsche Sprachausgabe-Engine einsetzt und damit beispielsweise englischer Text mit einer deutschen Stimme vorgelesen wird.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

11.3.2 Vorhersehbar

11.3.2.1 Bei Fokus

Was wird geprüft?

Wenn irgendeine Komponente der Ansicht den Fokus erhält, soll dies nicht zu einer unerwarteten Kontextänderung führen.

Hinweis zur Anwendung des Kriteriums 3.2.1 auf Software aus der EN 301 549 (V2.1.2):

Einige zusammengesetzte Dokumente und ihre User-Agents bieten je nach dem, mit welchem Teil des zusammengesetzten Dokuments interagiert wird, erheblich unterschiedliche Anzeige- und Bearbeitungsfunktionen (z.B. eine Präsentation mit einer eingebetteten Tabelle, in der sich die Menüs und Symbolleisten des Programms ändern je nachdem, ob der Benutzer mit dem Präsentationsinhalt oder dem eingebetteten Tabellenkalkulationsinhalt interagiert). Wenn der Benutzer einen anderen Mechanismus als die Fokussierung auf den Teil des zusammengesetzten Dokuments verwendet, mit dem er interagieren möchte (z.B. durch eine Menüauswahl oder eine spezielle Tastaturgeste), unterliegt eine resultierende Änderung des Kontexts nicht diesem Erfolgskriterium, da dies nicht durch einen Fokuswechsel verursacht wurde.

Originaltext:

Note: Some compound documents and their user agents are designed to provide significantly different viewing and editing functionality depending upon what portion of the compound document is being interacted with (e.g. a presentation that contains an embedded spreadsheet, where the menus and toolbars of the user agent change depending upon whether the user is interacting with the presentation content, or the embedded spreadsheet content). If the user uses a mechanism other than putting focus on that portion of the compound document with which they mean to interact (e.g. by a menu choice or special keyboard gesture), any resulting change of context would not be subject to this success criterion because it was not caused by a change of focus.

Warum wird das geprüft?

Unerwartete und unangekündigte Kontextänderungen bei Fokussierung einer Komponente (z.B. das automatische Abschicken von Formularen), können die Orientierung von Nutzenden beeinträchtigen. Kontextänderungen in der App können Nutzende ablenken und verwirren oder auch unbemerkt bleiben und dadurch für Verwirrung sorgen. Sie sollten deshalb erwartet und klar nachvollziehbar sein.

Das Öffnen neuer Ansichten bei Fokussierung einer Komponente kann die Orientierung der Nutzenden ebenfalls beeinträchtigen. Das gilt ganz besonders für blinde und sehbehinderte Nutzende. Sie bemerken möglicherweise nicht, dass sich der Kontext geändert hat. Der Überblick kann verloren gehen, dies kann zu Fehlbedienungen, Fehleingaben und Datenverlust führen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App interaktive Elemente enthält.

2. Prüfung

  1. Tastatur über Bluetooth-Kopplung oder USB-Kabel anschließen.

  2. App mit zu prüfender Ansicht aufrufen

  3. Mit der Tab-Taste alle Elemente in der Ansicht durchgehen und dabei prüfen, ob es eine unerwartete Kontextänderung gibt (etwa Pop-up-Fenster oder automatisches Abschicken von Formularen)

3. Hinweise

Der Prüfschritt bezieht sich nur auf das Öffnen von neuen Ansichten, nicht auf Elemente, die den Inhalt überlagern (Stichwort modaler Dialog).

Das Öffnen von Custom Tooltips, also nicht modalen Fenstern, die sich beim Weitertabben oder Touch-Eingaben selbständig schließen, gilt dabei nicht als Kontextänderung.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Advisory Techniques
Failures

11.3.2.2 Bei Eingabe

Was wird geprüft?

Nutzereingaben auf Formularen sollen nicht zu unerwarteten Kontext-Änderungen führen. Alle Kontextänderungen müssen unterhalb des auslösenden Elements geschehen und sollen klar nachvollziehbar sein, der Fokus soll nicht versetzt werden.

Warum wird das geprüft?

Unerwartete und unangekündigte Kontextänderungen bei einer Auswahl in Formularen (etwa eine Checkbox oder ein Radio-Button, deren Auswahl eine neue Ansicht in einer Anwendungssoftware aufruft, oder eine Auswahlliste ohne Submit-Button, die bei Änderung reagiert) können die Orientierung von Nutzern beeinträchtigen. Kontextänderungen auf der Ansicht selbst können Nutzer ablenken und verwirren oder auch unbemerkt bleiben und dadurch für Verwirrung sorgen (plötzlich sind Inhalte verändert). Sie sollten deshalb erwartet und klar nachvollziehbar sein.

Wenn Kontextänderungen auf derselben Ansicht nicht unterhalb des Elements stattfinden, das sie auslöst, werden sie von blinden Nutzer häufig nicht wahrgenommen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht in der Software Formularelemente enthält.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht starten

  2. Formularelemente (Checkboxes, Radio Buttons, Auswahllisten) aktivieren. Werden unerwartete und nicht angekündigte Kontextänderungen erzeugt?

  3. Überprüfen, ob Inhaltsänderungen hervorgerufen werden (etwa Einblendungen zusätzlicher Formularfelder). Sind die Inhaltsänderungen begrenzt und gut nachvollziehbar oder werden vor dem auslösenden Element angekündigt bzw. erklärt?

  4. Prüfen, ob Inhaltsänderungen unterhalb des Elements, das sie auslöst, hervorgerufen werden.

  5. Prüfen, ob durch Formulareingaben hervorgerufene Kontextänderungen (etwa dynamisch eingeblendete Elemente) den aktuellen Fokus versetzen,

3. Hinweise

Dynamische Änderungen, etwa die automatische Einblendung von Vorschlägen unterhalb des Texteingabefelds einer Such-Funktion, sollen nicht den aktuellen Fokus versetzen.

Zur Abgrenzung von Kontextänderungen und Inhaltsänderungen:

Klare Kontextänderungen (changes of context) sind laut WCAG 2.1 etwa Sprünge zu anderen Seiten und das Öffnen neuer Fenster, aber auch das dynamische Laden von neuen Inhalten auf der selben Seite, wenn diese Inhalte wie eine neue Seite wirken oder Inhalte in stark veränderter Anordnung erscheinen. Auch das Auslösen von Sprunglinks zu Ankern auf derselben Seite ist als Kontextänderung zu betrachten.

Davon abgrenzen muss man bloße Inhaltsänderungen (in den WCAG 2.1: changes of content). Diese liegen vor, wenn etwa die Auswahl in einer Auswahlliste (select) die Inhalte einer darunter befindlichen Auswahlliste dynamisch aktualisiert (etwa: die Wahl eines Kontinents aktualisiert eine Auswahlliste mit Ländern). Auch das Ausklappen zusätzlicher Formularbereiche unterhalb des auslösenden Elements kann als Inhaltsänderung gelten, wenn Fokus und Scrollstatus der Seite unverändert bleiben.

Ob Änderungen unerwartet sind oder nicht, lässt sich nur aus dem Gesamtkontext heraus bestimmen.

Vergleiche: WCAG 2.1, Appendix A: Glossary: changes of context

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Die Interaktion mit Formularelementen führt zu unerwarteten und nicht angekündigten Kontextänderungen.

Nicht erfüllt:

  • Formulare werden automatisch abgeschickt, wenn der Fokus das Formular verlässt.

  • Das Ändern des Status einer Checkbox oder eines Radio-Buttons löst automatisch eine unerwartete Kontextänderung aus (öffnet etwa ein neues Fenster).

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfkriterien

  • Die Verwendung von Submit-Buttons, die in den Techniken G80 und H32 dem Success Criterion On input zugeordnet ist, wird nur indirekt im Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.3.3 Eingabeunterstützung

11.3.3.1 Fehlerkennzeichnung

Was wird geprüft?

Wenn ein Formular Fehlermeldungen erzeugt, sollen die fehlerhaft ausgefüllten Felder identifiziert und in Textform beschrieben werden.

Warum wird das geprüft?

Bei Formulareingaben kommt es öfters zu Fehlern: Nutzer verschreiben sich oder überspringen benötigte Eingaben.

Wenn die App Nutzereingaben überprüft, sollen die Felder mit fehlerhaften oder fehlenden Eingaben identifiziert werden. Dies erleichtert den Nutzern, Eingaben zu korrigieren.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht Formulare enthält, welche bei inkorrektem Ausfüllen Fehlermeldungen erzeugen. Dies kann schon während der Eingabe oder erst nach dem Abschicken des Formulars geschehen.

2. Prüfung

  1. Formular unvollständig oder fehlerhaft ausfüllen, etwa durch das Leerlassen von Pflichtfeldern oder das Eingeben syntaktisch nicht korrekter Email-Adressen.

  2. Falls das Abschicken des Formulars eine Fehlermeldung erzeugt: Prüfen, ob die betroffenen Felder identifiziert sind. Dies kann, auch abhängig von der Länge des Formulars auf verschiedene Art geschehen:

    • Bei Neuanzeige des Formulars werden am Beginn der Ansicht fehlerhaft ausgefüllte Felder identifiziert.

    • Fehlerhaft ausgefüllte Felder werden zusätzlich deutlich hervorgehoben.

    • Die Labeltexte fehlerhaft ausgefüllter Felder ändern sich oder werden erweitert, um auf die Fehler darstellungsunabhängig hinzuweisen.

    • Fehlermeldungen werden mit geeigneten Techniken bereitgestellt.

  3. Prüfen, ob nach Korrektur der Eingaben und erneutem Abschicken des Formulars zuvor angezeigte Fehlermeldungen verschwinden.

3. Hinweise

  • Wenn serverseitig eine Fehlermeldung in einer neuen Ansicht ausgegeben wird, wird diese wie ein Zustand unter der Ausgangsansicht mitgeprüft. Geprüft wird auch die Erfüllung anderer relevanter Prüfkriterien.

  • Wenn Formulare keine Fehlermeldungen erzeugen, ist dies nicht negativ zu bewerten.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Die Fehlermeldung nach Formularüberprüfung benennt Felder mit fehlender oder fehlerhafter Eingabe nicht klar oder verweist nicht deutlich darauf (etwa durch Änderung des dem Feld zugeordneten Labels, semantische Hervorhebung, oder Links).

  • Unspezifische Fehlermeldung, Felder mit Eingabefehlern oder fehlenden Eingaben werden lediglich grafisch oder durch zusätzliches Sternchen hervorgehoben.

Nicht erfüllt:

  • Die Fehlermeldung gibt keinen Aufschluss darüber, welche Eingabe den Fehler erzeugt hat.

  • Bei fehlerhafter Eingabe wird das Formular neu angezeigt, bereits gemachte korrekte Eingaben sind gelöscht, die Felder sind wieder leer und müssen erneut ausgefüllt werden. Ausnahme: Das Löschen bereits gemachter Eingaben ist sinnvoll bei sicherheitsrelevanten Daten wie Passwörtern oder Benutzernamen.

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques

Fragen zu diesem Prüfschritt

Warum wird nicht grundsätzlich bei allen Formularen eine Fehlerüberprüfung verlangt?

Eine Fehlerbehandlung ist oft sinnvoll, aber nicht grundsätzlich bei allen Formularen. Das hängt ab vom Zweck des Formulars und der Art des Angebots. So kann es unter Umständen sinnvoll sein, grundsätzlich alle Eingaben, auch solche mit Fehlern, zu verwerten.

Wenn jedoch irgendwelche Fehlermeldungen generiert werden, müssen diese brauchbar sein. Das wird in diesem Prüfschritt überprüft.

11.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen

Was wird geprüft?

Sichtbare Beschriftungen von Formularelementen sind vorhanden.

Die Beschriftung von Formularelementen sollen in der Regel vor (das heißt links neben oder über) dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden. Nur die Beschriftung von Checkboxes und Radiobuttons kann (und sollte normalerweise) rechts neben dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden. Eine weitere Ausnahme sind Suchfelder, die über ein nachfolgendes konventionelles Symbol (etwa Lupen-Icon) beschriftet sind.

Wenn für die Eingabe ein bestimmtes Format verlangt wird, sollen die Anweisungen für alle Nutzenden lesbar sein.

Warum wird das geprüft?

Wenn sichtbare Beschriftungen zur Verfügung gestellt werden, wissen Nutzende, welche Eingaben erwartet werden. Fehleingaben können so vermieden werden.

Die Anordnung von Beschriftungen direkt vor oder über dem Eingabefeld entspricht den üblichen Gestaltungskonventionen. Auch in ausschnitthaften Ansichten (etwa in Vergrößerungssoftware) wird schnell klar, welche Beschriftung zu welchem Feld gehört.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Formularelemente enthält.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Sind Beschriftungen vorhanden?

  3. Sind alle Formularelemente beschriftet?

  4. Sind Pflichtfelder in label- oder legend-Elementen klar angezeigt? Wenn zur Anzeige Symbole wie etwa ein Sternchen (*) genutzt werden, sollte deren Bedeutung am Beginn des Formulars erklärt sein.

  5. Wenn Eingabefelder ein bestimmtes Eingabeformat vorgeben, wird dieses in der Beschriftung klar beschrieben? (Beispiele wären "Format der Datumseingabe: TT.MM.JJJJ" oder "Telefonnummer: Nur Zahlen ohne Leerstellen oder Bindestriche eingeben".)

  6. Sind Beschriftungen richtig positioniert?

3. Hinweise

Eine Textvorbelegung ist keine ausreichende visuelle Beschriftung im Sinne dieses Prüfschritts. Sie verschwindet bei (auch versehentlichen) Nutzereingaben.

Bei kombinierten Eingabeelementen hat nicht immer jedes Element eine zugeordnete Beschriftung. In diesem Fall sollen Elemente mit einem unsichtbaren erklärenden Label versehen werden, welches dann von einem Screenreader ausgegeben werden kann. Beispiel: In einem Formular werden für die Eingabe eines Datums drei Auswahllisten angeboten (Tag, Monat und Jahr). Die drei Auswahllisten haben eine gemeinsame Beschriftung: Datum. Die Auswahllisten für Tag, Monat und Jahr sind jeweils mit einem unsichtbaren erklärenden Label für die programmatische Ausgabe an Hilfsmittel versehen.

Wenn ein einfaches Suchformular nur aus einem Eingabefeld und einem grafischen Schalter (etwa ein Lupen-Icon) besteht, ist oftmals keine sichtbare Beschriftung notwendig. Hier ist es ausreichend, wenn Eingabefeld und Schalter direkt nebeneinander positioniert sind. Hinweis: Eingabefelder, die nur über einen nachfolgenden grafischen Schalter beschriftet sind, müssen zudem eine programmatisch verfügbare Beschriftung haben, da für Screenreader-Nutzer der nachfolgende Schalter nicht als Beschriftung ausreicht.

Es kann sinnvoll sein, dass bei Formularen Hinweise zum Eingabeformat oder zu ausgelösten Aktionen einmal am Beginn des Formulars stehen statt vor jedem einzelnen Eingabefeld.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Wichtige Formularelemente (z.B. die Sucheingabe) sind ohne Beschriftung, auch angrenzende Elemente erklären nicht die Funktion.

Nicht voll erfüllt:

  • Beschriftungen sind nur als Textfeld-Vorbelegung vorhanden.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es um sichtbare Beschriftungen. Das Vorhandensein programmatisch ermittelbarer Namen von Formularelementen wird dagegen in Prüfschritt 11.1.3.1d "Info und Beziehungen - Formularelemente" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.3.3.3 Vorschlag bei Fehler

Was wird geprüft?

Wenn ein Formular Fehlermeldungen erzeugt, müssen diese verständlich sein und Hinweise geben, wie der Fehler zu korrigieren ist.

Warum wird das geprüft?

Bei Formulareingaben kommt es öfters zu Fehlern: Nutzer verschreiben sich oder überspringen benötigte Eingaben.

Wenn das Angebot Nutzereingaben überprüft, sollen die ausgegebenen Fehlermeldungen hilfreich sein und es den Nutzern erleichtern, Eingaben zu korrigieren.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Formulare enthält, welche bei inkorrektem Ausfüllen Fehlermeldungen erzeugen. Dies kann schon während der Eingabe oder erst nach dem Abschicken des Formulars geschehen.

2. Prüfung

Formular unvollständig oder fehlerhaft ausfüllen, etwa durch das Leerlassen von Pflichtfeldern oder das Eingeben syntaktisch nicht korrekter Email-Adressen.

Falls das Abschicken des Formulars eine Fehlermeldung erzeugt: Prüfen, ob Fehlermeldungen oder Korrekturvorschläge verständlich und sinnvoll sind.

Fehlermeldungen oder Korrekturvorschläge können auf verschiedene Weise zur Verfügung gestellt werden, z.B.:

  • Bei Neuanzeige des Formulars werden am Beginn der Ansicht Fehler beschrieben

  • Korrekturvorschläge werden nahe der betroffenen Eingabefelder angezeigt und mit einer geeigneten Technik verknüpft

3. Hinweise

Wenn eine Fehlermeldung auf einer neuen Ansicht ausgegeben wird, wird diese wie ein Zustand der Ansicht unter der Ausgangsansicht mitgeprüft. Geprüft wird auch die Erfüllung anderer relevanter Prüfkriterien.

Bei komplizierten Formaten, z.B. Datum, hilft eine Angabe, in welcher Weise das Datum eingegeben werden soll (z.B. tt.mm.jjjj), um Fehler zu vermeiden.

Wenn Formulare keine Fehlermeldungen erzeugen, ist dies nicht negativ zu bewerten.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Fehlermeldungen sind unklar oder irreführend

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfkriterien

  • Die Identifizierung und Benennung des Fehlers ist Gegenstand des Prüfschritts 11.3.3.1 "Fehlererkennung". Hier geht es um die Angemessenheit und Verständlichkeit der Fehlermeldung(en) selbst.

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques

11.3.3.4 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten)

Was wird geprüft?

Bei wichtigen Dateneingaben (etwa bei finanziellen Transaktionen) gibt es die Möglichkeit, die Dateneingabe rückgängig zu machen oder sie vor dem Abschicken zu überprüfen und zu korrigieren. Erfolgreiche Eingaben werden bestätigt.

Warum wird das geprüft?

Bei jeder Dateneingabe können Fehler passieren. Gerade wenn sich der Prozess nicht rückgängig machen lässt, ist es wichtig, Benutzer dazu anzuhalten, die eingegebenen Daten vor dem Abschicken noch einmal zu überprüfen.

Dies ist für alle Benutzer wichtig. Für Benutzer mit Behinderungen ist jedoch in vielen Fällen das Risiko von Fehleingaben größer. Benutzer mit Legastenie vertauschen häufiger Zahlen, Benutzer mit motorischen Einschränkungen drücken häufiger versehentlich falsche Tastaturtasten. Deshalb ist das Rückgängig-Machen oder Anzeigen, Überprüfen und gegebenenfalls Korrigieren eingegebener Daten für diese Benutzer besonders wichtig.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App-Ansicht Formulare für Transaktionen enthält, durch die Nutzer rechtlich bindende Verpflichtungen eingehen. Dazu gehören Online-Bestellvorgänge und andere finanzielle Transaktionen.

2. Prüfung

Formular mit Beispieldaten ausfüllen und Prozess fortsetzen. Eine der folgenden drei Optionen soll erfüllt sein:

  • Datenanzeige mit Korrekturmöglichkeit, die eingegebenen Daten werden dem Benutzer vor dem Abschicken noch einmal angezeigt, es gibt an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten zu korrigieren

  • Bestätigung. Das Abschicken erfolgt erst nach Bestätigung eines Dialogs, der die Konsequenzen der Transaktion beschreibt

  • Unmittelbare Rückabwicklung, die Transaktion (etwa das Löschen von angelegten Datensätzen) kann unmittelbar rückgängig gemacht werden

3. Hinweise

Eine Checkbox oberhalb des "Abschicken"-Buttons zur Bestätigung der Richtigkeit von Benutzereingaben ist ein wesentlich schwächeres Instrument als die Anzeige der kompletten Eingabe auf einer neuen Ansicht vor dem endgültigen Abschicken des Formulars. Solche Checkboxen werden häufig für formalrechtlich relevante Funktionen genutzt, wie etwa die Bestätigung der Geschäftsbedingungen eines Anbieters. Sie werden deshalb von vielen Benutzern nicht richtig wahrgenommen und routinemäßig gesetzt. Für die Bestätigung wichtiger Eingaben sind sie deshalb weniger geeignet.

Erfolgreiche Eingaben sollten nach dem Abschicken bestätigt werden.

4. Bewertung

Nicht voll erfüllt:

  • Daten werden vor dem Abschicken zum Überprüfen angezeigt, es gibt aber keinen expliziten Button zurück zum Formular, um Daten zu korrigieren oder zu ergänzen

  • Es gibt weder eine Datenanzeige mit Korrekturmöglichkeit noch die Möglichkeit der unmittelbaren Rückabwicklung, zum Bestätigen der Eingabe gibt es keinen Dialog, sondern lediglich eine Checkbox über dem "Abschicken"-Button

  • Nach dem erfolgreichen Abschicken gibt es keine Bestätigung

Nicht erfüllt:

  • Wichtige Daten werden ohne vorherige Datenanzeige, Dialog zur Bestätigung, oder Möglichkeit der sofortigen Rückabwicklung abgeschickt

  • Bei Neuanzeige des Formulars sind bereits gemachte Eingaben gelöscht, die Felder sind wieder leer und müssen erneut ausgefüllt werden

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques

11.4.1 Kompatibel

11.4.1.1 Syntaxanalyse

Was wird geprüft?

Es wird nur geprüft, ob die App über Markup-Sprachen umgesetzte Inhalte enthält (in der Regel sind dies Webviews). In diesem Fall ist der Prüfschritt automatisch erfüllt. Gibt es nur native Inhalte (keine Webviews) ist der Prüfschritt nicht anwendbar.

Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

Das veraltete Erfolgskriterium hinter diesem Prüfschritt verlangte, dass Inhalte, die über Markup-Sprachen umgesetzt werden, folgende Anforderungen erfüllen:

  • sie besitzen vollständige Start- und Endtags

  • sie sind gemäß Spezifikation korrekt verschachtelt

  • sie enthalten keine doppelten Attribute

  • alle ihre IDs sind eindeutig, außer dort wo die Spezifikationen etwas anderes erlauben

Native Inhalte von Apps fallen nicht unter diese Anforderung. Sie wäre prinzipiell anwendbar auf Inhalte in Webviews innerhalb nativer Apps, ist dort aber in der Regel nicht überprüfbar.

Warum wird das geprüft?

Es findet keine inhaltliche Prüfung statt. Die Prüfung der zugrundeliegenden Erfolgskriteriums selbst wird nicht länger als sinnvoll erachtet, da die modernen, in Webviews transparent genutzten User Agents (die Browser) Syntax-Fehler auf einheitliche Weise automatisch korrigieren und Probleme, die durch Verletzungen des HTML Content Models auftreten, in anderen Prüfschritten identifiziert und bewertet werden können. Eine praktische Prüfung ist im Kontexts nativer Apps wegen fehlendem Quelltextzugang und fehlenden Validierungsmöglichkeiten durch Prüfer ohne Zugang zur Entwicklungsumgebung nicht möglich, es sei denn, die HTML-Quellen von Webviews wären dokumentiert und würden außerhalb der App in einem Verfahren für Web-Zugänglichkeit geprüft.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts:

Der Prüfschritt ist prinzipiell nur anwendbar, wenn die App Inhalte in Markup-Sprachen (in der Regel in Webviews) enthält.

2. Prüfung

Es wird lediglich geprüft, ob die App Webviews enthält. Ein sicheres Anzeichen dafür ist die Ausgabe "Webview" bei Fokussierung von Webview-Inhalten, ein weiteres Anzeichen die Ausgabe von Elementen, die in nativen Apps in der Regel nicht vorkommen, z.B. Überschriften auf verschiedenen Ebenen.

3. Hinweise

Wenn nicht eindeutig festzustellen ist, ob die App Webviews enthält, sollte der Prüfschritt mit "nicht anwendbar" bewertet werden.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Die App enthält Webviews.

Nicht anwendbar:

  • Die App enthält keine Webviews (Inhalte in Markup-Sprachen wie HTML).

Quellen

Allgemein

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.4.1.2 Name, Rolle, Wert

Was wird geprüft?

Alle Bedienelemente einer App (also etwa Tasten, oder Formularelemente wie Checkboxen oder Eingabefelder) sollen semantische Informationen (Name, Rolle, ggf. Wert) programmatisch bereitstellen. Dies ermöglicht Hilfsmitteln wie Screenreadern, die Bedeutung und Funktion der Elemente zu kommunizieren. Nutzende können auf diese Weise die Elemente verstehen und bedienen. Bei nativen Elementen, also solchen, die mit den Standardelementen der Entwicklungsumgebungen umgesetzt sind, ist dies in der Regel ohne weiteres Zutun gegeben.

Werden Bedienelemente selbst erstellt (das heißt, es werden keine Standardelemente verwendet), müssen semantische Informationen wie Name, Rolle und Wert gegebenenfalls explizit definiert werden, damit diese an Hilfsmittel übergeben und in der Folge den Nutzenden ausgegeben werden.

Bei Apps wird dazu die Accessibility-Schnittstelle des jeweiligen Betriebssystems genutzt.

Warum wird das geprüft?

Für sehende Nutzende ist die Bedeutung von Bedienelementen in der Regel intuitiv verständlich, besonders, wenn sie konventionell umgesetzt sind und die Bedeutung sich damit aus der Erfahrung ähnlicher Elemente erschließt. Beispiele wären etwa ein Menü-Taste aus drei horizontalen Strichen (das sogenannte "Hamburger"-Icon) oder ein Lupen-Icon zum Auslösen einer Suche. Bei vielen Tasten und Eingabefeldern macht die Beschriftung das Element verständlich.

Menschen, die eine Webseite nicht-visuell nutzen, sind darauf angewiesen, dass Informationen zur Bedeutung eines Elements (Name, Rolle und ggf. Wert) auf einer abstrakten Ebene zur Verfügung stehen und assistive Technologien diese nutzen können. Man bezeichnet das auch als programmatische Ermittelbarkeit. Wenn ein Element, etwa ein grafischer Menü-Schalter für die Navigation, erreicht wird, sollte z.B. an Screenreader-Nutzende ausgegeben werden: "Navigation, Taste, reduziert". "Navigation" ist der hinterlegte Name, "Taste" die Rolle, und "reduziert" der Wert bzw. Zustand. Nutzende wissen dann, dass die Aktivierung dieses Elements ein Navigation einblenden wird (der Zustand der Taste ändert sich dadurch auf "erweitert").

Wenn Bedienelemente mit den von der Entwicklungsumgebung bereitgestellten Standard-Schnittstellen-Elementen umgesetzt werden, sind Rollen und Zustände in der Regel ohne weiteres Zutun programmatisch verfügbar. So sollten in iOS etwa Textfelder über das Standardelement UITextField umgesetzt werden und Tasten als UIButton.

Werden keine Standardelemente genutzt und die Bedienelemente selbst gebaut (etwa eine Grafik wird als Schalter bzw. Taste eingesetzt), gibt es je nach Plattform geeignete Wege, um Namen, Rollen (die Art des Bedienelements) und Werte bzw. typisches Verhalten des Elements programmatisch zu setzen. Wenn das geschieht, ist die Semantik auch bei nicht-visueller Nutzung (beispielsweise beim Einsatz des systemseitigen Screenreaders) verfügbar. Bei IOS dienen zur Hinterlegung eines Namens das Attribut AccessibilityLabel und zur Definition der Rolle und des Zustandes die Accessibility Traits. Bei Android leistet dies das contentDescription-Attribut.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn die App Bedienelemente einsetzt. Aus Sicht der prüfenden Person ist nicht immer zu erkennen, ob Standardelemente der Entwicklungsumgebungen verwendet werden (und damit quasi von Haus aus zugänglich sind) oder von Entwicklerinnen und Entwicklern selbst definiert wurden. Eine Sichtprüfung reicht deshalb nicht aus. Bedienelemente müssen mit dem Screenreader fokussiert und aktiviert werden, um festzustellen, ob die passende Namen, Rollen und Werte vom Screenreader ausgegeben und auch Zustandsänderungen richtig kommuniziert werden.

2. Prüfung

Für eine Prüfung mit VoiceOver / iOS müssen die AI/OCR-Erkennungsfunktionen ausgeschaltet sein (siehe "3. Hinweise").

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Screenreader starten und Fokus mit Hilfe der Wischgeste auf jedes interaktive Element setzen.

  3. Prüfen, ob der Name, wo möglich die Rolle, und wo vorhanden der Wert des Bedienelements vom Screenreader korrekt ausgegeben werden (siehe auch "3. Hinweise").

  4. Gegebenenfalls prüfen, ob der geänderte Wert des Elements (Zustand) nach Eingabe korrekt ausgegeben wird.

3. Hinweise

Der Name identifiziert und bezeichnet ein Element näher. Nutzende von Spracheingabe-Software können beispielsweise eine Schaltfläche mit Hilfe des zugänglichen Namens (der Beschriftung) gezielt ansprechen und bedienen. Ein Screenreader gibt den zugänglichen Namen aus, wenn das Element fokussiert wird. Er ist oft gleichlautend mit der sichtbaren Beschriftung (bzw. dem Label) des Bedienelements, z.B. "Nachname" für ein Eingabefeld.

Beispiele für Rollen sind u.a. "Taste" bzw. "Schalter" oder "Schaltfläche", "Eingabefeld" bzw. "Bearbeitungsfeld", "Suchfeld", "Ausklappliste", und "Markierungsfeld" bzw. "Umschalttaste".

Verglichen mit dem Web ist die Anzahl der verfügbaren Rollen in nativen Apps geringer. Nicht jedes interaktive Element verlangt zwingend die Ausgabe einer Rolle. Bei korrekter Nutzung nativer Elemente (z.B. item in Android) werden jedoch bei aktiviertem Screenreader automatisch Hinweise zur Aktivierung ausgegeben (z.B. "zum Auswählen doppeltippen") - wenn "Nutzungshinweise vorlesen" in den TalkBack-Einstellungen unter "Ausführlichkeit" aktiviert ist.

Der Wert beschreibt z.B. den Inhalt des Bedienelements, z.B. "Müller" bei einem Eingabefeld für Nachnamen. Er vermittelt aber auch den Zustand eines Elements (sofern es unterschiedliche Zustände haben kann), z.B. "ausgewählt" für ein ausgewählten Listeneintrag oder eine angekreuzte Checkbox.

Einstellungen für die Prüfung mit VoiceOver / iOS

Die AI/OCR-Erkennungsfunktionen von VoiceOver müssen ausgeschaltet sein:

  • iOS 14+: Einstellungen > Bedienungshilfen > VoiceOver > VoiceOver-Erkennung. (Diese Funktion wird nur seit iPhone XS/XR-Modellen unterstützt).

  • iOS 13: Einstellungen > Bedienungshilfen > VoiceOver > Verbosität > Sprechen erkannt > Sprechen von erkanntem Text und Bildern.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

Wichtige Bedienelemente sind mit mit benutzerdefinierten Bedienelementen (Custom Controls) umgesetzt, auf eine Nachbildung der Semantik für die Barrierefreiheitsschnittstellen des Systems wurde verzichtet. Name, Rolle bzw., wo vorhanden, Wert werden vom Screenreader nicht korrekt ausgegeben.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung von anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt geht es nicht um die Bewertung der Tastaturbedienbarkeit von selbsterstellten Bedienelementen. Dies ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.1.1 "Tastaturbedienung".

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success criterion

Techniques

General Techniques
Failures

11.4.1.3 Statusmeldungen

Was wird geprüft?

Eine Statusmeldung ist eine Nachricht, die der Ansicht der App dynamisch hinzugefügt wird. Sie informiert Nutzenden beispielsweise über den Erfolg oder das Ergebnis einer Aktion, über den Fortschritt eines Prozesses oder über das Vorkommen von Fehlern.

Wenn Apps visuell eingeblendete Statusmeldungen anzeigen, sollen diese über geeignete Techniken für Nutzenden von assistiven Technologien (Screenreader) ausgegeben werden, ohne dass sie den Fokus erhalten.

Geeignete Rollen und Eigenschaften sind bei nativen Anwendungen Plattform-spezifisch (iOS / iPadOS / Android).

Beispiele für Statusmeldungen:

  • Ware wurde im Shop dem Warenkorb hinzugefügt

  • 3 Bücher der Merkliste hinzugefügt

  • Formular erfolgreich abgeschickt (Erfolgsmeldung)

  • 5 Suchergebnisse (etwa nach Filterung der Ergebnisse)

  • 3 Fehler im Formular

  • Punktestand geändert

  • Seite wird geladen (bei visueller Ladeanzeige/Fortschrittsbalken)

Warum wird das geprüft?

In vielen Nutzungskontexten erhalten sehende Benutzer von Apps Statusmeldungen (einige von ihnen vorübergehend), die Rückmeldungen über das Ergebnis von Interaktionen (wie z.Bdie Anzahl der beim Filtern einer Suchergebnisliste zurückgegebenen Einträge) oder den Erfolg oder Misserfolg von Transaktionen gebenDiese Meldungen sind ebenso wichtig für nicht-visuelle Nutzer und sollten für assistive Technologien verfügbar sein, damit die Nutzer auf sie aufmerksam werden, ohne ihren aktuellen Fokus oder Standpunkt ändern zu müssen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App Statusmeldungen generiert, die nicht den Fokus erhalten. Er ist nicht anwendbar, wenn Meldungen im Zusammenhang mit Kontextänderungen erscheinen, zum Beispiel, wenn nach dem Abschicken eines Formulars (vom Nutzer initiiert) die Ansicht neulädt und dann vor dem Formular eine Fehlermeldung erscheint.

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen.

  2. Statusmeldungen identifizieren. Dafür Eingaben vornehmen, die zur Generierung von Statusmeldungen führen.

  3. Screenreader aktivieren.

  4. Entsprechende Eingaben, die zur Generierung von Statusmeldungen führen, erneut vornehmen.

  5. Wenn die App von sich aus Statusmeldungen generiert, diese Meldungen abwarten.

  6. Prüfen, ob Statusmeldungen beim Erscheinen vom Screenreader ausgegeben werden, ohne dass der Fokus auf die Meldung versetzt wird.

3. Hinweise

Nicht als Statusmeldung gelten:

  • Fehlermeldung über Dialog (Kontextänderung durch Fokusumsetzung)

  • Die Hinzufügung von Bedienelementen, wie z.B. zusätzliche Formularelelemente

4. Bewertung

Prüfschritt erfüllt:

  • Alle Statusmeldungen sind richtig ausgezeichnet und damit programmatisch verfügbar.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach WCAG 2.1

Guideline

Success Criterion

Techniques

Situation A: If a status message advises on the success or results of an action, or the state of an application:

Situation B: If a status message conveys a suggestion, or a warning on the existence of an error:

Situation C: If a status message conveys information on the progress of a process:

Failures

11.5 Barrierefreiheitsdienste

11.5.2.3 Verwendung von Barrierefreiheitsdiensten

Was wird geprüft?

Die App soll für die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen die vom Betriebssystem dazu bereitgestellten Dienste und Schnittstellen nutzen. Nur wenn die App die Barrierefreiheitsanforderungen durch die vom Betriebssystem bereitgestellten Barrierefreiheitsdienste- und -Schnittstellen nicht erfüllen kann, nutzt sie andere Dienste oder Schnittstellen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Warum wird das geprüft?

Damit die Bedienung von Apps mittels assistiver Software möglichst konsistent und in ihrer Funktionalität robust ist, sollten Apps Barrierefreiheitsdienste- und Schnittstellen des Systems nutzen. Solche Dienste sind etwa Screenreader oder Spracheingabe.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar. Es wird hier stichprobenartig geprüft, ob der Barrierefreiheitsdienst Screenreader bei Nutzung der App generell in seinen Funktionen zur Verfügung steht. Es wird nicht geprüft, ob einzelne Elemente korrekt ausgezeichnet sind. Die korrekte Ausgabe von Name, Rolle und Wert muss hier entsprechend nicht erfüllt werden. Dies ist Gegenstand von anderen Prüfschritten, insbesondere 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar".

2. Prüfung

2.1 Generelle Prüfung

  1. Screenreader aktivieren.

  2. Mittels Wischgesten durch die Elemente der App navigieren. Erfolgt eine Ausgabe im Screenreader?

  3. Gibt es im Standardzustand (also ohne explizite Aktivierung durch Nutzende) aktive Sprachausgaben, Vergrößerungsfunktionen oder andere in der App implementierte Funktionen, welche die Nutzung von Barrierefreiheitsdiensten des Betriebssystems beeinträchtigen?

2.2 Webviews

Falls Webviews vorhanden sind: . Wenn möglich, die Quellen der Webviews im mobilen Standard-Browser öffnen und prüfen, ob hier vorhandene Auszeichnungen (etwa Überschriften) auch in der Webview-Ansicht ausgegeben werden.

3. Hinweise

Ob eine Ausgabe auf allen Elementen durchgängig erfolgt, ob also bei Fokussierung interaktiver Elemente Name Rolle und Wert ausgegeben werden, fällt in andere Prüfschritte, insbesondere 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar", 11.1.3.1 "Informationen und Beziehungen" (Prüfschritte a - e), 11.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente", und 11.1.1.1b "Alternativtexte für Grafiken und Objekte".

"Barrierefreiheitsdienste- und Schnittstellen" beziehen sich jedoch nicht nur auf die Umsetzung von Steuerelementen. Auch eingebaute Sprachausgaben oder Vergrößerungsfunktionen sind solche Dienste. Eine App, die z.B. ohne besonderem Grund selbstsprechend ist (eingebaute Sprachausgabe), ohne dass diese App auch mit der System-Sprachausgabe-Software (z.B. VoiceOver und TalkBack) funktioniert, würde diesen Prüfschritt nicht bestehen.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Barrierefreiheitsdienste wie Screenreader sind mit der App generell nutzbar.

Nicht erfüllt:

  • Eine in der App eingesetzte Sprachausgabe verhindert oder beeinträchtigt die Nutzung des nativen Screenreaders.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.3 Use of accessibility services

Where the software provides a user interface it shall use the applicable documented platform accessibility services. If the documented platform accessibility services do not allow the software to meet the applicable requirements of clauses 11.5.2.5 to 11.5.2.17, then software that provides a user interface shall use other documented services to interoperate with assistive technology.

NOTE: The term "documented platform accessibility services" refers to the set of services provided by the platform according to clauses 11.5.2.1 and 11.5.2.2.

It is best practice to develop software using toolkits that automatically implement the underlying platform accessibility services.

Documented platform accessibility services

11.5.2.1 Platform accessibility service support for software that provides a user interface

Platform software shall provide a set of documented platform services that enable software that provides a user interface running on the platform software to interoperate with assistive technology.

Where a user interface concept corresponding to one of the clauses 11.5.2.5 to 11.5.2.17 is supported within the software environment, the platform software should support that requirement. For example, selection attributes from clause 11.5.2.14 (Modification of focus and selection attributes) may not exist in environments that do not allow selection, which is most commonly associated with copy and paste.

NOTE 1: These define the minimum functionality of software providing user interfaces when using platform services.

NOTE 2: In some platforms these services may be called accessibility services, but in some other platforms these services may be provided as part of the user interface services.

NOTE 3: User interface services that provide accessibility support by default are considered to be part of the services provided to conform to this clause (e.g. the service for creating a new user interface element provides role, state, boundary, name and description).

NOTE 4: To comply with this requirement the platform software can provide its own set of services or expose the services provided by its underlying platform layers, if those services conform to this requirement.

NOTE 5: Within specific programming environments, the technical attributes associated with the user interface properties described in clauses 11.5.2.5 to 11.5.2.17 might have different names than those used within the clauses.

11.5.2.2 Platform accessibility service support for assistive technologies

Platform software shall provide a set of documented platform accessibility services that enable assistive technology to interoperate with software that provides a user interface running on the platform software.

Where a user interface concept corresponding to one of the clauses 11.5.2.5 to 11.5.2.17 is supported within the software environment, the platform software should support that requirement. For example, selection attributes from clause 11.5.2.14 (Modification of focus and selection attributes) may not exist in environments that do not allow selection, which is most commonly associated with copy and paste.

NOTE 1: These define the minimum functionality available to assistive technologies when using platform services.

NOTE 2: The definition of platform in clause 3.1 applies to software that provides services to other software, including but not limited to, operating systems, web browsers, virtual machines.

NOTE 3: In some platforms these services may be called accessibility services, but in some other platforms these services may be provided as part of the user interface services.

NOTE 4: Typically these services belong to the same set of services that are described in clause 11.5.2.1.

NOTE 5: To comply with this requirement the platform software can provide its own set of services or expose the services provided by its underlying platform layers, if those services conform to this requirement.

11.5.2.5 Objektinformationen

Was wird geprüft?

Die Eigenschaften von Bedienelementen der App sollen programmatisch ermittelbar sein. Dann können diese zum Beispiel von einen Screenreader sinnvoll ausgegeben werden.

Im Einzelnen sollen die folgenden Eigenschaften programmatisch ermittelbar sein:

  • Name (name) des Bedienelements: Dies kann die Beschriftung sein z.B. "Senden", "Bestellen", Sortieren" usw. Bei Icons (Menü mit Hamburger-Icon, Suchen-Lupe, Filter-Symbol usw.) soll der Name die Funktion bezeichen, also "Menü", "Suchen", "Filtern"

  • Rolle (role) des Bedienelements: Diese gibt den Typ des Bedienelements, z.B. "Taste" (iOS) bzw. Schaltfläche" (Android) oder "Textfeld" (iOS) bzw. "Bearbeitungsfeld" (Android)

  • Zustand (state) oder Wert des Bedienelements: Zum Beispiel "aktiviert"/"nicht aktiviert", "ein"/"aus", ausgewählt / nicht ausgewählt, "67 Prozent"

  • Grenzen (boundary) der Werte eines Bedienelements, z.B. "Prozent" (n von 100) oder Preisspanne 300 - 500

  • Beschreibung (description) des Bedienelements: Dies kann eine zusätzliche Beschreibung des Elements sein

Insbesondere der Status und die Bedienelement-Grenzen (boundaries) sollten nur dann vermittelt werden, wenn diese auch visuell durch das Bedienelement vermittelt werden

Warum wird das geprüft?

Von Bedienelementen visuell vermittelte Informationen sollen auch programmatisch verfügbar sein, damit Hilfsmittel wie Screenreader die Informationen ausgeben können.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn in der App-Ansicht Bedienelemente eingesetzt werden, die nicht vom Betriebssystem bereitgestellt werden (Custom controls, von Entwicklern definierte Bedienelemente). Eine Sichtprüfung reicht dabei nicht aus, da rein visuell nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob es sich um ein Custom Control handelt.

2. Prüfung

Die Anforderung wird bereits durch den Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar" geprüft. Jener Prüfschritt ist weiter gefasst, denn dort wird auch verlangt, dass über Nutzereingaben oder programmatisch geänderte Werte den Hilfsmitteln zur Verfügung stehen. Wenn also bei der Prüfung in 11.4.1.2 bei Bedienelementen im Ausgangszustand Auszeichnungsmängel negativ bewertet werden, wird die Bewertung in diesen Prüfschritt übertragen.

Die in diesem Prüfschritt über Name, Rolle und Wert hinaus genannten Wertgrenzen werden bezüglich ihrer programmatischen Verfügbarkeit explizit in Prüfschritt 11.5.2.7 "Minimale und maximale Werte programmatisch ermittelbar" geprüft.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.5 Object information

Where the software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make the user interface elements' role, state(s), boundary, name, and description programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.6 Zeile, Spalte und Kopfzeilen

Was wird geprüft?

Werden Datentabellen in der App eingesetzt, sollen dessen Zeilen- und Spalten programmatisch ermittelbar sein. Diese Anforderung wird durch den Prüfschritt 11.1.3.1b "Datentabellen richtig aufgebaut" abgedeckt.

Warum wird das geprüft?

Sehbehinderte und blinde Nutzende erschließen sich Datentabellen analytisch und entwickeln anhand der Spalten- und ggf. Zeilen-Überschriften eine Vorstellung vom Aufbau der Tabelle. Wenn es solche semantischen Überschriften gibt (oft sind diese auch visuell hervorgehoben) und Zelleninhalte nur mit diesen zusammen aussagekräftig sind, sollen sie beim Navigieren der Tabellenzellen verfügbar sein. Bei jedem Wechsel zur nächsten Zelle wird dann die jeweils neue Spalten- oder Zeilenüberschrift ausgegeben.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn Tabellen in der App-Ansicht vorhanden sind.

2. Prüfung

Die Prüfung erfolgt in Prüfschritt 11.1.3.1b "Datentabellen richtig aufgebaut" Ergebnisse werden in diesen Prüfschritt übertragen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.6 Row, column, and headers

Where the software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make the row and column of each cell in a data table, including headers of the row and column if present, programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.7 Werte

Was wird geprüft?

Falls für Formularelemente minimale oder maximale Eingabewerte festgelegt sind und visuell vermittelt werden, muss diese Information auch programmatisch verfügbar sein.

Warum wird das geprüft?

Informationen über minimale oder maximale Eingabewerte, die visuell vermittelt werden, sollen für nicht-visuelle Nutzende auch programmatisch ermittelbar sein, um erfolglose Eingaben unzulässiger Werte zu vermeiden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist auf Ansichten mit Formularen anwendbar.

2. Prüfung

  1. Formulare visuell auf Vorhandensein von Feldern oder Reglern für numerische Eingaben überprüfen.

  2. Gibt es visuell vermittelte Begrenzungen der Eingabewerte? Wenn diese visuell verfügbar sind, etwa über Legenden, Beschriftungen oder Textvorbelegungen, müssen minimale bzw. maximale Werte auch für Screenreader ermittelbar sein.

  3. Elemente mit dem Screenreader fokussieren. Visuell verfügbare minimale bzw. maximale Eingabe-Werte und der aktuell eingestellte Wert sollen vom Screenreader ausgegeben werden.

3. Hinweise

Eingabe-Grenzen können auch implizit vermittelt werden. So ist etwa bei Reglern, die nach dem Wert "Prozent" ausgeben, klar, dass Werte auf den Bereich von 0% - 100% eingegrenzt sind.

4. Bewertung

Erfüllt:

Bei Fokussierung des Eingabefelds oder des Reglers werden Grenzen explizit oder mittelbar (etwa über die Ausgabe von Prozent) ausgegeben.

Eher erfüllt:

Eine getrennt fokussierbare, vom Screenreader ausgegebene Beschriftung unmittelbar vor dem Eingabefeld oder Regler informiert über minimale bzw. maximale Eingabe-Werte.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.5.2.7 Values

Where the software provides a user interface, it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make the current value of a user interface element and any minimum or maximum values of the range, if the user interface element conveys information about a range of values, programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.8 Label-Beziehungen

Was wird geprüft?

Bedienelemente, die durch daneben stehende Labels bzw. Texte beschriftet werden, sollen diese Beschriftung programmatisch ermittelbar zur Verfügung stellen oder selbst eine gleichwertige hinterlegte Beschriftung tragen. Diese Art der Beschriftung taucht zum Beispiel häufig bei Formularfeldern auf. Programmatisch ermittelbar ist die Beschriftung des Eingabefelds in diesem Fall, wenn die Beschriftung "Suchen" beim Fokussieren des Eingabefelds mit aktiviertem Screenreader vorgelesen wird. Auch ein Antippen des Elements führt zu dieser Ausgabe.

Warum wird das geprüft?

Screenreader geben die Elemente auf dem Bildschirm nacheinander aus. Den visuellen Zusammenhang zwischen Bedienelement und Beschriftung können Screenreader-Nutzende nicht immer in vergleichbarer Weise herstellen. So werden in manchen Screenreader-Navigationsmodi bestimmte Elemente gezielt durchlaufen, etwa nur Steuerelemente. Wird ein Element, etwa ein Eingabefeld, auf diese Weise fokussiert, soll die programmatisch zugeordnete oder hinterlegte Beschriftung ausgegeben werden. Bedienelemente müssen daher, auch wenn die Zuordnung der Beschriftung visuell klar ist, eine programmatisch ermittelbare Beschriftung haben, um eine effiziente Bedienung zu ermöglichen.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Bedienelemente eingesetzt werden, die lediglich durch andere Bedienelemente auf der Ansicht beschriftet werden.

2. Prüfung

  1. Bedienelemente mit nebenstehender Beschriftung mit dem Screenreader fokussieren.

  2. Falls Texteingabefelder nur durch einen Platzhaltertext beschriftet sind: Platzhaltertext durch eine Eingabe ersetzen, um zu prüfen, ob unabhängig vom ersetzbaren Platzhaltertext ein programmatisch ermittelbarer Name ausgegeben wird.

  3. Wird jeweils die nebenstehende sichtbare Beschriftung (oder eine gleichwertiger, programmatisch hinterlegter Name) ausgegeben?

3. Hinweise

  • Im Wesentlichen gleicht die Prüfung in diesem Prüfschritt der Prüfung in Prüfschritt 11.1.3.1d "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar". In der Regel kann einfach auf diesen Prüfschritt verwiesen werden und die gleiche Bewertung vergeben werden.

  • Damit die Beschriftungsinformation nicht doppelt gepflegt werden muss (sichtbare Beschriftung und Accessibility-Label), sollten Bedienelemente ohne Beschriftung programmatisch auf deren nebenstehende Beschriftung verweisen. Sobald sich die Beschriftung ändert, erhält das Bedienelement ohne sichtbare Beschriftung dann ebenfalls ein aktualisiertes Accessibility-Label. So kann beim Fokussieren des Bedienelements ohne sichtbare Beschriftung die aktuelle Beschriftung ausgeben werden. Diese Art, ein Accessibility-Label bereitzustellen, ist robuster als die separate Pflege von sichtbarer Beschriftung und einem Accessibility-Label.

  • Ob das vom Screenreader ausgegebene Accessibility-Label wirklich vom beschriftenden Element stammt oder getrennt als AccessibilityLabel hinterlegt ist, kann nicht festgestellt werden, wenn beide gleichlautend sind.

  • Es wird hier nicht negativ bewertet, wenn die programmatische und die sichtbare Beschriftung nicht identisch sind bzw. die sichtbare Beschriftung nicht im zugänglichen Namen enthalten ist. Dies ist Gegenstand von Prüfschritt 11.2.5.3 "Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens".

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Bei Fokussierung von Bedienelementen mit nebenstehender Beschriftung wird diese Beschriftung als Name ausgegeben.

  • Ein gleichwertiger, programmatisch hinterlegter Name wird bei Fokussierung des Bedienelements ausgegeben.

Quellen

Allgemein

iOS

Android

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung des Prüfschritts

In Prüfschritt 11.2.5.3 "Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens" wird geprüft, ob die sichtbare Beschriftung im programmatisch ermittelbaren Namen des Bedienelements vorkommt. Es kann also Fälle geben, wo dieser Prüfschritt erfüllt ist, da statt der Verknüpfung der sichtbaren Beschriftung eine hinterlegte gleichwertige Beschriftung programmatisch ermittelbar ist, jedoch Prüfschritt 11.2.5.3 nicht erfüllt wäre, wenn die exakte Zeichenfolge der sichtbaren Beschriftung nicht im programmatisch ermittelbaren Namen vorkommt.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.8 Label relationships

Where the software provides a user interface it shall expose the relationship that a user interface element has as a label for another element, or of being labelled by another element, using the services as described in clause 11.5.2.3, so that this information is programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehungen

Was wird geprüft?

Visuell dargestellte Hierarchien (Eltern-Kind Beziehungen) sollten grundsätzlich auch für den Screenreader-Nutzer erfahrbar sein. Der Einsatz programmatisch ermittelbarer Hierarchien ist allerdings bei iOS- und Android-Apps recht beschränkt.

Die am häufigsten anzutreffende programmatisch ausgegebene Hierarchie, sowohl bei Android als auch iOS, ist die von Tab-Leisten (Tabs für die Navigation zu App-Bereichen) bzw. Werkzeugleisten (Toolbars) zum Aufruf von Funktionen, sowie von Reiter-Widgets (Tab Panels).

Wenn Einträge in Navigations-Menüs bei Aktivierung Untermenüs in einem akkordion-artigen Einblendbereich oder einer weiteren Ansicht aufrufen, kann diese Hierarchie über den Ausklapp-Zustand der Menüeinträge vermittelt werden: so wird etwa bei erweiterbaren Menüeinträgen der iOS-Pages-App "reduziert" ausgegeben. Ein anderes Beispiel ist das Menü der Guardian-App (unter iOS). Dieses Pattern ist jedoch selbst bei iOS- und Android System-Apps selten genutzt: meist erfolgt lediglich die Ausgabe "Schalter", das Untermenü ersetzt das Hauptmenü, ein Zurück-Schalter führt zum Hauptmenü zurück. Die Vermittlung der Eltern-Kind Hierarchie lässt sich deshalb schwerlich generell bei Navigationsmenüs von Apps einfordern. Zuweilen erfolgt bei Android-Navigationsmenüs die Ausgabe der Anzahl von Einträgen im sichtbaren Bereich (d.h. nicht die tatsächliche Anzahl) - und dies nicht mehr bei wiederholtem Ansteuern der Liste.

Andere visuell listenartige oder kachelartige Strukturen treten in nativen Apps meist als Ansammlungen von Tasten bzw. Schaltern auf und vermitteln programmatisch weder die visuell erfahrbare Eltern-Kind Beziehung noch die Anzahl von Kindelementen oder deren Position in der Gruppe. Elemente mit Rollen wie "Popup-Fenster" (Android), "Liste" (Android) oder "Auswahl" (iOS) nennen bei Aufruf die Eltern-Rolle, jedoch meist nicht die Anzahl fokussierter Kind-Elemente. Unter iOS lassen sich gelegentlich hierarchische Indices über die Rotor-Option "Wert anpassen" mittels vertikaler Wischgesten navigieren - so etwa etwa der Abschnittsindex in der iOS-App Kontakte.

Sonderfall Webviews

Viele Informations-Apps binden in großem Umfang Webviews ein. In den mobilen Screenreadern entspricht die Ausgabe von Eltern Kind-Elementen hier meist der Ausgabe bei Websites in Browsern. Visuelle Listen, die nicht mit Listen-Markup umgesetzt sind, sind dann in Prüfschritt 11.1.3.1b zu bewerten. Die Ausgabe zu hierarchischen Elementen wie Listen uneinheitlich. Oft wird nicht die Anzahl von Listenelementen ausgegeben, manchmal jedoch "Anfang der Liste" (iOS) oder "In der Liste" (Android). Bei iOS gibt über die Rotor-Einstellungen die Möglichkeit zum Navigieren zwischen mehreren Listen. Unter Android kommt es häufig zur Ausgabe der Anzahl von Einträgen in Listen. Die Ausgabe stimmt aber nicht immer mit der tatsächlichen Anzahl überein, sondern bezieht sich unter Umständen auf die jeweils im Viewport sichtbaren Elemente. Eine Navigationsmöglichkeit zwischen den Eltern-Listen über Kurzbefehl besteht bei Android nicht.

Warum wird das geprüft?

Wenn hierarchische Interface-Strukturen und damit Eltern-Kind Beziehungen programmatisch ermittelbar sind, haben nicht-visuelle Nutzende einen besseren Überblick über das Interface und seine Strukturen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Da die programmatische Ermittelbarkeit von Eltern-Kind Beziehungen in Apps generell eingeschränkt ist und über die Auszeichung von Tablisten hinaus kaum anzutreffen ist, wird das Fehlen programmatisch ermittelbarer Hierarchien bei Listenansichten oder Navigationsmenüs zurzeit nicht negativ bewertet.

Der Prüfschritt wird also nur auf Tableisten und Toolbars (meist im Fußbereich der App) sowie auf Reiter-Widgets angewandt. Hier sollte der Screenreader bei Fokussierung des Kind-Tabs die Position des Tabs und die Anzahl der Tabs im Eltern-Element ausgeben.

2. Prüfung

Mittels Screenreader prüfen, ob bei Tableisten, Toolbars und Reiter-Widgets die Position des Tab-Elements sowie die Gesamt-Anzahl von Tabs vermitteln (z.B. "Suchen, Tab, 5 von 5", oder "Ausgewählt, Aktuelle Tickets, Tab 1 von 2").

3. Hinweise

Nicht negativ zu bewerten ist, wenn das Eltern-Element selbst nicht benannt ist bzw. bei der Fokussierung eines Kind-Elements nicht der Name oder Rolle des Eltern-Elements ausgegeben wird. Für Eltern-Elemente (List views, Table views, Collections) ist eine solche Ausgabe nicht generell sinnvoll oder ggf. sogar störend. Der Screenreader VoiceOver im MacOs/Safari Browser und unter iOS/Safari unterdrückt die Listensemantik, wenn die Liste nicht über Listenpunkte oder Nummerierung auch visuell als Liste gestaltet ist. Einiges spricht dafür, dass die Gestalung hier die semantische Ausgabe beeinflusst, einiges spricht dagegen (vergl. den Artikel "Fixing" Lists in den Quellen). Dafür spricht, dass eine möglicherweise lästige und nicht nützliche Screenreader-Ausgabe unterbleibt. In anderen Fällen (und für andere Nutzende) kann es relevant sein, die Anzahl der Listenelemente zu mitgeteilt zu bekommen. Das Fehlen von Listenauszeichung auf Elementen, die nicht visuell als Liste ausgezeichnet sind, sollte in diesem Püfschritt nicht negativ bewertet werden.

Android-Prüfung: In den TalkBack-Einstellungen sollte unter "Ausführlichkeit" die Optionen "Listen- und Rasterinformationen vorlesen" aktiviert sein.

4. Bewertung

Eher erfüllt:

Elemente in Listen, Tableisten, Toolbars oder Reiter-Wigets vermitteln nicht ihre Position innerhalb des Eltern-Elements und die Anzahl der Kind-Elemente in der Leiste (die Verfügbarkeit von Name, Rolle und Wert gehört zu Prüfschritt 11.4.1.2 und wird dort bewertet).

Nicht erfüllt:

Schalter in Tableisten vermitteln unrichtige Informationen zu Eltern-Kind Beziehungen - z.B. "Suchen, Tab, 1 von 1", obwohl mehrere Tabs in der Tableiste vorhanden sind. (Fehlende Namen, Rollen und Werte sind ansonsten bei 11.4.1.2 zu bewerten.)

Quellen

  • "Fixing" Lists (Blog-Artikel von Scott o’Hara, aktualisiert am 30.01.2023)

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.5.2.9 Parent-child relationships

Where the software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make the relationship between a user interface element and any parent or children elements programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.10 Text

Was wird geprüft?

Wenn eine App Text enthält, soll der Text für Screenreader-Nutzende zugänglich sein. Wenn Apps die Bearbeitung von Text bieten und die Auszeichnung von Texten unterstützen (etwa die Setzung der Textattribute fett oder kursiv), sollen diese Textattribute auch für Hilfsmittelnutzende verfügbar sein.

Außerdem müssen Screenreader-Nutzende herausfinden können, welche Informationen gerade auf dem Display angezeigt werden (Viewport).

Warum wird das geprüft?

Texte in einer App müssen nicht nur sichtbar, sondern auch für Hilfsmittel-Nutzende zugänglich sein. Wenn eine App Möglichkeiten der Textverarbeitung bietet, sollen Hilfsmittel-Nutzende Textattribute erkennen, also auslesen können.

Die App soll sowohl sequenziell als auch über direkte Touchberührung bedienbar sein, z.B. wenn der Ort von Bedienelementen bekannt ist und so die Navigation abgekürzt werden kann. Dafür ist es wichtig, dass sequenziell erreichte Inhalte auch im Viewport angezeigt werden, so dass sie über Touch erreichbar sind.

Wenn screenreader-fokussierte Inhalte auch gleichzeitig im Viewport sichtbar sind, erleichtert das auch die Kommunikation mit sehenden Nutzenden, zum Beispiel in einem schulischen oder Ausbildungskontext.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Apps Texte enthalten. Die zusätzliche Prüfung der Textauszeichnung ist für Elemente anwendbar, für die Apps Textbearbeitungsfunktionen bieten.

2. Prüfung

2.1 Prüfung der Textausgabe

  1. Screenreader aktivieren

  2. Vom Beginn der Ansicht bis zum Ende alle Textinhalte mit Wischgesten durchlaufen

  3. Prüfen, ob alle sichtbaren Elemente auch vom Screenreader ausgegeben werden

  4. Prüfen, ob im Fortgang der Fokusversetzung über Wischgeste die Ansicht ggf. scrollt, um die Inhalte bei Fokussierung im Viewport anzuzeigen. (Der Screenreader-Fokus sollte immer im Viewport sichtbar bleiben).

  5. Auf Geräten mit Touch-Display können die sichtbaren Textinhalte angetippt werden, die Ausgabe des Screenreaders sollte dem sichtbaren Textinhalt entsprechen.

2.2 Prüfung der Textauszeichnung

Falls die Software grundsätzlich Möglichkeiten bietet, Text-Attribute zu ändern (z.B. Text zu fetten, kursiv zu setzen oder zu unterstreichen) prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, diese Textattribute mittels Screenreader auszulesen. Dies ist meist nur bei Textbearbeitungsprogrammen der Fall.

2.2.1 Prüfung der Textauszeichnung in iOS / VoiceOver
  1. Gibt es editierbaren Text mit Optionen, Text-Attribute zu ändern? Falls ja:

    • Über Rotor-Option 'Textauswahl' über horizontale Wischgeste einen kleinen Textbereich mit gesetztem Textattribut (etwa Fettung) auswählen.

    • Im Rotor schauen, ob die Option "Aktionen" und darin (vertikale Wischgeste) die Option "Textformat" verfügbar ist. Diese durch Doppeltippen aufrufen.

    • Alternativ kann auch ein Pop-Up-Menü zur Auswahl von Bearbeitungsoptionen ("Ausschneiden" / "Kopieren", usw.) einschließlich "Format" erscheinen. Hier würde dann etwa "Fett / Umschalttaste / ein" ausgegeben, um den gefetteten Zustand des ausgewählten Textes auszugeben.

    • Prüfen, ob das Textformat richtig ausgegeben wird.

  2. Falls nein, Prüfung abbrechen.

2.2.2 Prüfung Textauszeichnung in Android
  1. Gibt es editierbaren Text mit Optionen, Text-Attribute zu ändern? Falls ja:

    • Auswählen: "Talkback-Menü" (mit drei Fingern tippen) > "Bearbeitungsoptionen" > "Auswahlmodus starten oder beenden".

    • Mit vertikalen Wischgesten Text auswählen.

    • Wenn in der App vorhanden, Bedienelement für Textauszeichnung fokussieren (etwa "B" für "fett") und überprüfen, ob der Zustand richtig ausgegeben wird.

    • Über Talkback-Menü > Aktionen > "Formatierung der aktuellen Auswahl vorlesen" prüfen, ob der Stil des Textes korrekt ausgegeben wird.

  2. Falls nein, Prüfung abbrechen.

3. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Sichtbare informative Text-Inhalte werden nicht vom Screenreasder ausgegeben.

  • Screenreader-fokussierte Inhalte werden nicht im Viewport angezeigt.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.5.2.10 Text

Where the software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make the text contents, text attributes, and the boundary of text rendered to the screen programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.11 Liste der verfügbaren Handlungen

Was wird geprüft?

Wenn in der App Funktionen (bzw. Aktionen) angeboten werden, müssen diese auch für Screenreader-Nutzende ermittelbar sein.

Für einfache interaktive Elemente ist die primäre Aktion in der Regel über Beschriftung und Rolle ausreichend klar, etwas "Senden - Schaltfläche" oder "Nutzungsbedingungen - Link". Bei manchen Elementen sind weitere Aktionen verfügbar, besonders bei gruppierten Elementen. Für diese ist zu prüfen, welche Aktionen grundsätzlich auf dem Element durchführbar sind, und ob diese Aktionen auch über den Screnreader ausgegeben werden. (Im Prüfschritt 11.5.2.12 wird erfasst, ob sie auch aktivierbar, also ausführbar sind.)

  • Ein Beispiel für ein Element mit verschiedenen Aktionen ist ein Listeneintrag in einer Mail-App. Während die primäre Aktion die jeweilige Mail anzeigt, können die einzelnen Mails in der Liste z.B. durch Wischgesten gelöscht, markiert oder archiviert werden. Die gleiche Funktionen müssen über Screenreader-Nutzende verfügbar sein - zum Beispiel über die Auswahl aus angebotenen Aktionen über verikale Wischbewegungen, gefolgt von Doppeltippen.

  • Ein anders Beispiel: Eine Karte mit gruppierten Inhalten - etwa eine Nahverkehrsverbindung mit Abfahrtszeit, Fahrtdauer, Verkehrsmittel, und Ticketpreis - wird als ein Fokuspunkt vom Screenreader erreicht. Doppeltipp-Aktivieren geht zu einer Detail-Ansicht der Verbindung. Über den Aufruf einer hinterlegten Aktion kann aber auch ein Ticken-Kaufen-Ansicht erreicht werden, der in der Ansicht ohne Screenreader durch Antippen des Preises innerhalb der Karte erreicht wird.

  • Ein drittes Beispiel: Bei Fokussierung von Text in Eingabefeldern gibt es Bearbeitungsoptionen (z.B. Text auswählen, Kopieren, Ausschneiden, Einfügen). Diese Funktionen müssen auch für den Screenreader erreichbar sein: das heißt, angesagt werden und damit zur Aktivierung angeboten werden.

Warum wird das geprüft?

Screenreader-Nutzende sollen den gleichen Funktionsumfang zur Verfügung haben wir andere Nutzende. Dazu müssen nicht nur die primären Funktionen, etwa Aufrufen einer Detailansicht, sondern auch sekundäre Funktionen wie Löschen, Markieren, Liken, Ablegen, Verschieben, Teilen, Editieren usw. verfügbar sein.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht interaktive Elemente enthält.

2. Prüfung

2.1 iOS

  1. Elemente mit aktivertem VoiceOver über Wischgesten durchlaufen.

  2. Elemente fokussieren, die nicht klar nur einer Aktion zuzuordnen sind und ggf. mehrere getrennte Aktionen aufrufen könnten (das ist oft bei gruppierten Elementen wie Listen- oder Rastereinträgen und bei Karten der Fall)

  3. Mit der VoiceOver-Rotor-Einstellung "Aktionen" und vertikalen Wischgesten und ggf. Aktivieren über Doppeltippen prüfen, ob Aktionen auf diesem Element im nächsten Schritt (oder in weiteren Schritten) erreichbar sind.

  4. Sind alle visuell verfügbaren Funktionen auch bei Nutzung von VoiceOver erreichbar?

2.2 Android

  1. Elemente mit aktiviertem Talkback über Wischgesten durchlaufen.

  2. Elemente fokussieren, die nicht klar einer einzigen Aktion zuzuordnen sind und ggf. mehrere getrennte Aktionen aufrufen könnten (das ist oft bei gruppierten Elementen wie Listen- oder Rastereinträgen und bei Karten der Fall).

  3. Über gestische Eingaben (Doppeltippen, vertikale Wischgesten, usw.) prüfen, ob Aktionen auf diesem Element im nächsten Schritt (oder in weiteren Schritten) erreicht werden können. Die Verfügbarkeit kann ggf. über die Ausgabe "Aktionen verfügbar" kommuniziert werden, oder auch (nach Vorlesen des Elements) über die Ausgabe zweier verschiedener Gesten, etwa "Zum Auswählen doppeltippen, Zum Tickets kaufen doppeltippen und halten".

  4. Sind alle visuell verfügbaren Funktionen auch bei Nutzung von TalkBack erreichbar?

3. Hinweise

3.1 Allgemeine Hinweise

  • Manche Funktionen sind erst über mehrere Schritte erreichbar, z.B. über Aktivieren von Optionen wie "mehr" oder "weitere" und dann folgende Auswahlen. Es ist nicht erforderlich, dass der Weg zur Funktion mit und ohne Nutzung des Screenreaders gleich ist bzw. die gleiche Anzahl von Schritten beinhaltet.

  • Manchmal sind einzelne interaktive Elemente innerhalb gruppierter Elemente nicht über Wischgesten getrennt fokussierbar. Das ist zu akzeptieren, solange die entsprechende Funktion über den Ausruf von Aktionen auf dem Element erreicht werden kann.

3.2 Hinweise zur Teamprüfung

Hier ist bei der Teamprüfung (nicht-visuelle Prüfende mit sehender Assistenz) beim Durchlaufen der Ansichten und Elemente genau darauf zu achten, ob visuell angebotene Interaktioen, die nicht getrennt fokussiert werden, über den Aufruf von Aktionen mit den jeweiligen Mitteln unter iOS u. Android erreichbar sind.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.5.2.11 List of available actions

Where the software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make a list of available actions that can be executed on a user interface element, programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.12 Ausführung der verfügbaren Handlungen

Was wird geprüft?

Die im Prüfschritt 11.5.2.11 "Aktionen programmatisch ermittelbar" genannten Aktionen müssen auch mittels Hilfstechnologie ausführbar sein.

Wenn in der App Funktionen (bzw. Aktionen) ermittelbar sind, müssen diese auch für Screenreader-Nutzende aktivierbar sein.

  • Ein Beispiel für ein Element mit verschiedenen Aktionen ist ein Listeneintrag in einer Mail-App. Während die primäre Aktion die jeweilige Mail anzeigt, können für die einzelnen Mails in der Liste auch weitere Aktioben, wie Löschen, Markieren oder Archivieren, aufgerufen werden, z.B. durch vertikale Wischgesten. Wenn eine solche Aktion ausgegeben wird, muss sie auch mit dem Screenreader aktivierbar sein, z.B Doppeltippen.

  • Ein anders Beispiel: Eine Liste von gruppierten Inhalten - etwa eine Nahverkehrsverbindung mit Abfahrtszeit, Fahrtdauer, Verkehrsmittel, und Ticketpreis - wird als ein Fokuspunkt vom Screenreader erreicht. Doppeltipp-Aktivieren geht zu einer Detail-Ansicht der Verbindung. Über den Aufruf einer hinterlegten Aktion, zum Beispiel über vertikale Wischgesten, wird eine Ticken-Kaufen-Ansicht ausgegeben, die in der Ansicht ohne Screenreader durch Antippen des Preises erreicht wird. Diese muss nach Ausgabe der Aktion auch aktivierbar sein, etwa durch Doppeltippen.

  • Ein drittes Beispiel: Bei Fokussierung von Text in Eingabefeldern gibt es Bearbeitungsoptionen (z.B. Text auswählen, Kopieren, Ausschneiden, Einfügen). Diese Funktionen müssen nach Ausgabe auch für Screenreader-Nutzende aktivierbar sein.

Warum wird das geprüft?

Screenreader-Nutzende sollen den gleichen Funktionsumfang zur Verfügung haben wir andere Nutzende. Dazu gehören nicht nur die primären Funktionen, etwa Aufrufen einer Detailansicht, sondern auch sekundäre Funktionen wie Löschen, Markieren, Liken, Ablegen, Verschieben, Teilen oder Editieren.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht interaktive Elemente enthält bei denen vom Screenreader über die Rolle (Link, Schalter) oder die Ansage einer sekundären Funktion (Details aufrufen, Markieren, Löschen, Bearbeiten, usw.) eine Funktion ermittelbar ist.

2. Prüfung

2.1 iOS

  1. Die Prüfung ergänzt den in Prüfschritt 11.5.2.11 beschriebenen Ablauf. Alle von Voiceover ausgegebenen Aktionen müssen auch aktivierbar sein, in der Regel durch Doppeltippen an beliebiger Stelle auf dem Display.

  2. Wird die programmatisch verfügbare Funktion nach Aktivierung auch ausgeführt?

2.2 Android

  1. Die Prüfung ergänzt den in Prüfschritt 11.5.2.11 beschriebenen Ablauf. Alle von Talkback ausgegebenen Aktionen müssen auch aktivierbar sein, zum Beispiel durch Doppeltippen an beliebiger Stelle auf dem Display.

  2. Manchmal sind mehrere Aktivierungsgesten verfügbar die bei Fokussierung des Elements ausgegeben werden, etwa "Zum Auswählen doppeltippen, Zum Tickets kaufen doppeltippen und halten".

  3. Wird die programmatisch verfügbare Funktion nach der entsprechenden Aktivierung auch ausgeführt?

3. Hinweise

3.1 Hinweise zur Teamprüfung

Wenn mit dem Screenreader nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, ob bei Aktivierung die Interaktion erfolgtreich war (etwa durch Meldung eines geänderten Zustands), sollte dies bei einer Teamprüfung (nicht-visuelle Prüfende mit sehender Assistenz) dies ggf. visuell überprüft werden.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.5.2.12 Execution of available actions

Where permitted by security requirements, software that provides a user interface shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, allow the programmatic execution of the actions exposed according to clause 11.5.2.11 by assistive technologies.

NOTE 1: In some cases the security requirements imposed on a software product may forbid external software from interfering with the ICT product. Examples of systems under strict security requirements are systems dealing with intelligence activities, cryptologic activities related to national security, command and control of military forces.

NOTE 2: Assistive technologies may be required to maintain the same level of security as the standard input mechanisms supported by the platform.

11.5.2.13 Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute

Was wird geprüft?

Bei Interface-Elementen der App, die Texteingaben und Textbearbeitung vorsehen, muss die Position des Fokus bzw. der Texteinfügemarke und sowie die Textauswahl für Hilfsmitteltechnologien programmatisch verfügbar sein. Geprüft wird dies mithilfe der integrierten Screenreader VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android) und der Aktivierung der jeweiligen Gesten-Befehle für Fokusversetzung und Textauswahl.

Ob sich Cursor-Position und die Textauswahl ändern lassen, ist Gegenstand des Prüfschritts 11.5.2.14. Beide Prüfschritte gehören eng zusammen, die Prüfung ist im Wesentlichen identisch.

Warum wird das geprüft?

Die Textbearbeitung und die dazugehörigen Funktionen wie die Positionierung des Cursors und die Festlegung der Textauswahl sollen auch für Hilfsmittel-Nutzende verfügbar sein.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist nur auf Interface-Elemente anwendbar, die die Eingabe und Bearbeitung von Text vorsehen. In der Regel sind dies einzeilige oder mehrzeilige Textfelder in Formularen, oder auch editierbare Felder in Lückentexten.

2. Prüfung

  • Wird die Fokusposition innerhalb von Textfeldern oder auswählbaren Textbestandteilen der App vom Screenreader ausgegeben?

  • Unterstützt der Inhalt, soweit verfügbar, die vom System und Screenreader vorgesehenen Mechanismen der Textauswahl hinsichtlich der Ansage (an welcher Position befindet sich die Texteinfügemarke, welcher Text ist ausgewählt)?

2.1 iOS / VoiceOver

  1. Sicherstellen, dass in den VoiceOver-Einstellungen unter "Rotor" die Optionen "Zeichen" und "Textauswahl" aktiviert sind. Dann VoiceOver aktivieren.

  2. Ein Textfeld über horizontale Wischgeste fokussieren und durch Doppeltippen aktivieren. Es wird in der Regel "Einfügemarke am Ende" angesagt. (Doppeltippen ändert die Cursorposition von Ende zu Anfang und umgekehrt.) Wenn kein Text im Textfeld vorhanden ist, etwas Text eingeben.

2.1.1 Prüfung Fokusversetzung in iOS / VoiceOver
  1. Den VoiceOver-Rotor auf "Zeichen" stellen.

  2. Steht der Cursor am Anfang, soll vertikales Wischen nach unten die Cursor-Position um ein Zeichen nach rechts verschieben. Das Zeichen vor dem Cursor wird ausgegeben. Steht der Cursor am Ende, soll vertikales Wischen nach oben die Cursor-Position um ein Zeichen nach links verschieben. Das Zeichen nach dem Cursor wird ausgegeben.

2.1.2 Textauswahl in iOS / VoiceOver
  1. Den VoiceOver-Rotor auf "Textauswahl" stellen. Ggf. über vertikales Wischen die Textauswahl auf "Zeichenauswahl" stellen.

  2. Steht der Cursor am Ende, soll horizontales Wischen nach links die Auswahl um je ein weiteres Zeichen erweitern. Steht der Cursor am Anfang, geschieht die Auswahl über horizontales Wischen nach rechts. Die Auswahl wird ausgegeben.

  3. Alternative Text-Auswahl: Zoom-Geste (Pinch-Geste bzw. Finger auseinander ziehen / zusammen ziehen) anwenden, entsprechend werden Zeichen/Worte fortschreitend ausgewählt und ausgegeben.

2.2 Android / TalkBack

  1. TalkBack aktivieren

  2. Ein Textfeld über horizontale Wischgeste fokussieren und ggf. durch Doppeltippen aktivieren (ist der Bearbeitungsmodus aktiv, wird "in Bearbeitung" ausgegeben). Wenn kein Text im Textfeld vorhanden ist, etwas Text eingeben. (Die Cursorposition lässt sich über das Talkback-Menü (Aufruf: mit drei Fingern tippen) und dann Auswahl von "Aktionen" ändern: "Cursor an den Anfang verschieben" an bzw. "Cursor ans Ende verschieben").

2.2.1 Prüfung Fokusversetzung in Android / Talkback
  1. Über eine Dreifinger-Wischgeste die Einstellung "Zeichen" wählen.

  2. Die Cursorposition sollte sich nun über eine vertikale Einfinger-Wischgeste durch nach-Unten-Wischen nach rechts und durch Nach-Oben-Wischen nach links verschieben lassen.

2.2.2 Prüfung Textauswahl in Android / Talkback
  1. Der Bearbeitungsmodus wird durch 2-Finger-Doppeltippen und Halten aktiviert bzw. wieder deaktiviert. Eine Alternative ist die Auswahl über das Talkback-Menü (Aufruf: mit drei Fingern tippen), Auswahl von "Aktionen", dann Auswahl von "Auswahlmodus starten oder beenden").

  2. Der Text lässt sich nun durch vertikale Wischgesten zeichenweise oder auch wortweise auswählen. Über die vertikale Dreifinger-Wischgeste lässt sich der jeweilige Auswahlmodus ändern.

3. Hinweise

  • Die Hinweise beziehen sich auf die aktuellen Betriebssystem- und Screenreader-Versionen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Prüfschritts (Android 13 / iOS 16). Ggf. ändern sich die Gesten für die Versetzung des Fokus und die Auswahl von Text mit neuen Versionen von VoiceOver und TalkBack. Es wird empfohlen, ggf. die aktuelle Dokumentation zu den Bedienungshilfen zu konsultieren.

  • Manche Android-Geräte bzw. ältere Talkback-Versionen unterstützten auch die Verschiebung der Cursor-Position über die physischen Tasten am Geräterand zum Lauter/Leiser-Stellen des Tons.

4. Bewertung

Erfüllt:

Bei Versetzung des Fokus wird die Position vom Screenreader ausgegeben. Bei Auswahl von Text wird der ausgewählte Text vom Screenreader ausgegeben.

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

Die Textauswahl kann je nach Screenreader und Betriebssystem unterschiedlich sein. In diesem Prüfschritt geht es darum, ob die aktuelle Position des Fokus und der aktuell ausgewählte Text ausgegeben werden. In 11.5.2.14 wird dagegen bewertet, ob die Position des Fokus und die Auswahl des Texts geändert werden kann.

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.5.2.13 Tracking of focus and selection attributes

Where software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, make information and mechanisms necessary to track focus, text insertion point, and selection attributes of user interface elements programmatically determinable by assistive technologies.

11.5.2.14 Änderung des Fokus und der Auswahlattribute

Was wird geprüft?

Bei Interface-Elementen der App, die eine Textauswahl (etwa zum Kopieren), Texteingaben oder Textbearbeitung vorsehen, muss die Position des Fokus bzw. der Texteinfügemarke und sowie die Textauswahl auch für Hilfsmitteltechnologien änderbar sein. Geprüft wird dies mithilfe der integrierten Screenreader VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android) und der Aktivierung der jeweiligen Gesten-Befehle für Fokusversetzung und Textauswahl.

Ob die geänderte Cursor-Position bzw. Textauswahl programmatisch ausgegeben wird, ist Gegenstand des Prüfschritts 11.5.2.13. Beide Prüfschritte gehören eng zusammen, die Prüfung ist im Wesentlichen identisch.

Warum wird das geprüft?

Die Textbearbeitung und die dazugehörigen Funktionen wie die Positionierung des Cursors und die Festlegung der Textauswahl sollen auch für Hilfsmittel-Nutzende verfügbar sein.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist nur auf Interface-Elemente anwendbar, die die Eingabe und Bearbeitung von Text vorsehen. In der Regel sind dies einzeilige oder mehrzeilige Textfelder in Formularen, oder auch editierbare Felder in Lückentexten.

2. Prüfung

  • Lässt sich mit aktiviertem Screenreader innerhalb von Textfeldern die Fokusposition ändern und die Textauswahl ändern (erweitern / verringern)?

  • Unterstützt der Inhalt, soweit verfügbar, die vom System und Screenreader vorgesehenen Mechanismen für die Änderung der Fokusposition und der Textauswahl?

2.1 iOS / VoiceOver

  1. Sicherstellen, dass in den VoiceOver-Einstellungen unter "Rotor" die Optionen "Zeichen" und "Textauswahl" aktiviert sind. Dann VoiceOver aktivieren.

  2. Ein Textfeld über horizontale Wischgeste fokussieren und durch Doppeltippen aktivieren. Es wird in der Regel "Einfügemarke am Ende" angesagt. (Doppeltippen ändert die Cursorposition von Ende zu Anfang und umgekehrt.) Wenn kein Text im Textfeld vorhanden ist, etwas Text eingeben.

2.1.1 Prüfung Fokusversetzung in iOS / VoiceOver
  1. Den VoiceOver-Rotor auf "Zeichen" stellen.

  2. Steht der Cursor am Anfang, soll vertikales Wischen nach unten die Cursor-Position um ein Zeichen nach rechts verschieben. Das Zeichen vor dem Cursor wird ausgegeben. Steht der Cursor am Ende, soll vertikales Wischen nach oben die Cursor-Position um ein Zeichen nach links verschieben. Das Zeichen nach dem Cursor wird ausgegeben.

2.1.2 Textauswahl in iOS / VoiceOver
  1. Den VoiceOver-Rotor auf "Textauswahl" stellen. Ggf. über vertikales Wischen die Textauswahl auf "Zeichenauswahl" stellen.

  2. Steht der Cursor am Ende, soll horizontales Wischen nach links die Auswahl um je ein weiteres Zeichen erweitern. Steht der Cursor am Anfang, geschieht die Auswahl über horizontales Wischen nach rechts. Die Auswahl wird ausgegeben.

  3. Alternative Auswahl über Spreizgeste: Die Textauswahl lässt sich über die Spreizgeste (Pinch Zoom) erweitern bzw. verringern.

2.2 Android / TalkBack

  1. TalkBack aktivieren

  2. Ein Textfeld über horizontale Wischgeste fokussieren und ggf. durch Doppeltippen aktivieren (ist der Bearbeitungsmodus aktiv, wird "in Bearbeitung" ausgegeben). Wenn kein Text im Textfeld vorhanden ist, etwas Text eingeben. (Die Cursorposition lässt sich über das Talkback-Menü (Aufruf: mit drei Fingern tippen) und dann Auswahl von "Aktionen" ändern: "Cursor an den Anfang verschieben" an bzw. "Cursor ans Ende verschieben").

2.2.1 Prüfung Fokusversetzung in Android / Talkback
  1. Über eine Dreifinger-Wischgeste die Einstellung "Zeichen" wählen.

  2. Die Cursorposition sollte sich nun über eine vertikale Einfinger-Wischgeste durch Nach-Unten-Wischen nach rechts und durch Nach-Oben-Wischen nach links verschieben lassen.

2.2.2 Prüfung Textauswahl in Android / Talkback
  1. Der Bearbeitungsmodus wird durch 2-Finger-Doppeltippen und Halten aktiviert bzw. wieder deaktiviert. Eine Alternative ist die Auswahl über das Talkback-Menü (Aufruf: mit drei Fingern tippen) über Auswahl von "Aktionen", dann Auswahl von "Auswahlmodus starten oder beenden").

  2. Der Text sollte sich nun durch vertikale Einfinger-Wischgesten zeichenweise oder auch wortweise auswählen lassen. Über die vertikale Dreifinger-Wischgeste lässt sich der jeweilige Auswahlmodus ändern.

3. Hinweise

  • Die Hinweise beziehen sich auf die aktuellen Betriebssystem- und Screenreader-Versionen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Prüfschritts (Android 13 / iOS 16). Ggf. ändern sich die Gesten für die Versetzung des Fokus und die Auswahl von Text mit neuen Versionen von VoiceOver und TalkBack. Es wird empfohlen, ggf. die aktuelle Dokumentation zu den Bedienungshilfen zu konsultieren.

  • Manche Android-Geräte bzw. ältere Talkback-Versionen unterstützten auch die Verschiebung der Cursor-Position über die physischen Tasten am Geräterand zum Lauter/Leiser-Stellen des Tons.

4. Bewertung

Erfüllt:

Bei aktiviertem Screenreader lässt sich die Fokusposition gezielt versetzen, die Text-Auswahl lässt sich gezielt ändern (erweitern / verringern).

Quellen

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.14 Modification of focus and selection attributes

Where permitted by security requirements, software that provides a user interface shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, allow assistive technologies to programmatically modify focus, text insertion point, and selection attributes of user interface elements where the user can modify these items.

NOTE 1: In some cases the security requirements imposed on a software product may forbid external software from interfering with the ICT product and so this requirement would not apply. Examples of systems under strict security requirements are systems dealing with intelligence activities, cryptologic activities related to national security, command and control of military forces.

NOTE 2: Assistive technologies may be required to maintain the same level of security as the standard input mechanisms supported by the platform.

11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigung

Was wird geprüft?

Wenn sich bei Bedienelementen oder Statusanzeigen Werte von programmatisch ermittelbaren Attributen ändern, sollen Screenreader diese Zustandsänderung ausgeben. Ändern sich durch Nutzereingaben visuell Werte an anderen Stellen als auf dem aktuell fokussierten Element, sollten diese über programmatisch ermittelbare Statusmeldungen ausgegeben werden.

Beispiele:

  • Direkt nach Aktivierung einer Custom-Checkbox oder eines Switches wird der Zustand ausgegeben (etwa ausgeschaltet/eingeschaltet, ausgewählt/nicht ausgewählt, ausgewählt / zum Auswählen doppeltippen, oder An/Aus)

  • Direkt nach Aktivierung einer Einstellungsoption wird der eingestellte Wert ausgegeben

  • Direkt nach Aktivierung des Reiters eines Tabpanels wird vor dem Namen des jeweiligen Reiters "Auswahl" ausgegeben

  • Direkt nach dem Ändern des Wertes eines interaktiven Reglers (z.B zur Einstellung von Lautstärke, Preisspanne, Zeitraum usw.) wird der geänderte Wert ausgegeben

  • Direkt nach dem Setzen eines Filters für eine Suchergebnisliste wird die geänderte Anzahl an Fundstellen ausgegeben.

Warum wird das geprüft?

Zustandsänderungen, die für Nutzende visuell verfügbar sind, sollen auch für nicht-visuelle Nutzende programmatisch ermittelbar sein und zurückgemeldet werden.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht interaktive Bedienelemente hat, die durch Eingaben von Nutzenden ihren Wert ändern können oder den Wert einer sichtbaren Ausgabe auf der gleichen Ansicht ändern (etwa über einen geänderten Status).

2. Prüfung

Die Prüfung folgt im Wesentlichen der Prüfung in 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" und 11.4.1.3 "Statusmeldungen programmatisch verfügbar".

  1. Bedienelemente und Bearbeitungsoptionen werden mit dem Screenreader und dokumentierten Gesten aktiviert, Werte werden geändert.

  2. Erfolgt nach Änderung direkt eine Ausgabe der geänderten Werte bzw. Zustände?

  3. Sind (geänderte) Werte gar nicht programmatisch ermittelbar, ist neben 9.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" auch dieser Prüfschritt nicht erfüllt.

  4. Sind geänderte Werte zwar prinzipiell programmatisch korrekt ermittelbar, aber ohne dass der Wert unmittelbar nach der Eingabe ausgegeben wird, ist dieser Prüfschritt ggf. nicht erfüllt (vergl. aber 3. Hinweise).

  5. Werden visuell verfügbare Statusmeldungen oder Statusänderungen nicht direkt nach der Änderung ausgegeben, ist nicht nur der Prüfschritt 9.4.1.3 "Statusmeldungen programmatisch verfügbar", sondern auch dieser Prüfschritt nicht erfüllt.

3. Hinweise

Bei der Bewertung der Ausgabe geänderter Werte sind die Unterstützung der jeweiligen Bedienelemente durch Hilfsmittel / User Agents zu berücksichtigen. Abhängig von der jeweiligen Nutzungs-Umgebung kann es sein, dass bestimmte Zustandsänderungen nicht ausgegeben werden, obwohl sie semantisch korrekt umgesetzt wurden. Sind diese Bedienelemente in mehreren anderen Umgebungen ausreichend unterstützt, ist die fehlende Änderungsmitteilung nicht als Mangel / Nichterfüllung dieses Prüfschritts zu betrachten (sollte aber dennoch angemerkt werden).

4. Bewertung

Erfüllt:

Geänderte Werte werden nach der Interaktion mit Bedienelementen ausgegeben.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.15 Change notification

Where software provides a user interface it shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, notify assistive technologies about changes in those programmatically determinable attributes of user interface elements that are referenced in requirements 11.5.2.5 to 11.5.2.11 and 11.5.2.13.

11.5.2.16 Änderungen von Zuständen und Eigenschaften

Was wird geprüft?

Interaktive Elemente, die verschiedene Zustände haben (z.B. an- und ausgeschaltet) sollen auch mit eingeschaltetem Screenreader bedienbar sein. Für Standard-Elemente ist dies in der Regel gegeben. Das Augenmerk bei der Prüfung liegt deshalb hauptsächlich auf Custom-Elementen und Custom-Widgets.

Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen in der gleichen Weise wie beim Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert". Hier wird speziell geprüft, ob sich Zustände und Eigenschaften von Bedienelementen auch bei aktivierten Hilfsmitteln modifizieren lassen.

Beispiele:

  • eine Custom-Checkbox lässt sich markieren

  • ein Ausklappmenü oder ein Ausklappbereich lässt sich öffnen und schließen

  • die Reiter eines Tabpanels lassen sich fokussieren bzw. aktivieren (die zum Tab gehörenden Panel werden angezeigt)

  • ein Schalter lässt sich aktivieren/deaktivieren und zeigt dann den jeweiligen Zustand an

Warum wird das geprüft?

Hilfsmittel-Nutzenden soll es möglich sein, alle Zustände und Eigenschaften von Bedienelementen zu ändern, die sich ohne die Nutzung von Hilfsmitteln ändern lassen. Selbstgestaltete interaktive Elemente (Custom-Elemente und -Widgets) sollen sich ebenso bedienen lassen wie native Elemente.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn die App-Ansicht interaktive Elemente enthält, die verschiedene Zustände haben können.

2. Prüfung

Die Prüfung folgt im wesentlichen der Prüfung in 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert". Nicht nur bei der initialen Fokussierung sollen zugänglicher Name, Rolle und Wert von Elementen und Widgets ausgegeben werden. Generell verfügbare Zustände müssen sich auch bei eingeschaltetem Screenreader ändern lassen.

3. Hinweise

In der Regel kann die Bewertung bei Prüfschritt 11.4.1.2 hier übernommen werden. Kann bei eingeschaltetem Screenreader der Wert nicht geändert werden, sind sowohl Prüfschritt 11.4.1.2 als auch dieser Prüfschritt nicht erfüllt. Dieser Prüfschritt betrachtet die Möglichkeit, den Wert wirksam zu ändern, nicht die Ausgabe des (geänderten) Wertes. Dies ist Gegenstand von Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert".

4. Bewertung

Erfüllt:

Alle Werte interaktiver Elemente lassen sich mit aktiviertem Screenreader ändern.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.16 Modifications of states and properties

Where permitted by security requirements, software that provides a user interface shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, allow assistive technologies to programmatically modify states and properties of user interface elements, where the user can modify these items.

NOTE 1: In some cases the security requirements imposed on a software product may forbid external software from interfering with the ICT product and so this requirement would not apply. Examples of systems under strict security requirements are systems dealing with intelligence activities, cryptologic activities related to national security, command and control of military forces.

NOTE 2: Assistive technologies may be required to maintain the same level of security as the standard input mechanisms supported by the platform.

11.5.2.17 Änderungen von Werten und Text

Was wird geprüft?

Interaktive Elemente, die verschiedene Werte haben können, sollen auch mit eingeschaltetem Screenreader bedienbar sein. Für Standard-Elemente ist dies in der Regel gegeben. Das Augenmerk bei der Prüfung liegt deshalb hauptsächlich auf Custom-Elementen und Custom-Widgets.

Die Prüfung erfolgt im Wesentlichen in der gleichen Weise wie beim Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert". Hier wird speziell geprüft, ob sich Werte von Bedienelementen und modifizierbarer Text, etwa bei Eingabefeldern, auch bei aktivierten Hilfsmitteln modifizieren lassen.

Beispiele:

  • der Wert eines Textfelds lässt sich im Bearbeitungsmodus ändern

  • eine Option einer Ausklappliste lässt sich fokussieren und aktivieren

  • der Wert eines interaktiven Reglers (z.B zur Einstellung von Lautstärke, Preisspanne, Zeitraum usw.) lässt sich ändern

Warum wird das geprüft?

Hilfsmittel-Nutzenden soll es möglich sein, alle Werte von Bedienelementen zu ändern, die sich ohne die Nutzung von Hilfsmitteln ändern lassen. Selbstgestaltete interaktive Elemente (Custom-Elemente und -Widgets) sollen sich ebenso bedienen lassen wie native Elemente.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar, wenn die App Bedienelemente einsetzt, bei denen sich Werte (z.B. der Wert eines Reglers oder Textinhalte) ändern lassen. Aus Sicht der prüfenden Person ist nicht immer zu erkennen, ob Standardelemente der Entwicklungsumgebungen verwendet werden (die damit quasi von Haus aus zugänglich sind) oder von Entwickler:innen selbst definiert wurden. Eine Sichtprüfung reicht deshalb nicht aus. Bedienelemente müssen mit dem Screenreader fokussiert werden und der Wert muss geändert werden, um festzustellen, ob Zustandsänderungen auch bei aktiviertem Screenreader möglich sind.

2. Prüfung

  1. App mit zu prüfender Ansicht öffnen.

  2. Screenreader starten und Fokus mit Hilfe der Wischgeste auf jedes interaktive Element setzen.

  3. Prüfen, ob sich die Werte von Elementen mit aktiviertem Screenreader ändern lassen: Werte in Schiebereglern lassen sich erhöhen oder verringern, Optionen von Auswahllisten lassen sich ändern.

  4. Dass geänderte Werte nach Eingabe korrekt ausgegeben werden, wird in Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" erfasst (für Fokusposition und Textauswahl außerdem in Prüfschritt 11.5.2.13 "Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute").

2.1 Bearbeitbarkeit von Text prüfen (Android)

  1. Eingabefeld über Wischgeste fokussieren, auswählen (Doppel-Tippen), etwas Text eingeben

  2. Auswahlmodus aktivieren (Zwei-Finger Doppel-Tippen und Halten)

  3. Text auswählen (Navigationsmodus "Zeichen" oder "Wörter", Auswahl über vertikale Wischgesten oder physische Lautstärketasten am Gerät vornehmen)

  4. Text kopieren (Drei-Finger Doppel-Tippen)

  5. Text ausschneiden (Drei-Finger Doppel-Tippen und Halten)

  6. Text einfügen (Drei-Finger Dreifach-Tippen)

2.2 Bearbeitbarkeit von Text prüfen (iOS)

  1. Eingabefeld über Wischgeste fokussieren, etwas Text eingeben

  2. Rotor auf "Textauswahl" stellen, ggf. durch vertikales Wischen "Zeichenauswahl" wählen

  3. Durch horizontales Wischen etwas Text auswählen

  4. Rotor auf "Bearbeiten" stellen

  5. Text kopieren (über vertikale Wischgeste Option "Kopieren" wählen und mit Doppel-Tippen ausführen)

  6. Text ausschneiden (über vertikale Wischgeste Option "Ausschneiden" wählen und mit Doppel-Tippen ausführen)

  7. Text einfügen (über vertikale Wischgeste Option "Einfügen" wählen und mit Doppel-Tippen ausführen)

3. Hinweise

3.1 Prüfung zugänglicher alternativer Versionen

Wenn ein Bedienelement vorhanden ist, das in der Nutzung ohne Screenreader Wert-Änderungen zulässt, für Screenreader jedoch nicht programmatisch verfügbar ist, ist zu prüfen, ob es im Kontext eine äquivalente zugängliche Möglichkeit für die Änderung des Wertes gibt. Beispiel: Ein Schieberegler ist für Screenreader nicht programmatisch ermittelbar, es gibt darunter jedoch ein zugängliches Bedienelement, über das der Wert eingestellt werden kann. Wenn Elemente programmatisch verfügbar sind, müssen sie auch bedienbar sein, also Änderungen des Werts unterstützen.

3.2 Hinweise zur Teamprüfung

Bei der Beurteilung, ob sich Werte erfolgreich ändern lassen, ist ggf. sehende Assistenz nötig, nämlich dann, wenn sich ein Wert bei Aktivierung mit eingeschaltetem Screenreader zwar ändert, der geänderte Wert selbst aber nicht programmatisch ermittelbar ist. Dies ist dann ein Mangel, der im Prüfschritt 11.4.1.2 "Name, Rolle, Wert" zu erfassen wäre.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Werte von Bedienelementen (einschließlich Textinhalte editierbarer Textfelder) lassen sich mit aktiviertem Screenreader modifizieren.

  • Text in Textfeldern lässt sich über die vorgesehenen Eingabe-Methoden der jeweiligen Plattform bearbeiten (Auswählen, Kopieren, Ausschneiden, Einfügen)

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.5.2.17 Modifications of values and text

Where permitted by security requirements, software that provides a user interface shall, by using the services as described in clause 11.5.2.3, allow assistive technologies to modify values and text of user interface elements using the input methods of the platform, where a user can modify these items without the use of assistive technology.

NOTE 1: In some cases the security requirements imposed on a software product may forbid external software from interfering with the ICT product and so this requirement would not apply. Examples of systems under strict security requirements are systems dealing with intelligence activities, cryptologic activities related to national security, command and control of military forces.

NOTE 2: Assistive technologies may be required to maintain the same level of security as the standard input mechanisms supported by the platform.

11.6 Barrierefreiheitsfunktionen

11.6.2 Keine Unterbrechung der Barrierefreiheitsfunktionen

Was wird geprüft?

Barrierefreiheitsfunktionen des Betriebssystems wie Screenreader, Vergrößerung, oder Sprachsteuerung sollen nicht durch Funktionen der App gestört werden - es sei denn, Nutzende erwarten oder aktivieren solche App-Funktionen in der Nutzung der App.

Ein positives Beispiel ist eine Scan-App, die bei aktiviertem Screenreader beim Scannen von Dokumenten mit der Kamera über die Sprachausgabe Ausrichtungshinweise gibt. Solange diese App-Funktion aktiv ist, wäre die Screenreader-Ausgabe anderer ggf. auf der gleichen Ansicht verfügbarer Elemente evtl. gestört. Für blinde Nutzer sind solche Ausrichtungshinweise aber als implizit gewünschtes und erwartetes Verhalten zu betrachten. Die Funktion sollte sich jedoch in den App-Einstellungen auch deaktivieren lassen.

Ein weiteres positives Beispiel ist die zwei-Finger-Pinzetten-Geste zum Hinein- und Hinauszoomen, etwa in die Bildvorschau von Kamera-Apps. Wird die Vergrößerung in den Bedienungshilfen aktiviert, ändert die Pinzetten-Geste nicht mehr auf App-Ebene den Zoomfaktor der Kamera (und würde dadurch die Bedienungshilfe aushebeln) sondern vergrößert die gesamte Ansicht einschließlich andere Bedienelemente unterhalb der Bildvorschau. Erst wenn die Bedienungshilfe Vergrößerung (ggf. vorübergehend) deaktiviert wird, ist die gleiche Geste auf App-Ebene, also in der Bildvorschau, wirksam.

Ein hypothetisches negatives Beispiel: Eine App nimmt nach Aufruf einer Ansicht automatisch über das Mikrophon das Audio-Signal der Umgebung auf. Die Sprachsteuerung von Bedienelementen auf dieser Ansicht ist dadurch nicht mehr möglich. Würde die Audio-Aufnahme von Nutzenden explizit aktiviert, wäre die Störung der Sprachsteuerungs-Funktion zu akzeptieren.

Warum wird das geprüft?

Wenn Funktionen der App die Nutzung von Barrierefreiheitsfunktionen stören oder unmöglich machen, ist eine Nutzung für manche Menschen möglicherweise nicht oder nur schwer möglich.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

2. Prüfung

  1. In den Bedienungshilfen den Screenreader aktivieren. Ist die Nutzung mit den dokumentierten Screenreader-Gesten möglich?

  2. In den Bedienungshilfen Zoom (iOS) bzw. Vergrößerung (Android) aktivieren. Ist die Nutzung mit den für Zoom bzw. Vergößerung dokumentierten Gesten möglich?

3. Hinweise

Es wird hier nicht geprüft, ob alle Bedienelemente zugänglich bzw. richtig ausgezeichnet sind, sondern nur, ob Barrierefreiheitsfunktionen grundsätzlich ohne Störung zur Verfügung stehen. Mögliche Störungen wären etwa das automatische Abspielen von Audio-Hinweisen, -Sprachausgaben oder -Aufzeichnungen, welche die Ausgabe des Screenreaders überlagern und damit schlecht verständlich machen, oder die Verwendung von Gesten in der App, die durch Bedienungshilfen eingesetzt werden (etwa die Dreifinger-Doppeltipp-Geste zur Aktivierung des iOS Zooms).

Die Gesten, die durch Bedienungshilfen genutzt werden, ändern sich ggf. mit neuen Versionen der Betriebssysteme und sind zum Teil auch über Einstellungen in den Betriebssystemen konfigurierbar. Dadurch kann es zu Konflikten kommen, die nicht immer für App-Entwickler voraussehbar sind. Bei der Bewertung von Gestenkonflikten sollte also die Anpassbarkeit von Gesten sowohl auf Betriebssystem-Ebene als auch auf App-Ebene berücksichtigt werden.

4. Bewertung

Erfüllt:

Barrierefreiheitsfunktionen lassen sich störungsfrei nutzen (es sei denn, die störende Funktion der App wird Nutzenden explizit aktiviert).

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.6.2 No disruption of accessibility features

Where software provides a user interface it shall not disrupt those documented accessibility features that are defined in platform documentation except when requested to do so by the user during the operation of the software.

11.7 Benutzerpräferenzen

11.7 Benutzerpräferenzen

Was wird geprüft?

Die App soll systemseitige Einstellungen in den iOS- bzw. Android-Bedienungshilfen berücksichtigen. Im Einzelnen sind dies sein:

  • Maßeinheiten

  • Farben (z.B. Farbumkehr, eigene Farbschemata, oder Darkmode)

  • Kontraste

  • Schriftarten (dazu kann Schriftfettung zählen)

  • Schriftgrößen

  • Darstellung des Fokuscursors

Die App kann darüber hinaus eigene Werte für diese Einstellungen anbieten, solange es einen Modus gibt der die System-Einstellungen nutzt.

Nicht alle in der Anforderung genannten Parameter lassen sich zur Zeit in den Betriebssystemen iOS und Android individuell einstellen.

Warum wird das geprüft?

Wenn Menschen eigene Einstellungen im Betriebssystem vornehmen, zum Beispiel weil sie größere Schrift oder eigene angepasste Farbeinstellungen brauchen, sollten vorgenommene Einstellungen in der App wo immer möglich respektiert und übernommen werden.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist nahezu immer anwendbar. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die App komplett isoliert vom Betriebssystem läuft, z.B. innerhalb einer virtuellen Maschine.

2. Prüfung

Farben

Wenn das Betriebssystem Optionen für die Darstellung von Farben anbietet, müssen diese in der zu prüfenden App übernommen werden. Für die Prüfung werden entsprechende Systemeinstellungen verändert und die zu prüfende App neugestartet. Die Änderungen sollten dann in allen Ansichten der App sichtbar sein.

iOS / iPadOS

Die Einstellungen zur Farbumkehr unter Einstellungen → Bedienungshilfen → Anzeige & Textgröße müssen von der App unterstützt werden.

  1. Einstellungen öffnen (Einstellungen > Bedienungshilfen > Anzeige und Textgröße)

  2. "Umkehren - intelligent" aktivieren.

  3. App neu starten und prüfen, ob die Einstellungen übernommen werden.

In einem getrennten Schritt überprüfen, ob die App den Darkmode unterstützt.

  1. Einstellungen öffnen (Einstellungen > Anzeige und Helligkeit)

  2. Unter Erscheinungsbild "Dunkel" aktivieren.

  3. Wird der Darkmode nicht unterstützt, sollte dies angemerkt werden. Es ist dies jedoch nicht als "nicht erfüllt" zu werten.

Android

Folgende Einstellungen unter Einstellungen → Bedienungshilfen werden durch die App unterstützt:

  • Farbumkehr

  • Farbkorrektur

  • Dunkles Design

Farbumkehr prüfen

  1. Einstellungen öffnen (Einstellungen > Bedienungshilfen > Farbe und Bewegung)

  2. Die Einstellung "Farbumkehr" aktivieren.

  3. Prüfen, ob die Einstellungen übernommen werden. Eventuell muss die App neu gestartet werden.

In einem getrennten Schritt überprüfen, ob die App den Darkmode unterstützt.

  1. Einstellungen öffen (Einstellungen > Bedienungshilfen > Farbe und Bewegung)

  2. Schalter "Dunkles Design" aktivieren.

  3. Wird der Darkmode nicht unterstützt, sollte dies angemerkt werden. Es ist dies jedoch nicht als "nicht erfüllt" zu werten.

Schriftart und Schriftgröße

Die Darstellung von Fließtexten richtet sich nach den Einstellungen im System. Für die Prüfung werden die Systemeinstellungen verändert und die zu prüfende App neugestartet.

iOS / iPadOS

In iOS / iPadOS müssen folgende Einstellungen unter Einstellungen → Bedienungshilfen → Anzeige & Textgröße übernommen werden:

  • Fetter Text

  • Größerer Text

Textvergrößerung und -Fettung prüfen

  1. Einstellungen öffnen (Bedienungshilfen > Anzeige & Textgröße)

  2. Die Einstellungen "Fetter Text" und "Größerer Text" aktivieren.

  3. Prüfen, ob die Einstellungen übernommen werden. Eventuell muss die App neu gestartet werden.

Android

Unter Android müssen folgende Einstellungen in Einstellungen → Bedienungshilfen von der App übernommen werden:

  • Schriftgröße

  • Fettdruck

Textvergrößerung und -Fettung prüfen

  1. Einstellungen öffnen (Einstellungen > Bedienungshilfen > Anzeigegröße und Text)

  2. Unter "Schriftgröße" die Schriftgröße über den Schieberegler deutlich größer stellen.

  3. Den Schalter "Fettdruck" aktivieren.

  4. Prüfen, ob die Einstellungen übernommen werden. Eventuell muss die App neu gestartet werden.

3. Hinweise

  • Darkmode ist eine autordefinierte alternative Darstellung. Die Unterstützung ist sinnvoll, aber nicht eindeutig als zwingend aus dem Prüfschritt abzuleiten, da es sich nicht um individuelle Einstellungen von Nutzenden handelt.

  • Wenn einer der genannten Einstellungen in iOS / iPadOS oder Android nicht zu finden ist und somit vom Nutzer nicht angepasst werden kann, wird diese Einstellung bei der Prüfung nicht berücksichtigt.

  • Die Schriftart und -Größe muss sich nur in Fließtexten an den systemweiten Einstellungen richten. Es wird nicht verlangt, dass Bedienelemente der App dynamische Veränderungen dieser Einstellungen unterstützen, da hier das Layout der App verändert würde.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.7 User preferences

Where software is not designed to be isolated from its platform, and provides a user interface, that user interface shall follow the values of the user preferences for platform settings for: units of measurement, colour, contrast, font type, font size, and focus cursor except where they are overridden by the user.

NOTE 1: Software that is isolated from its underlying platform has no access to user settings in the platform and thus cannot adhere to them.

NOTE 2: For web content, the underlying platform is the user agent.

NOTE 3: This does not preclude the software from having additional values for a setting as long as there is one mode where the application will follow the system settings even if more restricted.

(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 11.7 "User preferences")

11.8 Autorenwerkzeuge

11.8.1 Inhaltstechnologie

Was wird geprüft?

Wenn Autorenwerkzeuge Zielformate erzeugen, etwa Webseiten oder Dokumente, sollen die für die barrierefreie Nutzung notwendigen Informationen vom erzeugten Zielformat unterstützt werden. Genauer beschrieben ist das in den Anforderungen 11.8.2 bis 11.8.5.

Ein Beispiel eines Autorenwerkzeugs ist eine native App zur Texterstellung und Bearbeitung. Aber auch eine Kommentarfunktion in einer App lässt sich als ein (stark reduzuertes) Autorenwerkzeug betrachten.

Es soll möglich sein, im Autorenwerkzeug semantische Auszeichungen für das Zielformat vorzunehmen.

  • Ein Beispiel: Wenn das Zielformat Überschriften enthält, sollen diese im Autorenwerkzeug auch semantisch definiert werden können (nicht etwa nur durch Festlegung von Schriftgröße, Fettung usw.).

  • Ein anderes Beispiel: Wenn im Zielformat Bilder erscheinen, soll das Autorenwerkzeug in der Lage sein, bei der Erstellung für diese Alternativtexte zu hinterlegen.

Das Gleiche gilt für andere Arten von Inhalten, wie Listen oder Tabellen. Das Autorensystem soll in der Lage sein, die für die barrierefreie Nutzung wichtigen Informationen in Form von geeigneten semantischen Auszeichnungen (z.B. als HTML-Mark-Up) im Zielformat zu erzeugen.

Warum wird das geprüft?

Autorensysteme sollen Inhalte in den jeweiligen Zielformaten erzeugen, die barrierefrei zugänglich sind, damit Menschen mit Behinderungen diese einfach nutzen können. Dafür ist die passende semantische Auszeichnung von Inhalten wie Überschriften, Bildern, Tabellen, Listen usw. wichtig.

Wie wird das geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App ein Autorenwerkzeug ist oder Elemente eines Autorenwerkzeugs integriert und das Zielformat in der App selbst angezeigt wird bzw. darin aufrufbar ist (auch etwa als HTML-Datei innerhalb eines Webviews).

Der Dokumententyp, den die Software erstellt, muss grundsätzlich für die Barrierefreiheit optimierbar sein, ansonsten ist dieser Prüfschritt nicht anwendbar. Für externe Zielformate, etwa PDF, muss ggf. eine getrennte Prüfung vorgenommen werden.

Umfangreiche Textverarbeitungen, die Dokumente erzeugen und anzeigen, welche auch außerhalb der App geladen werden können, sind ggf. im App-Test allein nicht bzw. nicht ausreichend prüfbar, da nicht alle semantischen Auszeichnungen in der App-Umgebung überprüft werden können.

2. Prüfung

  1. Vom Autorenwerkzeug generiertes Zielformat überprüfen.

  2. Wenn hier visuell Informationen vorhanden sind, sollen diese auch bei Nutzung des Screenreaders ausgegeben werden.

3. Hinweise

Die genauere Prüfung der semantischen Auszeichnung erfolgt in Prüfschritten 11.8.2 bis 11.8.5.

4. Bewertung

Erfüllt:

Visuell verfügbare Inhalte des Zielformats sind auch mit dem Screenreader voll zugänglich.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.8.1 Content technology

Authoring tools shall conform to clauses 11.8.2 to 11.8.5 to the extent that information required for accessibility is supported by the format used for the output of the authoring tool.

11.8.2 Erstellung barrierefreier Inhalte

Was wird geprüft?

Wenn es sich bei der zu testenden Software um ein Autorenwerkzeug handelt, soll die Anwendung die Erstellung von barrierefreien Dokumenten erlauben und den Nutzer dabei unterstützen.

Warum wird das geprüft?

Für Nutzende von Hilfsmitteln, die eine programmatische Ermittelbarkeit von Informationen brauchen, ist es wichtig, dass Autorenwerkzeuge dies bei der Erzeugung von Inhalten unterstützen. Wenn zum Beispiel ein Kommentar-Eingabefeld die Vergabe einer Überschrift erlaubt, sollte diese auf der erzeugten (bzw. aktualisierten) Seite auch als Überschrift ausgezeichnet sein, damit Hilfsmittel-Nutzer diese semantische Information auswerten können (zum Beispiel zum Navigieren von Kommentar zu Kommentar).

Die Prüfung bezieht sich auf die Ausgabe des jeweiligen Autorenwerkzeugs.

Der Dokumententyp, den die Software erstellt, muss grundsätzlich für die Barrierefreiheit optimierbar sein, ansonsten ist dieser Prüfschritt nicht anwendbar.

Die Ausgabe des Autorenwerkzeugs muss innerhalb der App dargestellt werden, es können lediglich integrierte Werkzeuge wie z. B. Kommentareditoren getestet werden. Umfangreiche Autorenwerkzeuge, wie z. B. Textverarbeitungen, können mit dem App-Test-Verfahren derzeit nicht geprüft werden, da hier dann auch die Barrierefreiheit der durch das Tool generierten Dateien geprüft werden müsste.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht der App Teil eines Autorenwerkzeugs ist. Ebenfalls anwendbar ist der Prüfschritt auf Kommentarfunktionen, die die Strukturierung von Kommentaren erlauben.

2. Prüfung

  1. In der Ansicht der App mittels Autorenwerkzeug (z. B. Kommentarfunktion) eine Ausgabe generieren (und ggf. freigegeben).

  2. Die erzeugte Ausgabe prüfen. Alle für die Ansicht anwendbaren Prüfschritte sind anzuwenden.

3. Hinweise

Das Autorenwerkzeug darf für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten von anderen Werkzeugen abhängen, um spezifische Kriterien zu erfüllen. Das könnte z.B. ein zusätzliches Werkzeug für die Erstellung von Untertiteln sein.

Das Autorenwerkzeug darf für die Erstellung von barrierefreien Dokumenten von anderen Werkzeugen abhängen, um spezifische Kriterien zu erfüllen. Das könnte z. B. ein zusätzliches Werkzeug für die Erstellung von Untertiteln sein.

Nur jene Auszeichnungsmängel in der Ausgabe können als Fehler bewertet werden, für die es bei der Eingabe Möglichkeiten der Auszeichnung gibt. Wenn also z.B. ein Kommentarfeld lediglich als textarea ohne weitere Auszeichnungsmöglichkeit umgesetzt ist und Nutzende deshalb textbasierte Techniken zur Gestaltung verwenden (z.B. Listen über Zeilenumbrüche und Spiegelstriche), wäre das Fehlen von Listen-Markup im ausgegebenen Kommentar nicht als Fehler zu bewerten.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.8.2 Accessible content creation

Authoring tools shall enable and guide the production of content that conforms to clauses 9 (Web content) or 10 (Non-Web content) as applicable.

NOTE: Authoring tools may rely on additional tools where conformance with specific requirements is not achievable by a single tool. For example, a video editing tool may enable the creation of video files for distribution via broadcast television and the web, but authoring of caption files for multiple formats may be provided by a different tool.

11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen

Was wird geprüft?

Wenn die App ein Autorenwerkzeug ist und Umstrukturierungen oder Funktionen zur Umcodierung bietet, dann werden die Informationen zur Zugänglichkeit im umstrukturierten oder umcodierten Zielformat übernommen, soweit gleichwertige Mechanismen für Barrierefreiheits-Informationen bzw. semantische Auszeichnungen im Zielformat möglich sind.

Restrukturierungen sind Transformationen, bei denen die strukturellen Merkmale sich ändern (z.B. Linearisierung von Tabellen, Aufteilen eines Dokuments in Seiten oder wenn einzelne PDF-Dokumente in eine Datei zusammengeführt werden). Der Dokumententyp bzw. die Technologie bleibt gleich.

Umcodierungen sind Transformationen, bei denen die Technologie bzw. der Dokumententyp geändert wird. Dies kann z.B. die Umwandlung eines HTML-Dokuments in ein PDF sein.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit Behinderung benötigen semantische Auszeichnungen (zum Beispiel durch Überschriften oder richtig aufgebaute Datentabellen), um Inhalte effektiv zu nutzen. Werden diese Auszeichnungen bei Transformationen entfernt oder korrumpiert, leidet die Benutzbarkeit der Dokumente.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App ein Autorenwerkzeug ist und Funktionen für die Umstrukturierung oder Umcodierung von Informationen bietet (etwa den Export von Ansichten oder von Teilen von Ansichten, z.B. in Webviews, als PDF-Datei).

2. Prüfung

  1. Ansicht mit Information im Ausgangsformat öffnen. Wenn z.B. ein Autorenwerkzeug eine Umkodierungs-Transformation von HTML nach PDF bietet, wäre das etwa eine HTML-Datei in einem Webview.

  2. Ansicht in das Zielformat umgewandeln.

  3. Zielformat überprüfen. Je nach Dokumententyp erfordert dies Überprüfungen, die nicht im Rahmen des BITV-Tests selbst vorgenommen werden können. Ein Beispiel wäre die Transformation eines HTML-Dokuments in ein PDF-Dokument:

    • Sind alle Überschriften aus der Quelle übernommen worden?

    • Sind die Alternativtexte der Grafiken in der PDF-Datei enthalten?

    • Wurde die Tabellenauszeichnung korrekt übersetzt?

Die Prüfung muss für jedes Ausgang- und Zielformat, das die App für die Transformation unterstützt, wiederholt werden.

3. Hinweise

Auch wenn die App lediglich die Struktur der Information im Ausgangsformat verändert, muss sichergestellt werden, dass das Zielformat noch die für die Barrierefreiheit relevanten Informationen enthält. Wenn z.B. eine einfache Datentabelle zu einer Liste umstrukturiert wird, wäre im Zielformat zwar keine Tabellenauszeichnung mehr vorhanden, wohl aber eine Listenauszeichnung, in der ggf. die ursprünglichen Spaltenüberschriften in den Listenelementen verfügbar sind, wenn sie für das Verständnis erforderlich sind.

Für Hinweise dazu können Sie auf GitHub ein Issue zu diesem Prüfschritt erstellen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.8.3 Preservation of accessibility information in transformations

If the authoring tool provides restructuring transformations or re-coding transformations, then accessibility information shall be preserved in the output if equivalent mechanisms exist in the content technology of the output.

NOTE 1: Restructuring transformations are transformations in which the content technology stays the same, but the structural features of the content are changed (e.g. linearizing tables, splitting a document into pages).

NOTE 2: Re-coding transformations are transformations in which the technology used to encode the content is changed.

11.8.4 Reparaturunterstützung

Was wird geprüft?

Wenn Autorenwerkzeuge Funktionen zur Erkennung von Barrierefreiheits-Fehlern bei der Erstellung von Dokumenten bieten, dann sollen Vorschläge zur Behebung dieser Fehler verfügbar sein.

Warum wird das geprüft?

Autorenwerkzeuge sollen Inhalte in den jeweiligen Zielformaten erzeugen, die barrierefrei zugänglich sind, damit Menschen mit Behinderungen diese einfach nutzen können. Wenn Autorenwerkzeuge Fehler erkennen können, sollen sie über geeignete Vorschläge den Autor:innen helfen, die Barrierefreiheit des erzeugten Zielformats verbessern.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht der App Teil eines Autorenwerkzeugs ist oder eine Autorenfunktion enthält (etwa eine Kommentarfunktion). Barrierefreiheits-Fehler in den erstellten Dokumenten bzw. Inhalten können aufgezeigt werden (z.B. "Bitte vergeben Sie eine Überschrift" oder "Wenn Sie ein informationstragendes Bild einfügen, vergeben Sie bitte einen passenden Alternativtext").

2. Prüfung

  1. Mit der Autorenfunkiton Inhalte erstellen und dabei vorhandene Auszeichnungsmöglichkeiten nicht nutzen, z.B.:

    • Vorhandene Felder für Überschriften leer lassen, Überschriftenauszeichung von Text-Editoren nicht nutzen

    • Bilder einfügen, ohne einen Alternativtext festzulegen

    • In ein E-Mail-Adressen-Feld eine fehlerhafte E-Mail-Adresse eingeben

  2. Inhalt sichern oder abschicken und prüfen, ob eine Überprüfung auf Fehler stattfindet.

  3. Falls eine Fehlerprüfung stattfindet (z.B. wenn das Sichern oder Abschicken nicht möglich ist bzw. fehlerhafte oder fehlende Eingaben grafisch hervorgehoben werden), prüfen, ob Hinweise für die Korrektur der Fehler gegeben werden.

3. Hinweise

Der Begriff "Dokumente" wird dabei weit gefasst und umfasst Web- und Nicht-Web-Dokumente. Siehe dazu auch Kapitel 9 (Web-Inhalte) und Kapitel 10 (Nicht-Web-Inhalte) der EN 301 549.

Für die Prüfpraxis sind weitere Hinweise notwendig, auf GitHub können Sie dazu ein Issue eröffnen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

11.8.4 Repair assistance

If the accessibility checking functionality of an authoring tool can detect that content does not meet a requirement of clauses 9 (Web) or 10 (Non-web documents) as applicable, then the authoring tool shall provide repair suggestion(s).

NOTE: This does not preclude automated and semi-automated repair which is possible (and encouraged) for many types of content accessibility problems.

11.8.5 Vorlagen

Was wird geprüft?

Wenn die Software ein Autorenwerkzeug ist und Vorlagen für die Dokumente, die es erstellt, anbietet, soll mindestens eines der Vorlagen die Kriterien für Web- oder Nicht-Web-Dokumente erfüllen (je nach Dokumententyp). Die entsprechenden Kriterien sind in der EN 301 549 im Kapitel 9 und 10 zu finden.

Die für die Barrierefreiheit optimierten Vorlagen sollen dabei eindeutig als solche zu identifizieren sein.

Warum wird das geprüft?

Vorlagen helfen Autoren dabei, eine semantische Ausgabe zu erzeugen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Ansicht der App Teil eines Autorenwerkzeugs ist und Vorlagen für die Dokumente, die es erstellt, anbietet. Das App-Test-Verfahren prüft jedoch keine Dokumente. Im Rahmen dieses Verfahrens können lediglich Autorenwerkzeuge getestet werden, deren Ausgabe in der gleichen App stattfindet (z. B. Kommentarfunktion in einer Social-Media-App).

Für komplexere Werkzeuge, dessen Ausgaben nicht nur in der App selbst stattfinden, muss ggf. ein zusätzlicher Prüfauftrag außerhalb des BIK App-Tests erteilt werden, da hier die Ausgabe-Dateien bzw -Formate auf Barrierefreiheit geprüft werden müssen.

2. Prüfung

  1. Zu prüfende Ansicht der App öffnen.

  2. Prüfen, ob das Autorenwerkzeug wahlweise verschiedene Vorlagen für die Erstellung von Inhalten anbietet.

  3. Prüfen, ob bei Vorhandensein alternativer Vorlagen, welche die Erstellung barrierefreier Inhalte unterstützen, diese deutlich als solche markiert sind. (Wenn es nur eine Vorlage gibt, muss diese nicht extra als barrierefreiheits-unterstützend markiert sein).

  4. Testausgaben mit der barrierefreiheits-unterstützenden Vorlagen erstellen, ansonsten Standardvorlage nutzen.

  5. Testausgaben auf Barrierefreiheit prüfen (Mängel sind zusätzlich bei den sonstigen anwendbaren Prüfschritten einzutragen).

3. Hinweise

Für die Prüfpraxis sind weitere Hinweise notwendig, auf GitHub können Sie dazu ein Issue eröffnen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

11.8.5 Templates

When an authoring tool provides templates, at least one template that supports the creation of content that conforms to the requirements of clauses 9 (Web) or 10 (Non-web documents) as applicable shall be available and identified as such.

12 Dokumentation und Support

12.1.1 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen

Was wird geprüft?

Wenn technische Dokumentation für die App bereitgestellt wird, soll sie in der App vorhandene Funktionen für Barrierefreiheit und Kompabilität auflisten und deren Nutzung erklären. Dies gilt generell für Dokumentation sowohl innerhalb als auch außerhalb der App.

Zur Dokumentation zählen auch Informationen zur Kompatibilität mit assistiven Technologien - etwa, wenn sich bestimmte Inhalte nur eingeschränkt oder gar nicht mit bestimmten assistiven Technologien nutzen lassen.

Warum wird das geprüft?

Wenn Angebote bestimmte Barrierefreiheitsfunktionen enthalten, sollten diese gut dokumentiert sein, denn manche Nutzende werden ohne ausdrückliche Hinweise diese Funktionen nicht erkennen oder verstehen können.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn technische Dokumentation (bzw. Produktdokumentation) für die App bereitgestellt wird. Strukturierte Informationen zu inhaltlichen Themen der App, wie sie z.B. in FAQs (Frequently Asked Questions) bereitgestellt werden, gelten nicht als technische Dokumentation.

  • Dieser Prüfschritt ist im App-Testverfahren nur für den Teil der Dokumentation prüfbar, der in die App integriert ist.

  • Dokumentation, die ausschließlich außerhalb der App bereitgestellt wird, kann nicht im Rahmen dieses Prüfverfahrens geprüft werden. Dokumentation außerhalb der App muss dann in einem separaten Auftrag geprüft werden. Wenn es sich um technische Dokumentation auf HTML-Basis handelt, kann das das Verfahren BIK-BITV-Test (Web) genutzt werden.

2. Prüfung

Alle für die Barrierefreiheit relevanten Informationen zur App sowie bereitgestellte Funktionen für Barrierefreiheit sollen in der Dokumentation aufgelistet und erklärt werden. Die Dokumentation kann dabei mit der Software mitgeliefert werden oder separat verfügbar sein.

Wenn vorhanden, kann die Dokumentation, die sich auf Barrierefreiheit bezieht, zum Beispiel Folgendes sein:

  • Die Barrierefreiheitserklärung nach EU-Richtlinie 2016/2102

  • Informationen zur Kompatibilität mit assistiven Technologien

  • spezielle Tastenkombinationen für die Nutzung mit assistiven Technologien

  • Hilfeseiten für die Nutzung der App

  • Einzelheiten zu bestimmten Funktionen für Barrierefreiheit, sofern sie in der App implementiert sind und nicht über die System-Umgebung (etwa iOS- oder Android-Bedienungshilfen) bereitgestellt werden, etwa:

    • Vorlesefunktion

    • Kontrastumschalter oder Schalter für Farbschemata

    • Aktivierung von verbesserter Maus- oder Tastaturfokus-Hervorhebung

    • Vergrößerungsfunktion

    • Anpassung von Textabständen

    • Deaktivierung von Bewegungen oder automatischen Audios

    • Besondere Bedienungsarten mit Tastatur oder Tastaturkürzeln

3. Hinweise

Die Software soll, wenn möglich, Metadaten für die unterstützten Barrierefreiheitsfunktionen und Kompatibilität maschinenlesbar, in geeigneten Formaten, bereitstellen.

Für die Prüfpraxis sind weitere Hinweise notwendig, auf GitHub können Sie dazu ein Issue eröffnen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Eine technische Dokumentation und Barrierefreiheitsfunktionen sind vorhanden, diese Funktionen sind aber nicht dokumentiert und erklärt.

Quellen

  • Zurzeit keine Quellen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

12.1.1 Accessibility and compatibility features

Product documentation provided with the ICT whether provided separately or integrated within the ICT shall list and explain how to use the accessibility and compatibility features of the ICT.

NOTE 1: Accessibility and compatibility features include accessibility features that are built-in and accessibility features that provide compatibility with assistive technology.

NOTE 2: It is best practice to use WebSchemas/Accessibility 2.0 [i.38] to provide meta data on the accessibility of the ICT.

NOTE 3: The accessibility statement and help pages are both examples of the provision of product information.

12.1.2 Barrierefreie Dokumentation

Was wird geprüft?

Wenn technische Dokumentation für die App bereitgestellt wird, soll sie in mindestens einem der folgenden Formate barrierefrei zugänglich sein, sofern sie nicht in die App selbst integriert ist:

  • Web-Dokument, erfüllt Kriterien der EN 301 549 Kapitel 9

  • Nicht-Web-Dokument (u. a. PDF), erfüllt Kriterien der EN 301 549 Kapitel 10

Weitere ggf. nicht barrierefreie Versionen der Dokumentation werden nicht bewertet.

Warum wird das geprüft?

Dokumentation kann wichtig sein, um die Nutzung einer App zu verstehen, und soll deshalb genau wie die App selbst für alle Nutzenden barrierefrei umgesetzt sein.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist nur anwendbar, wenn technische Dokumentation (bzw. Produktdokumentation) für die App bereitgestellt wird. Strukturierte Informationen zu inhaltlichen Themen der App, wie sie z.B. in FAQs (Frequently Asked Questions) bereitgestellt werden, gelten nicht als technische Dokumentation.

  • Dokumentation, die ausschließlich außerhalb der App bereitgestellt wird, kann nicht im Rahmen dieses Prüfverfahrens geprüft werden. Dokumentation außerhalb der App muss dann in einem separaten Auftrag geprüft werden. Wenn es sich um technische Dokumentation auf HTML-Basis handelt, kann das das BIK-BITV-Test-Verfahren genutzt werden.

2. Prüfung

Die Prüfung von in die App integrierter technischer Dokumentation folgt den übrigen Prüfschritten des Verfahrens, genauso wie bei den anderen Ansichten der zu prüfenden Auswahl.

3. Hinweise

  • Der Prüfschritt schließt nicht die Möglichkeit aus, alternative Formate anzubieten, die die Bedürfnisse einer bestimmten Nutzergruppe erfüllen (z.B. Braille-Dokumente für blinde Menschen oder Informationen in leichter Sprache für Personen mit eingeschränkter Kognition, Sprache und Lernfähigkeit).

  • Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue eröffnen.

4. Bewertung

Nicht erfüllt:

  • Ein oder mehrere der übrigen Prüfschritte des App-Tests sind für Seiten mit technischer Dokumentation nicht erfüllt. Dann ist auch dieser Prüfschritt nicht erfüllt.

Quellen

  • Zurzeit keine Quellen.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V.3.2.1

12.1.2 Accessible documentation

Product documentation provided with the ICT shall be made available in at least one of the following electronic formats:

  • a Web format that conforms to the requirements of clause 9; or

  • a non-web format that conforms to the requirements of clause 10.

NOTE 1: This does not preclude the possibility of also providing the product documentation in other formats (electronic, printed or audio) that are not accessible.

NOTE 2: It also does not preclude the possibility of providing alternate formats that meet the needs of some specific type of users (e.g. Braille documents for blind people or easy-to-read information for persons with limited cognitive, language and learning abilities).

NOTE 3: Where documentation is incorporated into the ICT, the documentation falls under the requirements for accessibility in the present document.

NOTE 4: A user agent that supports automatic media conversion would be beneficial to enhancing accessibility.

12.2.2 Informationen zu Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen

Was wird geprüft?

Wenn für die App ein technischer Support (etwa über Telefon, Mail oder Chat) angeboten wird, dann soll dieser Informationen zu Barrierefreiheitsfunktionen des Webangebots und Kompatibilität zu assistiven Technologien bereitstellen können. Die Informationen dazu sollen mindestens so umfassend sein wie in der Dokumentation der App (siehe auch Prüfschritt 12.1.1 "Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit").

Warum wird das geprüft?

Hinweise zu Barrierefreiheits-Funktionen sind nicht immer verständlich genug. Hinweise zur Hilfsmittel-Kompatibilität können schnell veraltet sein. Es ist wichtig, dass der technische Support auf Kunden-Fragen eingehen und Hilfe bereitstellen kann.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn für die App ein technischer Support angeboten wird, und wenn in der technischen Dokumentation der App Informationen zu Barrierefreiheits-Funktionen oder zur Hilfsmittel-Kompatibilität bereitgestellt werden.

2. Prüfung

  1. Prüfen, ob die App einen Kontakt zu einem technischen Support anbietet.

  2. Den technischen Support kontaktieren und stichprobenartig Fragen zu den in der Dokumentation genannten Barrierefreiheits-Funktionen oder zur Hilfsmittel-Kompatibilität stellen.

  3. Ist der technische Support in der Lage, mündlich oder schriftlich zusätzliche Informationen und Hilfestellungen zu geben?

3. Hinweise

  • Der Prüfschritt bewertet nicht die Qualität der übermittelten Information und auch nicht die Zugänglichkeit von bereitgestellten Dokumenten. Er prüft lediglich, ob der technische Support des Anbieters darauf eingerichtet ist, mit weitergehenden Fragen zu Barrierefreiheits-Funktionen oder Hilfsmittel-Kompatibilität umzugehen.

  • Ein allgemeiner Kontakt zum Anbieter wird im Sinne des Prüfschritts noch nicht als Support verstanden. Es sollte sich um einen technischen Support handeln. Dies sollte aus der Formulierung des Kontakts hervorgehen (z.B. "Technischer Support", "Support", "Hilfe bei technischen Fragen" oder ähnliches).

  • Wie dieser Prüfschritt in der Praxis getestet werden kann, ist noch nicht vollständig geklärt. Hinweise dazu können Sie in einem GitHub Issue hinterlassen.

4. Bewertung

Erfüllt:

  • Der technische Support nimmt Fragen auf und kann diese entweder selbst beantworten oder an Stellen weiter vermitteln, die die Frage beantworten können.

Quellen

  • Zurzeit keine Quellen vorhanden.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt wird ermittelt, ob der technische Support zu dokumentierten Barrierefreiheits-Funktionen oder zur Hilfsmittel-Kompatibilität weitere Informationen liefern kann. Davon ist abzugrenzen:

  • Der Prüfschritt 12.2.3 "Effektive Kommunikation" prüft, ob mit dem technischen Support auf verschiedene Weise kommuniziert werfen kann (z.B. per Telefon, Kontaktformular, E-Mail oder Chat).

  • Der Prüfschritt 12.2.4 "Vom Support bereitgestellte Dokumentation" prüft die Barrierefreiheit der vom Support zusätzlich bereitgestellten elektronischen Dokumentation.

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12.2.2 Information on accessibility and compatibility features

ICT support services shall provide information on the accessibility and compatibility features that are mentioned in the product documentation.

NOTE: Accessibility and compatibility features include accessibility features that are built-in and accessibility features that provide compatibility with assistive technology.

12.2.3 Effektive Kommunikation

Was wird geprüft?

Werden für die App unterstützende Dienste angeboten (etwa über Telefon, Mail oder Chat), sollen diese die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Es sollen mindestens zwei effektive Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, z.B. E-Mail und Telefon, oder Chat und Telefon. Dies kann auch durch die Vermittlung an Dritte geschehen.

Warum wird das geprüft?

Menschen mit verschiedenen Behinderungen bevorzugen verschiedene Kommunikationskanäle. So haben zum Beispiel schwerhörige Menschen Schwierigkeiten beim Telefonieren und bevorzugen E-Mail oder Chat. Für Menschen, denen Schreiben aus welchen Gründen auch immer schwer fällt, ist ein Telefonat einfacher.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die App unterstützende Dienste anbietet (etwa eine Hotline oder eine Chatfunktion für technischen Support).

2. Prüfung

  1. Werden mehrere Kommunikationsmöglichkeiten für die Nutzenden angeboten (mindestens zwei)? Also etwa Kommunikation über

    • E-Mail

    • Chat

    • Telefon

    • Videotelefonie

3. Hinweise

Einordnung des Prüfschritts

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12.2.3 Effective communication

ICT support services shall accommodate the communication needs of individuals with disabilities either directly or through a referral point.

12.2.4 Barrierefreie Dokumentation (vom Support)

Was wird geprüft?

Wird durch den technischen Support eines Angebots eine Dokumentation bereitgestellt, wird diese zusätzlich in der App selbst oder in mindestens einem der folgenden Formate barrierefrei angeboten:

  • Web-Dokument, erfüllt Kriterien der EN 301 549 Kapitel 9

  • Nicht-Web-Dokument (u. a. PDF), erfüllt Kriterien der EN 301 549 Kapitel 10

Weitere, ggf. nicht barrierefreie Versionen der Dokumentation, werden nicht bewertet.

Warum wird das geprüft?

Die technische Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote, besonders bei komplexeren Apps. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gut nutzen können, sollte auf auf Anfrage bereitgestellte zusätzliche Dokumentation alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn ein technischer Support zusätzliche Dokumentation zur Nutzung des Angebots bereitstellt, etwa Hilfe-Systeme oder Anleitungen.

  • Im BIK App-Test kann lediglich Dokumentation geprüft wenn, die im Rahmen der App zusätzlich zur Verfügung gestellt wird (etwa in einem Webview).

  • Dokumentation, die außerhalb der App bereitgestellt wird, kann nicht im Rahmen dieses Prüfverfahrens geprüft werden. Diese muss ggf. in einem separaten Auftrag geprüft werden. Wenn es sich um technische Dokumentation auf HTML-Basis handelt, kann das das Verfahren BIK-BITV-Test (Web) genutzt werden.

2. Prüfung

Wenn der technische Support zusätzliche Dokumentation zur Nutzung des Angebots bereitstellt, sind Ansichten mit dieser Dokumentation gemäß der übrigen Prüfschritte des App-Tests zu prüfen. Die zusätzlich bereitgestellte Dokumentation wird in einer erweiterten Auswahl von Ansichten berücksichtigt und mitgetestet.

3. Hinweise

  • Dokumentation bezieht sich in diesem Prüfschritt nur auf Informationen, die Nutzenden auf Anfrage durch den Support zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Einbindung oder Freischaltung zusätzlicher Dokumentation in die App nach Anfrage von Nutzenden ist keine gängige Praxis, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Nur Dokumentation innerhalb der App lässt sich mit dem App-Test Verfahren prüfen.

  • Der Prüfschritt schließt nicht die Möglichkeit aus, alternative Formate anzubieten, die die Bedürfnisse einer bestimmten Nutzergruppe erfüllen (z.B. Braille-Dokumente für blinde Menschen oder Informationen in leichter Sprache für Personen mit eingeschränkter Kognition, Sprache und Lernfähigkeit).

  • Wie dieser Prüfschritt in der Praxis berücksichtigt werden kann, ist noch nicht vollständig geklärt. Für Hinweise zu diesem Prüfschritt können Sie auf GitHub ein Issue eröffnen.

4. Bewertung

Erfüllt

  • Die im Rahmen der App bereitgestellte zusätzliche Dokumentation erfüllt die Anforderungen aller anderen Prüfschritte des App-Tests.

Nicht erfüllt

  • Die im Rahmen der App bereitgestellte zusätzliche Dokumentation erfüllt eine oder mehrere Prüfschritte des App-Tests nicht.

Einordnung des Prüfschritts

Einordnung des Prüfschritts nach EN 301 549 V3.2.1

12.2.4 Accessible documentation

Documentation provided by support services shall be made available in at least one of the following electronic formats: * a Web format that conforms to clause 9; or * a non-web format that conforms to clause 10.

NOTE 1: This does not preclude the possibility of also providing the documentation in other formats (electronic or printed) that are not accessible.

NOTE 2: It also does not preclude the possibility of providing alternate formats that meet the needs of some specific type of users (e.g. Braille documents for blind people or easy-to-read information for persons with limited cognitive, language and learning abilities).

NOTE 3: Where the support documentation is incorporated into the ICT, the documentation falls under the requirements for accessibility in the present document.

NOTE 4: A user agent that supports automatic media conversion would be beneficial to enhancing accessibility.